Meine erste Leiden…. 🙂
2001 wurde mein Sohn geboren. Ich als KV nahm die Elternzeit und ermöglichte damit der KM das sie eine Ausbildung machen konnte. Im Jahre 2003 trennten sich KM und KV. Das Kind blieb beim KV. Es wurde eine Umgangsvereinbarung OHNE Gerichte und Ämter vereinbart. Das Sorgerecht üben wir beide aus.
Im Jahre 2006 – die KM hat mittlerweile eine neue Partnerschaft – beginnt der Gerichtswahnsinn. Angefangen hat alles mit Vermittlungsgesprächen beim JA und diverse Elternberatunkstellen. Alles brachte nicht den Erfolg. Die KM wollte nun nach 3 Jahren plötzlich das Kind wieder bei sich haben hatte sich aber in den 3 Jahren wenig bis kaum um dieses gekümmert so das auch die Bindung zwischen Kind und KM nicht die beste gewesen ist. – Ja ich gebe zu ich war vielleicht auch nicht ganz unschuldig da dran.
Da mir dann jedoch die ständigen Polizeieinsätze in meinen eigenen 4 Wänden lästig wurden, ich Dauerkunde in der Polizeiwache zur Anhörung wegen irgendwelchen Strafanzeigen gewesen bin, die durch die KM bei der Polizei gestellt wurden, wurde Klage eingereicht bezüglich des Umganges. Denn nun plötzlich wollte die KM das Kind ständig und zu jeder Zeit sehen/haben wollen was aus meiner Sicht nicht dem Kindeswohl entsprach und auch entgegen sämtlicher Vereinbarungen war.
Die erste Verhandlung beim FamiGericht
Es wird eine Umgangsvereinbarung auferlegt die aussagt 2 Wochen KV dann 1 Woche KM.
Es soll durch das JA und einen Verfahrenspfleger für das Kind geklärt werden wie es mit dem Umgang weiter geht.
Die zweite Verhandlung beim FamiGericht
Das JA und der ReA des Kindes sprechen sich dafür aus das das Kind weiterhin beim KV bleibt. KM soll ein gutes Umgangsrecht bekommen.
KM missfällt das und stellt Antrag auf ein Psychologisches Gutachten welcher auch genehmigt wird. Weiterer Antrag das die Umgangsvereinbarung auf einen 2:2 Wochen Wechsel geändert wird – auch genehmigt. Kind selber sagt aus das er beim KV leben will.
Die dritte Verhandlung am FamiGericht
Das Gutachten (70 Seiten) sagt am Ende aus das das Kind zur Mutter soll, da ich den Fehler gemacht habe mich so zu zeigen wie ich wirklich bin und auch nicht verschönt habe oder gestellte Situationen präsentierte. JA und ReA des Kindes weiterhin der Meinung das Kind beim KV bleiben sollte. Kind selber sagt aus das er beim KV leben will.
Das missfiel mir jetzt. Denn das konnte ich in keinster Weise nachvollziehen.
Also Rechtsmittel und ab damit zum OLG
Oktober 2007
Leider habe ich auch dort kein Recht bekommen denn ich habe mittlerweile längst wieder meine berufliche Tätigkeit aufgenommen und war dazu verdammt „Fremdbetreuung“ (Hort, Kita) in Anspruch zu nehmen, was mit die drei Herren als negativ angekreidet haben zumal die KM arbeitslos ist und den ganzen sich und das gemeinsame Kind betreuen kann. Das ein Kindergarten oder Hort auch der Entwicklung des Kindes gut tun wurde ausser acht gelassen.
Und jetzt die Krönung
Dezember 2008
Die KM mittlerweile ein weiteres Kind aber immer noch in der Partnerschaft, beantragt beim JA Haushaltshilfe da sie mit den 2 Kindern etwas überfordert ist. Im Laufe dieser Hilfe hat die KM sich dafür ausgesprochen das das gemeinsame Kind doch wieder zum KV sollte.
Seit nun 2 Monaten ist das Kind wieder bei mir. Und da bleibt es auch. Das JA hat ihr ganz klar aufgezeigt das es dafür kein zurück mehr gibt.
Meine zweites Leiden…. 🙂
Einen Tag nach der Entscheidung des OLG wurde ich erneut Vater durch eine Beziehung die ich innerhalb des o.g. Leidens hatte welche aber wieder beendet wurde bevor überhaupt jemand wusste das der letzte Schuss noch gesessen hat – grins-.
Hier ist es so das die KM bereits 2 eigene Kinder hatte und es einfach zwischen den Kids und mir nicht funktionierte und grundverschiedene Erziehungsansätze vorhanden waren.
Die KM2 wollte aber immer wieder einen Neuanfang mit mir was ich immer wieder verneinte.
Das Kind kam wie erwähnt im Oktober zur Welt und im Dezember trat die KM2 an mich heran und fragte mich ob ich nicht das Kind in meinem Haushalt übernehmen könne da sie mit Ihren beiden großen überfordert sein wovon einer auch eine starke ADHS hat. Sie hat mir das ABR und halbes Sorgerecht und sogar meinen Nachnamen gegeben. Alles vom JA abgesegnet.
Kinderlieb wie ich nun mal bin habe ich mit meinem Arbeitgeber das durchgesprochen und Elternzeit genehmigt bekommen und habe ja gesagt. Kind 2 sollte nun kein Ersatz für das „verlorene Kind 1“ sein aber nach dem Urteil vom OLG beim Kind 1 bin ich schon in ein tiefes, sehr tiefes Loch gefallen, was glaube ich nichts schlimmes ist und auch nachvollziehbar ist. Ungepflegtes rumlaufen, dauerkrank etc.
Durch dieses Angebot änderte sich das schlagartig.
Also begann meine zweite Elternzeit. KM2 und ich wohnten zu diesem Zeitpunkt noch in einem Haus so das der Umgang relativ flexibel gelöst wurde. Aber dann irgendwann….
Bekam auch die KM2 einen Sinneswandel und fordert nun auch das Kind zurück.
Die erste Verhandlung beim FamiGericht
Einigung darüber das das Kind beim KV bleibt. JA und ReA vom Kind (derselbe wie beim Kind1) sind der gleichen Meinung.
Die zweite Verhandlung beim FamiGericht
Aktuell gabs diese noch nicht. Das wird aber nicht mehr lange dauern denn was ich beim Kind1 durchgemacht habe war gegen das Theater noch harmlos. Auch hier hagelt es Anzeigen und JA Beschwerden über Kleinigkeiten. Es werden Zugeständnisse die gemacht wurden nach belieben wieder zurückgezogen. Umgangsvereinbarung heute Hü und morgen Hot – so wie es der KM gerade passt.
Mittlerweile führe ich Tagebuch über jede erdenklich eMail, SMS, mein Tagesablauf mit notwendigen Zeugen. Es ist zwar lästig aber eins weiss ich – die Fehler die ich beim Kind1 gemacht habe werde ich bei Kind2 nicht wiederholen.
Aktuelle Streitigkeiten entscheide ich derzeit für mich weil sich die KM erstmal immer gegen alles wehrt dann aber immer öfter einlenken muss weil die KM2 vor Gericht mit ihren Argumente nicht durchkommen würde.
Ich halte euch auf dem laufenden.
Jetzt muss ich erstmal die vielen anderen Themen lesen und mich zu Wort melden. Reichlich Erfahrung und viele Fragen habe ich auch noch
Hi Fairplay
Herzlich Willkommen
Zu Deinem ersten Leiden sage ich erstmal nichts - könnte zu krass ausfallen. Auch zu Deinem zweiten Leiden ist von meiner Seite aus erstmal nichts zu sagen - ausser einem Punkt, der sticht für mich hervor:
Ungepflegtes rumlaufen, ...
Dies ist schleunigst zu ändern, wenn nicht bereits geschehen. Ob bereits geschehenn - das habe ich nicht so eindeutig herausgelesen. Behalte Deine Lebensqualität bzw. Dein Wohlergehen unbedingt im Auge, sie macht aus Dir das, was anderen Leuten auffällt - was sie in der Beurteilung über Dich, Deinem Auftreten, einfliessen lassen. Und bitte dazu keinen schlechtsitzenden Anzug auch noch tragen. 😉
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Das ist längst wieder alles behoben. Es war halt nach diesem nicht nachvollziehbaren Urteil so das ich Depressiv wurde und auch am Ende auf der Roten Couch (die war es wirklich) gelandet bin wo ich durch Reden mit einer Dritten aussenstehenden Person wieder neuen Lebensmut gefasst habe und mich nun den aktuellen Geschehnissen auch ganz beruhigt stellen kann.
Ich mag es krass - sprich dich aus - von mir aus auch per PN
Hi
Nicht krass zu Dir, sondern in der Konsequenz zum 1.Leiden, zumal ich mich auf dünnem Eis dann bewege.
Welches war denn das OLG, wie hiessen die Richter, ebenso der Gutachter? So, wie es sich entwickelt hat, liegt m.M.n. eine selbstherrliche Fehlentscheidung sowohl seitens des Gutachters (Gefälligkeitsgutachten? überholte Anschauungen? fachl. Inkompetenz?) als auch der Beurteilung duch das OLG vor. Diese Leute sollten wissen, wie der Hase läuft - das ist ihr verdammter Job.
Falls es zu einem erneuten Rechtsstreit kommt ist dieser Vorgang event. hilfreich. Andernfalls ein Grund zum BGH- Anruf.
Zur Konsequenz:
Falls ABR oder gar ASR derzeit bei der KM liegen sollte im event. nächsten Prozess genau diese beantragt werden unter Verweis auf das bereits bisher Geschehene. Wie gut war denn Dein RA? War er initiativ, vorausschauend, kalkulierend? Aus meiner fernen Warte habe ich die Vermutung, an dieser Stelle könnte was schief gelaufen sein. Die Pluspunkte lagen erst einmal auf Deiner Seite - Kontinuitätsprinzip, verantwortungsvolle Wahrnehmung der elterl. Sorge etc., ebenso der Umkehrschluss. Einziger Nachteil: Du bist ein Mann, die KM ist eine Frau - absolut verwerflich für Dich und Deinem Ansinnen bei einigen Menschen.
Die Urteilssprüche im Wortlaut würde mich schon interessieren - freilich anonymisiert. Die Namen und Orte sagen mir eh nichts. 😉
Und: Wie sicher ist das denn jetzt mit dem Verbleiben des Grossen bei Dir? Wie ist das tatsächlich geregelt? Einfach per Zuruf oder wie?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi fairplay,
[... so das auch die Bindung zwischen Kind und KM nicht die beste gewesen ist. – Ja ich gebe zu ich war vielleicht auch nicht ganz unschuldig da dran.
Gib doch hierzu mal mehr Infos.
Ich ziehe nicht aus.
Und: Wie sicher ist das denn jetzt mit dem Verbleiben des Grossen bei Dir? Wie ist das tatsächlich geregelt? Einfach per Zuruf oder wie?
Das ist sicher. Kann mir nicht vorstellen das irgendwelche Richter dem Kind ein erneuten Wechsel antun, zumal sie sich beim JA auch dementsprechend geäußert hat und das JA ihr zu verstehen gegeben hat das es keine Rückkehr mehr geben wird (im jetzigen Alter - wenns Kind 14 oder 15 etc. ist mag es was anderes sein)
Der Umgang sie so aus das KM1 alle 2 Wochen ein langes WE Do-So das Kind hat. Aber das Klima ist zwischen den Eltern derzeit so gut das auch Treffen beim 2x in der Woche stattfindenden Fussballtraining gemeinsam wahrgenommen werden können oder auch gemeinsame Freizeitaktivitäten machbar sind auch wenn es Ihrem Partner nicht sonderlich gefällt. Aber auch Ihm wurde klargemacht das wir beide die Eltern des Kindes sind und somit in der Verantwortung stehen.
Gib doch hierzu mal mehr Infos.
Ich gestehe das ich mich nicht immer zu 100% layal gegenüber dem Kind verhalten habe bzzgl. der KM1. So leicht man auch immer sagt: lasst die Kinder aus der Sache raus so schwer ist es aber auch dieses 100%ig umzusetzen. Das Kind war nachher 4 und 5 und hat vielen Streß mitbekommen. Nicht unbedingt den alltäglichen aber wenn du jede Woche die Polizei/Kripo vor der Tür stehn hast mit irgendwelchen Anschuldigungen etc. dann ist es beinnahme unmöglich das Kind da raus zu halten und dann fallen auch schon mal in der Wut und Aufregung Sprüche wie Deine blöde Mutter etc.
Die Urteilbegründung werde ich dann mal abtippen
Das Urteil vom OLG
Nach der aufgrund der Sitzung am ….. gewonnenen Überzeugung des Senats spricht es dem Wohl von … am Besten , wenn das ABR für ihn gemäß § 1671 Abs. 2 Nr.2 BGB auf die KM übertragen wird.
KM hat dieses beantragt. Auf Ihre Anträge in der Sitzung des Familiengerichts vom ….und in der des Senats vom….wird verwiesen.
Entscheiden ist für den Senat, dass die KM das Kind aus zeitlichen Gründen besser fördern kann und dass der Junge nunmehr seit längerem bei Ihr lebt und eine Übertragung des ABR auf den KV mit einem weiteren Wechsel des Wohnsitzes verbunden wäre.
Der KM kann das Kind aus zeitlichen Gründen besser fördern. Nach den Ausführungen des KV in seiner Anhörung am ….ist er derzeit pro Woche 30 Stunden berufstätig. Hieran würde sich nichts ändern, sollte er – wie geplant – ein weiteres Jahr Erziehungsurlaub nehmen. Für das Kind hieße dieses das er tgl. längere Zeit fremdbetreut werden müsste. Dieses hat auch der KV eingeräumt, Nach seinen Plänen soll das Kind nach der Schule eine Sozialeinrichtung für Kinder von arbeitenden Eltern aufsuchen und dort betreut werden bis der KV von der Arbeit kommt.
Die KM hingegen kann und möchte den Jungen selbst betreuen, sobald dieses aus der Schule kommt. Sie holt ihn in der Regel von dort ab. Seine Hausaufgaben erledigt er in ihrer Wohnung. Sie versorgt ihn selbst mit dem Abendbrot und bringt ihn ins Bett. Eine Fremdbetreuung erfolgt bei ihr nicht.
Für das Kind, der nach den Feststellungen der Sachverständigen aufgrund der Auseinandersetzungen der Eltern um das ABR vollkommen irritiert ist – auf die Ausführungen anlässlich ihrer Anhörung wir verwiesen – ist es nach der Überzeugung des Senats wichtig das eine Fremdbetreuung vermieden wird. Diese Überzeugung steht im Einklang mit den Feststellungen der Sachverständigen in ihrem Gutachten und anlässlich Ihrer Anhörung. Im schriftlichen Gutachten steht auf Seite 51 das …. mit einer umfassenden Fremdbetreuung überfordert ist. Bei einer Anhörung hat sie die Ansicht vertreten, eine Betreuung des Kindes durch einen Elternteil sei einer Fremdbetreuung vorzuziehen. Nur bei einer Übertragung des ABR auf die KM ist eine Fremdbetreuung vermeidbar. Bedenken an der Erziehungskompetenz der KM bestehen nicht. Beide Elternteile sind gleichermaßen gut Erziehungsgeignet zu sein.
Das ABR ist aus den Gründen der Kontinuität auf die KM zu übertragen. Nach dem übereinstimmenden Vortrag beider Parteien ist ein Wechsel des Kindes zwischen den Elternteilen seinem Wohl abträglich. Eine Betreuung im Wechsel – 14 Tage KV und 14 Tage KM – ist aus diesem Grund aufgegeben worden. Auch nach den Festestellungen der Sachverständigen steht eine Wechsel dem Wohl des Kindes entgegen. „ Er lebt jetzt bei der KM. M.E. ist dieses ein wichtiger Gesichtspunkt für die Entscheidung. Ein weiterer Wechsel wäre aus meiner Sicht für…eine deutliche Belastung“ In Übereinstimmung mit diesen Erkenntnissen ist auch der Senat der Ansicht, dass ein weiterer Wechsel iom Hinblick auf das Kindeswohl nicht zu verantworten ist und der Junge bei dem Elternteil bleiben soll, bei dem er lebt. Dieses ist seit Sommer 2007 die KM.
Dem steht nicht entgegen das …. In seinen ersten Lebensjahren vom KV alleine und danach längere zeit von beiden Elternteil gleichermaßen betreut worden ist. Denn entscheidet ist die Situation in der sich der Junge derzeit befindet.
Eine Übertragung des ABR auf die KM steht nicht der Wille des Kindes entgegen.
Die Sachverständige hat nicht feststellen können, das ….das Leben bei einem Elternteil favorisiert. Nach ihren Feststellungen will der Junge bei dem elternteil leben bei dem er sich gerade aufhält. Tendenziell hat sie jedoich eine stärkere Hinwendung von ….. zur Mutter festgestellt. Denn …habe sich geäußert dort sein es schönes. Eine Begründung für ein Leben beim KV habe er nicht. Er habe ausgeführt, „ eigentlich wohne ich immer bei Papa“. Nach der Anhörung des Kindes an der sie teilgenommen hat, hat sie ausgeführt, „Das Kind ist m.E. vollkommen irritiert. Es weiss nicht wo es leben möchte. Diese Irritation ist m.E. höher als diese normalerweise der Fall ist. Das Kind liebt m.E. beide Elternteile. Es fällt ihm schwer sich gegen einen von beiden zu wenden“
Diese Einschätzung schießt sich der Senat an. Zwar verkennt er nicht, das das Kind im Gegensatz zu den Ausführungen der Sachverständigen anlässlich seiner Anhörung durch den Senant ausgeführt hat, „ besser gefällt es mir eigentlich beim Vater..“ Diese Äußerung steht im Gegensatz zu der Feststellung der Sachverständigen, … wünsche einen ständigen Aufenthalt immer bei dem elternteil bei dem er gerade lebt. Denn … lebt wie ausgeführt bereits seit längerer Zeit bei der KM (müsste damit, folgt man der Sachverständigen, zugunsten eines ständigen Aufenthaltes bei der Mutter votieren). Jedoch steht einem fundierten Kindeswillen für ein Leben beim Vater die von ihm genannte Begründung entgegen. Grund für sein Votum ist gewesen dass er gern auf in der Nähe der väterlichen Wohnung gelegenen Spielplätze spielen möchte. Zudem sind nach Überzeugung des Senats die besseren Betreuuungsmöglichkeiten der KM und die Vermeidung eines weiteren Aufenthaltswechsel so gewichtige Argumente dass der Wille des Kindes im Hinblick hierauf zurücktreten muss, zumal der Junge nach den Feststellungen der Sachverständigen beide Elternteile liebt. Aus diesem Grund hat der Senat auch davon abgesehen, ein Ergänzungsgutachten einzuholen. Dieses wäre für das Kind mit einer weiteren Ungewissheit hinsichtlich seines Aufenthalts und damit mit weiterer Unruhe verbunden. Dieses ist im Hinblick auf die genannte Situation und die bereits bestehenden erheblichen Irritationen beim Jungen mit seinem Wohl nicht vereinbar.
Einer Übertragung des ABR auf die KM steht nicht deren gestörte Bindungstoleranz entgegen. Zwar ist nach Feststellungen der Sachverständigen die Bindungstoleranz beider Elternteile gestört. Die KM hat in der Vergangenheit in vielen Situationen polizeiliche Hilfe in Anspruch genommen, was dem Wohl von … geschadet hat. Beide Elternteile halten das Kind nicht hinreichend aus ihren Konflikten miteinander heraus, sondern belasten es mit verbalen Abwertungen des anderen Elternteils. Hierin hat die Sachverständige ein Gefährdungspotenzial für das Kind gesehen.
Jedoch ist nach dem Gutachten die Bindungstoleranz der KM höher als die des KV. Sie äußerer sich im Beisein von ….im Gegensatz zum KV nicht negativ über diesen.
Angesichts der Berichte der Sachvertsänigen über Besuche im Haushalt des KV und der KM folgt der Senat der Einschätzung der Sachverständigen. Im väterlichen Haushalt wird negativ über die KM gesprochen und zwar auch im Beisein von…. Negativ zu werten ist auch das …. das Misstrauen des KV gegen die KM in Form körperlicher Untersuchungen wegen möglicher vorhandener Hämatome erleben muss.
Die Kostenentscheidung folgt aus ………………………..
*Richternamen entfernt*
Nachtrag:
- die Untersuchungen am Körper des Kindes sah ich als notwendig an da das Kind regelmäßig mit blauen Flecken zum KV wechselte. Ja ich weiss für blaue Flecken gibts viele Möglichkeiten (stoßen fallen etc.) aber das Kind hat oft genug dazu entsprechende Situationen die die Herkunft der Flecken erklären sollte. Ja ich weiss auch das Kinder nicht immer ganz die Wahrheit erzählen.
- mit dem Satz das Kind lebe lieber beim Vater wegen den Spielmöglichkeiten wollte er ausdrücken das er viel draussen ist auf Spielplätzen spielt und dort auch einen guten Freundeskreis aufweisen konnte etc. . Das gabs bei der KM nicht -