Hallo an alle Leidgenossen!
Ich würde gerne im Forum meine Geschichte vorstellen, weiß aber nicht wie!
Brauche eure Hilfe!
Danke Dennis
hi willkommen erstmal,
wie hast du denn diesen beitrag reinbekommen? 😉
auf die gleiche weise kannst du deine geschichte schreiben.
gruss
bengel
Hallo,
ich brauche ganz dringend eure Hilfe und Erfahrungswerte!
Ich bin stolzer Papa von zwei Mädchen! 6 und 4 Jahre!
Ich bin seit jetzt 3 Jahren getrennt und geschieden von der KM.
Wir haben vor Gericht einen Vergleich bzw. Regelung zum Umgang vor drei Jahren geschlossen.
Diese Regelung sieht vor das ich die Kinder jedes Wochenende sehen kann. Einmal Freitag/Samstag und
das nächste Samstag/Sonntag. Den Kindern gefällt es super und mir auch!
Kurze Anmerkung, meine Scheidung/Trennung war 5 mal schlimmer wie der Film "Rosenkrieg"!
Seit jetzt fast einem Jahr ist ein neuer Lebensgefährde bei Ihr eingezogen und beide versuchen jetzt auf Familie
zu machen!
Ich habe gestern die Ladung vom Amtsgericht bekommen, neue Verhandlung für das Umgangsrecht! Sie will das
ich die Kinder/die Kinder mich nur noch alle 2 Wochen sehen sollen.
Das will ich natürlich nicht, das JA scheint aber auf Ihrer Seite zu sein. Hat jemand von euch Erfahrung wie das laufen
kann?
Gibt es nicht so was wie ein Gewohnheitsrecht? Ich verhalte mich sehr kooperativ, und gehe schon seit längerem auf
Aktivitäten Ihrerseits mit den Kindern ein und poche noch nicht mal auf die Vereinbarung!
Leider scheint es jedem egal zu sein, wie es dem Vater geht!!!
Ich wäre euch super dankbar für Hilfe!
Dennis
hallo,
ich würde sofort zum anwalt stiefeln. dann bist du auf sicherer seite. leider ist die 14tage regelung gerichts/JA üblich.wenn das aber schon 3 jahre so geht, kannst du meines erachtens nach auf das kontinuitätsprinzip pochen.
gruss bengel
PS: rosenkriege haben wir fast alle hier gehabt und viele sind noch mittendrin.
Danke für Deine Antwort!
Ich bin schon beim Anwalt, aber ich habe da echt den Glauben an die Gerechtigkeit verloren!
Sie klagt auf Staatskosten und Ich kann blechen!
Naja schau mer mal!
nun ja,
meine hatte auch PKH, aus welchen gründen auch immer.
ich glaube wirklich, dass du bei dem alter der kinder und schon 3 jahre wöchentlichem umgang ganz gute chancen hast. leider kommt es aber immer auf das JA/FG lokal an. da sind menschen und die machen sich oft die sache möglichst einfach. versuch die kinder rauszuhalten, wenn jemand auf die idee einer befragung kommen sollte. das wäre furchtbar für sie. besprich das kontinuitätsprinzip mit deinem anwalt und auch eine strategie, die kinder rauszuhalten.
viel glück und berichte mal, wie es gegangen ist.
gruss
bengel
Hallo!
Auch dazu meine Meinung; Zunächst, der bestehende Vergleich kann jederzeit von einer Partei ausgesetzt werden. Ich habe das leider erfahren müssen. Dann geht es auf eine gerichtliche Umgangsregelung im Rahmen eines Beschlusses heraus. Das ist nicht das schlechteste, von den Kosten mal abgesehen.
Im Rahmen eines neuen Umgangsverfahrens hat das Gericht nach § 12 FGG die Verpflichtung eigene Ermittlungen anzustellen. Dazu wird es sich des JA bedienen, die Eltern und leider auch die Kids anhören. In Hessen gibt es eine "Faustregel" nach der die Gerichte gezwungen sind ab einem Lebensalter von 3 Jahren auch die Kids zu befragen. Verfahren, in denen das die Familiengerichte unterlassen haben, werden regelmäßig von den OLG`s als Beschwerdeinstanz gekippt, d.h. zurückverwiesen.
Nachdem, wie Du deinen Fall geschildert hast, kann ich mir schwer vorstellen, daß das Gericht die bestehende, bewährte Umgangspraxis abändert. Das wäre im Sinne des Kindeswohles kontraproduktiv.
Es gibt eine Reihe Versuche von Müttern den neuen Partner als "neuen" Papa aufzubauen und den leiblichen Vater am langen Arm verhungern zu lassen. Wenn es nicht schwerwiegende in Deiner Person liegende Gründe gibt, wird die Mutter mit diesem Versuch bösen Schiffbruch erleiden.
Wenn es Dir hilft, schau mal hier nach: www.hefam.de
Dies ist eine Seite der hessischen Familiensenate, die dort Entscheidungen zum Umgang, Sorgerecht, Scheidung usw. abgedruckt haben. U.a. gibt es dort einen Beschluß, der haargenau auf Deinen Fall passt. Schau dort unter Umgang nach, und dann lese Dich durch. Ich hab das erst gestern Nacht gelesen, kann Dir das aber leider nicht verlinken :knockout:
Lass Dich nicht über den Tisch ziehen, Du hast m.E. nichts zu befürchten.
Gruß
Hessentom
Wer aufgibt, gibt sein Kind auf!
Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.
Hallo SinneD (Zidane, oder was? :wink:)
was hat deine Ex genau beantragt. Geht es auch um Aufenthaltsbestimmungsrecht und/oder Sorgerecht oder nur um eine Änderung der Umgangsregelung. Hat sie auch einen Eilantrag auf einstweilige Aussetzung des Umgangs oder sowas gestellt.
Und das wichtigste: Wie begründet sie ihren Sinneswandel, nachdem es 3 Jahre ja offenbar im Sinne des Kindeswohls war! Ohne konkretes wird sie bei Gericht (hoffentlich) nicht sehr weit kommen.
Ich kann mir auch vorstellen, dass das Gericht mal bei der Ex anfragt, ob sie die Probleme denn schon mal mit dir besprochen hat und versucht hat eine außergerichtliche Regelung mit dir hinzubekommen. - - z.B. dafür ist beratend auch das JA da - wobei Private Organisationen schneller Termine haben (für Mediation oder sowas).
Da das ja nicht der Fall zu sein scheint, kann es sein das das gericht abwinkt und euch aufgibt es erst mal anders hinzubekommen.
Hast du überlegt, im Gegenzug eine Ausweitung des Umgangs (besser: "der Betreuungszeit") zu beantragen? Begründung: mangelnde Biondungstoleranz bei der KM?
Nur so eine Idee - völlig unausgegoren.
Bei all dem darf man leider nie vergessen, dass wir ein feministisch angehauchte Justiz haben - ganz besonders im Familienrecht.Als Mann hast du grundsätzlich die schlechteren Karten!
Gruß
Haddock
PS: Glaubst du, das vom Gericht der Gerechtigkeit in den Sattel geholfen wird? Wenn ja, verabschiede dich davon.
Hi
Haddock, Du hast einen Denkfehler! Wenn das Gericht der KM schon PKH gewährt, wird es nicht von vor herein abwinken. Wie das im Verfahren abgeht, steht auf einem anderen Blatt.
Das ist auch die Krux, die PKH wir ernstinstanzlich mißbraucht, da hat mancher Richter schon die Fäuste ballen müssen. Das GG gewährt jedem Bürger das Recht auf richterliches Gehör, daraus werden die ernstinstanzlichen PKH-Anträge hergeleitet.
Und das die Justiz im Familienrecht feministisch angehaucht ist, kann ich nicht bestätigen. In meinen FG-verfahren hatte ich immer eine Richterin. Und habe trotzdem "gewonnen", und zwar auf ganzer Linie. In den OLG-Sitzungen hatte ich es mit drei Richtern zu tun, die die Entscheidungen ihrer Kollegin regelmäßig bestätigt haben.
Was anderes ist es bei den JA, da darf man heute durchaus von einer nicht mehr nachzuvollziehenden Mütterorientierung sprechen.
In meinem Fall bedeutet das aktuell, daß das JA und Supermama eine eintsweilige Anordnung zum Umgang mit meinem Junior bekommen. Ich habe das gestern telefonisch von meinem RA erfahren. Mamas Anwalt hat einen neuen Antrag gestellt, nur um Zeit zu gewinnen, sich bis Mitte September in den Urlaub verabschiedet, so daß der für Mitte August geplante OLG-Termin nicht stattfinden kann. Neuer Termin 29.09.06
Reaktion des OLG: Mama wird aufgegeben Junior an festgelegten Tagen dem JA zu übergeben und dann zu verschwinden. Minuten später hat das JA mir meinen Sohn zu übergeben. Begründung: Kontakte zu meinem Sohn werden offensichtlich mit Hilfe der ZPO vereitelt, das OLG wird das nicht zulassen. Dem JA wurde aufgegeben vor dem Hintergrund meiner beruflichen Verpflichtungen diese Übergabe auch Samstags oder Sonntags sicherzustellen.
Erster Termin: Das 1. Augustwochenende. Das OLG hat zur Kenntnis genommen, daß das JA Samstags oder Sonntags nicht arbeitet, kann dem aber nicht abhelfen. Die Leitung des JA ist angewiesen worden für diese Tage Personal abzustellen. Basta. Ich gebe zu, wie ich das gestern hörte, gab es eine "männliche" Reaktion bei mir. 😉
Hessentom
Wer aufgibt, gibt sein Kind auf!
Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.