ABR an das Jugendam...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

ABR an das Jugendamt

 
(@moinsen)
Schon was gesagt Registriert

Moin aus HH! 🙂

Bin Vater zweier Kids und die Ex hat das alleinige Sorgerecht. Mein Antrag auf gemeinsames läuft noch und das Gericht will, dass wir die Kommunikation verbessern. jetzt hab ich mitbekommen, dass sie ins ausland gehen will, ist deutsche, ihr job wäre noch in D. per PC.

der kleine ist erst in die schule gekommen , die grosse ist in der dritten. Das JA ist abgefrühstückt von ihr, sie hat permanent den umgang unterbrochen und nichtig abgesagt.

eine einstweilige anordnung auf aufhebung des aufenthaltsbestimmungsrecht und übertragung auf das jugendamt. das haben die mir empfohlen. was ist hiervon zu halten? wenn die knöpfe im ausland ( belgien ) sind, dann ist der umgang ja völlig behindert. kann ich ne meinung bekommen?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.03.2017 16:19
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

das heißt, du hast gegenwärtig keinen/kaum Umgang und kein Sorgerecht, willst aber das gegenwärtige alleinige ABR der Mutter angreifen? Das halte ich für ein mutiges Unterfangen.

Dass das Jugendamt solche Schritte empfiehlt, finde ich spannend. Es kommt zwar nicht selten vor, dass Mütter den Umgang erschweren oder torpedieren, aber dass das Jugendamt so einen Schritt empfiehlt lässt vermuten, dass die Mutter sich größere Dinge geleistet haben muss. Was ist da passiert?

Normalerweise ist das eher schädlich, das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen und dann gleich zu zeigen, dass man mit dem Status Quo nicht einverstanden ist und den Aufenthalt der Kinder ändern will. Was will sie denn in Belgien, wenn sie in D arbeitet?

Ich vermute, dass das kontinuierliche Leben bei der KM (beides Schulkinder?) höher gewertet wird als der Umgang zu dir bzw. dass man einen Wechsel zu dir befürwortet. Erzähl doch mal ein bißchen mehr, aus den paar Sätzen kann man es nicht wirklich gut einschätzen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2017 18:56
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

[...] dann gleich zu zeigen, dass man mit dem Status Quo nicht einverstanden ist und den Aufenthalt der Kinder ändern will.

Aus den Sätzen von Moinsen lese ich, dass er mit dem Status Quo in puncto gewöhnlichem Aufenthalt durchaus leben kann.

Die Frage ist, wie er einen Umzug verhindern kann.

Argumentation wäre (neben dem Herausreissen aus dem jetzigen Umfeld): Schon jetzt ist die Umsetzung von Umgang schwierig, durch den Wegzug würde er verunmöglicht.

Chancen ungewiss.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2017 20:26
(@moinsen)
Schon was gesagt Registriert

united liegt richtig. der lebensmittelpunkt ist bei der mutter und dort soll er auch bleiben.

was lag an?

mehrfache unterbrechung des umganges für entweder beide oder das eine kind war krank , belegt mit nem gelben und wurde gleichzeitig dann auch für das andere abgesagt.

das eine kind lag im KKH, der zugang wurde verweigert , da ausserhalb der normalen umgangszeiten.

kind 1 hat anderen namen als das kind 2. gemeinsame eltern. KM hat mit Vorsatz Kind 2 auf ihren namen benannt um dann mit psy.Gutachten kind 1 umzubenennen. Antrag von mir abgelehnt und vom zuständigen Amt verworfen.

Beim BU wurden Mitarbeiter abgelehnt und Meetings abgesagt. das JA hatte die faxen dicke und empfahl Einsetzung Umgangspfleger. Das JA schliesst auch nicht ein E-fähigkeitsgutachten aus.

Job ihrerseits ist ein Helpdeskjob. Wo der Rechner steht ist egal.Dem Chef wohl auch. Deutsches Gehalt im Ausland mit Steuern und Sozialabgaben in D. Probleme die ich sehe neben den Kindern sind Melderecht, 183er Regel, Krankenversorgung, keine Sprachkenntnisse ausser Englisch - ja in Belgien spricht man auch deutsch, weiss ich.

GSR befürwortet das JA ohne Einschränkung.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.03.2017 20:45
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Mein Antrag auf gemeinsames läuft noch und das Gericht will, dass wir die Kommunikation verbessern.

Seit wann läuft denn der Antrag und wurde schon irgendwas anberaumt?

GSR wird meist überbewertet. Was hast Du denn unternommen um den Umgang kontinuierlich auszubauen? Bzw. wie sehen Deine Pläne aus, diesen Umgang dann auch durchzusetzen? Gibt es hierüber bereits ein Verfahren bzw. entsprechende Gespräche?

Ich denke, dass ohne Umgang Du wenig Einflußmöglichkeiten auf den Wohnort der Kinder hast. Absichtsbekunden helfen da nicht viel und GSR auch nicht.

Umgang halte ich im ersten Schritt für wichtiger, wie das GSR.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2017 20:59
(@moinsen)
Schon was gesagt Registriert

antrag seit 06/16. efb empfohlen. mein termin für die efb wurde von der mutter boykottiert, sie suchte sich selber eine efb also wieder keine kommunikation.

gsr ist für das namensrecht evident. umgang war regelmässig und sollte ausgebaut werden. dann ausgesetzt. gespräche bis zum abwinken.

umgang wird jetzt parallel mit umgangspfleger beantragt, da sie auch nicht mit sich reden lässt und kommunikation nur per mail präferiert.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.03.2017 21:15
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

was soll das Namensrecht in diesem Zusammenhang für eine Bedeutung haben? Du hast kein GSR also ist auch das Namensrecht nicht Deine Baustelle.

Ansonsten kann ich mir nicht vorstellen, dass dieses Ansinnen bei Gericht so durchgeht. Denn Eure Kommunikation ist offensichtlich gestört also nix GSR - und wieder zurück zu einer Beratungsstelle.

Wie schon geschrieben wird das GSR in der Praxis überbewertet. Die paar Entscheidungen kannst Du an einer Hand abzählen. Und auch hier gibt es für findige Kindsbesitzerinnen zig Möglichkeiten auch diese Punkte zu unterlaufen.

Du solltest Dir gut überlegen, ob Du mit einer solchen Kindsbesitzerin in den "Krieg" ziehen willst. Wenn solltest Du über ausreichend finanzielle Mittel, gute Rechtsanwälte und hohe psychische Stabilität verfügen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2017 21:32
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

gsr ist für das namensrecht evident. umgang war regelmässig und sollte ausgebaut werden. dann ausgesetzt. gespräche bis zum abwinken.

Wenn ich es richtig verstanden habe, dann hat das betreffende Kind bereits den Nachnamen der KM. Da wirst Du acuh mit GSR nichts mehr zurückdrehen. Mehr noch, wenn Du anfängst mit einem gerade erst erhaltenen GSR den Nachnamen der Kinder anzugreifen, dann bist Du dieses GSR genauso schnell wieder los (WENN Du denn das GSR unter diesen Vorzeichen überhaupt erhälst).

Also. Worum geht es Dir?

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2017 21:41
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Jetzt bin ich verwirrt. Kinder gleicher Eltern müssen den gleichen Nachnamen haben. Also beide Kinder sind eure und eins heißt Müller und eins Mayer?

Wenn du die Umgangsboykotte der Mutter beweisen kannst, sollte ein Umgangsverfahren kein Problem darstellen. Dein Problem mit der Mail-Kommunikation verstehe ich nicht ganz. Das kann besser so sein, wenn sich beide sonst die Augen auskratzen und man kann auch so schön beweisen, wer was wann geschrieben hat.

183 Tage sind völlig irrelevant. Wenn sie nach Belgien zieht und der AG ist deutscher AG, dann bleibt versicherungstechnisch alles beim Alten. Aber das ist ja nicht deine Baustelle.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2017 21:48
(@moinsen)
Schon was gesagt Registriert

Krieg ist mittlerweile Alltag, also ist die psychische Belastungvon anfänglich Angst in 2,5 Jahren in Routine, Fatalismus und auch einigen Erfolgen gewichen.

Ich wurde mehrfach angezeigt und mit Argumenten hab ich parallel 6 Angelegenheiten zu bestehen gehabt. Dem Ausgang der Anzeigen sehe ich mittlerweile gelassen entgegen , da alle Herrschaften immer nen update bekommen.

Anträge schrieb ich bislang selber, kein Jurist aber BWLer. ob Steuerrecht oder Familienrecht hierfür traue ich es mir zu. Ausserdem tausche ich mich viel aus auch im Vaterverein, Richter sieht mich nicht als Spinner und eingearbeitet.

GSR ist für das Namensrecht wichtig, da dann der Verwaltungsgerichtsweg versperrt ist. So die Aussage vom Amt.

Was ich will? Nen normalen Umgang, Zugangsmöglichkeiten der Kinder zu mir, entspannte EX und Vermeidung des Umzuges. 50% dessen würde es schon einfacher machen.

Weil eins steht für mich fest. Sind sie im Ausland wird es schwer mit dem Umgang und dann sieht man sich 2-3 Mal im Jahr und sendet Postkarten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.03.2017 21:57




(@moinsen)
Schon was gesagt Registriert

Jupp - beide Kinder sollten gleich heissen - also das Nachgeborene ebenso.

Die Lady hat das ASR benutzt und trotz Hinweis der Standesbeamtin auf die Folgen der Namensungleichheit hingewiesen und dennoch eingetragen . 1617 BGB? Ja , gute Idee. War aber nicht und ist ne Grauzone und kommt vor , je nach Beamten. Standesamt verklagen? Vertane Zeit.

Dann kam sie später umme Ecke und meinte , Kind 1 leidet psychisch unter der Namensungleichheit und ob ich einer Umbenenung zustimmen würde. Nö , hast Du verbockt. Amt sah das auch so, formulierte aber die Absage anders. GSR, dann innerhalb 3 Monate gemeinsame Benennung der Kids.

Entweder beide einen Namen oder alles wie gehabt, Kind 1 behält auf jeden meinen Namen

Seit 2012 alles per mail dokumentiert. umgangsverfahren sehe ich auch entspannt entgegen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.03.2017 22:08
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das GSR steht nicht über dem Gesetz. Das Gesetz verbietet verschiedene Nachnamen bei Kindern gleicher Eltern. Das hat dann nicht die Ex verk***t sondern das Amt. Hab ich bei einer Freundin erlebt. 2. Kind bekam zuerst ihren Namen, sie wussten es nicht besser, dann sagte das Amt NJET und das 2. Kind bekam von Amts wegen den Namen des Vaters

LG

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2017 22:13
(@moinsen)
Schon was gesagt Registriert

Geh ich sofort konform mit. Wie ändern?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.03.2017 22:18
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

irgendwie verwirrent ...

Bin Vater zweier Kids und die Ex hat das alleinige Sorgerecht. Mein Antrag auf gemeinsames läuft noch und das Gericht will, dass wir die Kommunikation verbessern. jetzt hab ich mitbekommen, dass sie ins ausland gehen will, ist deutsche, ihr job wäre noch in D. per PC.

Fest steht, Du hast kein gSR!

Das JA ist abgefrühstückt von ihr, sie hat permanent den umgang unterbrochen und nichtig abgesagt.

Mit dem JA spricht Du auch nicht mehr, da abgefrühstückt! Richtig?
Gibt es derzeit ein Verfahren zur Regelung des Umganges?

eine einstweilige anordnung auf aufhebung des aufenthaltsbestimmungsrecht und übertragung auf das jugendamt. das haben die mir empfohlen. was ist hiervon zu halten?

Wenn das JA abgegrühstückt ist, wieso empfehlen die dann Dir, ohne gSR und damit Antragsrecht eine EA zur Übertragung des ABR auf das JA. Das hinkt aus mehreren Gründen.
Du bist in dieser Hinsicht quasi Rechtlos. Das sollte auch das JA wissen. Wenn das JA soetwas für Sinnvoll hält, dann kann das nur das JA selber beantragen.
Was MÖGLICH wäre, ist eine Übertragung des ABR wärend der Zeit des Umganges auf einen Umgangspfleger. Der muss allerdings auch eingesetzt werden und dafür benötigt man einen Beschluss.

Jupp - beide Kinder sollten gleich heissen - also das Nachgeborene ebenso.

Die Lady hat das ASR benutzt und trotz Hinweis der Standesbeamtin auf die Folgen der Namensungleichheit hingewiesen und dennoch eingetragen . 1617 BGB? Ja , gute Idee. War aber nicht und ist ne Grauzone und kommt vor , je nach Beamten. Standesamt verklagen? Vertane Zeit.

Dann kam sie später umme Ecke und meinte , Kind 1 leidet psychisch unter der Namensungleichheit und ob ich einer Umbenenung zustimmen würde. Nö , hast Du verbockt. Amt sah das auch so, formulierte aber die Absage anders. GSR, dann innerhalb 3 Monate gemeinsame Benennung der Kids.

Entweder beide einen Namen oder alles wie gehabt, Kind 1 behält auf jeden meinen Namen

Seit 2012 alles per mail dokumentiert. umgangsverfahren sehe ich auch entspannt entgegen.

Dies meinte ich... Lass den Namen erst einmal komplett weg. Dann bleibt es im besten Fall so wie es ist. Was wurde per Mail dokumentiert?

united liegt richtig. der lebensmittelpunkt ist bei der mutter und dort soll er auch bleiben.

Ohne gSR eigentlich ein Punkt, über den man fast garnicht nachdenken muss. Außer es liegen kindesgefährdene Umstände vor.

mehrfache unterbrechung des umganges für entweder beide oder das eine kind war krank , belegt mit nem gelben und wurde gleichzeitig dann auch für das andere abgesagt.

das eine kind lag im KKH, der zugang wurde verweigert , da ausserhalb der normalen umgangszeiten.

Beim BU wurden Mitarbeiter abgelehnt und Meetings abgesagt. das JA hatte die faxen dicke und empfahl Einsetzung Umgangspfleger. Das JA schliesst auch nicht ein E-fähigkeitsgutachten aus.

GSR befürwortet das JA ohne Einschränkung.

Auch hier sehe ich widersrpüche ...
Gibt es irgeneine Bestrebung den Umgang durch- und umzusetzten? Gibt es Gespräche beim JA bzw. ein Umgangsverfahren?
Du sprichst oft davon, was alles erledigt wurde und keine Kommunikations stattfindet, gleichzeitig wirfst Du aber hier mit Empfehlungen und Ansichten vieler Beteiligter herum. Wenn das JA Deine Sichtweise unterstützt, warum ist es dann abgefrühstückt? Aus welchen Gründen unterstützen die ein gSR, wenn ihr auf Elternebene null Kommunikation habt und noch nicht einmal ein Umgang stattfindet.
Wie wurde der Zugang zum KKH verweigert? Hättest das Kind doch einfach besuchen können, ist ein öffentliches Gebäude.
BU? (Betreuter Umgang?). Wurde der Umgangspfleger eingesetzt? Seit wann läuft das alles schon? (seit 6/16? Oder handelt es sich hier um das gSR Verfahren).
Erziehungsfähigkeitsgutachten ... wenn das JA es für sinnvoll erachtet, dann können die es selber in den Raum werfen. Aber dieses würde über Euch beide erstellt werden. Und ich wäre ein wenig vorsichtig, wenn Du kaum Umgang hast, könnte es auch für Dich in die Hose gehen.

Wie ich es sehe ...

  • Du hast kein gSR, es wurde beantragt und Verfahren läuft.
    Du schreibst viel über die Namensgebung... hin und her. Ich will es garnicht bewerten, was hätte sein dürfen und was nicht. Aber, wenn Du mit dem gSR gleich wieder auf die KM losgehst, um an den Namen der Kinder etwas zu drehen, wird man Dich als Aggressor wahrnehmen und Dir ganz schnell das gSR wieder wegnehmen. Denn Du nutzt es dann nicht, weil Du für die Kinder da sein willst, sondern weil Du einfach nur der KM eins auswischen willst.
  • Umgang ...
    Der liebe Umgang... Du berichtest viel von Ausfällen, nicht stattgefundenen Umgängen und Beratungsgesprächen. Die Kinder müssten jetzt etwa 6 und 9 sein (vielleicht auch 7 und 10). Das ist schon eine etwas längere Zeit ... wie sind die Umgänge in der Vergangenheit gelaufen? Welche "Umgangshistorie" habt ihr? Oder ist das jetzt der erste Versuch überhaupt Umgang zu bekommen? Oder läuft das schon seit der Trennung so?
    Meine Meinung. Ohne einen vernünftigen und verlässlichen Umgang wird das alles nichts ... da nützt Dir auch das gSR nicht einmal irgendwas. Im schlimmsten Fall ist es ein Stück Papier.
  • Ich sehe auch auf Deiner Seite ein hohes Aggressionspotenzial, zumindest wie Du es hier so rüber bringst.
    Wenn Du nicht selber wesentlich ruhiger wirst und nicht aufhörst mit Nebenbaustellen irgendwelche Konflikte anzuheizen, dann wirst Du nie Umgang bekommen und auch nicht das gSR.
    Im Grunde gibt es nur eine Reihenfolge:
    - Umgang: stabil, verlässlich über ein Jahr
    - dann gSR: da Du dann auch überhaupt erst weißt, über wenn Du da sprichst ...
  • Die Namensgeschichte würde ich abharken ...
    Wobei ich immer noch nicht verstanden habe, ob dieses Namengebungsverfahren jetzt schon abgeschlossen ist, das erste Kind jetzt wie die KM heißt bzw. ob es noch läuft!?

Vielleicht strukturierst Du mal alles und listest uns die Verfahren nach Themen auf und mit einem kurzen Zeitstrahl, wann wie was passiert ist und wie die vergangenen Kontakte abliefen.
Ich hoffe mit KU (Kindesunterhalt) ist alles geregelt, ansonsten bekommst Du hier die nächste Baustelle ...

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2017 12:34
(@moinsen)
Schon was gesagt Registriert

also

GSR seit 06/16 - noch nicht entschieden- eltern sollen per efb die Kommunikation verändern

Begleiteter Umgang gab es in 2015 komplett bis 2016, danach mehrfache Unterbrechung durch die Mutter , dann Vereinbarung vor dem FG, wurde dann wieder von der Mutter unterbrochen. JA empfahl die Einsetzung eines U-Pflegers

Nö, falsch.Kommunikation mit dem JA ist von meiner Seite sehr gut. Es ist ein engagierter Mann, der sein Neutralitätsgebot bis zu einem gewissen Punkt beachtete und dann einfach keine Lust mehr auf Absagen und Bedingungen auch im Zshg. des Umganges hatte und jetzt humorlos nach Aktenlage handelt, durch die Tatsache bedingt, dass die Mutter Gesprächstermine absagte und auf bestimmte Betreuer im BU bestand und andere ablehnte.
Vorher Coachingtermine mit beiden Eltern, Termine mit neuer Partnerin, Extrasachen die er individuell strickte,  um eine Verbesserung der Situation herbeizuführen.

Umgang ist seit heute beantragt und soll auch einen Pfleger beinhalten.

Klar hätte man zum KKH gehen können, wem hätte es genutzt?Dem Kind?

KU läuft wie er soll.

Namensverfahren ist abgeschlossen

Agressiv? Denk ich drüber nach.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.03.2017 17:19
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nö, falsch.Kommunikation mit dem JA ist von meiner Seite sehr gut. Es ist ein engagierter Mann, der sein Neutralitätsgebot bis zu einem gewissen Punkt beachtete und dann einfach keine Lust mehr auf Absagen und Bedingungen auch im Zshg. des Umganges hatte und jetzt humorlos nach Aktenlage handelt, durch die Tatsache bedingt, dass die Mutter Gesprächstermine absagte und auf bestimmte Betreuer im BU bestand und andere ablehnte.
Vorher Coachingtermine mit beiden Eltern, Termine mit neuer Partnerin, Extrasachen die er individuell strickte,  um eine Verbesserung der Situation herbeizuführen.

Also ist das JA jetzt als Verfahrensbeteiligter mit bei der Umgangsgestaltung dabei.

Umgang ist seit heute beantragt und soll auch einen Pfleger beinhalten.

Heißt seit heute, dass Du den Antrag jetzt (heute) bei Gericht einreichst?

KU läuft wie er soll.

Gut, denn das wäre sonst die nächste Baustelle.

Namensverfahren ist abgeschlossen

Dann wird sich da nichts mehr dran rütteln lassen. Wenn Du diesen Ball wieder aufnimmst, dann kann Dir das nur nachteilig ausgelegt werden.

Agressiv? Denk ich drüber nach.

Geht um permanente Angriffe. Ob Du persönlich so bist, kann ich Dir ja nicht sagen.
Du wirst Dir nur keinen Gefallen tun, wenn Du ständig gegen die KM schießt und nirgendwo zum Ziel kommst.
Es wird nicht anders klappen, wie das Gewünschte nach und nach anzugehen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2017 17:25