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2 Kinder - Kindesmutter kümmert sich nicht - meine Geschichte

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(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

Obwohl letzten Montag meine Exfrau den Termin verpasst hat, wurde vom Gericht am kommenden Freitag ein neuer angesetzt. Sie muss wohl dem gericht weisgemacht haben, das Sie die Einladung erst am Dienstag bekommen hat.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.06.2008 10:55
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

die KM wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sehr stark vorbereitet in den Termin gehen. Die macht gerade jetzt in diesem Moment ihre Hausaufgaben "gegen DICH".


Ich ziehe nicht aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2008 11:35
(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Morgen,

gestern 9 Uhr war der 2. Termin vor Gericht.

Meine ex ist diesmal mit Anwältin erschienen. Kurz gesagt das was da rausgekommen ist ist zum ko......

Wechselmodell! 1 Woche meine ex die Kinder 1 Woche ich. und das erstmal unbefristet, das Gericht will sehen ob es funktioniert. Meine Anwältin hat mir auch noch eingeredet, das das gut sei, sonst landen wir vorm OLG und das wäre nicht gut.

Das meine Nochfrau die Kinder Monateang nicht hatte, dem Gericht völlg egal, warum Sie in der Tagesklinik (phsycholigische) war nicht mal nachgefragt.

Bin von meiner Anwältin vollig enttäuscht. Aber beide Anwälte waren sich ja einig.
Jetzt kann ich nur noch hoffen, das irgendwann mal jemand schauen kommt und feststellt, das es den Kindern bei mir besser geht.

Nichts von kontinuität, mir werden sogar die Kinder entfremdet. Es werden falsche Tatsachen geschaffen. Und das kann ja wohl nicht angehen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.06.2008 11:14
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Wechselmodell! 1 Woche meine ex die Kinder 1 Woche ich.

Das kann nicht beschlossen worden sein, da es das WM im deutschen Recht nicht gibt. Es handelt sich um einen zwischen den Eltern, also dir und der Ex), geschlossenen Vergleich.

und das erstmal unbefristet,

Zwangsläufig.

das Gericht will sehen ob es funktioniert.

Das Gericht ist mit Vergleichsschließung außen vor.

Meine Anwältin hat mir auch noch eingeredet, das das gut sei, sonst landen wir vorm OLG und das wäre nicht gut.

Es wird immer mit den Ängsten des Mandanten gespielt.

Jetzt kann ich nur noch hoffen, das irgendwann mal jemand schauen kommt und feststellt, das es den Kindern bei mir besser geht.

Ich denke, es wird niemand gucken.

Es werden falsche Tatsachen geschaffen. Und das kann ja wohl nicht angehen.

An der Tatsachenschaffung warst du zur Hälfte beteiligt, weil du dem Vergleich zustimmtest.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2008 12:03
(@codex)
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kann ich im nachhinein sagen, das ich mit dem vergleich nicht einverstanden bin?
Ich wurde ja mehr oder weniger von meiner anwältin genötigt.


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Themenstarter Geschrieben : 22.06.2008 19:59
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi codex

Gibt es in diesem Vergleich eine Bedenkzeit sprich Widerrufsfrist?

Gruss oldie

Edit und PS: >>Hier<< mal 'ne Beschreibung, was Vergleich bedeutet.


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2008 20:16
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

Also das verstehe ich nicht, warum hast du dich denn auf einen Vergleich eingelassen bei der Situation?

Man du bist doch mündig, u du bist der Mandant der RAin u nicht umgekehrt..

Kannst nicht erst einen Vergleich eingehen, u auch damit zeigen das du es vollkommen ok findest u überzeugt bist das die KM sich auch um die Kids kümmert, obwohl du vorher anderes behauptet hast u dann willst du mitmal zwei Tagte später nicht mehr an dem Vergleich festhalten..dat geht nich..

Da kannste höchstens erneut Klagen, jetzt is das Kind erstmal im Brunnen..jetzt wirst du da durchmüssen..solllte das dann wiedererwarten weiterhin nicht klappen mit der Betreuung durch die KM u dem Wechselmödell, fängst du eher wieder von vorne an..

Da war doch die Situation die du bisher hattest doch deutlich günstiger..

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2008 20:36
(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

Ja, ich hab mich leider von meiner RA übereden lassen, obwohl sie vorher auch gegens WM gewesen ist.


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Themenstarter Geschrieben : 22.06.2008 20:37
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin codex,

Deine Anwältin hat von einem Vergleich (mindestens) genausoviel wie von einem Urteil (Stichwort: Vergleichsgebühr), aber voraussichtlich weniger Arbeit. Das angerufene Gericht ebenfalls. Wenn Deine Werkstatt Dir für Dein Auto ein neues Getriebe verkaufen möchte, wirst Du vermutlich auch fragen, ob diese Reparatur eher Dir oder eher der Werkstatt nützt. Ob die Werkstatt Dich zu einer Reparatur "überredet" hat, interessiert nicht mehr in dem Augenblick, in dem Du einen Reparaturauftrag unterschreibst. Insofern verstehe ich die Aufregung nicht ganz; Du bist ein erwachsener Mensch mit Erziehungsverantwortung und hast Deiner Ex mit Deiner Unterschrift selbige ebenfalls attestiert. Warum willst Du das jetzt widerrufen? Bitte schreib jetzt nicht "weil die Anwältin..."

btw: Könntest Du mal die Frage beantworten, ob es (noch) eine Widerspruchsfrist gibt, bevor der Vergleich rechtskräftig wird?

Just my 2 cents
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2008 20:53
(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

Keine ahnung habe das Vergleichsurteil noch nicht erhalten.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2008 22:42




DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Vergleichsurteil gibt es nicht. Es gibt:

  • Vergleich
  • Beschluss
  • Urteil

Die Aufzählungsfolge stellt keine Wertung dar.


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Meinen aufrichtigen Dank!

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Geschrieben : 22.06.2008 23:42
(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

ja ein Vergleich wurde geschlossen.
Ich geh morgen zu meiner Anwältin mal schauen was die sagt, ich werd ihr nocheinmal alles schildern.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2008 23:49
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

Ich geh morgen zu meiner Anwältin mal schauen was die sagt, ich werd ihr nocheinmal alles schildern.

Was sol die noch sagen?

Und was willst du ihr jetzt noch schildern?
Das hättest du vorher mit ihr absprechen müssen was du erreichen willst...

Sie wird froh sein das sie das so einfahc vom Tisch hat u abrechnen kann.....

Ihr hätte da euch vorher im klaren drüber sein müssen was du erreichen willst u das hätte untereinander Besprochen werden müssen..jetzt brauchst du nichts mehr noch schildern..

Du bist den Vergleich eingegangen u ein Vegleich heißt ja das man sich vergleicht und mit diesem Vegleichb "leben" kann u will, sonst schließt man ja keinen Vergleich ..u in einem Vergleich gibt es i.d.R. auch keine Widerrufsfrist

Deshalb verstehe ich auch nicht warum du dich dadrauf eingelassen hast..

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2008 00:08
(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

warum ich auf den Vergleich eingegangen bin? Ich weis es nicht, wahrscheinlich weil meine Anwältin es so wollte.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2008 16:19
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Fragen nach "Warum nur?", "Wie konntest du nur?" bringen uns nun nicht mehr nach vorne. Ich denke, codex hat erkannt, was schief lief.

Ich halte es für sinnvoll, nun aufmerksam die Entwicklung zu beobachten und dann nach geeigneten Maßnahmen zu suchen.

DeepThought


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Meinen aufrichtigen Dank!

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Geschrieben : 23.06.2008 16:50
(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

meine Anwältin meinte, dass das Gericht im Eilverfahren auch nicht anders entschieden hätte.

Meine Nochfrau hat über Monate die Kinder vernachässigt. Weil sie phsychische Probleme hatte.

Meine Meinung ist aber, wenn ich die Kinder vernachlässigt hätte, dann hätte mann mir (einen Mann) sofort das Sorgerecht entzogen.

Meine Ex hat sich geritzt, Selbstmordversuche phsychische Probleme hinter sich und teilweise auch heute noch.
Sie hat mir vor Gericht unterstellt sie Sexuell belästigt zu haben, ich durfte mich dazu nicht äußern. Was soll das.

Meine Anwältin meinte im nachhinein das es Prozesstechnisch das beste wäre das erst mal das Wechselmodell ausgeführt wird. Dadurch werden aber falsche Tatsachen geschaffen. Im Hauptsacheverfahren kräht kein Hahn mehr danach was war. Das kotzt mich so an.

Die Kinder leiden darunter ihren Vater (mich) nicht mehr täglich um sich zuhaben. In der Kindereinriechtung wirken beide Kinder verstört. Aber das alles interessiert weder dem Gericht noch der Verfahrenpflegerin oder meiner Anwältin.
Vernünftige Gespräche sind mit meiner Ex nicht möglich. Ich glaube um das Gericht und das JA Wachzurütteln muss ich meine kinder sozusagen Entführen und nicht mehr an meine Nochfrau rausgeben.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.06.2008 11:25
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich glaube um das Gericht und das JA Wachzurütteln muss ich meine kinder sozusagen Entführen und nicht mehr an meine Nochfrau rausgeben.

Sorry - aber das ist sicherlich der falsche Weg.

Vorschlag wie folgt:

- Du hast Zeit, nichts überstürzen
- zeige Dich bindungstolerant
- zeige Dich konfliktfähig
- nicht schummeln !!!
- zeige dass Du das WM gut findest
- nicht schummeln !!!
- bringe die Kinder entsprechend dem WM gerne zur KM
- nicht schummeln !!!

Falls die KM nach einigen Wochen/Monaten psychisch kippt (das ist sehr wahrscheinlich da sie keine Therapie macht) kannst Du mit gutem Gewissen sagen , dass Du alles im Sinne des WM versucht hast. Und gerne hast Du das WM im Sinne der Kinder unterstützt. Beispiele hierfür entsprechend benennen...

In der Zwischenzeit solltest Du mal richtig auftanken. Nutze die freie Zeit durch das WM für Dich und mache Sport oder besuche einen VHS Kurs ...

Das bringt allen mehr als Dein obiger Vorschlag.


Ich ziehe nicht aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2008 12:13
(@jemmy)
Registriert

Hallo codex

Ich glaube um das Gericht und das JA Wachzurütteln muss ich meine kinder sozusagen Entführen und nicht mehr an meine Nochfrau rausgeben.

Ja, das würdest du damit wohl auch schaffen, doch das Endergebnis wird dann wohl nicht, das von dir erhoffte sein.
Deine EX würde eine EA auf Herausgabe beantragen, sowie auf das ABR, um zu verhindern, dass du derartiges noch mal machst. Geh mal davon aus, dass sie diese EA bekommen würde ohne weitere mündliche Verhandlung. Das würde bedeuten, dass sie mit einem Gerichtsbeschluss die Kinder bei dir herausholt unter Zuhilfenahme von Polizei und Gerichtsvollzieher.
Für dich wäre der Zug abgefahren und zwar endgültig.

Du hast der Vereinbarung zugestimmt und musst dich jetzt, wohl oder übel, vorerst daran halten. Kurzschlusshandlungen helfen weder den Kindern noch dir.

LG Thomas


Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2008 12:20
(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

Die KM wirkt aber auf die Kinder ein. Das ich ein sch.... Vater bin. Beeinflusst sie, gepräche mit ihr sind unmöglich.

Aber ich weis das ihr Recht habt, es ist nur verdammt schwer.
Es ist verdammt Schwer abzuwarten, da ich nur von der KM provoziert werde. Falsche Aussagen von ihr vor Gericht, die Unterstellung sie sexuell Belästigt zu haben, ich soll ihr nach stalken, meine Mutter sei Krank und alles solche sachen.

Ich hoffe nur das irgendwann mal jmd festsellt das sie Erziehungsunfähig ist.
Die Kinder haben es nachweislich besser bei mir, meine Ex hat nicht in Ihren Leben durchgezogen. Aber die plöße gibt sie sich nicht zu sagen das ihr die Kinder zu viel sind.

es fällt mir schwer Bindung zu ihr zuzulassen, weil sie damit die Bindung der Kinder zu mir und ihren Großeltern zerstört.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.06.2008 12:24
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Codex!

Die KM wirkt aber auf die Kinder ein. Das ich ein sch.... Vater bin. Beeinflusst sie, gepräche mit ihr sind unmöglich

Dann bleibt Dir nix anderes übrig, als den Kids aktiv zu zeigen, dass dem nicht so ist. Im Rahmen des WM hättest Du genügend Möglichkeiten, dies zu tun.
Lass KM reden, die Kinder werden sich schon ihr eigenes Bild machen...lamentieren bringt Dich nicht wirklich weiter.

Grüße ausm Süden
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2008 12:28




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