Schlagt mich, aber werden andere Kinder nicht auch dauernd krank? :rofl2:
Papis und Jemmys Vorschlag, dass codex auf seiner Anwesenheit besteht, also auch die Kinder auf GAR KEINEN FALL dort übernachten lässt, erscheint mir der sinnvollste.
Muss nochmal dazu sagen unser Sohn ist bei ihr gemeldet unsere Tochter bei mir.
Mal schauen was meine Anwältin dazu sagt, habe morgen bei ihr termin
Hallo Codex,
es ehrt Dich, dass du auf die gesetzlichen Gegebenheiten Rücksicht nehmen willst. Des Weiteren war die Idee eines Wechselmodels ja auch schon mal angedacht.
Doch wie sieht jetzt die Realität aus? Du betreust die Kinder und hast die Kosten...die KM kommt langsam auf den Trichter, dass es so nicht mehr funktionieren wird und Sie sich maßgeblich an den Kosten beteiligen soll.
Also wird SIe jetzt bereits beschriebene Szenarien starten...noch mag Sie "dumm" auf dem Gebiet des Machbaren für Sie sein...aber das ändert sich ganz ganz schnell.
Ich möchte es jetzt nochmals sagen...schmeiss Deine Skrupel über Bord und berücksichtige unsere Tips...sonst wirst du in absehbarer Zeit hier schreiben..."Hilfe ich sehe meine Kinder nicht und bin finanziell am Ende...die Kindsmutter spielt mit mir"
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
kann es mir was nützen:
Das ich weiß, das sie sich 2 mal geritzt hat an den Armen? Ca. im März diesen Jahres, hab es gesehen die Ritze, kann dies aber nicht beweisen, keine fotos gemacht.
Und ich weis auch, das Sie von ihrer Ärztin Antidepressiva verschrieben bekommen hat.
Und zu dieser Ärztin gehen kann und gleich vorn bei der Schwester ein Krankenschein bekommt.
sie muss dieser ärztin gesagt haben, das sie total fertig ist und tralala. Sie hat nen knall das weis ich.
Sie sagte auch mal das sie Burnout systrom hat.
Sie hat im Sept. 07 ne Lehre angefangen, ich weiß nicht genau ob sie dort geflogen ist oder selbst gekündigt hat, weis nur das sie nicht hingeht.
Angeblich hat sie soche selischen Probleme weil ihr neuer Soldat ist, stationiert in Nürnberg (ca. 380km) von hier und seid Dezember 07 ist er in Afganistan stationiert.
Sie hat auch wegen ihm, streitet sie zwar ab, mit mir schluss gemacht.
Ihr Kerl war aber auch schon 3-4 mal seid dem er in Afghaistan stat. ist bei ihr. Ostern haben beide Kinder von meiner ex und ihr kerl haufen süßes bekommen (Bestechung).
Vor allen die Sache das sie Antidepressiver verschrieben bekommen hat und sich geritzt hat.
Kann das Gericht eine Arztakte einsehen?
Kann ich irgendwi ein Gutachten machen lassen, das sie balla balla im Kopf ist, irgendwo hab ich wegen diesen Sachen Angst um meine Kinder, denke mal verständlicher weise.
Das ist alles Pipifax und nützt dir garnichts.
Die einzige Chance die du hast, ist das oben Genannte.
Du darfst ihr die Kinder im Moment nicht geben, sonst hast du verloren.
Es ist deine einzige (und gute Chance), deine Kinder zu behalten.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hey
Na jetzt bnrauchste mit sowas nun nicht zu kommen..davon mal abgesehen ist ein Burn out Syndrom nicht das was dem Kindeswohl gefährlich werden kann...
Antidepressiva auch nicht wirklich..
Ritzen, schön u gut..du kannst nichtmals es beweisen..u nur weil du zwei Ritze gesehen hast heißt das nicht das sie ritzt..
Alles da nun genannte vergiss mal schnell wieder..
Ausser es liegen wirkliche psychische Probleme vor..
Aber auch damit muß man sehr vorsichtig umgehen..u die sollten dann nicht nur dir auffallen..
Wichtigste eben jetzt ist, das du die Kids jetzt nicht merh rausgeben soltest..denn die Windrichtung wird doch sehr klar..
Gibst du sie raus u sie behält sie ein, hast du eh so gut wie verloren..
Gruß
Jens
@hamburg2000:
Genauso ist es!! :thumbup:
@Codex:
Du weißt nicht genau, was auf Dich zukommen wird, wir zeigen hier den schlimmsten Fall auf, der eintreten könnte.
Daher bringt es überhaupt nix, irgendwelche nicht beweisbaren Märchen aus dem Ärmel zu schüttelnn ... wenn Du der Meinung bist, KM ist nicht in der Lage, ihre elterliche Sorge aus welchem Grund auch immer vollumfänglich wahrnehmen zu können, dann sammle BEWEISE, die Du im Zweifelsfall gerichtlich verwerten kannst. Alles andere wäre Humbug!
Grüße Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo
Grrrrr, codex :gunman:
Liest du eigentlich, was wir dir schreiben? Du kommst mir vor, wie jemand, der mit leerem Autotank, versucht von Hamburg nach New York zu fahren und jetzt schon darübel nachgrübelt, ob er denn ein Parkticket und einen Parkplatz bekommt und nebenbei ausser Acht lässt, das er in Amerika keine Eurostücke in einen Automaten werfen kann.
Konzentriere dich auf das Wesentliche.
Ich spiele mal ihren Anwalt: Herr Richter, nachweislich und von Herrn codex ja schon angesprochen, leidet meine Mandantin derartig durch die Laaaaange Trennung von den Kindern, welche der Kindesvater zu verantworten hat, dass sie sich in psychologische Behandlung begeben musste. Das ist doch ein klarer Beweis für die unendliche Mutterliebe, denn kurz nach der Klageeinreichung von Herrn codex, durfte die liebende Mutter keine Zeit mit ihren Kindern verbringen, was nicht nur gegen die Pflicht verstößt, den Umgang zu fördern, sondern auch noch eklatante psychische Schäden bei meiner Mandantin zur Folge hatte.
Na? Wie hört sich das an ? Jede Medaillie hat zwei Seiten.
Denk daran, der der mit Dreck wirft, macht sich dreckig!
LG Thomas
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Ok, ich werde meiner Ex, so hart wie es klingt, erst mal den Umgang verweigern. Und werde mit meiner Anwältin klären, das sie einen geregelten Umgang (Unter Aufsicht durch mich oder JA) bekommt. Schließlich hat Sie sich 8 Wochen lang nicht um die Kinder gekümmert.
Außerdem erzählte mir mein Sohn, das Sie wohl am Samstag mit den Kindern irgendwo mit dem Zug hinfahren wolle. Dies erzählte Sie mir nicht. Ich schließe daraus, das Sie mir die Kinder entführen könnte. Also stelle ich Antrag Auf Einstweilige Verfügung nur noch Bewachter Umgang (Entführungsgefahr).
Sie hat am Samstag vom Gericht einen Brief bekommen, und weiß seidher das ich das ABH für beide haben will und seitdem, versucht sie an die Kinder zukommen.
Ich will erreichen, das das Gericht erkennt, das sie nur Aufgrund des Briefes jetzt sich rührt. Wäre kein brief gekommen würde sie sich auch heut nicht um die Kinder kümmern.
Angeblich hat sie aufgrung von psyichischen Problemen schon sich hilfe gesucht.
Aber ihr habt auch schon recht, das die mir das auslegen könnten, aber ich habe bisher ihr nie den Umgang verweigert.
Habe eher versucht, das die kinder mal zur Mutter kommen, aber sie wollte die Kinder nicht, Das kann ich sogar durch Zeugen beweisen.
Gut das Gericht legt eh meist alles zu Gunsten der Mutter aus.
Mit Hilft in der Sache nur ein Gutachter der feststellt, das sie nicht für die Kinder sorgen kann.
Und das bei mir das bessere Umfeld ist. Und ja auch irgendwo bei mir das Kontinuitäts Prinzip trifft. Denn die Kinder sind beide seid august 07 bei mir, mit Unterstützung meiner Eltern. (wenn ein Kind mal zum arzt, Vereinssport oder so, dann ist das andere bei meinen eltern, Am WE übernachten Sie auch mal dort, Kinder haben eine sehr enge bindung zu meinen Eltern, größere als zur Mutter)
Aber wie ich hier schon im Forum gelesen habe, gibt es auch Gutachter die ein bissel einen an der Klatsche haben, anders kann man manche Gutachten nicht betieteln.
Hallo codex ( Nebenbei erwähnt, das nennt man Grußformel )
Sprich das mit deiner RAin ab. Kann sein, dass sie dir davon abrät. Letzten endes musst du es eh für dich alleine entscheiden.
Hat sie den Kindern nicht gesagt, wo die Reise hingehen soll? Wohnen ihre Eltern oder andere Verwandte weiter weg? Ist schon dubios, ewig lange kümmert sie sich nicht und jetzt so etwas, Hmmm. Was haben die Kiddys den gesagt?
LG Thomas ( Nebenbei erwähnt, das nennt man Abschiedsformel )
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Hallo codex.
Ok, ich werde meiner Ex, so hart wie es klingt, erst mal den Umgang verweigern.
Mit welcher Begründung?
Außerdem erzählte mir mein Sohn, das Sie wohl am Samstag mit den Kindern irgendwo mit dem Zug hinfahren wolle. Dies erzählte Sie mir nicht.
Das muß sie auch nicht. Die Gestaltung des Umgang obliegt alleine dem Umgangsberechtigten.
Ich schließe daraus, das Sie mir die Kinder entführen könnte. Also stelle ich Antrag Auf Einstweilige Verfügung nur noch Bewachter Umgang (Entführungsgefahr).
Ich hoffe du hast für so einen Antrag Beweise. Die alleingie Annahme wird dir als Mann nicht reichen.
Mit deinem geplanten Umgangboykott stellst du dich auf eine Stufe mit den Müttern, die hier zu Recht verurteilt werden, weil damit schlicht und einfach nicht anerkannt wird das Kinder beide Elternteil brauchen.
Mit Hilft in der Sache nur ein Gutachter der feststellt, das sie nicht für die Kinder sorgen kann.
Und das bei mir das bessere Umfeld ist. Und ja auch irgendwo bei mir das Kontinuitäts Prinzip trifft. Denn die Kinder sind beide seid august 07 bei mir, mit Unterstützung meiner Eltern. (wenn ein Kind mal zum arzt, Vereinssport oder so, dann ist das andere bei meinen eltern, Am WE übernachten Sie auch mal dort, Kinder haben eine sehr enge bindung zu meinen Eltern, größere als zur Mutter)
Könnte aber auch genau anders laufen...
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina,
hattest du die Vorgeschichte und die Ratschläge gelesen?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ja Beppo,
und trotzdem.
Dann soll er sich schleunigst um einen BU kümmern oder den Umgang selbst begleiten.
Ich möchte nicht hören, wenn hier ein Vater aufschlägt udn berichtet das er sich aus welchen Gründen auch imemr eine zeitlang nicht um die Kinder gekümmert hat und nun die KM den Umgang verwehrt und BU fordert. Da habe ich noch nie gelesen: Ja, vernünftige Lösung, mußt du vestehen, ist doch klar das es jettz nur so geht. Dasselbe auch wegen Entführungsgefahr. Wie oft wird es Vätern unterstellt und wie oft wird es hier verurteilt, das KM damit argumentieren?
Nichts destotrotz. Man muß das eben auf rechtlich feste Füßte stellen ,saonst besteht nunmal im mütterlastigen Staat die Gefahr, das trotz Kontunität die Kinder schneller bei der KM sind als dem KV lieb ist. Und wir wissen heir doch alle nur zu genau, das es einen Riesenunterschied macht, ob Dinge vom Vater oder der Mutter getan werden.
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
ich muß jetzt auch mal eine ganz dumme Frage stellen. Codex hat doch das GSR und die Kinder wohnen beide bei ihm seit Wochen. Warum meldet er sie dann nicht auch bei sich an?
lg Nadine (die die Spielchen ja nicht kennt)
Hallo Nadine,
das hat er versucht. Nur wie immer (er ist keine KM): Bei einem Vater verlangen die nach der Zustimmung der Mutter, die diese aufgrund des Erhaltens von Geldern von Staates Seite aus nicht gibt...
(Was ich so nicht schlimm finde, nur andersherum sollte es genau so laufen...)
Liebe Grüsse
Nixena
"Das Leben eines Menschen ist das, was seine Gedanken daraus machen" Marc Aurel
Ja Beppo,
und trotzdem.
Dann soll er sich schleunigst um einen BU kümmern oder den Umgang selbst begleiten.
Ich möchte nicht hören, wenn hier ein Vater aufschlägt udn berichtet das er sich aus welchen Gründen auch imemr eine zeitlang nicht um die Kinder gekümmert hat und nun die KM den Umgang verwehrt und BU fordert. Da habe ich noch nie gelesen: Ja, vernünftige Lösung, mußt du vestehen, ist doch klar das es jettz nur so geht. Dasselbe auch wegen Entführungsgefahr. Wie oft wird es Vätern unterstellt und wie oft wird es hier verurteilt, das KM damit argumentieren?
Nichts destotrotz. Man muß das eben auf rechtlich feste Füßte stellen ,saonst besteht nunmal im mütterlastigen Staat die Gefahr, das trotz Kontunität die Kinder schneller bei der KM sind als dem KV lieb ist. Und wir wissen heir doch alle nur zu genau, das es einen Riesenunterschied macht, ob Dinge vom Vater oder der Mutter getan werden.
LG Tina
Hallo,
Ehm die Kindesmutter hat sich Monate lang nicht gekümmert. Ich war immer für die Kinder da!!!
Ich habe versucht meinen Sohn auf mich umzumelden, Einwohnermeldeamt macht es nicht.
Meine tochter ist auf mich gemeldet.
Was soll ich jetzt tun, was ratet ihr mir.
Kurz noch mal zusammengefasst.
-Sohn auf Kindesmutter gemeldet!
-Tochter auf mich!
- Bisher seid August 07, wohnen Kinder bei mir und werden durch mich und meinen Eltern betreut. (Kann Sohn nicht auf mich ummelden. EInwohnermeldeamt weigert sich, bekomme nur für Tochter Unterhaltsvorschuss und Kindergeld)
-Exfrau hat 8 Wochen sich nicht gemeldet. Samstag bekam sie Brief vom Gericht, Sie weis seitdem, das ich das Alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht haben will.
- Seid Samstag will sie öfters die Kinder, seiddem sie weis das ich das Alleinige auffenthaltsbest. recht haben will.
- Ich weis auch, das sie (so hat sie mir es gesagt), das Sie wenn ihr neuer Freund aus Afganistan (Soldat) zurück ist,. mit ihm nach Nürnberg bzw. Leipzig gehen will. Ob mit oder ohne Kinder weis ich nicht.
Hallo Nixena,
ich kann mir vorstellen, dass das die Praxis ist.
Aber das ist totaler Quatsch- das Meldegesetz sagt etwas ganz anderes. Und das das MRRG (Melderechtsrahmengesetz) ein Bundesgesetz ist und die Länder sich an die Regelungen weitestgehend halten müssen- gilt das auch überall.
Natürlich kann er seine Kinder bei sich anmelden, ohne Zustimmung der KM. Er muss es sogar, weil ER meldepflichtig für die in seinem Haushalt lebenden minderjährigen bis 16 J (außer Hessen, da 18 J.) ist.
Das bedeutet Stress für die Meldeämter, das ist klar.
LG Nadine
EDIT: Auszug Kommentar MRRG " Soweit die Eltern getrennte Wohnungen haben, ist das minderjährige noch nicht 16 jährige Kind von dem Elternteil anzumelden, in dessen Wohnung es einzieht. Einer Mitwirkung des anderen Elternteils bedarf es nicht."
Hallo Nixena,
ich kann mir vorstellen, dass das die Praxis ist.
Aber das ist totaler Quatsch- das Meldegesetz sagt etwas ganz anderes. Und das das MRRG (Melderechtsrahmengesetz) ein Bundesgesetz ist und die Länder sich an die Regelungen weitestgehend halten müssen- gilt das auch überall.
Natürlich kann er seine Kinder bei sich anmelden, ohne Zustimmung der KM. Er muss es sogar, weil ER meldepflichtig für die in seinem Haushalt lebenden minderjährigen bis 16 J (außer Hessen, da 18 J.) ist.
Das bedeutet Stress für die Meldeämter, das ist klar.
LG Nadine
Hallo,
Das habe ich auch gehört, kann ich denen beim Meldeamt, das Melderechtsrahmengesetz vorlegen???
Bitte meinen oberen Eintrag noch beachten!!!
Hallo Codex,
von mir aus schick mir PN.
Oder sag mir einfach welches Bundesland, dann schau ich nach der Regelung. Und Kommentar vom MRRG (Auszug) krieg ich schon irgendwie zu dir. Du solltest allerdings auf ein paar Fragen des Meldeamtes gefasst und vorbereitet sein.
Aber glaub mir, danach sind beide Kinder bei dir angemeldet. Und wenn KM streitet, dann halt mit Hauptwohnung bei dir und mit Nebenwohnung bei ihr. das geht schon. Kleiner Tipp- Meldeämter speichern TATSÄCHLICHE Wohnverhältnisse. Eine meiner Behörden hat letztens jemanden in einem Bauwagen angemeldet z.B.
lg Nadine
alles weitere PN, sonst sprengen wir das Thema, denke ich
EDIT: Ups, wenn ich deine Angabe des Wohnorts richtig deute, wohnst du in meinem Zuständigkeitsbereich. Muß ich mir ja mal überlegen, auf welche Seite ich mich schlage. 😉
