Hallo Erstmal,
ich bin neu hier.
Mal von Anfang an.
Ich habe am 30.09.01 meine jetztige Exfrau G. kennen gelernt. Im Dezember 01 wurde sie schwanger und am 24.08.02 wurde unser Sohn J. geboren. Am 15.12.05 unsere Tochter L. Und am 06.06.06 haben wir geheiratet.
Anzumerken ist zur ganzen Geschichte, das als unser Sohn geboren wurde, meine Exfrau G. 17 war und das Jugendamt Amtsvormund wurde für 8 Monate bis meine ExFrau G. 18 wurde. Ihr wurde damals ausgeredet vom Jugendamt, das ich das Sorgerecht bekomme. Als unsere Tochter geboren wurde, das selbe Spiel man wollte beim JA nicht, das ich das Sorgerecht (gemeinsames bekomme).
Ja ich muss zugeben es war ein großer Grund das ich meine Exfrau G. geheiratet habe, damit ich das Sorgerecht (gemeinsames) bekomme. Aber auch aus Liebe.
Aber wie es kommen muss trennte sich meine Exfrau von mir, wegen einem anderen. (15.06.07)
Am 01.08.07 zog sie aus. Wir vereinbarten das unser Sohn J. zu ihr zieht und Tochter L. bei mir bleibt. Unteranderem weil ihr 2 Kinder zu streßig sind und auch wegen Geld vom Arbeitsamt.
Sie kümmert sich aber um die Kinder gleich 0.
Unser Sohn hat vielleicht 10 mal seid August 07 bei ihr geschlafen. und seid 2 Monaten wollte sie beide Kinder nicht mehr sehen. Vorher unregelmäßig alle 2 Wochen 3-5 Stunden.
Also leben beide Kinder bei mir und meiner neuen Partnerin N. Oder sie halten sich bei Ihren Großeltern auf (Meine Eltern).
Am 14.04.08 wurde von mir beim Fam. Gericht über meine Anwältin der Antrag auf alleiniges Auffenthaltsbestimmungsrecht gestellt. Leider ist bisher noch nix geschehen.
Weiß jmd wie lange sowas dauern kann?
Momentan ist unser Sohn noch bei meine Exfrau gemeldet, kann ich ihn einfach ummelden und das Kindergeld und auch den Unterhaltsvorschuss beantragen, da meine Exfrau das Kindergeld und unterhaltsvorschuss für unserem Sohn momentan einstreicht aber sich nicht um Ihn kümmert?
Servus Codex!
Erst mal willkommen im Forum ... hier wirst Du geholfen! 😉
Über die Dauer Deines ABR-Antrages wid Dir keiner was sagen können, denn das hängt unter anderem auch von der Auslastung Deines für Dich zuständigen Gerichtes ab.
Momentan ist unser Sohn noch bei meine Exfrau gemeldet, kann ich ihn einfach ummelden und das Kindergeld und auch den Unterhaltsvorschuss beantragen, da meine Exfrau das Kindergeld und unterhaltsvorschuss für unserem Sohn momentan einstreicht aber sich nicht um Ihn kümmert?
Da würde ich jetzt abwarten, bis über dein Antrag entschieden wurde: dann kannste wirklich Nägel mit Köpfen machen...
Grüße ausm Süden
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo,
ich würde an Deiner Stelle erstmal keine Zahlungsansprüche an die KM stellen.
Sichere Dir erstmal das ABR und dann hole die Finanzkeule aus dem Sack...
Wenn die KM im Vorfeld erkennt welche finanziellen Forderungen auf Sie zukommen, dann wird Sie vermutlich dem ABR entgegenwirken.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Ja alles schön und gut, aber momentan bekommt sie das Kindergeld und Unterhaltsvorschuss. Aber unser Sohn wohnt bei mir. Sie kümmert sich nicht, bekommt aber 125 € unteraltsvorschuss und 154€ Kindergeld. Das schon seid monaten obwohl sie sich nicht kümmert.
Hallo Codex,
wenn du jetzt zu heftig zappelst, merkt sie vielleicht, dass es sie teuer zu stehen kommt, wenn die Kinder bei dir sind.
Dann bist du zwar die Kosten los, aber die Kinder und den Unterhalt auch.
Wenn du jetzt möglichst lange still hältst, und schön protokolierst, wann die Kinder bei dir waren (Stundengenau) schafftst du Fakten, die es dir vielleicht ermöglichen die Kinder bir dir zu halten und vom Unterhaltszahler zum Unterhaltsempfänger zu werden.
Das sollte dir die Sache wert sein.
Also immer sutsche!
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Servus Codex!
Wir können Dich verstehen, aber wie bereits geschrieben: wenn KM dan Braten (Kind bei ihr=Kohle bei ihr) riecht, hast Du möglicherweise schlechte Papiere im ABR-Verfahren.
Daher würde ich mich stillhalten, die Zähne zusammenbeissen und hoffen, dass der Antrag positiv durchgeht!
Grüße
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
ich führe schon seid, der Scheidung protokoll sie hat die Kinder 2 Monate nicht gesehen und gesprochen, sie hat kein Interesse, ihr neuer Kerl ist ihr wichtiger als die Kinder. Hab ja den Antrag schon mitte april beim Gericht über meine anwältin gestellt, aber da passiert nix.
Hey
Da würde ich jetzt abwarten, bis über dein Antrag entschieden wurde: dann kannste wirklich Nägel mit Köpfen machen...
Warum abwarten..@codex hat GSR u somit auch das gABR...das heißt er kann die Kids sehr wohl auch bei sich melden u somit wird er erst überhaupt Anspruch auf KG haben..
U es kann ja nicht richtig sein, das die KM, KG kassiert u vermutlich noch weitere staatliche Leistungen, die sie allerdings zu unrecht erhält..weil die Kids scheinen ja definitiv beim KV zu leben.
Wie wäre es mit einem EA..denn der normale weg kann noch dauern..u die Kids sind ja bei dir..
Unser Sohn hat vielleicht 10 mal seid August 07 bei ihr geschlafen. und seid 2 Monaten wollte sie beide Kinder nicht mehr sehen.
Kannst du das irgendwie beweisen?
Auch das sie die Kids gar nicht sehen will...
Aber auch am Rande, die Zeit die natürlich jetzt läuft spricht ja eher gegen sie u damit für dich, wenn sie sich nicht kümmert..klar wirst du evtl schlafende Hunde wecken, wenn du jetzt die Kids ummeldest..ist eben eine gewisse Gradwanderung..
Sprich mit deinem RA, sofern es ein vernünftiger ist, wie man die Sache beschleunigen kann..
Aber letztendlich hast du eh das gABR mit der KM, u von daher hat sie dem ganzen ja "zugestimmt" ..somit stünde dir auch z.B. das KG zu..
Gruß
Jens
*edit
Na hier kam man ja kaum dazwischen .. meine Antwort is ansich etwas älter schon 😉
Aber es ist sicherlich nich schädlich wie schon oft hier gesagt, die Zeit für dich spielen zu lassen....
Hallo codex
Das schönste an Deutschland ist seine Antragsfreiheit. Du kannst beantragen, was du möchtest und bekommst am Ende einen rechtsmittelfähigen Bescheid, gegen welchen du Widerspruch einlegen kannst.
Als erstes gehst du zum Arbeitsamt ( Kindergeldkasse ) und beantragst das Kindergeld. Ab diesem Zeitpunkt ( der Monat der Antragstellung zählt ), hast du rückwirkend Anspruch auf das Kindergeld, sobald die Sache gerichtlich geregelt ist. Ex darf dann das bisher erhaltene Kindergeld zurückzahlen 😉 .
Lass dich dort nicht abwimmeln. Den Antrag müssen sie entgegennehmen.
Du bekommst dort auch eine Bescheinigung, welche du für die Anmeldung brauchst. Ich würde versuchen, die Kinder dann umzumelden. Sollte das klappen, beantragst du den Unterhaltsvorschuss.
LG Thomas
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Hallo,
wie viele andere schon geschrieben haben, kannst du jetzt bereits alles beantragen und versuchen zu bekommen.
Resultat wird sein, dass die holde EX informiert wird, dass Sie absofort kein Kindergeld mehr bekommt und des Weiteren soll Sie dann Kindsunterhalt zahlen...das Ganze macht schon mal in Summe rund 700€ monatlich aus.
Diese Summe wird also die KM weniger auf Tasche haben..jetzt kann es passieren, dass Sie sich sagt....es wäre doch schön wenn Sie das Geld nicht nur behielte sondern den KU noch von Dir bekommen würde...das sind dann mal fix 1100 € Unterschied....
Wenn Sie dann zum RA rennt und dann dem Richter auch noch die Geschichte der armen Mutter die Ihre Kinder doch so sehr liebt vorheult....rate mal was dann mit dem ABR Antrag passieren kann???
Das ist natürlich nur der schlimmste Fall....aber nicht der seltenste...
Daher nochmal mein Tip...Füße stillhalten...ABR kassieren und dann das finanzielle einrühren.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo
Daher nochmal mein Tip...Füße stillhalten...ABR kassieren und dann das finanzielle einrühren.
Ich möchte daran erinnern, dass das eine Kind formal nicht bei ihm ist, da es noch bei der KM gemeldet ist. Somit ist auch der offizielle Lebensmittelpunkt bei der KM. Das Kontinuitätsprinzip manifestiert sich nunmal durch nachweisbare und belegbare Fakten. Die Meldebescheinigung ist solch ein Fakt.
Sollte KM auf die nette Idee verfallen, die Kinder des Geldes wegen einzubehalten, wäre es für ihn einfacher eine EA zu bekommen, wenn der Lebensmittelpunkt unstreitig bei ihm ist. Kann er das dann nicht, wird bei dem Versuch seitens des Gerichtes herauszufinden, wo die Kinder ( das Kind ) bisher hauptsächlich waren, eine Unmenge an Zeit ins Land gehen und somit das Kontinuitätsprinzip ausgehebelt ( zu gunsten der KM gedreht ).
Der Antrrag auf Kindergeld kann gestellt werden und "ruhend" gelegt werden, bis zur entgültigen Entscheidung. Dann wird er aktiviert und mit Antragsdatum bearbeitet.
Die Wahrscheinlichkeit, dass Madame sich schon jetzt Gedanken über die Folgen des ABR verlustet macht, halte ich für sehr hoch. Spätestens, wenn die Vorladung ins Haus flattert wird sie aktiv werden.
LG Thomas
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
So war gerade bei unser Einwohnermeldeamt wollte meinen Sohn J. ummelden, also auf mich. Darf das aber leider nicht, da ich keine Einwilligung der Kindesmutter habe. Diese auch nicht bekomme, da sie ja weiter den Unterhaltsvorschuss und das Kindergeld und auch das ALG II für ihn einkassieren will.
Danach war ich beim JA (Unterhaltsvorschussstelle) dort wurde mir auch mitgeteilt, das ich kein Unterhaltsvorschuss bekomme da er bei ihr gemeldet ist. Habe auch gesagt, das sie ihn seid August 07 gerade 10 mal bei sich hatte.
Jetzt wird sie erstmal vom JA eingeladen.
Dort wird sie bestimmt alles abstreiten. Aber mal schauen was passiert, jedenfalls habe ich dort so glaub ich, erstmal schlafende Hunde geweckt.
Ich hoffe das das Gericht entlich mal was macht, den bereits am 14.04. wurde durch meine anwältin das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt.
wurde gerade durch meine Exfrau im Msn messy angelabert und sie teilte mir mit, das sie am Samstag ein Brief vom Gericht bekommen hat. Montag war sie beim Anwalt, nun bin ich mal gespannt was jetzt passiert.
Aufeinmal will Sie heute ab 14.30 Uhr die Kinder bis morgen früh. Ich bin mal gespannt.
Ich hoffe, das sie die Kinder nicht mit reinzieht und ihnen irgendwelchen scheiß erzählt.
uiuiui...
moin codex,
Aufeinmal will Sie heute ab 14.30 Uhr die Kinder bis morgen früh. Ich bin mal gespannt.
Musst du nicht dringend weg und auf einen kleinen Kurzurlaub, mit den Kindern?
Vermutlich kommt jetzt genau das, was 82marco, papi74 und Beppo vermutet haben.
Zieh dich warm an!
Mich beschleicht so das Gefühl, Du solltest ihr die Kinder heute nicht geben, könnte sein, dass Du sie nicht wiederbekommst 😡
Die Nachrichtenzentrale hat da scheinbar unglaublich schnell gearbeitet und die Ämter haben sich dann gleich bei der KM gemeldet, ihr vermutlich geraten sich einen Anwalt zu nehmen und und und.
jedenfalls habe ich dort so glaub ich, erstmal schlafende Hunde geweckt.
Das glaub ich aber für Dich mit.
Hast du schon einen anwalt? Wenn nicht, gleich los!!!
Und lass die Kinder nicht bei ihr!!!!!!
Schnapp Dir Deine Protokolle über den zeitlichen Ablauf der letzten monate und ab zum Anwalt, ich glaube, Du solltest jetzt kräftig Gas geben.
Alle Gute!!
jo
Servus Codex!
Die Schlacht ist eröffnet ... Du musst jetzt höllisch aufpassen, dass die in den letzten Monaten entstandenen (nachweisbare?) Kontinuität bei Dir weiterhin bestehen bleibt und die KM nun den Spieß nicht umzudrehen versucht...
Versuche weiterhin, ihr einen Schritt voraus zu sein (mit Hilfe des Forums und des RA kann es Dir womöglich gelingen): wer Fakten schafft und für die Einhaltung dieser sorgt, ist meist der Sieger.
Grüße ausm Süden
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Wie gesagt habe ich seid febr. eine anwältin und die hat ja beiGgericht bereits im April den Antrag auf das alleinige ABR auf mich gestellt. Und nun hat sie scheinbar vom Gericht ein Anhörungsbogen oder ähnliches bekommen.
Sie will erstmal heute die Kids bis morgen früh und dann erst nächstes Wochenende wieder.
Einfach sagen, das es nicht geht und ich mit den Kids wegmuss, kann ich nicht machen.
Das würde mit Sicherheit gegen mich ausgelegt werden.
Moin,
Sie will erstmal heute die Kids bis morgen früh und dann erst nächstes Wochenende wieder.
naja, und morgen bekommst Du dann zu hören, dass die Kinder sich bei Dir nicht wohlfühlen, sie den Anschein hat, es würde Ihnen bei dir nicht gut gehen, und sie behält sie, zum Wohle der Kinder erst mal bei sich.....?
Einfach sagen, das es nicht geht und ich mit den Kids wegmuss, kann ich nicht machen.
Doch!
Ich wär da jetzt ganz vorsichtig!
Biete ihr an, den Umgang in deinem Beisein 🙂 das ist von KM's gerne mal gemacht.
Ist es richtig, dass sie die Kinder seit 2 Monaten nicht mehr gesehen hat?
und seid 2 Monaten wollte sie beide Kinder nicht mehr sehen. Vorher unregelmäßig alle 2 Wochen 3-5 Stunden.
(sarkasmus ein)
und nun sollen die Kinder gleich bei ihr übernachten? Also nein, dem kannst Du so nicht zustimmen.Zum Wohle der Kinder soltte der Umgang mit den Kindern in Deinem Beisein gemacht werden, damit sich die kinder wieder an sie gewöhnen können.
(sarkasmus aus)
Mein lieber codex: vorsicht, vorsicht, vorsicht
Gruß
jo
Das hat sie nicht drauf, das sie die Kinder bei sich behalten will. Außerdem müssen die Kinder in die kita.
Ja Sie hat die Kinder 2 Monate lang nicht gesehen und sich nicht interessiert. Falls irgendetwas schief geht heut, Wird es auch so kommen, das sie die Kids nur unter meinem Beisein sehen darf.
Irgendwo habe ich auch ein bißchen Angst wegen Kindesentführung. Aber ich will meinen willen zeigen, wenn ich ihr jetzt den Umgang verwähre, dann ist das sicherlich vor dem Gericht nicht gut.
Ich halte euch auf den laufenden. Spätestens morgen früh gibt es wieder ein Beitrag von mir.
Moinsen,
Das hat sie nicht drauf, außerdem müssen die Kinder in die kita.
und in der kita lässt sie den Betreuerinnen dann da, das die Kinder auf keinen Fall an Dich übergeben werden dürfen?
Ich will ja nich zu viel schwarz malen, aber irgendetwas an dieser Geschichte stinkt ganz gewaltig.
Irgendwo habe ich auch ein bißchen Angst wegen Kindesentführung. Aber ich will meinen willen zeigen, wenn ich ihr jetzt den Umgang verwähre, dann ist das sicherlich vor dem Gericht nicht gut.
Dann hoffe ich, dass Du uns morgen mitteilst, dass die Kinder wohlbehalten wieder Dir sind.
Good luck!
jo
In der Kita kann sie nix sagen, da die Erzieherinnen ich alle kennen, sie war dort seid August 07 erst einmal.
Außerdem ist meine Mutter (also die Oma der Kinder) eine Erzieherin.
