Noch eine Frage, nehmen wir an, wir bekommen das vor dem Notar hin.
Wie geht es dann weiter? Wir müssen doch für die Scheidung trotzdem vor Gericht und von einem Anwalt vertreten werden?!
Hi,
ja die Scheidung braucht ein Gericht. Wenn ihr euch aber über alles einig seid und das mit Notar geregelt bekommt,
dann geht so eine Scheidung in 15 Minuten über die Bühne - dazu braucht es dann auch nur einen Anwalt.
Das klappt aber wie gesagt nur wenn man sich einig ist. Der Anwalt wird von einem beauftragt und der andere muss
darauf vertrauen das der Anwalt einen nicht über den Tisch zieht.
LG
Nadda
Also die jetzigen Anwälte abschießen und gemeinsam einen neuen Anwalt suchen.
Hallo,
Obwohl die Anwältin dich schon angeschrieben hat, würde ich die KM fragen, ob es möglich ist, dies untereinander zu vereinbaren. Als vertrauensbildende Massnahme. Das würde ich auch so formulieren. Es war ja ihre Anwältin, welche das Doppelresidenzmodell vor Gericht verhindert hat.
Der Vorteil einer Scheidungsfolgenvereinbarung liegt eben darin, dass ihr beide alles festlegt, das kann bis zur Betreuung des Kindes gehen, wie ich schon einmal geschrieben habe. Wenn ihr euch einig seid, braucht es keine Anwälte. Der Anwalt ist dann nur anwesend um das, was ihr vereinbart habt abzusegnen und bei der Scheidung, weil das Gesetz es so vorschreibt.
Es gibt Anwälte, welche die Situation nur verschlimmern, wie ihr beide vor Gericht festgestellt habt.
Falls die KM auf den Vorschlag eingeht, wäre das ein grosser Schritt hin zu einem vernünftigen Miteinander.
VG,
Tsubame.
Also die jetzigen Anwälte abschießen und gemeinsam einen neuen Anwalt suchen.
Ja. Ein Anwalt, dem ihr beide vertraut und welcher eben nicht noch Öl auf das Feuer giesst.
Hi,
genau so ist es. Aber dazu braucht es zu allererst ein vernünftiges Gespräch zwischen dir und deiner Frau.
Wenn sie es auch sinnvoll findet, könnt ihr gemeinsam erstmal zum Notar, vorerst braucht es keinen Anwalt!
Die Berechnung für den Unterhalt können wir dir hier machen, mach einen Beitrag im Unterforum Unterhalt auf.
LG
Nadda
Moin.
Ihre Anwältin hat mich schon angeschrieben zum offenlegen der finanziellen Situation.
Ihre Anwältin war es ja auch, die das WM vor Gericht abgeschossen hat. 😡
Es gilt nun herauszufinden, ob dies alles der explizite Wunsch der KM ist. Oder ob die Anwältin sich gewissermaßen verselbstständigt hat und die KM sich nicht traut, sie zu bremsen. Oder aber es eine Taktik ist, dass Anwältin die harte Tour fährt, damit Du eingeschüchtert wirst und in den Gesprächen mit KM kompromissbereiter bist.
Das würde ich nun dadurch ausloten, dass Du gemeinsam mit KM besprichst und ihr gemeinsam festlegt, wie die zukünftige Aufteilung der Kinderzeit stattfinden soll. Wenn ihr sprechen könnt und euch hoffentlich einigen könnt, dann haltet das schriftlich fest - Notar kann hilfreich sein, ist aber nicht zwingend . Und in diesem Zuge werdet ihr dann auch über das finanzielle sprechen müssen. Hab dabei im Hinterkopf: bei allem, was nicht eine exakte 50/50 Aufteilung im WM ist, hat KM einen Anspruch auf vollen KU. Da es ja im Besten Fall ja ein WM auf Augenhöhe wird, aber zeitlich vermutlich eher weniger als 50% bei Dir, bist Du hier auf Entgegenkommen der KM angewiesen, Lege Dir schon mal gute, sachliche Argumente zu recht, warum weniger KU angemessen ist!
Die Regelung der Scheidung und ob ein neuer oder zwei streitsüchtige Anwälte ist für mich erst der nachgelagerte Schritt.
„Gewinnen“ kannst Du mE hier zunächst „nur“ einen umfangreichen Umgang („fast WM“), ein gutes, konstruktives Elternverhältnis und vielleicht eine reduzierte KU-Verpflichtung. Das ist die Ausgangslage jetzt, nach allem was vorgefallen ist. Aber das ist auch mehr, als viele Väter erfahren müssen. Aber zu einer Einigung gehören immer zwei!
Schönen Sonntag, toto
Noch ein Frage. Ihr sprecht alle immer vom Unterhalt für meine Tochter.
Die KM bekommt doch für die Dauer des Trennungsjahr auch Unterhalt von mir?!
Hallo Bones
Es sprechen alle deswegen vom Kindesunterhalt weil dieser dem Unterhalt für Deine noch Ehefrau vorgeht. Bei der Berechnung des Kindesunterhaltes hast Du einen Selbstbehalt von ca. 1070 € vom Bereinigten Netto Einkommen und bei der Berechnung des Trennungsunterhaltes für Deine Frau einen Selbstbehalt von 1200 € vom Bereinigten Netto Einkommen. Bei der Berechnung des Unterhaltes für die Frau wird der Kindesunterhalt von Deinem anrechnungsfähigen Netto Einkommen vorweg abgezogen. Wenn dann noch Geld über 1200 € übrig bleiben sollte bekommt Sie dieses. Achte darauf bei der Berechnung zur Bereinigung des Einkommen das sämtliche Werbungskosten angerechnet werden, sprich die tatsächlichen Kosten. Denn es wird gerne versucht den Unterhaltszahler mit 5 % Pauschal abzuspeisen.
Gruß
der Frosch
Hallo,
der TO muss langsam seine Situation akzeptieren. Er hat durch die Herausgabe des Kindes vor der Verhandlung alles verspielt.
Es ist gekommen, wie 99,9% hier voraus sagten. Er wusste es besser und nun hat er den Salat.
Wie so oft gesagt, Demut ist hier die Lösung.
Alle "was ist wenn Szenarien" sind völlig überflüssig, er ist zum Bittsteller geworden und ist zu 100% dem Wohlwollen der KM ausgesetzt.
Wir können nur noch Tipps geben, wie man evtl. noch Honig ums Maul schmieren kann :exclam:
Ein gefundenes Fressen für mitlesende "Feinde"...
LG D
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
Hallo,
es gibt eine Rangfolge im Unterhalt und da stehen minderjährige Kinder im ersten Rang, ihre Ansprüche sind als erstes zu erfüllen, erst danach haben Mütter (ggf. auch Väter) von Kindern unter 3 Anspruch auf Unterhalt und erst im 3. Rang stehen Ehegatten.
Weiterhin es gibt keine Verrechnung von Unterhaltsansprüchen. Der Anspruch des Kindes geht nicht auf die Mutter über. Da aber das Kind seinen Lebensmittelpunkt bei der KM hat, wird sie zum Betreuungselternteil, der seinen Anteil durch Betreuung leistet und Du zum Umgangselternteil, der seinen Beitrag durch KU leistet.
KU steht dem Kind zu und kann nicht mit dem Anspruch der Mutter verrechnet oder vereint werden.
Da das Kind aber bei der Mutter lebt, kann diese für das Kind den KU fordern. Beim KU bist Du praktisch verpflichtet sofort und selbständig zu zahlen. Also durch Überweisung mit Angabe KU für Prinzeßchen, Monat, Jahr, KU ist im voraus zu zahlen.
Beim TU ist das anders. TU muss gefordert werden, d.h. Du wirst von der KM zu einer Einkommensauskunft aufgefordert und sie fordert TU von Dir. Passiert das nicht, dann musst Du auch nicht zahlen, auch nicht rückwirkend.
Deshalb sollten auch Konten getrennt sein und der andere auch keinen Zugriff mehr haben. Außer KU (und ggf. Mehr- und Sonderbedarf) zahlst Du auch nichts mehr fürs Kind. Zahlungen an die KM sind nicht erforderlich, wenn sie keinen TU fordert.
Weiterhin kann der TU nur durch die Kenntnis beider Einkommen bestimmt werden, da auch Du Anspruch auf TU gegen die KM hast. Wie gesagt, Grundlage für TU ist das gemeinsame Einkommen.
VG Susi
Hi,
nun sucht ihr euch einen schönen Tag aus, setzt euch zusammen und sprecht über alle Punkte die besprochen werden müssen.
Dann macht ihr daraus eine schöne Vereinbarung beim Notar und alles ist gut.
Solange sie nichts will, aber es nichts schriftliches gibt ist das riskant.
LG
Nadda
Moin.
Das ist doch ein Träumchen. Zwar wissen wir alle nicht, wielange das anhält, aber jeder Monat an dem kein Unterhalt gefordert wird, ist erst mal ein Gewinn für Dich, Und da wir alle wissen, dass - falls KM ihre Meinung ändert und doch KU fordert - dieser zu zahlen sein wird, würde ich das Thema zunächst gar nicht mehr thematisieren. Wenn ihr jetzt eine Vereinabrung macht, dann muss sie sich damit beschäftigen, im Zweifel fragt sie bei ihrer RAin nach :gunman:
Immer und immer wieder: Bring eine Umgangsvereinbarung unter Dach und Fach. das ist das wichtigste für die Tochter. Und wenn KM fragt,warum dies schriftlich sein muss und nicht (ebenfalls) auf Vertrauensbasis, dann antwortest Du „um Missverständnisse zu vermeiden“. (das wäre im übrigen auch ein gutes Argument für eine schriftl Vereinbarung den Unterhalt betreffend - aber wie geschrieben, ich würde sie nicht mit der Nase drauf stoßen)
Schönen Feiertag, toto
Moin Bones,
Na gut,
jetzt ist es gerade, so, dass KM weder TU will noch KU.
Ich habe KU angeboten. KM hat abgelehnt. Warum, weiß ich nicht.
Und nun?
Sorry, aber da kann man nur lachen. Das wird aus einer Laune heraus gesagt worden sein und wahrscheinlich hast Du in Kürze das nächste RA-Schreiben dazu im Briefkasten.
KM plant ab Januar halbtags zu zu arbeiten, Nachdem sie im Oktober von 5h auf 7h pro Tag erhöht hat.
€ 1100,-- Netto bei LSTK II
2x Kindergeld
€ 500,-- Miete kalt
€ 200,-- Rate KFZ
Da kommst du locker ohne Unterhalt aus.
Aus der Forenerfahrung ist mir fast keine KM bekannt, die von sich aus auf irgendwelche geldwerten Leistungen verzichtet. Kinder kosten Geld und natürlich muss KU entrichtet werden. Stell Dich mal darauf ein. Warum fordern fast alle KMs Unterhalt, selbst wenn sie mit wohlhabenden Partnern zusammenleben? Da wäre Deine Ex ein sehr exotischer Ausnahmefall.
Wenn Du mal mit guten Rechtsanwälten sprichst, so werden dieser Dir hinter vorgehaltener Hand sagen, dass man bei strittigen Verfahren deutlich mehr verdienen kann. Entweder bremst Deine Ex ihre RA ein und gibt eine andere Marschrichtung vor, oder ihr könnt weiter schön die Scheidungsindustrie finanzieren.
Mach Deiner Ex noch mal klar, dass eine notarielle Vereinbarung die günstigste Möglichkeit bei einer Trennung ist! Gerne können auch Eure RAs so eine Vereinbarung erstellen , gegenseitig prüfen und dann geht's zum Notar (kostet halt alles extra, aber bei sehr komplexen Trennungen auch nicht verkehrt). Gruß Ingo
Sorry Ingo.
Diese Verallgemeinerungen sind völlig verfehlt
1. Kenne ICH mindestens eine andere KM
2. Das sich hier die strittigen und hochstrittigen Fälle häufen liegt in der Natur eines solchen Forums
3. Klar kosten Kinder Geld; aber warum soll nicht jeder ET für +/- die Hälfte dieser Kosten aufkommen, wenn die Kinder auch etwas die Hälfte der Zeit bei jedem ET verbringen. Und darüber sollte vernünftige Erwachsenen ohne emotionale Verletztheiten eigentl auf Augenhöhe reden können. Ja, es gehört eine gewisse Größe und Weitsicht dazu nicht auf dem „ich will nur was mir zusteht“ zu beharren, aber es gibt es auch was zu gewinnen (das bessere Modell für die Kinder, Freizeit, Karrieremöglichkeiten).
4. das Anwälte an Streit mehr verdienen ist kein Geheimnis über das nur hinter vorgehaltener Hand getuschelt wird. Aber warum sollte eine intelligente und nicht auf Streit hinauswollende KM dies nicht auch durchschauen?
Und deshalb sollte der TO
- die KM nicht unnötig „ärgern“ (stattdessen Demut, Kreidefresen und konstruktiv sein, es gibt viel zu verlieren)
- und natürlich wachsam sein, ob KM nicht was anderes im Schilde führt oder ihre Meinung irgendwann ändert
toto
Moin Toto,
deshalb hab ich ja auch "fast keine" geschrieben 😉 Aber ich geb Dir Recht mit Deinen Punkten.
Viele Menschen haben aber im Alltag wenig mit RAs zu tun. Wir sehen hier im Forum doch öfters, wie oft von den Elternteilen alles geglaubt wird was von "Dritter Seite" kommt. Und wenn hier von RAs eine konfrontative Art vorschlägt um "sein Recht zu bekommen" werden viele darauf auch anspringen.
Ich kann dem TO nur raten, weiter wachsam zu sein. Ich glaube nicht, dass er hier ohne Zahlungen heraus kommt. Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren. Gruß Ingo
Das für uns zuständige JA
regionales/bayern/article170357087/Geiselnahme-in-Juge
Hallo, ich noch mal!
Habe nun die Anwaltskosten und den Vermerk des Gerichts bekommen.
Anwalt Rechnung: Verfahrensgebühr aus €3k + Differenzgebühr aus €2k + Termingebühr auf €5k + Einigungsgebühr aus €3k + Einigungsgebühr im nicht anhängigen Verfahren aus €2k = €1417,17
Das nicht anhänige Verfahren ist der Vergleich, der nach der Ablehnung meines Antrages und dem der Gegenseite geschlossen wurde.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben nach wie vor ich und IM
Gewöhnlicher Wohnort des Kindes bei der Mutter
Einschulung in der Grundschule am Wohnort des Vaters(Anderer Einzugsbereich als der gew. WO des Kindes)
Vater hat den Umgang mit dem Kind an jedem 2. Tag und jedes 2. Wochenende
Soweit das Offizielle.
In der Praxis sieht es so aus:
Statt meine Tochter nach dem Aufenthalt bei mir Abend 18.00 bei KM abzuliefern, bringe ich sie am nächsten Morgen zum Kiga.
Weihnachten ist meine Tochter Heiligabend bei KM und ab 1. Weihnachtstag für vier Tage bei mir um meine Eltern zu besuchen.
Unterhaltstermin von Seiten Anwalt KM würde abgesagt. D.h. ich zahle gerade €0,-- an Unterhalt.
Der Geburtstag mit Freunden feiert meine Tochter bei mir.
Bei KM hat meine Tochter bisher noch nicht einmal Besuch von Freunden gehabt.
1x pro Woche treffen KM und ich uns um laufendes zu klären.
Und nachdem mich der Spass mit neuen Möbeln und Anwaltkosten fast €5k gekostet hat, kommen von KM nun Klänge von wegen zurückkehren... :knockout: