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(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

es zählt wo das Kind wohnt

Ich will verhindern, dass die KM das Kind ummeldet.

Dann solltest Du verhindern, dass das Kind umzieht!

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2017 12:49
(@psoidonuem)
Registriert

Zwar ist der erste Teil richtig, aber der zweite ist falsch. Lustige Berufsauffassung. Selbstverständlich kannst Du als Vater denen mitteilen, dass die tatsächliche Wohnung nach wie vor bei Dir ist und bei Dir bleibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2017 12:55
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Du sagst, M. Wünsche, mit mir dieses Wochenende mit mir in die Kletterhalle, Baumhaus schlafen, nach L. ins Gelände fahren usw. können ein anderes Mal nachgeholt werden. Diese Wünsche und Abmachungen haben wir vor deiner Mitteilung des Auszugs getroffen. Dass du M. deine Wohnung zeigst, dass kann nachgeholt werden.

Das hier könnte darauf hinweisen, dass die KM plant, an diesem Wochenende umzuziehen. Hat die KM schon Koffer gepackt ? Kleider für das Kind aussortiert ?

Was hindert dich daran, mit dem Kind am Freitag Oma und Opa in X zu besuchen und am Sonntagabend zurückzufahren ? Diskutieren mit der KM hilft nichts. Du kannst auch das Türschloss auswechseln, da die KM offenbar schon eine Wohnung gemietet hat.

Viele Grüsse,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2017 13:00
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Neue Info. Das EWA hat noch mal angerufen. Es wird auf jeden Fall meine Unterschrift beim Ummelden benötigt.

Dann ist doch alles in Butter. Das Kind wohnt bei dir. Und zum Ummelden braucht die KM deine Unterschrift, welche du verweigerst. Ihr seid verheiratet und habt das gemeinsame Sorgerecht (sollte die KM mit der Geburtsurkunde des Kindes ankommen).

Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2017 13:10
(@bones)
Zeigt sich öfters Registriert

Mit platzt gleich mal der Kopf. :againstwall:
Jetzt ruft die vom Meldeamt schon wieder an.
Laut Bundesmeldegesetz Para 17 Abs3 in Verbindung mit Para 22, Darf ein Elternteil alleine das Kind ummelden. Voraussetzung muss sein, dass die Ummeldung zum Hauptwohnsitz erfolgt. Zum Hauptwohnsitz gehört aber auch der der Lebensmittelpunkt.

Ist erst mal voll blöd.

Dann aber heißt es, dass zum Lebensmittelpunkt z.B. auch der Ort / Gemeinde zählt, wo der KiGa ist.
Der KiGa ist in meiner Gemeinde und nicht da wo KM hinzieht.
Also, wenn KM meine Tochter ummeldet, ist es anfechtbar.

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Themenstarter Geschrieben : 18.10.2017 13:42
(@psoidonuem)
Registriert

Das sind ja echte Profis da beim EWA.

Zum Abmelden und Anmelden im Kindergarten braucht sie auch Deine Unterschrift. Da rufst Du also als nächstes an.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2017 13:44
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich will es nochmal herausarbeiten:
Die Ummeldung oder die Nicht-Ummeldung gewinnt das Thema nicht. Letztlich muss der faktische Umzug verhindert werden. Daran solltest Du vordringlich arbeiten! Schwer genug...

Wo ist Dein Plan, wie es nach dem Auszug der KM weitergeht?
Wie ist die Betreuung geregelt?
Was ist Dein Vorschlag für eine Umgangsregelung?

Was hindert dich daran, mit dem Kind am Freitag Oma und Opa in X zu besuchen und am Sonntagabend zurückzufahren ?

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2017 13:54
(@bones)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,
Das hier könnte darauf hinweisen, dass die KM plant, an diesem Wochenende umzuziehen. Hat die KM schon Koffer gepackt ? Kleider für das Kind aussortiert ?

Was hindert dich daran, mit dem Kind am Freitag Oma und Opa in X zu besuchen und am Sonntagabend zurückzufahren ? Diskutieren mit der KM hilft nichts. Du kannst auch das Türschloss auswechseln, da die KM offenbar schon eine Wohnung gemietet hat.

Viele Grüsse,
Tsubame.

Km ist dabei auszuziehen. Kind wird darauf von KM schon vorbereitet. Sachen vom Kind sind (noch) nicht gepackt.
Ans Abhauen mit Kind habe ich auch schon gedacht...
Ich habe meine Tochter mal gefragt, wie sie das findet. Sie wieder holt halt das was KM ihr gesagt hat. Sie werde eine Woche bei KM sein und eine Woche bei mir. Und KM hätte ihr auch schon tolle Bettwäsche gekauft.
Sprich, wenn ich mit meiner Tochter flüchte, wird sie es nicht verstehen.

Mal eine Frage:
Meine Tochter war dieses Jahr 3x bei einem Kinderpsychologen, weil sie jede Nacht hochschreckt. Sie ist übersensibel und bekommt nicht alles am Tag gewechselt. Kann ich das JA nicht an den Kinderpsychologen binden?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.10.2017 14:11
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Meine Tochter war dieses Jahr 3x bei einem Kinderpsychologen, weil sie jede Nacht hochschreckt. Sie ist übersensibel und bekommt nicht alles am Tag gewechselt. Kann ich das JA nicht an den Kinderpsychologen binden?

Was soll das bringen?
Nein, lass stecken. Das hat nichts mit der Trennungsauseinandersetung von Euch als Paar zu tun.

Ich habe meine Tochter mal gefragt, wie sie das findet.

:puzz:
Also, ne 5jährige nach dem Befinden beim Umzug zu fragen, ist schon mehr als grenzwertig. Was erwartest Du eigentl. für ne Antwort von einem Kindergartenkind???

Sie wieder holt halt das was KM ihr gesagt hat. Sie werde eine Woche bei KM sein und eine Woche bei mir.

Ähm?! Die KM bereitet das Kind also auf ein WM vor?!
Meint KM das Ernst? Was spricht dagegen?
Nur dies

I h möchte dass meine Tochter ganz bei mir lebt und jedes 2. WE zu ihrer Mutter geht und vielleicht 1x in der Woche bei ihr ist.

:question: :question:

Also ich würde mich schleunigst gemeinsam mit KM an den Tisch setzen und ausloten, wie ein (annäherndes) WM vereinbart werden kann.
Wenn Du so flexibel unter der Woche bist, dann macht es vielleicht Sinn, dass Du Dich da etwas mehr einbringst.
Und wenn ihr im Gegenzug einverehmlich keinen Unterhalt verlangt, dann kommt es auf eine exakte 50%/50% Aufteilung auch nicht an.

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2017 15:23
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Dann aber heißt es, dass zum Lebensmittelpunkt z.B. auch der Ort / Gemeinde zählt, wo der KiGa ist.
Der KiGa ist in meiner Gemeinde und nicht da wo KM hinzieht.
Also, wenn KM meine Tochter ummeldet, ist es anfechtbar.

Hoffentlich hast du denen das auch so freundlich und eindriglich mitgeteilt.Du kannst denen ja den Kigavertrag faxen.
Und bei der Kigaleitung hast du auch einen Termin. Die kennen dich als fürsorglichen Vater ? Also vorsprechen und mitteilen, dass ihr in der Trennungsphase seid und diese sich schwierig gestaltet. Du einer Ummeldung ausdrücklich nicht zustimmst. Kindeswohl !

Km ist dabei auszuziehen. Kind wird darauf von KM schon vorbereitet. Sachen vom Kind sind (noch) nicht gepackt.
Ans Abhauen mit Kind habe ich auch schon gedacht...
Ich habe meine Tochter mal gefragt, wie sie das findet. Sie wieder holt halt das was KM ihr gesagt hat. Sie werde eine Woche bei KM sein und eine Woche bei mir. Und KM hätte ihr auch schon tolle Bettwäsche gekauft.
Sprich, wenn ich mit meiner Tochter flüchte, wird sie es nicht verstehen.

Du "haust" nicht ab. Du "flüchtest" auch nicht. Du machst mit der Tochter einen schon länger geplanten Ausflug. Das ist genauso dein Recht, wie das der KM alle wichtigen Dokumente vor dir zu verstecken. Glaubst du deine Tochter versteht, dass sie am Samstag in einer neuen Wohnung ohne Papa ist ?

Ist deine Anwältin schon an der EA dran ?

VG,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2017 15:58




(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Sie werde eine Woche bei KM sein und eine Woche bei mir.

Wenn man sich hier auf ein Wechselmodell (WM) einigen könnte, wäre es doch super.
Dann macht das JA doch wieder Sinn, denn dort kann man die Vereinbarung festhalten.

Also, such schleunigst das Gespräch mit deiner Frau.

Wie weit entfernt will die KM wegziehen? Wäre ein WM möglich und auch dann noch, wenn das Kind zur Schule geht?

Ist deine Anwältin schon an der EA dran ?

Damit würde ich noch bis nach dem Gespräch mit der KM warten.

Wenn die KM tatsächlich ein WM beabsichtigt, wäre es mir egal wo das Kind gemeldet ist/wird.

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2017 16:06
(@bones)
Zeigt sich öfters Registriert

EA läuft.
Wohin sie zieht ist eben nicht egal.
Es sind nur 8km aber in einem anderen Einzugsbereich.
Das bedeutet nächstes Jahr nicht die Grundschule wo ihre Freundinnen hin gehen, sondern neu anfangen.In der Schule müsste sie an KM Tagen in die Nachmittagsbetreuung wären ich Zuhause Däumchen drehe.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.10.2017 19:13
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

EA läuft.
Wohin sie zieht ist eben nicht egal.
Es sind nur 8km aber in einem anderen Einzugsbereich.
Das bedeutet nächstes Jahr nicht die Grundschule wo ihre Freundinnen hin gehen, sondern neu anfangen.In der Schule müsste sie an KM Tagen in die Nachmittagsbetreuung wären ich Zuhause Däumchen drehe.

8km - das sind noch gute bis sehr gute Voraussetzungern für ein WM
wenn das Kind an die Grundschule im bisherigen Einzugsbereich kommt, ist das nett. Schlimm ist die andere Grundschule aber auch nicht. Gerade wenn ihr bis dahin ein funktionierendes WM etabliert habt, dann spricht letztlich sogar was dafür die Grundschule in Deinem Einzugsbereich zu wählen. Ist KM ausgezogen mit Kind, ist es perdu. Und wenn KM auszieht, ohne das ihr Euch vorher geeinigt habt (zB auf WM), dann halte ich die Chance, dass Kind bei Dir verbleibt für max. 50%...
Und wie ihr die Nachmittage organisiert, lässt sich in einem WM beliebig absprechen und festlegen. Dazu müsst ihr selbstverständlich kommunizieren können. Kann es sein, dass es daran hapert?

es sollte stark in Deinem Interesse liegen zu reden, wenn das mit KM möglich ist!

Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2017 20:00
(@bones)
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KM will nicht reden.
Diktiert ihre Vorderungen und fertig.
Zu dem Gespräch beim JA ist sie auch nur bereit, weil sie fürchtet eine Absage wirke sich nachteilig aus.

Wie läuft das beim WM mit dem LM? Wie wird der festgelegt?
Wie uft das denn bei WM mit dem Freundeskreis. KM hat mit manchen Eltern Probleme und pflegt daher die Kontakte nicht. Ich k9mme mit allen klar und betreibe auch Freundschaftspflege.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.10.2017 20:48
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wie läuft das beim WM mit dem LM? Wie wird der festgelegt?

Ist bei beiden!
Eine Festlegung auf einen ist auch nicht von Relevanz

Wie uft das denn bei WM mit dem Freundeskreis. KM hat mit manchen Eltern Probleme und pflegt daher die Kontakte nicht. Ich k9mme mit allen klar und betreibe auch Freundschaftspflege.

Naja, jedes ET ist für die Freizeitgestaltung des Kindes  in seiner Betreuungszeit zuständig. Das stellt kein Problem dar, auch wenn sich die Freundeskreise des jew. ET nicht überschneiden. Und je älter das Kind wird, desto eigenständiger sucht es sich seine Freunde

WM ist das beste für das Kind!
Lies mal ein wenig im Internet, zieh Dir die Argumente und überzeuge so beim JA!

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2017 21:51
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Wie kann ich denn überhaupt sicher sein, dass wenn meine Frau meine Tochter nun beim Auszug mitnimmt, dass ich sie nach einer Woche Wiedersehen?
Meine Tochter sagte mir nämlich gerade, dass sie vielleicht auch zwei Wochen 7n der neuen Wohnung bleibt. Das war das was meine Frau ihr sagte.

Hallo,

Das Wechselmodell mit hälftiger Betreuung von Vater und Mutter ist bei deiner Frau, so wie sie sich im Moment verhält, bestimmt keine Priorität. Sie weiss genau, dass du vor Gericht und Jugendamt, wenn du dich dementsprechend verhältst mit eurer bisherigen Betreuungseinteilung gute Chancen hast, dass das Kind seinen Lebensmittelpunkt vorerst bei dir haben wird. Deshalb fordert sie und kanzelt dich ab.
Die EA ist für dich die einzige Chance, das Ruder herumzuwerfen.
Wann findet das Gespräch beim Jugendamt statt ? Hoffentlich zeitnah und nicht in drei Wochen.

Noch einmal : es ist für dich selbstverständlich, dass das Kind im vetrauten Umfeld bleibt. Du kannst dich nur wundern, dass der KM oder dem JA dies nicht klar ist. Welche Gründe hat die KM, dass das Kind mit umziehen muss, ausser, dass sie die Mutter ist und dass sie Geld fordern will.

VG,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2017 21:51
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das mit dem evtl. WM musst du natürlich vor dem Auszug mit Kind regeln.
Ist dies nicht möglich, hast du auch keine Garantie, dass die Mutter es tatsächlich auch will.

Da sie nicht gesprächsbereit ist, scheint EA wohl doch der einzige Weg zu sein.
Signalisiere ihr aber weiterhin, dass du es bist. Vielleicht kommt ja doch noch ein Gespräch zustande!?

Diktiert ihre Vorderungen und fertig.

Was für Forderungen sind das denn?

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2017 22:32
(@bones)
Zeigt sich öfters Registriert

Forderungen sind halt, dass KM das Kind mitnimmt und ich zu zustimmen habe.
KM will, das das Kind sofort mitkommt, damit es sich an die neue Wohnung gewöhnen kann.
Termin JA ist diesen Freitag.
Ich habe gerade gefragt, wann denn nun heute die Möbel Packer kommen.
Da sagt sie, wirst du schon sehen. So geht es die ganze Zeit. Ihr benutztes Geschirr stapelt sich in der Küche.  Sie hat keine Zeit ihren Dreck wegzumachen.
Die ist sowas auf Provokation aus. Sie gibt sich alle Mühe mich unter Druck zu halten. Schlafe kaum und mag auch nichts essen.
Heute war ich so unter Strom, ich habe noch nicht mal dran gedacht mir einen Kaffee zu machen.
Richtig ätzend ist sie, seit dem ich ihr gemalt habe, mit Kopie an JA und Blindkopie an meinen Anwalt, dass ich nicht will dass Marie umzieht und ich ihre Kontinuität erhalten wissen möchte.
Unterlagen und Wertgegenstände sind gesichert.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.10.2017 01:38
(@bones)
Zeigt sich öfters Registriert

Als KM sich das erst mal hat scheiden lassen, war ihr damals vierjährigen Kind danach traumatisiert und musste in psychologische Behandlung. Das läuft ihr heute noch nach. Auch wenn KM das nicht wahr haben will.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.10.2017 02:02
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

also, ganz ehrlich, eine kompromissbereite, vernünftige Frau verhält sich anders.
Ich gewinne den Eindruck, dass eine hälftige Betreuung der Tochter so nicht gewollt ist.
Der Tochter wird das wahrscheinlich nur erzählt, damit sie es an dich heranträgt.

Es wäre sinnvoller, ihr bekommt eine dingfeste Vereinbarung über das Familiengericht.
Wobei eine Sache mich an deiner Bindungstoleranz etwas zweifeln lässt, um ehrlich zu sein.
Du schreibst, Kind soll bei dir leben und Umgang zur Mutter soll alle 2 Wochen stattfinden.
Vielleicht waren da aber auch nur deine Finger beim Tippen zu schnell!?

Du beschreibst Tochter als übersensibel. Das sehe ich teilweise bei dir aber auch:

Schlafe kaum und mag auch nichts essen.
Heute war ich so unter Strom, ich habe noch nicht mal dran gedacht mir einen Kaffee zu machen.

Da sagt die vom Jugendamt,  als ich am Telefon anfange zu heulen, das meine Tochter meine Tochter bleiben wird....

Du brauchst dringend Abstand zu deiner Frau. Unternimm etwas mit deiner Tochter, einfach raus.

Nun fang an, aufzuschreiben, worin dein aktiver Part der Betreuung liegt und warum es besser ist, dass das Kind bei dir bleibt.

Dabei sind folgende Dinge hilfreich:
- Soziales Umfeld: Freunde, Familie, Verein, Betreuungseinrichtungen.
Wie oft sieht deine Tochter Freunde und Verwandte?

Des Weiteren, wer kümmert sich das Kind wann um welche Tageszeit?
Soll heißen,
- wer weckt es,
- wer macht dem Kind Frühstück, Abendbrot,
- bringt es zu Bett,
- bringt und holt das Kind aus dem KiGa,
- besorgt Kleidung,
- umsorgt es bei Krankheit,
- begleitet es zu Termin wie Arztbesuche, Musikschule, Vereine, Elterngespräche,
- achtet auf die Hygiene wie Baden gehen, Zähneputzen, usw.,
- wer verbringt die Nachmittage und Abende mit dem Kind,
- liest Gute-Nacht-Geschichten vor,
- fördert es durch Bewegung, Basteln, kindgerechtes Lernen, soziale Kompetenz, etc.,
- wer tröstet,
- uswusf. ...

Wichtig ist, du bist erziehungsfähig und Kind hat eine super Bindung zu dir.

Ohne alle Hintergründe genau zu kennen, sollte das Ziel sein: ABR zu dir, Angebot Wechselmodell von dir an KM.

Unterlagen und Wertgegenstände sind gesichert.

Sehr gut! Was ist mit der Autoversicherung?
Alle Vergünstigungen durch dich sofort einstellen.

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2017 11:41




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