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(@bones)
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Nein nicht tränenüberströmt. Und Meine Tochter hat mich auch noch nie drauf angesprochen.  Vielleicht hat meine Tochter meine Ex gefragt. Keine Ahnung.
Was bedeutet noch.mal EA?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.10.2017 15:59
(@psoidonuem)
Registriert

Einstweilige Anordnung (auch Einstweilige Verfügung genannt)

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2017 16:09
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Was bedeutet noch.mal EA?

Einstweilige Anordnung.

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2017 16:10
(@bones)
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Hatte ich auch schon dran gedacht.
Was wenn ich mir bescheinigen lasse, dass die KM nicht mit meiner Tochter auszieht, sondern der Hauptwohnsitz bei mir bleibt?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.10.2017 16:17
(@psoidonuem)
Registriert

von wem?

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2017 17:42
(@bones)
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Von meinerTochter.
Wenn sie bei mir gemeldet bleibt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.10.2017 18:02
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

worum es geht ist der Lebensmittelpunkt des Kindes, unabhängig von einer Meldeadresse.
Du kannst zwar verhindern, dass die Tochter bei Dir abgemeldet wird, dass bedeutet aber nicht, dass die Mutter in irgendeiner Weise daran gehindert ist mit dem Kind auszuziehen, da ihr beide das ABR habt. Am Ende ist das Kind halt "Gast" bei der Mutter. Deshalb bringt die Meldeadresse nichts.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2017 18:21
(@bones)
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Anwältin ist heute im Gericht.
Habe sie wegen EA angeschrieben und auch gleich eine Latte an Begründungen angehangen.
Bin mal gespannt was sie meint.
Wundere mich aber, dass sie erstmal meinte, dass diese Apmachung beim JA gut ist.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.10.2017 18:52
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Sage ganz klar und ruhig sowohl beim JA als auch bei der Anwältin, dass das Kind bei dir in seiner gewohnten Umgebung bleibt. Die Mutter kann ausziehen, aber das Kind bleibt im vertrauten Heim. Es ist für dich aber eine Selbstverständlichkeit, dass das Kind seine Mutter regelmässig und umfangreich sieht.

Stelle dir ein Dokument zusammen, in dem du auflistest, wie hier im Forum schon gemacht, dass ihr euch die Betreuung des gemeinsamen Kindes geteilt habt. Weise auf die Kontinuität hin, die Betreuungssituation.

Arbeite an deinem Selbstbewusstsein. Für das JA und die Anwältin muss glasklar sein, was du willst. Die KM hat eine klare Linie. Wenn das Kind mit ihr auszieht, wirst du der ewige Bittsteller sein. Lasse dich nicht damit abspeisen, dass "man das später ausweiten kann und ...."

Es gibt in deinem Fall keinen Grund, dass das Kind nicht bei dir bleibt. Das muss dein Standpunkt sein. Lass aussen vor, wie die KM erzieht. Das interessiert keinen. Was interessiert ist, dass du Zeit hast, dich um das Kind zu kümmern, dass du das schon immer getan hast (Arztbesuche, Kindergeburtstage etc.)

Viele Grüsse,
Tsubame
P.S. Hast du schon an allen Stellen nach den Papieren gesucht ? Hat die KM Freunde, welchevsie unterstützen ?

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2017 23:16
(@bones)
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Da sagt die vom Jugendamt,  als ich am Telefon anfange zu heulen, das meine Tochter meine Tochter bleiben wird....
Heisst dass für die ist schon klar, dass  meine Tochter zur Mutter kommt?
Dann eben, wieso ist es meiner Frau so wichtig, dass sie meine Tochter gleich Bein Auszug mitnimmt und nicht erst später wenn sich alles normalisiert hat.
KM kann gerade wegen dem Auszug nicht mal ihre Verbindlichkeiten zahlen... Gibt meinem K7ndernachmittag trotz chronischen Verstopfungen Schoko Müsli.
Den Willen zum Kampf habe ich. Nur was für eine Kampf? Maximale Eskalation oder sanfter Druck???

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.10.2017 07:35




(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

wieso ist es meiner Frau so wichtig, dass sie meine Tochter gleich Bein Auszug mitnimmt und nicht erst später wenn sich alles normalisiert hat.

Naja, weil KM damit Fakten schafft. Während Du offensichtlich nur rumjammerst und lamentierst. Worauf sollte KM denn warten? Gehe davon aus, dass für sie alles klar ist wo das Kind zukünftig lebt, was das beste fürs Kind ist und wer fürs Kind bezahlt

Den Willen zum Kampf habe ich. Nur was für eine Kampf? Maximale Eskalation oder sanfter Druck???

Kann ich ehrlicherweise hier im Forum nicht erkennen. Offensichtlich ist allerdings, dass KM keine Rücksicht nimmt. Worauf willst Du dann eigentl sanften Druck ausüben?

toto

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Geschrieben : 18.10.2017 09:22
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Heulen vor dem JA ist für Männer verboten. Damit erreicht du nichts oder das Gegenteil. Du wirst als verweichlicht und psychisch labil eingestuft. Die Dame stellt dich mit Worthülsen ruhig. Natürlich meint sie, dass das Kind mit der Mutter geht, wenn du dich nicht klar ausdrückst.

Reiss dich zusammen und versuche klar zu denken. Stelle einen Plan auf, wie die Mamazeiten orgznisiert werden können. Also, Kind bleibt bei dir, hat den Lebensmittelpunkt beim Vater und sieht Mama in welchem Rhythmus ?

Warum : Kontinuität, Betreuung gesichert, gewohntes Umfeld, zeige deine Bindungstoleranz.

Und : mache dich hier im Forum mit der Rhetorik bekannt : Wechselmodell, Bindungstoleranz, Lebensmittelpunkt etc.

Du musst das Ruder herumdrehen. Dein Ausgangspunkt ist, dass das Kind bei dir lebt. Für dich ist das selbstverständlich. Da gibt es nichts zu verhandeln. Verhandelt wird, wie die Mutter das Kind weiter im Leben begleitet.
Schaffe Fakten und zeige diese.  Es gibt Mütter, welche von Hinz zu Kunz laufen und sich Bescheinigungen geben lassen, dass sie beim Kinderarzt waren, dass sie das Kind in die Kita begleiten bis hin zu Bescheinigungen beim Arbeitgeber, dass sie sich freie Tage kaufen um für das Kind da zu sein.

Und nochmal: Schokomüsli ist kein Argument. Da lachen die Damen dich aus.
Viele Grüsse,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2017 09:49
(@bones)
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Wieso kämpfe ich nicht, wenn ich die Anwältin auffordern eine EA einzureichen?
Das hier an meine Frau und Kopie ans JA:

M. bleibt bei mir, sie zieht nicht mit dir aus und wird nicht umgemeldet. Hier ist ihr Zuhause.
Es gibt keinen Grund, dass du sie mitnimmst.
Du ziehst gerade erst um und musst erst alles unterbringen und sortieren. Zudem willst du ja, dass M. und ich die Nachmittage nicht mehr miteinander verbringen, wenn sie bei dir ist, obwohl sie das ihr ganzes Leben gewohnt ist. Das schadet ihrer Kontinuität.
Du sagst, M. Wünsche, mit mir dieses Wochenende mit mir in die Kletterhalle, Baumhaus schlafen, nach L. ins Gelände fahren usw. können ein anderes Mal nachgeholt werden. Diese Wünsche und Abmachungen haben wir vor deiner Mitteilung des Auszugs getroffen. Dass du M. deine Wohnung zeigst, dass kann nachgeholt werden.
Es gibt nichts, wo ich im Bezug auf M. deine Hilfe brauche. Ich habe ihr ganzes Leben mich vollwertig um M. gekümmert. Egal ob im Spiel, am Krankenbett, Arztbesuche... Vor allem habe ich deutlich mehr Zeit für sie da zu sein. Das fängt doch schon morgens beim Frühstück an.
Ich werde dir M. nicht entziehen, du kannst sie regelmäßig und umfangreich sehen. Das ist selbstverständlich.

Fakten schaffen!? EA, beim JA bei meiner Ansicht bleiben. Was noch?
Max Eskalation wäre, wenn ich neben der Vers.- Kündigung, ihr noch die Prozente entziehe und die Vers auf die gefälschte Unterschrift aufmerksam mache.

___________________________________
Mod: Namen anonymisiert

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.10.2017 11:26
(@psoidonuem)
Registriert

Und Du solltest zum Einwohnermeldeamt gehen und eine Sperre einrichten, dass nicht ein Elternteil alleine ummelden kann.
Natürlich gilt der tatsächliche Lebensmittelpunkt des Kindes, aber da der vom Richter nicht ohne Weiteres festgestellt werden kann, ist die Meldeadresse ein wichtiges Indiz.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2017 11:32
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wo ist Dein Plan, wie es nach dem Auszug der KM weitergeht?
Wie ist die Betreuung geregelt?
Was ist Dein Vorschlag für eine Umgangsregelung?

Du ziehst gerade erst um und musst erst alles unterbringen und sortieren.
[...]
Du sagst, M. Wünsche, mit mir dieses Wochenende mit mir in die Kletterhalle, Baumhaus schlafen, nach Langenaltheim ins Gelände fahren usw. können ein anderes Mal nachgeholt werden. Diese Wünsche und Abmachungen haben wir vor deiner Mitteilung des Auszugs getroffen. Dass du M. deine Wohnung zeigst, dass kann nachgeholt werden.
[...]
Es gibt nichts, wo ich im Bezug auf M. deine Hilfe brauche.

Das ist alles Kinderkram. Interessiert niemanden mit Blick auf die zukünftigen Regelungen.

Ich habe ihr ganzes Leben mich vollwertig um M. gekümmert. Egal ob im Spiel, am Krankenbett, Arztbesuche... .

Genau das musst Du bestmöglich dokumemtieren und vorweisen können, wenn es um die Kontinuität geht.

Es gibt keinen Grund, dass du sie mitnimmst.

Aus Sicht der Mutter gibt es dafür genausoviel Gründe wie für den Verbleib bei Dir - mindestens.
Aber es gibt eben den einen Grund, warum das Kind bei Dir bleiben sollte: KONTINUITÄT!
Und deshalb darf das Kind auf keinen Fall mit der KM ausziehen, denn dann dauert alles mehrere Monate und schwupps ist die Kontinutät bei Dir weg und wird von der KM ins Feld geführt!

Toto

PS:

Max Eskalation wäre, wenn ich neben der Vers.- Kündigung, ihr noch die Prozente entziehe und die Vers auf die gefälschte Unterschrift aufmerksam mache.

Wenn das so ist, dann musst Du das so durchziehen... Wenn KM aber vor einigen Jahren Deine Rabatte "gekapert" hat, wird es schwierig(er)... Kontinuität, Du weisst schon  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2017 11:47
(@bones)
Zeigt sich öfters Registriert

Und Du solltest zum Einwohnermeldeamt gehen und eine Sperre einrichten, dass nicht ein Elternteil alleine ummelden kann.
Natürlich gilt der tatsächliche Lebensmittelpunkt des Kindes, aber da der vom Richter nicht ohne Weiteres festgestellt werden kann, ist die Meldeadresse ein wichtiges Indiz.

Da war ich schon und habe die auch schriftlich informiert.
Aber mehr als ein " wir versuchen darauf zu achten kam da nicht bei rum

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.10.2017 11:55
(@bones)
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Voll der Flop. Ich habe noch einmaL nachgehakt.
Es gibt ein neues Meldegesetz, wonach es zählt wo das Kind wohnt und der Vater nicht mehr das Ummelden verweigern kann.

Neue Info. Das EWA hat noch mal angerufen. Es wird auf jeden Fall meine Unterschrift beim Ummelden benötigt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.10.2017 12:35
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Voll der Flop. Ich habe noch einmaL nachgehakt.
Es gibt ein neues Meldegesetz, wonach es zählt wo das Kind wohnt und der Vater nicht mehr das Ummelden verweigern kann.

und was ist da jetzt gefloppt?!?

Kind wohnt doch bei Dir! Und das soll doch auch so bleiben?!
Oder was willst Du nochmal erreichen?!

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2017 12:43
(@bones)
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und was ist da jetzt gefloppt?!?

Kind wohnt doch bei Dir! Und das soll doch auch so bleiben?!
Oder was willst Du nochmal erreichen?!

toto

Ich will verhindern, dass die KM das Kind ummeldet.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.10.2017 12:46
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Na, das klingt jetzt schon ein wenig kämpferischer. 😉

Wieso kämpfe ich nicht, wenn ich die Anwältin auffordern eine EA einzureichen?
Das hier an meine Frau und Kopie ans JA:

M. bleibt bei mir, sie zieht nicht mit dir aus und wird nicht umgemeldet. Hier ist ihr Zuhause.
Es gibt keinen Grund, dass du sie mitnimmst.
Du ziehst gerade erst um und musst erst alles unterbringen und sortieren. Zudem willst du ja, dass M. und ich die Nachmittage nicht mehr miteinander verbringen, wenn sie bei dir ist, obwohl sie das ihr ganzes Leben gewohnt ist. Das schadet ihrer Kontinuität.
Du sagst, M. Wünsche, mit mir dieses Wochenende mit mir in die Kletterhalle, Baumhaus schlafen, nach L. ins Gelände fahren usw. können ein anderes Mal nachgeholt werden. Diese Wünsche und Abmachungen haben wir vor deiner Mitteilung des Auszugs getroffen. Dass du M. deine Wohnung zeigst, dass kann nachgeholt werden.
Es gibt nichts, wo ich im Bezug auf M. deine Hilfe brauche. Ich habe ihr ganzes Leben mich vollwertig um M. gekümmert. Egal ob im Spiel, am Krankenbett, Arztbesuche... Vor allem habe ich deutlich mehr Zeit für sie da zu sein. Das fängt doch schon morgens beim Frühstück an.
Ich werde dir M. nicht entziehen, du kannst sie regelmäßig und umfangreich sehen. Das ist selbstverständlich.

Fakten schaffen!? EA, beim JA bei meiner Ansicht bleiben. Was noch?
Max Eskalation wäre, wenn ich neben der Vers.- Kündigung, ihr noch die Prozente entziehe und die Vers auf die gefälschte Unterschrift aufmerksam mache.

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Mod: Namen anonymisiert

Aber dein Schreiben solltest du so nicht abschicken. Du musst dir, wie oben schon geschrieben, die Art und Weise aneignen (einen bestimmten Wortschatz), wie man bei einer Trennung/Scheidung miteinander spricht und schreibt. Du argumentierst vom Kind aus.

Wenn Eltern unterschiedliche Auffassungen über den künftigen Wohnort ihrer Kinder haben und eine gemeinsame Einigung nicht herbeigeführt werden kann, muss entschieden werden, wo das Kind in Zukunft lebt. Dabei kommt es auf die Kontinuität und die Bindung des Kindes an. Im vorläufigen Rechtsschutz (einstweiliges Anordnungsverfahren) soll ein mehrfacher Aufenthaltswechsel eines Kindes bis zur endgültigen Entscheidung nach Möglichkeit vermieden werden. Das ist Ziel deiner EA.

In deinem Fall verlässt die Mutter das Ehehaus. Du bist mit einem Umzug nach X nicht einverstanden

Aus Gründen der Kontinuität soll das Kind in der gewohnten Umgebung verbleiben. Kind hat eine starke Bindung an beide Elternteile, aber durch deine Arbeitszeitplanung im Homeoffice bist du in der Lage, dich für seine Förderung und Betreuung zeitintensiver zu engagieren. Du hast seit der Geburt des Kindes  deine Arbeitszeit an die betreuung des Kindes angepasst. Dein Arbeitgeber ist sehr kinderfreundlich.

Der Lebensmittelpunkt hat Kind im Ehehaus. Dies ist angesichts des geringen Alters der Kinde wichtig. Du hast das Kind überwiegend betreut und seinen Tagesablauf, auch die prägenden Momente des Zubettgehens und des Aufstehens, im Haushalt organisiert.

Das soziale Umfeld mit engen Bindungen zu Verwandten und Freunden ist angesichts des geringen Alters des Kindes ebenfalls bedeutsam, ein Wechsel des Lebensmittelpunktes zur Mutter ist  mit erheblicher Gefahr emotionaler Instabilität der Kindes verbunden. Gerade kleinere Kinder benötigen einen verlässlichen Schutz. Das Kind  würde einen Lebensmittelpunkt ohne den Vater voraussichtlich schlechter verkraften als einen Lebensmittelpunkt ohne die Kindesmutter.

Dann schreibst du deinen Betreuungsplan.

Im übrigen wird der Mutter umfangreicher Umgang (ich persönlich verwende dieses Wort nicht. Aber es ist das übliche in diesem Kontext. Ich spreche von Papa-und Mamazeiten. Das ist kindgerechter und sehr viele Trennungskinder benützen diese Worte von alleine) geboten. Das Kind hat ein Recht auf beide Eltern. Vom Standartmodell bis zum Wechselmodell bist du für alle Varianten offen.

Viel Grüsse,
Tsubame

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2017 12:47




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