:ironie:
:yltype:
Sehr geehrtes Familiengericht!
Ich habe eine Witwe geheiratet, die eine zwanzigjährige Tochter hat. Die hat dann meinen Vater geheiratet. Mein Vater wurde also mein Schwiegersohn und meine Stieftochter wurde meine Stiefmutter.
Als meine Frau den Jungen kriegte, war das der Schwager meines Vaters und damit gleichzeitig auch mein Onkel (als Bruder meiner Stiefmutter). Nun hat meine Stiefmutter, die ja zugleich meine Stieftochter ist, vorgestern ebenfalls einen Jungen bekommen, und der ist nun sowohl mein Bruder als auch mein Onkel.
Ich selbst aber bin der Mann meiner Frau und ihr Enkel (als Sohn ihres Schwiegersohnes).
Meine Frau ist meine Großmutter (als Mutter meiner Stiefmutter), und da der Mann meiner Großmutter mein Großvater ist, bin ich nun mein eigener Großvater.
Das Aufsetzen eines Testament bereitet mir bezüglich der Erbanteile und Erbfolge jetzt erhebliche Kopfschmerzen. Können Sie mir helfen?
Mit bestem Dank
P.S.: Wenn meine Frau stirbt und ich verarmen würde, wäre ich mir selbst gegenüber unterhaltsverpflichtet, da ich ja mein eigener Enkel bin?
:knockout:
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
*lachhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhh*
Manman wasn getümmel 😀
Der Mann hat echt Probleme 😎
Es ist vergebliche Liebesmüh, beim Küssen die Augen zu schliessen.Früher oder später gehen sie einem doch auf.
nicht schlecht, für den Enkel, am besten wäre es wenn der Enkel alle überlebt dann erübrigt sich die Frage. lol!!!
Leines
