Hallo,
eben kam es aus dem Ticker der Nachrichtenagentur Loof-Lirpa. ich gebe den für uns relevanten Auszug mal wieder:
Änderungen im Unterhaltsrecht
Der erste April ist immer ein beliebtes Datum für schnelle Gesetzesänderungen. Und so kam ohne große Öffentlichkeit noch am 31.03.2005 der Gesetzesentwurf über die Neuregelung des Unterhaltsrechts zur Abstimmung. Das Ergebnis überraschte selbst die skeptischten Politiker: Einstimmigkeit.
Damit ist der Weg zur Entlastung der Unterhaltszahler frei geworden.
Ein Kernpunkt ist die Änderung des Einkommensteuergesetzes. So wird die Steuerklasse 3 bis zur Scheidung zugewiesen und nicht wie bisher nur bis zum Jahr der Trennung.
Der Kindesunterhalt soll an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst werden und an den Lebenshaltungskostenindex gekoppelt werden. Kritiker sehen damit eine Verkomplizierung der Berechnungen, da die Lebenshaltungskosten regional unterschiedlich sind. Auch wird die bisher angewandte Düsseldorfer Tabelle dadurch unnötig. Im Gegenzug wird grundsätzlich dem Unterhaltsverpflichteten das hälftige Kindergeld angerechnet. Ob dies einer verfassungsrechtlichen Prüfung Stand halten würde, ist von Fachleuten im Vorfeld als unwahrscheinlich eingestuft worden. Immerhin würde das Existenzminimum der Kinder in sog. Mangelfällen nicht sicher gestellt sein.
Mütter nicht ehelicher Kinder werden unterhaltsrechtlich vollständig den Müttern ehelicher Kinder gleich gestellt. Damit trägt die Regierung dem gesellschaftlichen Wandel in Deutschland Rechnung.
Der bisher bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts in Abzug gebrachte Erwerbstätigenbonus von 1/7 wird abgeschafft. Im Gegenzug soll keine Billigkeitsprüfung hinsichtlich der berufsbedingten Aufwendungen mehr erfolgen.
Irgendwie klingt das für mich nach "rechte Tasche - linke Tasche".
Die Vorboten waren ja schon durch das Urteil des BVerfG bzgl. des SB des Unterhaltsverpflichteten gegenüber Müttern nicht ehelicher Kinder erkennbar. Dass dies jedoch in solcher Konsequenz umgesetzt werden würde, überrascht mich nun doch.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Fein, fein! 🙂 Eine überraschende Wandlung scheint sich zu vollziehen. Aber wir kennen unsere Regierung, die für Überraschungen immer gut ist 😀
Nur kann ich aus diesem Artikel nicht herauslesen, ab wann diese Regelung gelten soll. Ab heute??? Was ist mit denen, die in der Trennung leben und StKl 1 gebucht haben? Soll wieder auf die 3 zurückgestellt werden? Werden jetzt die Anwälte überrannt, weil die Berechnungen geändert werden dürfen / sollen?
fragende Grüße
Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
hallo deep, hallo papa
ich habe ebenfalls gerade diesen artikel gelesen und auch für mich stellen sich diese fragen! von wem bekomme ich mein geld zurück, das ich durch den bis dahin üblichen lohnsteuerklassenwechsel verloren habe??? :question: kann unter diesen umständen die einkommenssteuererklärung für 2004 als gemeinsame veranlagung gemacht werden? bin gespannt wie dieses thema weitergeht. nicht das ich auf einmal nicht mehr weiss wohin mit dem vielen geld 😀
grüsse regen
durch den bis dahin üblichen lohnsteuerklassenwechsel verloren habe??? kann unter diesen umständen die einkommenssteuererklärung für 2004 als gemeinsame veranlagung gemacht werden?
Ich denke schon, dass der Lohnsteueranteil über die Steuererklärung geltend gemacht werden kann. Vielleicht ist es dann auch sinnvoll, übr ein Anschreiben darauf aufmerksam zu machen, mit der Bitte, diesen Betrag in der Rückerstattung zu berücksichtigen.
Tschau
Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
Moin,
das geht leider nicht aus der Mitteilung hervor. Hier wird wohl das Bundesgesetzblatt und auch das Bundessteuerblatt abzuwarten sein.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo,
eben kam es aus dem Ticker der Nachrichtenagentur Loof-Lirpa.
Hier wird wohl das Bundesgesetzblatt und auch das Bundessteuerblatt abzuwarten sein.
....ja, deep, die heutige ausgabe, die in englisch, sollte wohl die richtige sein!!??!! 😀 😀
fröhliche grüsse an alle!! und ein riesig sonniges wochenende, so wie hier an der nordsee!!
ulli
[Editiert am 1/4/2005 von ulliberne]
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
Na wenn das mal kein Aprilscherz ist 😉
Lg Lilli
Leben ist das, was passiert,
während Du eifrig dabei bist,
andere Pläne zu machen.
(John Lennon)
hi deep,
aber nicht das es wie lilli sagt die aussage zum ersten april ist. 😉 - aber mal im ernst...
die aussage "Hier wird wohl das Bundesgesetzblatt und auch das Bundessteuerblatt abzuwarten sein" bedeutet für den laien was genau???
ist das nun ein entwurf oder fakt! die aussagen verwirren mich etwas....
gruss regen
moin, regen,
grundsätzlich ist jedes (neue) gesetz mit der verkündung gültig. diese 'verkündung' erfolgt durch veröffentlichung des wortlautes im sog. bundesgesetzblatt, dort sind dann auch die einzelheiten zu in-kraft-treten etc. enthalten.
im bundessteuerblatt stehen sämtliche veröffentlichungen des bundesfinanzministeriums, der obersten länderfinanzbehörden und des bundesfinanzhofs.
die von deep zitierte 'information' ist ja weder ein gesetzestext (bestenfalls eine grobe zusammenfassung) noch von einer offiziellen stelle 😉 veröffentlicht. also muss (formal gesehen) erst die 'bekanntmachung' (s.o.) abgewartet werden, um genaueres zu erfahren.
müssen wir uns also etwas in geduld üben :inbed: !
gruss
ulli
[Editiert am 1/4/2005 von ulliberne]
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
... denke ich werde mir heute mal 2 flaschen champus hinter die binde kippen. habe meine bank schon informiert das ne gehörige summe ankommen wird :band:
liebe grüsse 😀
Hallo,
also ich weiß nicht, warum man sich hier freuen kann :question:
1
wenn eine "böse" Frau einen Mann verführt, hat sie Anspruch wie eine Ehefrau-- mindestens mal für drei Jahre. Also Vorsicht bei One-n-sds!
2
wenn der Kindesunterhalt den Lebenshaltungskosten angepasst wird sind wir wieder bei Amtsrichtern, die mit dem Computer rumrechnen und irgendwas rausbekommen! Was geschieht denn, wenn einer in den Neuen Ländern weniger verdient und die Ex mit Kind ins teure München zieht? Dann hat er noch weniger!
3
Und dann soll der Erwerbstätigenbonus entfallen. Ja, warum arbeitet man dann noch? Und die Aufwendungen für den Job sollen generell angerechnet werden, ohne Billigkeitsprüfung. Und da diese Aufwendungen kaufm. auch Ausgaben sind--- tja, dann geht der Streit um das/ie Kind/er immer weiter ums Geld und nicht um das Wohl der Kinder. 🙁 Und natürlich darum, dass Vater Staat keine Soziallasten zu tragen hat. 😡
4
Und bzgl. der Steuerklasse bis zum Scheidungstermin: das war ja nur ein Jahr, also nicht die Welt 😉 -- im Vergleich zu den jahrelangen Unterhaltszahlungen an die Ex ;( -- halt, es gibt auch einige Zahlungen an den Ex 😉
Zusatz: meine Gegenanwältin hat zu Beginn des Trennungsjahres gesagt, dass ich nicht die Steuerklasse wechseln muß, das Finanzamt prüft sowieso nicht nach 😀 Hab trotzdem geändert!
5
Und die Einstimmigkeit der Gesetzesannahme wundert mich nicht: die im Parlament schlafen! Selbst nachdenken schadet. Ich habe von einem Rechtsanwalt gehört, dass der Passus im BGB bzgl. der Dauer der Ehe (sie dauert so lange, wei ein Elternteil ein Minderjähriges Kind betreut) von einer parlamentarischen Staatssekretärin reingeschrieben wurde, keine Debatte mehr stattfand-- und man hat es abgesegnet. Ob es stimmt, das weiß ich nicht. Da müßte man die Protokolle durchlesen. Aber gerade bei Kurzehen (auch wenn einige Richter hier schon gegenlenken), wie bei mir, finde ich das schon ein Hammer! :mad2:
So, jetzt habe ich mich ausgelassen, wohl auch spezifissch, da bei mir nichts zu ändern ist, auf jeden Fall die nächsten zwei Jahre.
Gruß
Kleinegon
[Editiert am 1/4/2005 von kleinegon]
Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.
Reingefallen

Ach ja, ich bin aber auch ein Böser... manchmal erschrecke ich mich vor mir selbst 😀
ulliberne hat's gemerkt - lest den Agenturnamen mal rückwärts...
Nix für ungut... Spaß gehört zum Leben...
>Das< war Tagesthema in 2004.
DeepThought
*duckundwech*
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
😉 hi deep - ok ok ich gebs zu meine erste frage war noch im ernst! man schlug mir das herz höher bei den zeilen! kam mir vor wie im schlaraffenland..... die idee mit dem namen kam mir dann auch irgendwann :volldoll: . schlimm nur das es hier frauen gibt die viel schneller waren *indeckunggeht*
alles in allem :dudergroesste:
ps wer den schaden hat braucht für den spott nicht zu sorgen :knockout:
Suuuper Jörg!!! Voll gelinkt... 😀 So ein (Traum)Thema so zu missbrauchen :schaemdich: 😀 😀
Obwohl ich noch von anderer Stelle weiß, dass da mehr Bewegung drin ist, als man denkt(echt kein Scherz, auch heute nicht!), Einzelheiten sind aber noch nicht spruchreif...
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
