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Hallo zusammen,
ein amerikanisches Obergericht hat geurteilt, dass Sperma grundsätzlich als ein Geschenk des Donors an die Empfängerin anzusehen ist. Dies gilt auch, wenn die Empfängerin sich nach Oralverkehr selbst befruchtet. Das Gericht stellt fest, dass es eine Übereinkunft über den Verbleib des Spermas nach dem Geschlechtsakt geben muss, um Ansprüchen des Donors nachkommen zu können.
Sollten wir hier igendwo entsprechende Musterverträge hinterlegen? 😀
LG Uli
www.suntimes.com/output/news/spermtheft24.html
Geschrieben : 25.02.2005 13:48
