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(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ich lege mich gerade mit meiner Wohnungsbaugenossenschaft an. Es geht um Kaltmieteerhöhung, leider im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (§ 558 BGB). Nur sehe ich den Mietspiegel ungenügend umgesetzt (Sonderabgaben, Sondermerkmale - deren Anwendung und deren Beweispflicht), ebenso sind andere Dinge zumindest fragwürdig bis hin zu kriminell. Der 'Krieg' hat bereits begonnen, ich habe deren Erhöhung abgelehnt, einen Kompromissvoschlag unterbreitet und warte das gerichtl. Verfahren ab. Kann mir jemand in Berlin kostenfreie Beratungsstellen bzw. solche, welche nicht vordergründig ihr Eigenstammkapital erhöhend umsetzen wollen und dennoch leisten, empfehlen, bzw. ein kompetentes und gut strukturiertes Forum? Oder hat gar einer selbst Erfahrung auf diesem Gebiet? Ich habe keine Rechtsschutzversicherung und möchte dennoch, wenn möglich, unnötige Kosten sparen.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.03.2012 00:16
(@tarek)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Oldie,

ich würde die Berliner Mietergemeinschaft sehr empfehlen. Ich habe sehr gute Erfahrungen mit denen gemacht.

Gruss
Tarek


AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2012 01:24
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Tarek

Dankeschön, werde mich mal umsehen.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.04.2012 13:24
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

'n Abend

Heute hatte ich Anwaltspost - Zustellung per Boten. Rechtlich gilt diese Art der Zustellung - Zeuge vorhanden - als getätigt. Im RA-Schreiben wird behauptet, mein Einwurfeinschreiben sei nicht angekommen. Ich gebe zu, die Frist von zwei Werktagen ist knapp - aber durchaus angemessen. Die Post verspricht, Einwurfeinschreiben wie normale Briefe zu behandeln sprich - Zustellung innerhalb eines Werktages. Datumsstempel des RA lässt vermuten, dass der Postzugang auch nach 3 Werktagen nicht erfolgte bzw. abgestritten wird. Freilich werde ich jetzt bei der Post eine Zustellungsbescheid anfordern. Mein Vermieter macht - gemessen an den verstrichenen Fristen - richtig Druck. Und ich weiss, er ist mächtig sauer ob des Widerstandes. Bin ja nicht der einzige.  😉

Frage:
Hat jemand Erfahrung, wie die Rechtssprechung Einwurfeinschreiben wertet? Das, was ich heraus gefunden habe, ist ernüchternd. Höchstens ein Fax mit Sendequittung genügt als Zustellungsnachweis (OLG Karlsruhe und Celle) oder Zustellung per Boten - Einschreiben - egal wie getätigt - nicht mal annähernd. Der BGH schweigt sich aus.

Anwaltspost per Boten erachte ich hier in diesem Zusammenhang als potentielle Falle da eigentlich unüblich - oder? Hat hier jemand Erfahrung?

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.04.2012 01:37
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo oldie!
Ich habe damals auf Anraten meines RA die Post (Einwurfeinschreiben) persönlich mir ´nem Spezl als Zeugen eingeworfen ... hat mich zwar mindestens eine Stunde Fahrtzeit (und verlorene Arbeitszeit) und ein paar Bierchen gekostet, dafür hatte ich die Sicherheit, dass die Post an diesem Tag als zugestellt galt.

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2012 09:48
(@Inselreif)

Hi oldie,

ich hatte im Rechtsstreit gegen meine Beihilfestelle den Ausdruck der Sendungsverfolgung (kannst Du bei Einwurfeinschreiben irgendwo online abrufen) vorgelegt, was das Verwaltungsgericht als Zustellungsnachweis gelten liess.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2012 12:40
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Eine Sendungsverfolgung ergibt lediglich die Aussage, dass der Auftrag bearbeitet wurde. Von einem vermerkten Zustellungsdatum keine Spur. Hab' jetzt die Statusabfrage mit e-mail Zustellung ausprobiert. Mal abwarten.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.04.2012 16:00
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Nach dem mittlerweile 5-6. Prozess gegen einen der Mieterhöhungsverweigerer stellte sich heraus, dass die Genossenschaft viele viele Jahre lang "geschummelt" hat (Drittmittelanrechnung). Von daher kommt es lt. deren RA jetzt zu einem Vergleich, wobei man sich in der Mitte trifft. Für viele der betroffenen Mieter ein Sieg, da deutlich unter der Forderung und nur leicht über dem eigenen Vergleichsvorschlag zu Beginn der Auseinandersetzung. Ansonsten waren eigentlich sämtliche Formulierungen der Richter (wenn nur noch der Beschluss nach der mündl. Verhandlung gefehlt hat) unterhalb der Forderung, einmal sogar sehr deutlich.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.09.2012 00:32