Berlin: Sa, 01.04.2006 Redaktionsschluss: 00:68 Uhr (aPsCH)
1.
2. BMJ: GESETZESVORHABEN ÄNDERUNG DES SORGERECHT NICHT EHELICHER VÄTER
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5. BMJ: PROZESSKOSTENHILFE IM FAMILIENRECHTLICHEN VERFAHREN
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2. BMJ: GESETZESVORHABEN ÄNDERUNG DES SORGERECHT NICHT EHELICHER VÄTER
Frau Bundesjustizministerin Zypries legt das Gesetzesvorhaben zur Änderung des Sorgerechts für nicht eheliche Väter vor und erläutert: "Das Bundesverfasungsgericht hat in seinem Urteil vom 29.01.2003 die Verfassungsmäßigkeit des alleinigen Sorgerechts für Mütter nicht ehelicher Kinder bestätigt. Für den Gesetzgeber gab es daher aus rechtlicher Sicht keinen Handlungsbedarf. Ungeachtet dessen ist es Aufgabe einer Regierung, bestehendes Recht auf seine Sinnhaftigkeit auch unter gesellschaftlichen Aspekten hin zu überprüfen. In den vergangenen Monaten fanden Gespräche mit Forschung, Spitzenverbänden und Interessenvertretern zu diesem Thema statt. Flankierend wurden Recherchen auf etablierten Internet-Seiten betrieben. Es konnte hierbei festgestellt werden, es werden mehr als bisher angenommen Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern geboren. Dieser gesellschaftliche Paradigmenwechsel war absehbar, jedoch nicht so früh und so deutlich. Die Neuregelung des Sorgerechts nicht ehelich geborener Kinder ist daher in sanfter Form geboten. Der dem Bundestag vorliegende Reformentwurf trägt diesem Rechnung. Weiterhin steht einer Mutter das alleinige Sorgerecht zu. Dies gilt grundsätzlich und vor allem, wenn das Kind die Folge einer an der Mutter begangenen Straftat ist. Hingegen wird Vätern nicht ehelicher Kinder das gemeinsame Sorgerecht automatisch zugesprochen, so sie vor dem Zeitpunkt der Kindszeugung mit der Mutter 5 oder mehr Jahre in einem gemeinsamen Haushalt lebten. Diese 'Bewährungszeit' dient dazu, das Kindeswohl nicht durch ein leichtfertig als Grundsatz dastehendes gemeinsames Sorgerecht zu gefährden."
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5. BMJ: PROZESSKOSTENHILFE IM FAMILIENGERICHTLICHEN VERFAHREN
Im Jahre 2004 wurden für familiengerichtliche Verfahren insgesamt 1,04 Mrd. EUR Prozesskostenhilfe gewährt. Die Studie "Prozesskostenhilfe im familiengerichtlichen Verfahren" von Prof. Dr. S. H. Erz, Uni Kiel, belegt, dass nahezu zwei Drittel der abgeschlossenen Verfahren durch außergerichtliche Maßnahmen hätten vermieden werden können. Das BMJ arbeitet derzeit an einem Referentenentwurf, der die Bedingungen an die Gewährung von Prozesskostenhilfe für familiengerichtliche Verfahren neu regeln wird. Es ist vorgesehen, von der klageerhebenden Partei eine nicht erstattungsfähige Gerichtskostenpauschale von 350 EUR einzufordern. Auch wird die Gewährung der Prozesskostenhilfe stärker auf Raten gewährt werden. Die Zivilprozessordnung wird entsprechend angepasst. Demnach wird Prozesskostenhilfe ohne Rückzahlung auf Raten nur noch gewährt, so die Prozesspartei staatliche Grundsicherungsleistungen erhält.
:puzz:
DeepThought
[Editiert am 1/4/2006 von DeepThought]
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hmh, wenn ich mir das als ALG II Empfänger durchlese, muß ich also bei Klageerhebung wegen Umgangsboykott jeweils 350 Euro nicht erstattungsfähige Pauschale entrichten? Das ist ja ein toller Freischein für boykottierende Mütter dann. Recht bekommt dann wirklich nur noch der , der es sich leisten kann, oder sehe ich das falsch?! :thumbdown:
Das hier
Diese 'Bewährungszeit' dient dazu, das Kindeswohl nicht durch ein leichtfertig als Grundsatz dastehendes gemeinsames Sorgerecht zu gefährden.
ist für mich Zynismus pur 😡
Es öffnet einer bestimmten Sorte von Frauen weiterhin Tür und Tor, Kinder
ohne Väter und damit in vielen Fällen an Geld ohne persönliche Leistung zu
kommen. Vielen geht es doch um nichts anderes. Außerdem tritt es weiter
das Recht der Kinder auf ihre Väter mit Füßen.
Und wenn man der Auffassung ist, das Männer sich erst beweisen müssen,
was eigentlich beweisen (?) weil die Möglichkeit zu beweisen, daß sie gute
Väter sein können bekommen sie oft ja gar nicht... ... wo bleibt dann die
Tauglichkeitsprüfung der potentiellen Mütter ?
Im Jahre 2004 wurden für familiengerichtliche Verfahren insgesamt 1,04 Mrd. EUR Prozesskostenhilfe gewährt.
Bekämen nicht so vielen Frauen Prozesskostenhilfe wegen jeder (ich nenne es
mal höflich) Unpässlichkeit und ich habe hier schon die unmöglichsten Klagsbe-
gründungen gelesen, würden sich die Ausgaben drastisch verringern.
dass nahezu zwei Drittel der abgeschlossenen Verfahren durch außergerichtliche Maßnahmen hätten vermieden werden können.
Der Gesetzgeber sollte das Augenmerk verstärkt auf diesen Umstand lenken.
Wenn öfter Prozesskostenhilfe ablehnt würde, wäre vielen geholfen und es
gäbe einige sinnlose Gerichtsverhandlungen weniger.
Aber will man das überhaupt ?
Schließlich hängt ein ganzer Berufszweig davon ab und lebt gut davon.
Gruß
Marina
Ich würde die Studie gern mal sehen, vor allen Dingen würde mich das Kriterium "hätten vermieden werden können" interessieren. ....wie man so etwas auswertet, meine ich....
Moin,
Es ist vorgesehen, von der klageerhebenden Partei eine nicht erstattungsfähige Gerichtskostenpauschale von 350 EUR einzufordern. Auch wird die Gewährung der Prozesskostenhilfe stärker auf Raten gewährt werden. Die Zivilprozessordnung wird entsprechend angepasst. Demnach wird Prozesskostenhilfe ohne Rückzahlung auf Raten nur noch gewährt, so die Prozesspartei staatliche Grundsicherungsleistungen erhält.
Ich verstehe das so: Nur noch derjenige der Grundsicherung erhält, sprich Sozialhilfe/ALG II bekommt PKH ohne Pauschale und Ratenrückzahlung gewährt.
Todtraurig
Ich äußere nur meine Meinung.
ups,
wieder alles den müttern, die studie ist nach meiner einschätzung von der politik gesteuert worden.
es spricht doch alles gegen die gängige praxis.
pkh dient wohl auch dazu, dass viele väter ob nun alg empfänger oder unterhaltszahler kaum noch möglichkeiten haben werde für die interessen der kinder zu kämpfen.
will ja nicht gehässog sein, aber frauen haben in solchen politischen bereichen so nichts zu suchen.
sie entscheiden frei nach den gefühlen: ich bin eine frau, vielleicht mutter und muss die frauen bzw mütter schützen.
caju
Hingegen wird Vätern nicht ehelicher Kinder das gemeinsame Sorgerecht automatisch zugesprochen, so sie vor dem Zeitpunkt der Kindszeugung mit der Mutter 5 oder mehr Jahre in einem gemeinsamen Haushalt lebten.
Das klingt für mich wie eine Probezeit für den Vater oder eine Bewährungsfrist. Auf der einen Seite gilt für Unterhaltsberechtigte die 3-Jahresfrist damit eine eheähnlche Gemeinschaft anerkannt wird auf der anderen Seite steht dem Vater aber erst nach 5 Jahren das GSR zu.
Für mich ist das nur ein Ruhigstellen aller Väter, die die gemeinsame Sorge ausführen möchten und sollen.Dazu komt dann, ein nicht HartzIV berechtigter Vater ( ich verstehe es auch so wie todtraurig) Bekommt keine Prozeßkostenhilfe und rennt damit weiterhin vor die Wand wenn er seine Rechte durchsetzen möchte.
Mir fehlt da die ausreichende Begründung warum für ein GSR 5 Jahre eine eheähnliche Gemeinschaft bestehen muss, unter einem Dach.
Wieder ein Türchen mehr offen für die Mütter (oder die es werden wollen), die die Väter außen lassen wollen.Lg
TinaUnd aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
ups irgendwat falsch gemacht......ihr versteht mich aber schon.....
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
moin,
Hingegen wird Vätern nicht ehelicher Kinder das gemeinsame Sorgerecht automatisch zugesprochen, so sie vor dem Zeitpunkt der Kindszeugung mit der Mutter 5 oder mehr Jahre in einem gemeinsamen Haushalt lebten.
Könnte man diesen Satz nicht auch als Fortschritt für Väter nichtehelicher Kinder verstehen?
Bislang ist es doch so, dass Väter nichtehelicher Kinder die wenigsten Rechte haben.
Gruß Paula5
Sagt es nicht so leicht dahin,
der Unsinn hätte keinen Sinn,
denn in Stunden, wo der Unsinn waltet,
da sind die Sorgen ausgeschaltet.
Und sorglos sein, das heißt Gewinn,
drum hat der Unsinn seinen Sinn.
Hallo Paula,
das überhaupt automatisch ein Sorgerecht zugesprochen wird schon, aber was soll diese 5-Jahresfrist? Das ist in meinen Augen eher ein Hinhalten oder ein Versuch die Gemüter zu beruhigen.
Gruß
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Moin,
insbesondere das mit den 350 € liegt mir quer, denn wenn ein Gerichtsverfahren klar gewonnen wird und es nur angestrengt wurde, weil alle anderen Versuche im Sande verlaufen, kann man das kaum mit einem Gerichtsverfahren vergleichen, das aus reiner Boshaftigkeit ins Laufen gebracht wurde. Insbesondere stellt sich die Frage, wie die 350 € "Nicht erstattungsfähig" gemacht werden sollen, da die unterliegende Partei alle Auslagen der gewinnenden Partei zu erstatten hat...
Das Auszuhebeln dürfte in absehbarer Zeit das BVerG beschäftigen.
Gruß, Xe
Hallo Tina,
ja, ich gebe Dir recht.
Diese 'Bewährungszeit' dient dazu, das Kindeswohl nicht durch ein leichtfertig als Grundsatz dastehendes gemeinsames Sorgerecht zu gefährden."
Wenn ich diesen Satz mal aufdrösel, muss der nichteheliche Vater sich beweisen oder bewähren - warum und wie auch immer- und zwar 5 oder mehr Jahre vor der Zeugung des Kindes ,um dann automatisch das Sorgerecht für sein Kind zu bekommen.Das Kindeswohl sei dann ja nicht mehr gefährdet. Da muss man sich mal in der Realität vorstellen!
Angenommen, es ist für beide das erste Kind, dann kann weder die Frau noch der Mann sich vorher als Mutter und Vater beweisen /bewähren. Bei der Frau, dann ja Mutter, wird automatisch die Befähigung zur Erziehung, Pflege, Seelenleben etc. eben zum Wohl des Kindes vorausgesetzt, denn sie bekommt das alleinige Sorgerecht. Dem Vater wird diese Befähigung quasi nicht automatisch zugestanden. Warum nicht? Nach längerem Überlegen fällt mir kein Grund ein.
In diesem Zusammenhang muss man die Frage stellen:
Was qualifiziert einen Vater ehelicher Kinder für das gemeinsame Sorgerecht bei einer Dauer von beispielsweise 2 Jahren Ehe vor der Geburt, wenn man einem nichtehelichen Vater nach 2 Jahren "wilder Ehe" unter einem Dach vor Geburt des Kindes diese Qualifikation abspricht und sie gar nicht in Betracht zieht? Es gibt doch Väter, die das genauso gut oder auch besser machen als die Mütter.
Im Hinblick auf das Kindeswohl ist das logisch für mich nicht nachvollziehbar.
Gruß Paula
Sagt es nicht so leicht dahin,
der Unsinn hätte keinen Sinn,
denn in Stunden, wo der Unsinn waltet,
da sind die Sorgen ausgeschaltet.
Und sorglos sein, das heißt Gewinn,
drum hat der Unsinn seinen Sinn.
ich weiss gar nicht, was ihr alle habt?
ich finde die 5-jahres-frist ist ein klasse vorschlag! :dafuer:
denn, wer es 5 jahre lange geschafft hat, sich kein kind unterjubeln zu lassen,
der hat sich das gemeinsame sorgerecht doch wohl redlich verdient.
ich würde den vorschlag sogar noch erweitern:
nach 10 jahren das alleinige sorgerecht !
[Editiert am 1/4/2006 von lonesomewolf]
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)
Na, ich schmeiß mal 'ne Runde blutdrucksenkende Medizin 😀
Aaaaaaaaaaaaaaaalso:
00:68 Uhr
Zeigt mir die Uhr, die eine solche Zeit anzeigt.
(aPsCH)
In Langform auch aPrilsCHerz.
insgesamt 1,04 Mrd. EUR Prozesskostenhilfe
Höhe = Datum 1.04.
Prof. Dr. S. H. Erz
Oder auch Prof. Dr. ScHERZ.
Uni Kiel,
Naja, 'ne Uni haben wir zwar...
Ätschibätsch, reingefallen..
>Aprilscherz 2005<
>Aprilscherz 2004<
Hach, das war schöööööööööööööööööööön 😀
DeepThought
[Editiert am 1/4/2006 von DeepThought]
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Na warte Du 😛 🙂
Gruß
Marina
die gerade ernsthaft überlegt Krümel zu fragen, ob sie ihr das Nudelholz leiht
Lach-Smilie hinzugesetzt nur damit niemand denkt, ich wollte Deep wirklich hauen :redhead:
[Editiert am 1/4/2006 von Aniram]
😀
Neeeiiiiinnnnn......er hat es wiiiieder geschafft , nächstes Jahr zieh ich den Stromstecker, damit die Versuchung nicht zu groß ist online zu gehen 😀
Tina *die sich hinter Marina anstellt um das Nudelholz auch zu benutzen
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
na toll,
voll reingefallen. :redhead:
:fool: :rofl: :rofl2:
Ich äußere nur meine Meinung.
ich stutzte vielleicht 2 Sekunden bei der Uhrzeit, fiel dann doch darauf rein...
aber klasse gemacht:-)
Gruß Paula
Sagt es nicht so leicht dahin,
der Unsinn hätte keinen Sinn,
denn in Stunden, wo der Unsinn waltet,
da sind die Sorgen ausgeschaltet.
Und sorglos sein, das heißt Gewinn,
drum hat der Unsinn seinen Sinn.
Also nächstes Jahr passiert mir das nicht *grummel*
Ich hab mir jetzt beiden letzten Aprilscherze durchgelesen,
die Deep uns in seiner grenzenlosen Güte zur Verfügung
gestellt hat *gg* und 2007 bin ich gewappnet.
Gruß
Marina
Hallo Aniram,
und 2007 bin ich gewappnet.
vielleicht auch nicht !!!!!
😀
Paula
Sagt es nicht so leicht dahin,
der Unsinn hätte keinen Sinn,
denn in Stunden, wo der Unsinn waltet,
da sind die Sorgen ausgeschaltet.
Und sorglos sein, das heißt Gewinn,
drum hat der Unsinn seinen Sinn.