Die Artgerechte Haltung von Männern
Bundesgesetzblatt für Deutschland
Jahrgang 1998
Ausgegeben am 19. Dezember 1998
Wiedervorlage 19.11.2002
Genehmigt und veröffentlicht im Bundesgeneralanzeiger 02.05.2003
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I. Verordnung: Artgerechte Haltung von Männern
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Aufgrund des §32a Abs. 4 des Artenschutzgesetzes BGBL Nr. 584/1973, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBL Nr. 430 / 1995 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Männerangelegenheiten und Verbraucherschutz verordnet:
Artikel I
Allgemeine Bestimmungen
Die Haltung von Männern ist in den letzten Jahren zunehmend schwieriger geworden, und es stellt sich die Frage, ob eine Dauerhaltung noch sinnvoll ist.
Es gibt jedoch einige, selten anzutreffende, männliche Eigenschaften, welche eine Dauerhaltung noch rechtfertigen. Gem. BGBL Nr. 584/1997 sollte der Auserwählte mindestens folgende Eigenschaften aufweisen:
§ 1 Abs. 1
Er sollte nützlich sein (d.h. guter Handwerker, gut im Bett...).
§ 1 Abs. 2
Er sollte vorzeigbar sein (d.h. sein Aussehen sollte kein Mitleid erregen).
§ 1 Abs. 3
Obige Punkte können außer Acht gelassen werden, wenn § 2 zutrifft.
§ 2
Er ist reich.
Artikel 2
Artgerechte Haltung
§ 3 Abs. 1 Anschaffung
Nehmen Sie sich ausreichend Zeit bei der Auswahl Ihres Männchens, und überzeugen Sie sich von seinen Fähigkeiten. Tragen Sie nicht dazu bei, die Zahl der ausgesetzten Männer noch weiter zu erhöhen.
§ 3 Abs. 2 Ernährung
Wie der Mensch ist auch der Mann Allesfresser. Füttern Sie ihn nicht nur mit Dosenfutter, sondern geben Sie ihm gelegentlich auch frisches Gemüse. Vermeiden Sie unbedingt eine Überfütterung, da er sonst schnell Fett ansetzt. Das führt zu Unansehnlichkeit, Unbeweglichkeit und vermindert die Arbeitsleistung.
§ 3 Abs. 3 Unterbringung
Führen Sie ihn möglichst einmal täglich zum Auslaufen ins Freie und achten Sie drarauf, daß die Laufkette einen ausreichenden Aktionsradius in Küche und Schlafzimmer ermöglicht. Das Halsband sollte nicht zu eng sitzen. Ansonsten besteht die Gefahr, daß er depressiv wird, das Arbeiten verweigert und vorzeitig eingeht.
§ 3 Abs. 4 Pflege
Da der Mann zur Geruchsentwicklung neigt, sorgen Sie dafür, daß er sich zweimal am Tag wäscht. Um die Arbeitskraft zu erhalten, sollte darauf geachtet werden, daß er seine Fingernägel nicht zu stark abkaut.
§ 3 Abs. 5 Ausbildung
Empfehlenswert ist die Anschaffung eines bereits ausgebildeten Mannes. Sollte dieser bereits vergriffen sein, sollte die Neuanschaffung geeignete Ausbildungskurse besuchen. In der Grundausbildung sollten die Befehle "Fuß", "kusch" und "hol's" geschult werden. Intelligentere Exemplare können u.U. sogar erfolgreich Heimwerker- und Benimmkurse abschließen
