Abmahnwahn
 
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Abmahnwahn

 
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

ich hab da mal ne Frage für meinen Onkel.
Er bekam gestern einen Brief mit der "Bitte" bis zum 4.4.2011 450 € zu bezahlen, weil er illegal Musik aus dem Internet gezogen haben soll.

Als Titel wurde ein Lied von Monrose genannt, mit Datum und Uhrzeit (vermutlich war zu dieser Uhrzeit auch niemand zuhause). Es stand die IP dabei und etwas eher seltsame frz.*name*.irgendwas. Damit kan nich nichts anfangen. Könnte das die Rechneradresse sein?

Nun ist es so, das es dort kein W-LAN gibt. Alles läuft über Kabel. Im Haus gibt es 3 Rechner. Seinen, den Laptob seiner Frau und der seines Sohnes. Alle sind sicher weder bewußt noch unbewußt etwas runtergeladen zu haben. Und andere können ja nicht über seine IP ins Netz.
Es ist auch keine konkrete Quelle genannt, sondern nur beispielhaft eine Tauschbörsen (von denen ich noch nie was gehört habe).

Reicht es, das er dem widespricht und die Vorwürfe vollumfänglich zurückweist oder ist da noch was zu beachten?

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.03.2011 11:53
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Tina!
Von wem kam der Brief?? Eine Kanzlei? Gib dem Gockel den Namen, mal sehen, was dabei rauskommt...
Danach würde ich mich entscheiden, ob ich überhaupt antworte oder erst mal abwarte, ob und was noch kommt...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2011 14:19
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja bekannte Kanzlei Fareds. Die u.a. schon mal wegen fehlerhafter Anti-Piracy-Daten aufgefalen sind.

Das blöde ist einfach das nur 3 Menschen Zugang haben und von ihnen mit Sicherheit keiner so eien Band hört.

Soviel Geld für etwas zahlen, was man nicht gemacht hat, wäre halt ärgerlich. Aber wie beweisen, das es nicht so war (Der Brief ist übrigens 10 Seiten lang mit diversen Drohungen)

Tina
*edit* komischweise bietet mir goolge wenn man nur abmahnung und die kanzlei angibt schon das weitere stichwort monrose und das entsprechende lied duzendweise an

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.03.2011 14:39
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*edit* komischweise bietet mir goolge wenn man nur abmahnung und die kanzlei angibt schon das weitere stichwort monrose und das entsprechende lied duzendweise an

Und genau deswegen kannst du davon ausgehen, dass da nix dran ist.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2011 15:40
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Tina,

der Internet-Abmahnwahnsinn geht inzwischen so weit, dass einschlägige Kanzleien blind solche Abmahnungen verschicken nach dem Motto "Jeder hat diesbezüglich Dreck am Stecken und wird froh sein, wenn er "nur" ein paar hundert Euro berappen muss".

Dein Onkel muss (und sollte) da nicht einmal reagieren: Das ermuntert solche Wahnwälte nur zum Weitermachen. Er muss auch nichts beweisen; insbesondere nicht seine Unschuld oder seinen Musikgeschmack. Nur wenn ein amtlicher Mahnbescheid eintrudelt, muss er innerhalb von 2 Wochen widersprechen - aber auch da ohne jede Begründung. Diese "Kanzleien" hüten sich inzwischen mehrheitlich, ein Gerichtsverfahren durchzuziehen, da sie einschlägig bekannt sind.

Der beste Rat ist also: Abheften und nichts tun.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2011 16:09
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Danke euch,

dann werde ich ihm raten gar nicht zu reagieren und den Mahnbescheid abzuwarten und dem dann zu widersprechen.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Themenstarter Geschrieben : 31.03.2011 16:25
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es wird keiner kommen.

Da wette ich gerne nochmal 2 Biere drauf!  :prost:

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 31.03.2011 16:46
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Es wird keiner kommen.

Da wette ich gerne nochmal 2 Biere drauf!  :prost:

ich auch. Das Spiel macht nur Sinn mit ängstlichen Menschen, die auf so ein Schreiben hin einfach bezahlen. Sich Ärger einhandeln und gerichtsbekannt werden wollen die "Veranstalter" dagegen keineswegs; das Geschäft floriert im Verborgenen viel besser...

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 31.03.2011 17:43
(@Inselreif)

Hi Tina,

Es stand die IP dabei und etwas eher seltsame frz.*name*.irgendwas. Damit kan nich nichts anfangen. Könnte das die Rechneradresse sein?

das würde mich auch mal interessieren. Hat Dein Onkel eine feste IP-Adresse oder ist es einfach nur eine Phantasieangabe?
Ansonsten müsste der Laden sich die Benutzerdaten zu einer IP-Adresse per gerichtlichem Beschluss vom Provider geholt haben und das ginge dann deutlich zu weit.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2011 11:53
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Inselreif,

da mein Onkel über einen großen Anbieter mitZahlen ins Netz geht hat er keine statische IP.

Intersannterweise fand der angebliche Download am 15.6.2010 statt und bereits am 16.6.2010 soll laut Anwalt bei der Staatsanwaltschaft beantragt und per EA auch genehmigt worden sein beim Provider die dieser IP zu diesem Zeitpunkt zugeordnete Nutzeradresse zu erfragen. Diese Daten wurden auch prompt angeblich übermittelt.

Dann blieb das Ding( das ja so drignend was) monatelang liegen, um am 29.3.2011 bei meinem Onkel einzudrudeln und bis zum 4.4.2011 beglichen zu werden.

Ich gehe mal davon aus, das der Provider inzwischen die entsprechenden Daten gelöscht hat. Liegen ja mehr als 6 Monate dazwischen.

Was mir nach wie vor unerklärlich ist, ist der Punkt des Anschlußinhabers. Das ist eindeutig laut Vertrag mein Onkel. Dieser wurde auch angeschrieben. Nur im Schreiben selber taucht nach der IP-Adresse mit frz.*.... in dieser Zeite der Name meiner Tante auf. Keine Ahnugn wie das kommt.

Jedenfalls werden sie nun abwarten was weiter passiert. Und wenn nix kommt und ichs zm UT schaffe gibt ein paar Bierchen  :puzz:

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Themenstarter Geschrieben : 01.04.2011 12:25




DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hast du die IP mal überprüft, ob diese regional und vom Provider her überhaupt passt?

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

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Geschrieben : 01.04.2011 12:43
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Deep,

jepp spukt mir den richtigen Provider aus und als Knotenpunkt NBG. Da sich das Haus Nähe Stadtgrenze befindet denke ich ist das nicht ungewöhnlich.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Themenstarter Geschrieben : 01.04.2011 12:58
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Tina,

jepp spukt mir den richtigen Provider aus und als Knotenpunkt NBG. Da sich das Haus Nähe Stadtgrenze befindet denke ich ist das nicht ungewöhnlich.

auch diese "Plausibilität" ist für einen halbwegs kreativen Betrüger, der ein paar IT-Kenntnisse hat und ein Telefonbuch bedienen kann, nicht ungewöhnlich.

Laut Links wie DIESEM oder DIESEM ist Dein Onkel wohl nicht allein. Wobei ich mich dem dort vorgeschlagenen Verfahren ebenfalls nicht anschliessen würde; auch diese Anwälte wollen Geld verdienen...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 01.04.2011 13:19
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Soll es sich um einen Direkt-Download (DL) gehandelt haben oder soll eine Tauschbörsen-Software benutzt worden sein? Im letzteren Fall könnt ihr prüfen, ob ihr sie überhaupt installiert habt und wenn ja vermutlich im Log nachschauen, ob da was dran ist. Ein DL scheidet eigentlich aus, da hier IP's nur über eine Auswertung über Server-Log's ermittelt werden können.

Konzentriert euch mal auf Tauschbörsen-Software (wobei ich nach zig Jahren Internet-Aktivität immer noch nicht weiss, wozu man die wirklich braucht). Wird euch auch upload vorgeworfen, also Weiterverbreitung?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2011 16:21
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hui oldie,

das muß ich mir nochmal genauer angucken. Es geht nur um download. Da steht was von top100 singelcharts oder so. Keine Ahnung was das genau ist.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Themenstarter Geschrieben : 01.04.2011 16:45
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Der Titel kam im Mai 2010 in die Top 100 (Verkaufs-Charts der 100 best verkauften Singles), daher greift das eine Urteil vom OLG Köln nicht, welches Abmahnungen nach 6 Monaten der Veröffentlichung ablehnt. Das sofort beim Provider eine IP-Auskunft eingeholt wurde, ist heutzutage eigentlich normal. Das nach mehreren Monaten erst abgemahnt wird, ist nicht unüblich (oder gar Absicht?). Jedenfalls wurde schon erfolgreich die IP-Zuweisung auf einen Anschluss abgewehrt, da offensichtlich die Software hierfür beim Provider falsche Anschlüsse lieferte. Wenn ich der Annahme in diesem Urteil folge, so besteht dieser Verdacht ständig bei einer Anschlusszuweisung. Hierbei werden alte Provider-Log-Daten falschen Zeiten zugeordnet. Vermutlich, weil das Log-File nicht aktualisiert wurde. So bekam z.B. ein DSL-Flatrate-Nutzer angeblich über mehrere Tage hinweg dieselbe IP zugewiesen, was nach einer 24-Stunden-Zwangstrennung äusserst unwahrscheinlich ist (zumal mehrmals aufgetreten).

Aber genau dieser Fall kann nur eintreten, wenn die Log-Datei beim Provider nicht aktualisiert wurde.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2011 17:36