Zahnspange - Privat...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Zahnspange - Private Krankenversicherung

Seite 2 / 5
 
(@andreadd)
Registriert

Hallo Sophie,

danke für deinen Rat. Aber das werde ich ganz bestimmt nicht vergessen.

Liebe Grüße
Andrea


Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.08.2006 09:50
(@andreadd)
Registriert

Hallo zusammen,

ich habe Post von der Gerichtsvollzieherin.

Zitat:
Der Angetroffene erklärte, nicht zahlen zu wollen. Nunmehr forderte ich dazu auf, mir die zur Pfändung die bewegliche Habe des Schuldners und zwar zunächst die entbehrlichen Sachen, vorzuzeigen sowie alle Räume und Behältnisse, soweit erforderlich zu öffnen.

Der Angetroffene widersprach der Durchsuchung und führte zur Begründung aus, ich habe meine beiden Töchter privat krankenversichern lassen. Den monatl. Beitrag i.H.v. .....€ zahle ich. Diesen Betrag habe ich nach Rücksprache mit der Kindesmutter vom Unterhalt abgezogen. Der Schuldner wurde belehrt, dass er auf Grund der Durchsuchungsweigerung nach § 807 Nr. 3 ZPO verpflichtet ist, die eidesstattliche Versicherung abzugeben, falls die Gläubigerin dies beantragt.  ...
Unterschrift Schuldner und Gerichtsvollzieherin"

Nicht zahlen zu wollen ist übrigens handschriftlich eingefügt, weil das im Formular gar nicht vorgesehen ist.

Ich bin ein friedliches Wesen, aber schreit das nicht danach, einen vor den Bug zu schießen? Ich bin immer entgegen gekommen, aber langsam fühle ich mich nur noch verar...  :gunman:

Liebe Grüße
Andrea


Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2006 15:14
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Andrea,

ich wusste bis gerade gar nicht, daß man die Durchsuchung verweigern kann. Ich glaube da gibt es nur wenige Ausnahmen oder?

Ich finde auch es reicht jetzt langsam. Du hast immer eingelenkt und auch oft und lange die Füße still gehalten, wenn es auch mit den Unterhaltszahlungen haperte.

Er hätte ja jetzt auch mal anrufen können und mit dir nach ner Lösung suchen können.
Für mich wäre da jetzt Schluß mit entgegenkommen.

Lg
Tina


Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2006 15:28
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

:knockout:

das hab ich auch noch nie gehört. Sorry, da gibts nur eines: Fordere eine EV von ihm. Dann weißt du genau woran du bist. Ausserdem ist das für einen Geschäftsmann glaub ich ziemlich peinlich, da diese Abgabe ja bei der Schufa miteingetragen wird. Das wird er sich wohl mehrmals überlegen, ob er es darauf ankommen lässt. Denn aus Rache wird man sich ja woh nciht die eigene Lebensgrundlage entziehen wollen.... oder doch?  :phantom:

LG Tina

P.S.: konntest du denn wegen der KK irgendwas positives erreichen. Waspassiert denn ,wenn er z.B. die Beiträge nicht mehr zahlt? Das erfährst du dann ja wieder irgendwann im Nachhinein, wenn ein Arzt dir dann mitteilt, das die Kidner bei xyz nicht mehr versichert sind


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2006 15:40
(@lordi)
Rege dabei Registriert

Hallo Andrea,

ich wusste bis gerade gar nicht, daß man die Durchsuchung verweigern kann. Ich glaube da gibt es nur wenige Ausnahmen oder?

wenn sich die rechtslage nicht geändert hat.....

die durchsuchung kann man verweigern, solange der gerichtsvollzieher, oder der vollzieher des finanzamts (je nachdem wer halt vor der tür steht), keinen durchsuchungsbeschluss dabei hat!

der pfändungsbeschluss ist kein durchsuchungsbeschluss.

allerdings...wird die durchsuchung verweigert, und der jeweilige beamte beantragt einen durchsuchungsbeschluss, ist
es beim nächsten besuch vollkommen egal ob jemand zuhause ist oder nicht!

wenn keiner öffnet wird die tür aufgebrochen. punk!

mfg
christian


AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2006 15:43
(@Platt)

Hi,

bist Du die Gläubigerin?

Platt


AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2006 16:53
(@andreadd)
Registriert

Hallo Platt,

Gläubiger sind meine volljährige Tochter und ich.

Liebe Grüße
Andrea


Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2006 17:20
(@Platt)

Hi,

die rechtlichen Möglichkeiten dürften bekannt sein.

Ich habe einmal Dein Thema Unterhalt überflogen.

Ich befürchte der ist finanziell am Ende. Du solltest vielleicht mit Androhung der EV Deinen Ex zum Gespräch zwingen.
Natürlich mit Steuerberatungsunterlagen und Kontoauszügen. Ich glaube der zieht die ganze Show nur deshalb ab, weil er nicht zahlen kann. Das mit auf großem Fuß leben ist auch so eine Sache.

Will er nicht, dann mach die Konten zu. Eine Ev solltest Du umgehen, da dann der Unterhalt weg ist.

Bedenke bitte auch, dass Dein Ex Dich dann garantiert für sein berufliches Scheitern verantwortlich macht. Kinder!

Das ist alles nicht prickelnd.

Platt


AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2006 17:51
(@andreadd)
Registriert

Hallo Platt,

sowohl mir wie auch meiner Tochter hat er gesagt, dass die Geschäfte super laufen. Auch seine Nachbarin, bei der er sozusagen Familienanschluss hat, hat das meiner Tochter bestätigt.

Anfang des Jahres hat er mir gesagt, dass er beabsichtigt, das Haus zu verkaufen. Ich weiß sogar, wer das Haus kaufen will zu einem ordentlichen Preis. Dann hieß es, er will heiraten und seine neue Frau sei dagegen.

Meiner Tochter sagte er, er sieht das gar nicht ein und im Protokoll darf ich nun lesen, er will nicht.

Ich bin jetzt an dem Punkt, wo ich langsam nicht mehr will. Aber ich werde erstmal ein paar Nächte schlafen, bevor ich eine Entscheidung treffe. Momentan kann er von Glück sagen, dass er mir nicht über den Weg läuft.

Liebe Grüße
Andrea


Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2006 19:13
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

... der (ex-) mann einer guten freundin von mir,

ist über einen zeitraum von mehreren jahren
jeden morgen, in anzug und krawatte, mit seinem firmenwagen zur arbeit gefahren,
gab allen gegenüber an, handelsvertreter für mobile stallanlagen zu sein ...

nach der trennung kam heraus:

der "firmenwagen" gehörte einem freund,
dem er schwarz in dessen kfz-werkstatt half ...


wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2006 19:38




(@andreadd)
Registriert

Eben habe ich mit meiner Tochter gesprochen.

Auch ihr ist das "will nicht" direkt ins Auge gesprungen und sie war entsetzt.

In der kommenden Ferienwoche wollte sie eigentlich zu Papa fahren. Sie sagt, sie weiß nicht mehr, wie sie sich verhalten soll. Papa würde vor allem auch abends, wenn er betrunken ist, sehr aggressiv und ausfallend. Sie will auf jeden Fall sehen, dass sie mehr Zeit mit den Freundinnen verbringt. Wenn wir wirklich weitere Schritte einleiten würden, würde sie sich nicht mehr hin trauen. Sonst macht er immer einen auf heile Welt und das kotzt sie an. Sein Kommentar wäre gewesen, "Mama macht das schon. Ihr habt die beste Mama der Welt." Sie sagt, sie hat da begriffen, dass er sich darauf verläßt, dass ich immer Rücksicht auf die Kinder nehmen würde.

Die ist genau wie ich. Macht sich auch ein schlechtes Gewissen, obwohl sie das Gefühl hat, hochgradig über den Leisten gezogen zu werden.

Manchmal denke ich, ich hätte früher härter Grenzen setzen sollen, um den Kindern das zu ersparen. Wie mans macht, ist es verkehrt.

Liebe Grüße
Andrea


Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2006 21:43
(@andreadd)
Registriert

Hallo zusammen,

das hier scheint mir in unserem Fall die richtige Lösung zu sein:

http://de.wikipedia.org/wiki/Verletzung_der_Unterhaltspflicht

Die Vorschrift des § 170 StGB lautet wörtlich:

(1) Wer sich seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, sodass der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist, oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer einer Schwangeren zum Unterhalt verpflichtet ist und ihr diesen Unterhalt in verwerflicher Weise vorenthält und dadurch den Schwangerschaftsabbruch bewirkt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Objektiver Tatbestand [Bearbeiten]
Die objektiven Tatbestandsmerkmale des Grunddelikts nach § 170 Abs. 1 StGB sind das Vorliegen einer gesetzlichen Unterhaltspflicht, das Sichentziehen sowie als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal die Leistungsfähigkeit des Täters. Ebenfalls hierher gehört der Taterfolg, nämlich die eingetretene Notlage des Unterhaltsgläubigers.

Gesetzliche Unterhaltspflicht [Bearbeiten]
Der Schutzbereich des § 170 StGB umfasst ausschließlich die gesetzlichen Unterhaltspflichten, sodass vertraglich begründete Pflichten ausscheiden.

Die verletzte Unterhaltspflicht muss sich zudem eindeutig aus dem Gesetz ergeben, oder, was vor allem bei nichtehelichen Vätern relevant ist, durch gerichtliche Entscheidung rechtskräftig festgestellt sein.

In diesem Rahmen kommen Unterhaltspflichten gegenüber allen denkbaren Berechtigten in Betracht, also gegenüber dem Ehegatten oder dem Lebenspartner nach Auflösung der Lebenspartnerschaft, gegenüber Eltern sowie ehelichen oder nichtehelichen Kindern.

Leistungsfähigkeit [Bearbeiten]
Die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners ist ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal. Leistungsfähig ist nur derjenige, der die geschuldete Leistung mindestens teilweise erbringen kann, ohne seine eigene Existenz oder die Ansprüche vorraniger Unterhaltsgläubiger zu gefährden.

Praktisch relevant ist dies vor allem dann, wenn die zivilrechtliche Verurteilung zur Leistung von Kindesunterhalt auf fiktive Einkünfte des Unterhaltsschuldners abstellt, oder, was bei einer Verurteilung in Höhe des Regelbedarfs nach der Regelbetragsverordnung möglich ist, in dem zivilrechtlichen Verfahren eine Beweislastumkehr stattgefunden hat, sodass dem Verurteilten fiktive Einkünfte zugerechnet wurden, die dieser zu erzielen tatsächlich gar nicht in der Lage war.

Die Leistungsfähigkeit muss der Strafrichter in vollem Umfang feststellen. Da die Schuld und somit das Strafmaß auch wesentlich davon geprägt werden, in welchem Umfange der Täter leistungsfähig war, genügt hier auch keine allgemeine Feststellung, dass die Leistungsfähigkeit jedenfalls vorgelegen hat, sondern es wird in den meisten Fällen zu fordern sein, dass das Gericht den Sachverhalt so weit aufklärt, wie es erforderlich ist, um die Leistungsfähigkeit des Täters konkret beziffern zu können.

Sichentziehen [Bearbeiten]
Die Tathandlung des "sich der Unterhaltspflicht Entziehens" wird am deutlichsten dadurch begangen, dass der Täter trotz bestehender Leistungsfähigkeit schlicht keinen Unterhalt zahlt.

Der Tatbestand kann jedoch auch dadurch verwirklicht werden, dass der Täter es unterlässt, Einkünfte zu erzielen, obwohl ihm dies zumutbar wäre, oder seine Leistungsunfähigkeit durch Aufgabe des Arbeitsplatzes oder auch Schenkungen an Dritte herbeiführt.

Taterfolg [Bearbeiten]
Durch die Unterhaltspflichtverletzung muss der Lebensbedarf des Berechtigten gefährdet sein. Eine Gefährdung liegt bereits nach dem Wortlaut des Gesetzes auch dann vor, wenn andere die Verpflichtung des Täters übernehmen müssen. Darüber hinaus ist eine Gefährdung auch dann gegeben, wenn der Berechtigte unangemessene eigene Anstrengung zur Sicherung seines Lebensbedarfs unternehmen muss.

Der Begriff des Lebensbedarfs stellt auf den regelmäßigen Bedarf, nicht auf einen bloßen Notbedarf ab.

Subjektiver Tatbestand [Bearbeiten]
Subjektiv setzt § 170 StGB hinsichtlich aller Merkmale des objektiven Tatbestands wenigstens bedingten Vorsatz voraus.

Problematisch ist hier die Frage, wie es zu werten ist, wenn der Täter sich im Irrtum darüber befindet, überhaupt Unterhalt zahlen zu müssen. Während einige Stimmen in Judikatur und Literatur hier lediglich einen Verbotsirrtum annehmen wollen, sodass eine Strafbarkeit gleichwohl möglich wäre, wenn der Täter die Entstehung dieses Irrtums hätte vermeiden können, geht die herrschende Meinung von einem Tatbestandsirrtum aus, der den Vorsatz hinsichtlich der Tat entfallen lässt (§ 16 dStGB) und somit zur Straffreiheit des Täters führt.

Qualifizierung [Bearbeiten]
§ 170 Abs. 2 StGB enthält einen Qualifikationstatbestand für den Fall, dass Unterhaltsberechtigte eine Schwangere ist und der Täter durch die Nichterfüllung seiner Unterhaltspflicht den Abbruch der Schwangerschaft herbeiführt. Die praktische Bedeutung dieser Vorschrift ist vergleichsweise gering; in vielen Fällen dürfte vor allem die Kausalität der Unterhaltspflichtverletzung für den Schwangerschaftsabbruch nicht nachweisbar sein.

Rechtsfolgen [Bearbeiten]
Das Gesetz sieht für die Tat Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor. In der Praxis ist die Sanktionierung indes oftmals nicht einfach. Insbesondere führt die Verhängung einer Geldstrafe konkret dazu, dass die Mittel, aus denen der Täter Unterhalt leisten kann, noch weiter beschnitten werden, der Unterhaltsanspruch des Berechtigten also möglicherweise noch weiter gefährdet wird. Deswegen wird im Alltag dieser Verfahren oft selbst bei Ersttätern eine Freiheitsstrafe verhängt, die dann zur Bewährung ausgesetzt wird. Auch dieses Vorgehen ist jedoch bedenklich, insbesondere, weil die Verhängung kurzer Freiheitsstrafen, also solcher von weniger als sechs Monaten, vom Gesetzgeber nur in Ausnahmefällen zugelassen ist. Ein möglicher Ausweg kann hier die Einstellung des Verfahrens nach dem Opportunitätsprinzip gegen die Auflage (§ 153a StPO sein, dass der Täter seiner Unterhaltspflicht künftig nach besten Kräften nachzukommen hat.

Ich habe ja nicht die Absicht, ihn zu ruinieren, aber ich habe auch keine Lust mehr, mir so auf der Nase rumtanzen zu lassen. Einkommensnachweise hat er noch nie vollständig abgegeben und ich habe auch keine Lust mehr, wie eine blöde hinterher zu laufen. Er hat unterschrieben, dass er nicht will. Soll er die Konsequenzen tragen.

Liebe Grüße
Andrea


Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.09.2006 00:02
(@Platt)

Hi,

auf welchem Betrag läuft denn der Unterhaltstitel für die Kinder.

Zahlt er gar keinen Unterhalt mehr?

Wenn er welchen zahlt, wieviel im Monat?

Platt


AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2006 00:49
(@andreadd)
Registriert

Hallo Platt,

die Titel belaufen sich auf je 284 EUR. Er zahlt mal 284 EUR, mal 411 EUR im Monat.. Die Außenstände belaufen sich inzwischen auf 1.806 EUR. Diesen Monat hat er nichts gezahlt. Das Protokoll der Gerichtsvollzieherin ist von vorgestern.

Gruß
Andrea


Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.09.2006 01:06
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

    der "firmenwagen" gehörte einem freund,
    dem er schwarz in dessen kfz-werkstatt half ...

es war sein (dämlicher) männlicher stolz,
niemandem etwas von seinen schwierigkeiten erzählen zu wollen/können

Ich bin jetzt an dem Punkt, wo ich langsam nicht mehr will.
Aber ich werde erstmal ein paar Nächte schlafen, bevor ich eine Entscheidung treffe

:thumbup:

lg

wolf


wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2006 01:44
(@andreadd)
Registriert

Hi,

die rechtlichen Möglichkeiten dürften bekannt sein.

Ich habe einmal Dein Thema Unterhalt überflogen.

Ich befürchte der ist finanziell am Ende. Du solltest vielleicht mit Androhung der EV Deinen Ex zum Gespräch zwingen.
Natürlich mit Steuerberatungsunterlagen und Kontoauszügen. Ich glaube der zieht die ganze Show nur deshalb ab, weil er nicht zahlen kann. Das mit auf großem Fuß leben ist auch so eine Sache.

Will er nicht, dann mach die Konten zu. Eine Ev solltest Du umgehen, da dann der Unterhalt weg ist.

Bedenke bitte auch, dass Dein Ex Dich dann garantiert für sein berufliches Scheitern verantwortlich macht. Kinder!

Das ist alles nicht prickelnd.

Platt

Hallo zusammen,

ich habe Platts Rat beherzigt und eine Mail geschrieben. Ich habe ihm geschrieben, er soll sich über den Wert eines Titels schlau machen. Außerdem möchte ich nicht die EV beantragen müssen. Eine Änderungsklage steht ihm natürlich zu, aber dann kommen auch die Fakten auf den Tisch.

Ich habe ihm geschrieben, dass wir uns in 14 Tagen hoffentlich darüber wie Menschen unterhalten können.

Dann will ich mal hoffen, dass er sich bei google schlau macht und wir das friedlich in die Reihe bekommen.

Liebe Grüße
Andrea


Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.09.2006 02:47
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Andrea,

Dann will ich mal hoffen, dass er sich bei google schlau macht und wir das friedlich in die Reihe bekommen.

...und ich hoffe, dass er beim googeln nicht Deinen (vielleicht auch anderweitig benutzten und deshalb bekannten) Nick plus den Suchbegriff "Zahnspange" verwendet. Dann findet er diesen "Fred" nämlich sehr schnell und weiss damit vielleicht mehr über Deine Pläne als Dir lieb ist.

Grüssekes
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2006 03:45
(@andreadd)
Registriert

Hallo Martin,

das fänd' ich nicht schlimm. Es stimmt ja alles, was ich schreibe.

Die Kinder waren in der vergangenen Woche beim Vater. Die Große hat wohl mit ihm gesprochen. Er hat ihr gesagt, er wolle überweisen und er müsse mit mir sprechen. Er hat sich aber weder telefonisch noch per E-Mail bei mir gemeldet und auf dem Konto hat sich auch nichts bewegt (inzwischen zwei Monate 0,00). Ich weiß, dass er diese Woche im Urlaub ist.

Gruß
Andrea


Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.10.2006 18:22
(@andreadd)
Registriert

Hallo zusammen,

gestern hat mich meine kleine Tochter (fast 15) angesprochen. Sie wollte von mir wissen, warum Papa das macht. Offenbar hatten meine Kinder darüber gesprochen. Ich habe ihr gesagt, dass ich das auch nicht verstehen kann und ich mir überlegt habe, Vollzeit arbeiten zu gehen. Da fragt sie mich tatsächlich: "Warum läßt du mich denn überhaupt noch dahin, wenn Papa sich so verhält?" Ich habe ihr gesagt, dass wenn ich in ihrer Logik denken würde, ich ihre Tasche packen müßte und Papa sagen: "Dann sieh du mal zu, wie du damit klar kommst." Ich hab ihr aber auch gleich dazu gesagt, dass ich dann wohl die Falsche treffen würde. Sie stutzte, lachte und sagte, da hätte ich Recht.

Dann erzählte sie mir noch, dass Oma sie ständig nerven würde, warum sie nicht wieder zu Papa zieht. Ich habe sie gefragt, was sie denn darüber denken würde. Sie fände das nicht schlimm, hat sie mir da gesagt, möchte aber lieber hier bleiben.

Ich bin schon wirklich überrascht, dass meine Tochter Umgangsboykott als Druckmittel in Erwägung zieht.

Liebe Grüße
Andrea


Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.10.2006 19:51
(@andreadd)
Registriert

Hallo zusammen,

gestern habe ich gesehen, dass mein Exmann die E-Mail, die ich ihm geschickt hatte, nicht abgerufen hat. Meine Tochter hat mir gesagt, dass das aber die E-Mail-Adresse diejenige ist, die er ständig benutzt. Seit Sonntag ist er aus dem Urlaub zurück. Ich habe kein Wort von ihm gehört.

Ich habe ihm dann eine SMS geschrieben:
Ich bin kurz vorm Anwalt und du kurz vor einem Haufen Ärger. Ist dir das eigentlich bewußt?

Bald darauf kam die Antwort:
Die Bank hat mein Konto gesperrt. Du bekommst das Geld.

Abends erzählte meine Tochter, sie hätte Papa aus einem anderen Grund anrufen wollen. Dort käme "Kein Anschluss unter dieser Nummer".

Meine E-Mail habe ich zurück holen können.

Ihr habt mit eurer Vermutung richtig gelegen.

Liebe Grüße
Andrea


Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.10.2006 10:09




Seite 2 / 5