Zahlt das jugendamt die Umgangskosten wenn mann under den selbstbehalt ist und wo muß man den Antrag stellen wenn ja???
Hallo,
die Kosten für den Umgang sind durch den Umgangselternteil zu tragen.
Wie du das hinbekommst ist leider Dein Problem. Evt. kann man über die ARGE einen Zuschuss beantragen, dass weiß ich aber nicht so genau...evt. können andere Dir hier helfen.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Zahlt das jugendamt die Umgangskosten wenn mann under den selbstbehalt ist und wo muß man den Antrag stellen wenn ja???
Nein!
Aber: Es gibt ein Urteils des Bundesgerichtshofes vom 23.02.2005 (gerichtliches Az. : XII ZR 56/02). Die angemessenen Umgangskosten können bei einem Unterhaltsverpflichteten entweder zu einer Erhöhung des Selbstbehaltes oder zu einer Minderung des unterhaltsrelevanten Einkommens führen. Voraussetzung ist aber, dass es auf Seiten des Unterhaltsschuldners nicht zu einer Kindergeldanrechnung gemäß § 1612 b BGB auf die Unterhaltszahlung kommt und er die Umgangskosten nicht aus eigenen Mitteln zahlen kann.
Grüße *nichtaufgeber*
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)