Zahlt das jugentamt
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Zahlt das jugentamt

 
(@papa78)
Schon was gesagt Registriert

Zahlt das jugendamt  die Umgangskosten wenn mann under den selbstbehalt ist und wo muß man den Antrag stellen wenn ja???

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.07.2007 21:15
(@papi74)
Registriert

Hallo,

die Kosten für den Umgang sind durch den Umgangselternteil zu tragen.

Wie du das hinbekommst ist leider Dein Problem. Evt. kann man über die ARGE einen Zuschuss beantragen, dass weiß ich aber nicht so genau...evt. können andere Dir hier helfen.

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2007 11:34
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Zahlt das jugendamt  die Umgangskosten wenn mann under den selbstbehalt ist und wo muß man den Antrag stellen wenn ja???

Nein!
Aber: Es gibt ein Urteils des Bundesgerichtshofes vom 23.02.2005 (gerichtliches Az. : XII ZR 56/02). Die angemessenen Umgangskosten können bei einem Unterhaltsverpflichteten entweder zu einer Erhöhung des Selbstbehaltes oder zu einer Minderung des unterhaltsrelevanten Einkommens führen. Voraussetzung ist aber, dass es auf Seiten des Unterhaltsschuldners nicht zu einer Kindergeldanrechnung gemäß § 1612 b BGB auf die Unterhaltszahlung kommt und er die Umgangskosten nicht aus eigenen Mitteln zahlen kann.

Grüße *nichtaufgeber*

Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2007 11:42