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Wohngeld

 
(@zwiebel)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

wenn ich von alldieen Schicksalen hier lese schöme ich mich ddirekt ein wenig. ich habe gestern den Hinweis vom „Wohngeld“ gelesen. Mich quält schon seit einiger Zeit ein Problem, und deshalb frage ich hier mal nach. Vielleicht kennt ja jemand die genauen Bewilligungsvoraussetzungen.

Vorher ein kurzer Abriss meiner Situation:
Geheiratet habe ich 1985. Aus der Ehe gingen 4 Kinder hervor. Getrennt habe ich mich dann in 2000 und seit Januar 2002 bin ich geschieden.

Ich bekomme keinen Ehegattenunterhalt für mich. Für die jüngeren Kinder bekomme ich Unterhaltsvorschuss. Die beiden anderen sind 15 und 17, für sie bekomme ich nichts. Sozialhilfe musste ich zum Glück nicht in Anspruch nehmen, da ich im Januar 2001 eine Fortbildung beginnen konnte, bei der ich Teilunterhaltsgeld bekam. Natürlich bekomme ich Kindergeld und seit Mai 2002 bin ich halbtags berufstätig. Aber Wohngeld habe ich schon beantragt und auch bekommen. Es liegt z. Z. bei 324 € im Monat.

Auf dieses Geld bin ich auch angewiesen. Sonst ist es wirklich schwer. Ich muss mein Geld zwar einteilen, große Sprünge kann man nicht machen, aber es geht schon.

Nun zu meinem Problem:
Da ich einziges Kind meiner Eltern bin und diese auch nicht mehr so jung sind, haben mir meine Eltern das Häuschen übertragen, in dem sie und noch eine Mieterin wohnen. Ich zahle ihnen als Entschädigung einen monatlichen Betrag von 600 Euro (nicht ganz die Miete der Mieterin). Der Anwalt sagte uns damals, dass sich das ausgleicht , ich hätte dadurch kein Mehreinkommen. Es fallen noch Grundbesitzabgaben an, Erbpacht ... Einen Teil dieser Kosten trägt mein Vater noch heute. Ich habe von der Mieteinnahme nichts.

Muss ich die Mieteinnahme von ca. 700 Euro bei meinem nächsten Wohngeldantrag angeben? Wird meine Zahlung an meine Eltern dagegen aufgerechnet? Oder zählt das alles nicht? Mein Steuerberater konnte mir dazu auch keine Auskunft geben.

Problematisch ist das, weil ich ohne das Wohngeld finanziell nämlich nicht klar käme.

Lieben Gruß und danke für die Hilfe
zwiebel


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.04.2004 01:23
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Zwiebel,

ich weiß hierüber leider nichts zu berichten. Aber:am Ostermontag ab 20:00 Uhr haben wir genau hierzu einen Themenchat.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2004 01:25
(@zwiebel)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich würde gerne gleich in den Chat kommen. Ich habe gestern lange versucht, alles klar zu kriegen. Leider hat es nicht geklappt. Ich habe mich angemeldet bei IRC, dann sagt es „Click here to get the plugin“. Und da komme ich dann nicht weiter. An meinem Router kann ich leider nichts ändern, da ich mich damit nicht auskenne.

Gibt es noch eine Möglichkeit mein Problem zu beheben?

zwiebell


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.04.2004 21:34
(@Melly)

Hallo Zwiebel,
wenn Du links auf Chat klickst, kommt ein Fenster, da unten dann steht : Chat hier klicken.
Wenn du das anklickst dauert es eine Zeit und dann kannst Du nen Nick aussuchen und zum Chat gehen.
Dann dauert es aber auch noch ne Zeit, bis im Chat landest.
Ist jedenfalls bei mir so.
Versuchs einfach mal:-)
Gruß Melly

Ps: Du wirst die Mieteinnahmen angeben müssen, ansonsten kannst Du Dich strafbar machen.
Du mußt nur klar machen, daß Du das Geld auch wieder an die Eltern weiter gibst.
Es ist dann theoretisch kein Wohngeld mehr sondern ein Lastenausgleich!


AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2004 22:04
(@flocke)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zwiebel,

da Du ja wohl immer noch Probleme hattest mit dem chat also hier mal meine Sicht der Sachlage. Angeben solltest Du den Grundbesitz auf alle Fälle denn wenn Dir irgendwann mal jemand "draufkommt" könnte das ein Betrugsverfahren nach sich ziehen. Normalerweise werden diese Mieteinnahmen doch auch im Steuerbescheid angegeben. Als Hauseigentümer mit vermietetem Wohnraum bist Du ja zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Alles was das Finanzamt an Kosten anrechnet muss auch die Wohngeldstelle anerkennen. Dein Steuerberater sollte also eine genaue Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben machen und die legst du dann dem Wohngeldantrag bei.
Gruß Flocke


AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2004 00:06
(@zwiebel)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

und vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe es so schon befürchtet. Ich bin gerade dabei, die Unterlagen zusammenzustellen. Es ist ja nicht so viel. Ich hoffe, dass es wirklich so ist, und das die Zahlungen gegenübergestellt werden. Sonst habe ich ja jede Veränderung sofort mitgeteilt.

Ich werde dann später schreiben, wie es ausgegangen ist.

Liebe Grüße
zwiebel


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.04.2004 01:46