Hi zusammen,
ich habe wirklich ein Sau blödes Problem, ich kanns leider gar nicht anders ausdrücken.
Vielleicht hat jemand einen Ansatz, wie ich dieses Problem lösen kann.
Folgendes, ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt und erhielt bisher einen Familienzuschlag. Diesen erhält man solange, wie das Kind Kindergeld erhält.
Meine Tochter wohnt bei Ihrer Mutter und wir haben so gut wie keinen Kontakt. Jetzt wurde ich von meiner Personalstelle aufgefordert einen Nachweis zu erbringen ob meine Tochter noch Kindergeld erhält.
Sie macht zur Zeit das Freiwillige Soziale Jahr, der Vertag liegt mir vor und ist somit Kindergeldberechtigt.
Das Problem, die Mutter/Tochter wollen mir nicht sagen von welcher Stelle sie das Kindergeld bekommen. Da gibts anscheinend verschiedene. Mir wird mit Sicherheit von den Ämtern/Agentur für Arbeit aus datenschutzgründen nicht mitgeteilt, ob meine Tochter Kindergeld erhält.
Und meine Personalstelle zahlt solange den Zuschlag mir nicht aus, bevor ich nicht einen Nachweis erbringe.
Ich bin ratlos. Gibts irgendwie eine Handhabe das ich erfahre, ob Kindergeld an meine Tochter gezahlt wird?
Ich bin über jeden Tipp dankbar!
Hi Claus,
wie alt ist denn Töchterchen?
Zahlst du derzeit KU? Im FSJ ist es nämlich nicht unbedingt so, das ihr Unterhalt zusteht. Über diese Schiene liese sichdas sicher schnell regeln, wenn du drohst einen bestehehnden Titel einzuklage bzw. abzuändern.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi Tina,
dass ist ja mein eigentliches Problem, eigentlich ein Luxus, ich zahle aktuell keinen Unterhalt,
da meine Tochter den Bedarf über das FSJ gedeckt bekommt.
Meine Tochter ist übrigens volljährig.
Der einzige Grund wieso ich die Auskunft brauche ist, dass meine Personalstelle solang
mir den Zuschlag verweigert, bis ich die Kindergeldauszahlende Stelle benennen kann.
Hallo Claus,
wenn ich das richtig verstehe, zahlst du keinen Unterhalt und unterstützt deine Tochter auch nicht finanziell, willst aber eine "Familienzulage".
Zwar ist es nicht unüblich und womöglich nachvollziehbar, dass du da mal eben was mitnehmen willst, so richtig toll finde ich das aber nicht.
Nichts für ungut.
MF
Woher weißt Du das es unüblich ist im ÖD?
Jedem steht das Geld zu, solange Kindergeld gezahlt wird.
Ich weiss nicht, was im Öffentlichen Dienst (ÖD) üblich ist. Das meinte ich auch gar nicht (ich befürchte, es ist so, wie du es schilderst).
Ich habe eher aus der moralischen Ecke heraus argumentiert: Wenn man alles mitnimmt, worauf man formell Anspruch hat, wofür es aber materiell oder inhaltlich überhaupt keine Grundlage gibt, mutet das schon ein bisschen wie abkassieren an.
Es gibt in diesem Forum so viele Fälle, in denen Leuten nach landläufigem Gerechtigkeitsverständnis übel mitgespielt wird, das aber formell korrekt ist, weil die Gesetzeslage schief ist. Für diese Leute fällt es mir leichter, Mitgefühl aufzubringen.
Zugleich schätze ich an diesem Forum, dass dir wahrscheinlich ganz objektiv die Sachlage erläutert wird, ohne, dass gleich die Moralkeule geschwungen ist (nur halt nicht in diesem Beitrag :wink:)
Guss
MF
Hallo,
ich würde mal bei der Familienkasse anrufen und die Situation schildern. Vielleicht kommst Du dann weiter.
neuezeit
So ist das Leben
Moin claus,
die Familienkasse wird dir wegen Datenschutz keine Auskunft geben. Das Problem ist aber lösbar. Du lässt dir von deiner Abrechnungsstelle den entsprechenden Vordruck geben und schickst ihn an die Familienkasse mit der Bitte diesen Vordruck NICHT an dich sondern direkt an deine Abrechnungsstelle (z.B. LBV NRW) zu schicken. Das tun die Familienkassen dann auch, weil sie damit kein Datenschutzrechtliches Problem mehr haben.
Gruß und viel Erfolg
Krümelmonster
Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht
Hallo,
bist du dir sicher, dass dir de Zuschlag zusteht? Bei uns ist es so, dass nur der den Zuschlag bekommt, der auch das Kindergeld bezieht. Ich muss jedes halbe Jahr nachweisen, dass ICH Kindergeldbezieher bin und nicht mein Ex.
LG
Nena
Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum
ja, ich bin mir sicher.
@nena
es gibt die Möglichkeit den Familienzuschlag zu erhalten, auch wenn das Kind beim anderen Elternteil lebt. Voraussetzung dafür ist wohl, dass der andere Elternteil (der dann auch das Kindergeld bekommt) und/oder dessen Ehegatte nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt ist.
Sophie
na prima hätten wir das auch geklärt 😉