Liebe Forumsgemeinde,
habe jetzt beim Verhandlungstermin kurzfristig die Stellungsnahme der Verfahrenspflegerin erhalten, die beim ersten Besprechungstermin mit mir (1 1/2 Stunden) sehr freundlich und mir zugeneigt war. Nach zwei Terminen mit der KM (jeweils 1 1/2 Stunden) kam sie nur noch 20 Minuten vorbei und war eher abweisend.
Jetzt sehe ich, dass ihr Bericht ( 3 Seiten) mindestens zur Hälfte aus Märchen der KM besteht, worüber sie mit mir überhaupt nicht gesprochen hatte, und viele sachliche Fehler (Datumsangaben, Umfang der Berufstätigkeit, Umgangsangaben etc.) enthält. Von der körperlichen Gewalt der KM, die durch zwei eidesstattliche Versicherungen belegt war, kein Wort. Offensichtlich hat die KM sie mit der Mitleidsmasche von Frau zu Frau eingelullt. Letztlich hat sie sich aber nicht offen gegen mich gewandt und einen Kompromiss in Form eines Wechselmodells vorgeschlagen. Das vorläufige Aufenthaltsbestimmungsrecht wollte sie mir aber nicht mehr zugestehen, was die Richterin aber wegen weiterhin bestehender Entführungsgefahr ins Ausland durch die KM ablehnte.
Die Frage ist nun, wie ich mich der Verfahrenspflegerin gegenüber verhalten soll. Ich könnte sie anrufen und ihr auf nette Weise sagen, dass die KM ihr nur Märchen erzählt hat, doch bin ich mir nicht sicher, ob sie nicht sofort in eine Abwehrhaltung verfällt, da sie diese Märchen nicht mit mir abgecheckt hat. Die andere Alternative wäre ein sachliches Schreiben des RA an das Gericht, in dem die falschen Angaben richtiggestellt werden und die Richterin sich selbst einen Eindruck von der Arbeitsweise der Verfahrenspflegerin machen kann.
Eine Ablehnung der Verfahrenspflegerin scheint nach aktueller Rechtsprechung ja nicht mehr möglich zu sein.
Was meint Ihr dazu? Hat jemand eine bessere Idee?
Gruß und Dank
Kerred
Moin,
ich würde das Geschreibsel gern mal lesen. E-Mail-Adresse in meinem Profil.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
meine Meinung:
was schwarz auf weiß ist, das zählt, vor allem bei späteren Verhandlungen, nicht was gesprochen wurde.
m.E. ist es wichtig den nicht korrekten Angaben schriftlich zu widersprechen, es vorher mit einem guten Anwalt durchdiskutieren.