Hallo,
die Ex meines Mannes hat wieder geheiratet und möchte nun, dass ihr gemeinsamer Sohn (16 Jahre alt) auch den Namen des neuen Mannes erhält. Mein Mann ist nicht damit einverstanden, da ihm aber von dem Anwalt seiner Ex direkt mitgeteilt wurde, dass, wenn er nicht zustimmen würde, das ganze vor Gericht gehen würde, hat er in einem Brief an den Anwalt formlos zugestimmt. Diese Zustimmung reicht nun nicht, da sie nicht beglaubigt ist. Mein Mann wird nun aufgefordert, zum Standesamt zu gehen und dort die Namensänderung zu beantragen. Er sieht nun aber verständlicherweise nicht ein, etwas anzulaiern, wo er selbst nicht hintersteht. Nun möchte seine Ex seine Zustimmung beim Familiengericht ersetzen lassen. Dies ist auch noch ok für uns. Was für uns nur jetzt fragen: Wer trägt dafür die Kosten??? Kann uns da jemand Auskunft drüber geben?
Viele Grüße
side
Hallo side,
ich weiß nicht ob der Anwalt damit "durchkommt". Da dein Mann aber (zähneknirschend!) zustimmen möchte, wäre es doch ganz einfach, den Brief zu kopieren und die Unterschrift beglaubigen zu lassen (geht beim Amt für ordentliche Öffnung oder beim Standesamt oder sonst irgendwo aufm Rathaus).
Das Problem der Kosten seid ihr damit ganz einfach los. Sollte "Ex" oder der Rechtsanwalt jetzt klagen wollen, dann sollen sie doch - aber auf welcher Grundlage? 😉
IMHO sind die Kosten einer Unterschriftsbeglaubigung deutlich geringer als Anwalts- und Gerichtskosten.
Gruß
Martin
Hallo Side !
Was soll der Quatsch eigentlich ?
Der Junge ist wenn ich richtig gelesen habe - 16 Jahre !!!
Hat ihn eigentlich schon wer gefragt ob er das überhaupt will ?
Obwohl in sehr glücklichen Verhältnissen aufgewachsen, hab ich
den phantastischen Kontakt den ich heute zu meinem Vater habe,
erst als Erwachsene bekommen.
Eigentlich war mir als Kind oder Jugendliche nur meine "Mama"
wichtig.
Aber ich hätte nie im Leben einen anderen Namen angenommen
als den, den ich hatte.
Und wenn es der Mutter sooo wichtig ist. Warum hat sie nicht ihren
Namen beibehalten, was ja schließlich heutzutage kein Problem
mehr ist ?
Oder geht das nur in Österreich ? Kann ich irgendwo nicht glauben.
Und wenn die Einwiligung Deines LG derzeit noch ohne Wert und
Folgen ist... also ehrlich, ich würde einen Rückzieher machen.
Außer der Sohn wollte das wirklich mit aller Macht.
Gruß
Marina
Moin,
ich kann Aniram da nur zustimmen.
Erst stimmt dein Mann zu, obwohl er dagegen ist. Und dann könnte die Sache "etwas kosten" und er will es nicht mehr. Komisch, komisch, komisch.
Wo bleibt der Junge? Habt ihr mit ihm gesprochen?
Wo ist das Problem, wenn der Sohn nicht den gleichen Namen hat wie die Mutter? Immerhin hat er doch den gleichen Namen wie sein Vater???
Ist das etwa schlecht?
Gruß
eskima
Na Gottseidank, dass ich nur ich das so sehe.
Danke Eskima 🙂
Aber mal im Ernst... Mama möchte, daß Sohn so heißt sie wie ?
Und das ist ihr nicht früher eingefallen ?
Es ist schon in Ordnung, wenn Frau wieder einen Partner findet
mit dem sie glücklich ist - das ist nicht die Sache.
Aber mal ehrlich... ich habe auch einen Sohn. Und ich hätte eigentlich
gerne wieder meinen Mädchennamen angenommen - einfach weil es
ein besonderer Name war (Doppelname)
Aber da war eben mein Kind. Und nie im Leben hätte ich anders heißen
und ihn damit in Irritationen stürzen wollen.
Meinem Mann wäre es mit Sicherheit egal gewesen wie alles, aber um
ehrlich zu sein, ich hätte meinen Sohn nicht verwirren wollen.
Und er war doch "Sisi Gaa" *lächelt leise* - das war seine Art seinen
Namen zu nennen, als er ungefähr 2 Jahre alt war.
Und das wollte ich ihm nicht nehmen.
Heute ist er 30 Jahre alt und kann seinen Namen mittlerweile deutlich
aussprechen - aber eines weiss ich immer noch.
Ich wollte immer so heißen wie mein Sohn, imd dafür mußte ich ihm nicht
den seinen Namen nehmen, da hab ich lieber den angeheirateten Namen
behalten.
So schlecht war der auch wieder nicht und immerhin hab ich ihn einmal
angenommen. Damals war er mir ja auch recht.
Entschuldigung bitte, ich bin mal wieder abgeschweift wie immer, wenn
es um mein Kind geht.
Was ich eigentlich betonen wollte... wäre es "dieser" Mutter so wichtig,
den gleichen Namen zu haben wie ihr Sohn, hätte sie dann den ihren
nicht beibehalten können ?
LG Marina
die Ex meines Mannes hat wieder geheiratet und möchte nun, dass ihr gemeinsamer Sohn (16 Jahre alt) auch den Namen des neuen Mannes erhält. Mein Mann ist nicht damit einverstanden, da ihm aber von dem Anwalt seiner Ex direkt mitgeteilt wurde, dass, wenn er nicht zustimmen würde, das ganze vor Gericht gehen würde, hat er in einem Brief an den Anwalt formlos zugestimmt.
Hi,
dein Mann wollte das also nicht, und das ist gut so. Aber offenbar hat sich dein Mann vom sicherlich recht barschen Ton (und vermutlich grotesk realitätsbiegenden Inhalt) des Anwaltsschreibens ins Bockshorn jagen lassen. Sollen die doch vor Gericht gehen - die Mutter hat keine Chance, sofern nicht die Namensänderung dem Kindswohl besser förderlich ist als wenn das Kind seinen Namen beibehält. Und das muß erst mal beweisen werden, was praktisch unmöglich ist. Zudem hat da auch der junge Mann ein gewichtiges Wort mitzureden, nachdem er bereits sechzehn ist. Daher sollte dein Mann sofort dem Anwalt einen Zweizeiler schreiben
"Sehr geehrter Herr Blabla,
nach Prüfung des Sachverhalts widerrufe ich hiermit meine, obschon nicht verbindliche, Zustimmung zur Einbenennung meines Sohnes. Von weiteren Schreiben an mich in dieser Angelegenheit mögen Sie freundlich Abstand nehmen.
Unterschrift
--
Jo, und dann wird man sehen ob die Ex mit der Sache vor Gericht rennt - wo sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verliert, es sei denn, Sohnemann selbst will den anderen Namen.
cya,
elwu
ich fände es sehr angenehm wenn öfter mal ein Feedback käme, ob die Ratschläge die hier erteilt werden angenommen werden und falls ja, zu was sie geführt haben. Wir lernen nur aus Ergebnissen. Für Nutzer, die später mal einen Rat in gleicher oder ähnlicher Angelegenheit suchen wäre es daher sehr hilfreich, wenn die vorher davon betroffenen uns den weiteren Verlauf der Ereignisse wissen lassen. Danke.
cya,
elwu