Das Familiengericht Augsburg informiert:
"Informationsblatt zu Sorgerechts- und Umgangsverfahren
Geeignete Sorgerechts- und Umgangsverfahren werden vor dem Familiengericht in Augsburg nach den Grundsätzen des „Augsburger Netzwerks für Trennung und Scheidung (ANTS)“ durchgeführt. Das Verfahren läuft nach folgenden Richtlinien ab:
Der das Verfahren einleitende Antrag soll im Wesentlichen die eigene Position darstellen, ohne herabsetzende
Äußerungen über den anderen Elternteil.
Der Antrag wird dem anderen Elternteil zusammen mit der Terminsladung zugestellt; das Jugendamt
erhält eine Abschrift per Fax.
Auf die Antragsschrift kann – muss aber nicht – vor dem Gerichtstermin erwidert werden.
Der Gerichtstermin findet in der Regel binnen eines Monats statt. Beide Eltern haben die Pflicht
zu erscheinen. Eine Verlegung des Termins ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich und sollte
dann einvernehmlich beantragt werden.
Das Jugendamt nimmt mit der betroffenen Familie umgehend Kontakt auf und macht sich ein Bild
von der Situation.
Im Gerichtstermin haben die Beteiligten ausreichend Gelegenheit, ihre Standpunkte darzustellen.
Schriftliche Stellungnahmen sind nicht erforderlich. Rechtsnachteile entstehen daraus für die
Parteien nicht.
Im Gerichtstermin erläutert der Vertreter des Jugendamts mündlich das Ergebnis der Gespräche mit
den Eltern. Ein schriftlicher Bericht wird nicht erstellt.
Gemeinsam soll eine einvernehmliche Lösung im Interesse der Kinder gefunden werden. Kommt es zu keiner Einigung, kann die Inanspruchnahme einer Beratungsstelle vereinbart werden. Der anwesende Mitarbeiter des Jugendamts kann unmittelbar im Anschluss an die Sitzung in Absprache mit den Parteien einen ersten Termin mit einer Beratungsstelle ausmachen.
Die betroffenen Kinder werden in der Regel nur dann angehört, wenn die Parteien eine einvernehmliche Lösung nicht finden können.
Nach den bisherigen Erfahrungen gelingt es in der Mehrzahl der Fälle, eine gute Lösung zu finden. Endlose Streitigkeiten, die Eltern und insbesondere die Kinder belasten, werden verhindert."
Hat von Euch jemand Erfahrungen sowohl mit ANTS als auch mit den Richtlinien des "neuen" Verfahrens gemacht?
Grüße
flyaway
Es ist besser beizeiten Dämme zu bauen, als darauf zu hoffen, dass die Flut Vernunft annimmt (E. Kästner)
Moin,
das klingt nach dem Cochemer Modell. Warum jede Region dem Kind einen eigenen Namen geben muss, erschließt sich mir schon seit längerem nicht.
Zu Erfahrungen in dieser Sache höre ich mich grad um.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin Deep,
ich vermute, dass das Cochemer Modell in Augsburg nochmals anderes gehandelt wird. Habe dazu auf den Seiten von ANTS/ Familiengericht folgendes gefunden:
"Der zuständige Familienrichter entscheidet nach Eingang eines Antrages nach seinem Ermessen, ob dieser für eine Sachbehandlung nach dem "Cochemer Modell" geeignet ist.
Seit Juni 2007 können sowohl im Landkreis Augsburg als auch in der Stadt Verfahren nach ANTS bzw. dem "Cochemer Modell" durchgeführt werden.
Nach den bisherigen Erfahrungen eignen sich Fälle besonders gut, in denen die Konflikte erst seit relativ kurzer zeit bestehen und eine völlige Verhärtung durch eine schnelle Intervention verhindert werden kann.
Weniger geeignet dürften beispielsweise Fälle sein, bei denen der Konflikt bereits seit Jahren ausgetragen wird oder massive Misshandlungen vorliegen."
Offensichtlich gibt es zwei "neue" Modelle:
1. Cochemer Modell - Richter entscheidet ob es angewandt wird
2. "Verfahren nach ANTS" - JA entscheidet ob es angewandt wird (siehe erstes posting)
Das klingt doch alles recht vernünftig. Wäre schön zu wissen, wie das "in echt" abläuft. Kenne leider nur die gängigen Verfahren. Die Frage ist wohl die, ob bei den Eltern noch ein Rest Absprachefähigkeit vorhanden ist.
Es ist besser beizeiten Dämme zu bauen, als darauf zu hoffen, dass die Flut Vernunft annimmt (E. Kästner)
und hier ist die Antwort, ebensalls gefunden auf der Site von ants-netzwerk.de
"Bisherige Erfahrungen:
Bis Mitte November 2005 wurden nach Zählung des Jugendamtes 20 Verfahren mit dem "Cochemer Modell" durchgeführt. Diese zeichnen sich durch eine hohe Einigungsquote und durch einen hohen Prozentsatz an Vermittlungen an die Beratungsstellen aus."
Aha..., und wie ging es dann mit dem hohen Prozentsatz bei den Beratungsstellen weiter? Wie üblich wahrscheinlich.
Es ist besser beizeiten Dämme zu bauen, als darauf zu hoffen, dass die Flut Vernunft annimmt (E. Kästner)
Hat von Euch jemand Erfahrungen sowohl mit ANTS als auch mit den Richtlinien des "neuen" Verfahrens gemacht?
Hallo,
weder noch, aber mit dem Augsburger Familiengericht habe ich diverse Erfahrungen gemacht. Zum Beispiel mit der dortigen Richterin Pohl, die bei einer glasklar zum Wohl des Kindes erforderlichen dringenden ABR-Übertragung auf mich erst mal ein halbes Jahr nichts unternahm. Um dann mit der Kindsmutter und der geradezu grotesk für die Mutter parteilichen Sachbearbeitern Weber-Paltins vom ASD Augsburg praktisch zu paktieren, einen draufzusetzen und beim einschlägig bekannten Dr. Salzgeber ein Gutachten zu beauftragen.
Ich habe daraufhin zum Schutz meines Kindes (und auch zur Vermeidung unnötiger, irrsinig hoher Kosten) den Antrag zurückgezogen.
/elwu,
als Vater bist du beim ASD Augsburg und FG Augsburg eine arme Sau. Als Kind auch.
Weniger geeignet dürften beispielsweise Fälle sein, bei denen der Konflikt bereits seit Jahren ausgetragen wird oder massive Misshandlungen vorliegen.
Das ist ja genau die Schiene der Gegner der Cochemer Praxis, dass sie sich ja nicht auf Fälle anwenden liesse. In der Cochemer Praxis gilt fortgesetzte Entfremdung als Kindesmisshandlung und natürlich hat auch die Cochemer Praxis eine Antwort auf jede Art von Misshandlung, nachzulesen BGB §1666 und folgende.
Die Vorstellung, mit Cochemer Praxis seien nur die Kaffeekränzchen in den Beratungsstellen gemeint, ist einfach Blödsinn, natürlich können Richter richten und es ist trotzdem noch Cochemer Praxis, nur die guten brauchen's halt nicht, und im Landkreis Cochem-Zell gibt es quasi keine Urteile in Kindschaftsstreitigkeiten. Erst wenn Richter auf der Karriereleiter auch an diesen Führungsqualitäten gemessen werden und nicht einfach sagen können, "Cochemer Praxis ist mir zu anstrengend, ich bin Bürokrat", dann wird sich wirklich was ändern.