Wenn Papa nicht meh...
 
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Wenn Papa nicht mehr zahlen will - Gerichte knöpfen sich Rabenväter vor

 
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Unterhaltspflichtigen Vätern in Deutschland geht es an den Kragen. Zumindest wenn sie die Zahlungen für ihre Sprösslinge verweigern und dafür keine triftigen Gründe haben. Die Ausreden „Umschulung“ und „Hausmann in neuer Ehe“ nützen ihnen nichts. Die Oberlandesgerichte in Hamm und Jena verpflichteten zwei zahlungsunwillige Väter zu empfindlichen Nachzahlungen an ihre Kinder.

Der Anwalt-Suchservice (Servicerufnummer 0180 – 52 54 555) berichtet: Ein Schweißer und ehemaliger Zeitsoldat mit Fachschulreife aus Thüringen hatte nach seinem Wehrdienst im Jahr 1999 für 18 Monate als Fernfahrer und später noch für zwei Monate als Lagerarbeiter gejobbt. Von Freundin und elfjährigem Kind lebte er längst getrennt. Dennoch war der 33-Jährige zum Unterhalt für den gemeinsamen Jungen verpflichtet. Die monatliche Zahlung stellte er 2001 plötzlich ein. Viel lieber absolvierte der Vater eine weitere Ausbildung zum Fachinformatiker. Für die Dauer der Umschulung sah sich der Mann nicht dazu in der Lage, für seinen Sohn Unterhalt zu zahlen.

Diesen Zahn zogen die Richter des OLG Jena dem Rabenvater (Urteil vom 16.10.2003 – 1 UF 101/03). Die vom Arbeitsamt bewilligte Umschulung befreie ihn von gar nichts. Statt der Leistungsunfähigkeit bestätigten ihm die Richter eine gesteigerte Leistungsverpflichtung für sein minderjähriges Kind. Notfalls müsse er auch Aushilfs- und Gelegenheitsarbeiten annehmen. Mindestens 20 ernsthafte Bewerbungsbemühungen im Monat müsse der Vater dokumentieren. Eine Umschulung wirke nur dann leistungsbefreiend, wenn es darum gehe, erstmals eine abgeschlossene Berufsausbildung zu erlangen. Das sei hier nicht der Fall.

Ähnlich urteilte das OLG Hamm (Urteil vom 28.11.2003 – 11 UF 72/03) und verpflichtete einen arbeitslosen Trockenbauer zur Nachzahlung von insgesamt 2.895 Euro an seinen siebenjährigen Sohn aus erster Ehe. Der lieblose Vater berief sich auf seine Leistungsunfähigkeit, bedingt durch seinen schlechten gesundheitlichen Zustand sowie die schlechte Arbeitsmarktlage für einen Hilfsarbeiter ohne Schul- und Berufsabschluss. Außerdem müsse er sich nun als Hausmann um das vierjährige Kind aus zweiter Ehe kümmern, da seine neue Frau ganztags arbeite.

Das sahen die Richter aber ganz anders. Schließlich bleibe ein unterhaltspflichtiger Vater auch nach einer neuen Eheschließung seiner früheren Familie zur Zahlung verpflichtet. Die Unterhaltsansprüche seiner minderjährigen Kinder aus verschiedenen Ehen seien gleichrangig. Auch sein Wandel zum Hausmann befreie den 40-Jährigen nicht von seinen Pflichten aus erster Ehe. Vielmehr müsse sich seine neue Familie finanziell auf die Unterhaltsansprüche des Erstgeborenen einstellen.

Quelle: >news-ticker<


Über die Verfahren als solches mag ich nichts sagen - es sind zu wenig Details bekannt. Ich bin stocksauer angesichts der Forumulierungen. Väter, die nicht zahlen können, sind Rabenväter, gar lieblos.

Daher kommt der Ruf der unterhaltsbegehrenden Mütter also: "Zahlst du, wie ich es will, bist du nett, bekommst das Kind zu sehen. Wenn nicht, dann eben das andere auch nicht."

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.11.2004 16:34
 Uli
(@Uli)

Die Zielrichtung ist mal wieder klar!

Dabei zahlen 9 von 10 Vätern mehr oder minder korrekt ihren Kindesunterhalt. Im Ggensatz zum weiblichen Geschlecht, wo dies nur bei 4 von 10 Frauen der Fall ist.

:mad2: :mad2:
Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2004 18:11
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Jörg,

Ich bin stocksauer angesichts der Forumulierungen. Väter, die nicht zahlen können, sind Rabenväter, gar lieblos

Da geb ich dir völlig recht. Für mich liest es sich allerdings so, dass diese Formulierung von den Anwälten gewählt wurde, die diesen Bericht verfasst haben. Und von Anwälten sind wir doch einiges gewohnt, wolle ma uns wirklich auch noch über fremde Anwälte aufregen? 😉

Gruß

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2004 19:33
(@muttersein-trotzscheidung)
Schon was gesagt Registriert

Leider haben meine Kinder den 1 von 10 Vätern die nicht zahlen wollen.
Zusätzlich zu dieser gewollten Zahlungsunfähigkeit kommt noch hinzu, dass er sich auch sonst nicht um seine Kinder kümmert, keine Anrufe, keine Geburtstagskarte, etc.
Nach sieben Jahren und langer Überlegung habe ich ihn angezeigt, er ist verurteilt worden zu einer Haftstrafe auf Bewährung, Genugtuung gibt mir dieses Urteil nicht, da ich nach wie vor allein dafür Sorge trage, was die Kinder zu essen bekommen, was sie im Schrank zum anziehen haben, wie sie ihre Freizeit gestalten können, etc.

Ich denke bei dem zitierten Artikel fehlen wirklich zu viele Hintergrundinformationen um pauschal ein Urteil zu fällen.

Sicherlich ist es unfair einem zahlungsunfähigen Vater zu unterstellen , er wäre lieblos. Es gibt auch Väter, die zahlen und sich sonst einen Dreck um die Kids scheren. Find ich genauso wenig toll. Meiner Meinung nach gehört zum Elternsein der persönliche Kontakt und auch der Unterhalt nach besten Kräften. Geld kann keinen Elternteil ersetzen, aber ohne Geld geht es eben auch nicht. Gilt wie gesagt für beide Seiten.

Liebe hat einen langen Atem.
Sie überdauert Abschied und Trennung, sie hat Bestand
auch über weite Entfernung. Liebe kann loslassen.
Sie will nicht besitzen. Sie will das Beste für die geliebte Person.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2004 11:38
(@PhoeniX)

Ich finde es richtig Väter zum Unterhalt zu zwingen, wenn nur die Zahlungswilligkeit fehlt.
Es gibt Väter die nen dicken BMW fahren und in saus und braus leben ohne Unterhalt zu Zahlen.

Jedoch gebe ich DeepThought volkommen recht Die Formulierung ist unterste Schublade und eine Hetze gegen getrennte Väter. Das es Väter gibt die nicht zahlen können sich aber um die Kinder kümmern ist hier außen vor. Das auch der Selbstbehalt für viele zum Leben nicht ausreicht und es manchmal deshalb zum Zahlungsverzug kommt sollte außerdem auch mal berüksichtigten.
Es läßt mich daraus schließen, das diese Leute nur ihren Kundenstamm aufbessern wollen, indem sie Frauen dazu aufrufen ihren Ex-Mann zu verklagen anstatt eine vernünftige Regelung zu treffen.

Ich wäre dafür das man sich mal mit ein paar e-mails bei der Quelle über diese Formulierung beschwert.

Habe mir mal die Mühe gemacht die E-Mail herauszufinden:

kontakt@anwalt-suchservice.de

[Editiert am 13/12/2004 von PhoeniX]

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2004 22:52
 Uli
(@Uli)

Ich finde es richtig Väter zum Unterhalt zu zwingen, wenn nur die Zahlungswilligkeit fehlt.
Es gibt Väter die nen dicken BMW fahren und in saus und braus leben ohne Unterhalt zu Zahlen.

Hallo Phoenix,

im Prinzip volle Zustimmung, aber bitteschön für beide Geschlechter gleich. In Deutschland gehen säumige Väter durchaus in den Knast oder handeln sich eine Vorstrafe ein. Mir ist nicht bekannt, dass dies bei säumigen Müttern auch so gehandhabt wird. Ich zahle als AE-Vater der nicht arbeiten wollenden und streitsüchtigen Mutter noch monatlichen Unterhalt!!! :mad2:

Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2004 23:02
(@PhoeniX)

@ Uli

Gebe dir da vollkommen recht und entschuldige mich für meinen Formulierungsfehler.
:redhead:
Denn wie du schon vorher geschrieben hast:

Dabei zahlen 9 von 10 Vätern mehr oder minder korrekt ihren Kindesunterhalt. Im Ggensatz zum weiblichen Geschlecht, wo dies nur bei 4 von 10 Frauen der Fall ist.

E-Mail an: kontakt@anwalt-suchservice.de

[Editiert am 13/12/2004 von PhoeniX]

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2004 23:27
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Wir können hier nur die etwas dürftigen Fakten bewerten. So, wie ich den Bericht lese, gebe ich der Situation Recht.

Der KU soll für die Kinder sein! Da nun die Zwerge keinen Einfluß auf die ganze Sache haben, tragen sie keine Schuld - in keinerlei Hinsicht! Die Versorgung muss in jedem Fall sicher gestellt sein, wäre sie doch auch, wenn Mama und Papa noch zusammen wären, oder?

Die Tatsache, dass hier wieder mal all die Väter in der Schublade "Ich zahle nicht!" landen, läßt mir auch die Galle hochkommen. Wieder ein redaktioneller Griff zur einseitigen Betrachtung ohne Rücksicht auf Objektivität - so wie sich solche Berichte eben gut verkaufen lassen. So funktioniert eben die Medienwelt...

Gruß
Nico

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2004 09:37
(@sandgren)

hy zusammen,
hatte vor kurzem erst zu diesem thema ein "schönes"erlebnis.
zuerst bekomme ich das lied: "väter die nicht bezahlen und sich um die kinder kümmern,sind mir ein greul! ) von der richterin zu hören.
und als ich ihr erzähle das ich die kinder 160tage betreue (von wegen nicht kümmern 🙂 ) und deshalb nicht mehr einkommen habe,wird mir doch tatsächlich erklärt ich solle eben weniger umgang mit den kindern haben um mehr unterhalt zu zahlen!? :puzz:

gruss sandgren 😎

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2004 09:43
(@PhoeniX)

@ sandgren

ist nicht dein Ernst oder. habe schon viele solche Schauermärchen von Richterinnen gehört.
Bekomme langsam Magenschmerzen und hoffe das ich ein RichtER bekomme.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2004 10:54




(@sandgren)

hy phoenix,
ein richter ist noch lange keine garantie für verständnis!!
auch hier habe ich schon einen erlebt der meine ex (man sollte sie für einen oskar nominieren 😡 ) getröstet und ihr ein taschentuch gereicht hat. 😉

gruss sandgren 😎

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2004 10:59
(@PhoeniX)

hy sandgren

Dann weiß ich jetzt auch wo deine "harte" Signatur kommt.

Mfg

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2004 11:10
 Uli
(@Uli)

Vielleicht greift hier einfach Artikel 6 Grundgesetz Absatz 4:

Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

Die Betonung liegt auf " jede" und auf " Mutter". Dann wird es auch klar, warum unterhaltspflichtige Mütter im Zweifel nicht zahlen müssen.

LG Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2004 11:20