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Verleumdung

 
(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo brauche mal wieder euren Rat.

Letzte Woche Freitag hatte mein Sohn in der KiTa Abschlussfeier (er kommt dieses Jahr in die Schule).

Er lebt mit seiner Schwester (3 Jahr) im Wechselmodell. Also eine Woche bei mir und eine bei der Mutter.
Ich und die KM leben in Scheidung, ein Jahr schon WechselMdell. Absprachen sind mit der Kindsmutter nicht möglich. An diesem oben genannten Termin wollte ich mit der Kindsmutter reden. Absprachen treffen wegen Schulanfang und Geburtstag unseres Sohnes etc. Gespräche waren nicht möglich sie nannte mich Stalker und sagte das sie nicht mit mir reden müsse.

Da mich das sehr aufregte fasste ich sie kurz an Halz, beherschte mich aber, Ich beließ es dabei. Wenige Minuten später merkte ich wie sie Erziehern und auch anderen Eltern sagte, das ich sie geschlagen haben soll.

Die Erzieher und auch anderen Eltern kennen mich. Da ich sie nicht geschlagen habe und es auch niemand gesehen hat, glaubt ihr das keiner. Die Erzieher in der Kita kennen mich sehr gut, ich bin einer der wenigen Väter die sich intensiv um seine Kinder kümmert. Ohne mich loben zu wollen die Erzieher haben ein sehr gutes Bild von mir.  Ich bin liebevoll zu meinen kindern und engagiere mich .

Da sie mir drohte mit einer Anzeige bei der Polizei machte ich eine wegen verleumdung.

Nun habe ich ein Einladung von der Polizei zur Aussage, wegen verleumdung und auch wegen Körperverletzung.

Der Witz ist mein Vater hat auch eine Einladung. Er soll wegen Körperverletzung als Zeuge aussagen.
Er stand zwar daneben beim Gespräch mit der Kindsmutter, aber glaubt meine Ex das mein Vater gegen mich aussagt?

Muss mein Vater überhaubt aussagen?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.06.2009 20:41
(@bronze)
Registriert

Moin,
Verheiratete und Verschwägerte sowie Verwandte aus erster Linie müssen keine Aussage  gegeneinander machen. Sie dürfen aber auch nicht lügen. Das heißt, Dein Vater kann zu Protokoll geben, dass er nicht aussagen möchte. Das sagt dann aber auch schon etwas aus, nur eben nichts gerichtsverwertbares.
Wenn ihr dabei bleibt, wird Aussage gegen Aussage stehen.

Trotzdem, glauben wir Dir mal an, Du hast bloß einmal die Kontrolle über Dich verloren, neigst sonst nicht zu Gewaltausbrüchen und bist sonst ein ruhiger umgänglicher Typ, dann entschuldigt das noch lange nicht einen tätlichen Angriff und schon gar nicht gegen den Hals. Gegen den Hals zu gehen,  ist ein Angriff auf Leib und Leben und der darf in Notwehr abgewehrt werden. Ex hätte Dich in dem Moment also völlig zu Recht umnieten dürfen und das wären nicht mal unverhältnismäßige Mittel gewesen,  nur um Dir mal die Schwere Deines Angriffs vor Augen zu führen.
Grüße
Till

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2009 21:43
 elwu
(@elwu)

Da sie mir drohte mit einer Anzeige bei der Polizei machte ich eine wegen verleumdung.
Nun habe ich ein Einladung von der Polizei zur Aussage, wegen verleumdung und auch wegen Körperverletzung.
Der Witz ist mein Vater hat auch eine Einladung. Er soll wegen Körperverletzung als Zeuge aussagen.
Er stand zwar daneben beim Gespräch mit der Kindsmutter, aber glaubt meine Ex das mein Vater gegen mich aussagt?

Hallo,

1) wie du hast sie wegen Verleumdung angezeigt weil sie mit einer Anzeige gedroht hat? Hä?
2) bei der Polizei braucht man als Beschuldigter keinerlei Aussagen zur Sache machen. Mann muss nur die Personalien mit Perso nachweisen.
3) für deinen Vater gilt dasselbe
4) man fasst seiner (Ex) in keiner Situation und aus keinem Grund mal anden Hals. Du drehst offenbar nicht ganz rund.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2009 21:47
(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

ich habe sie kurz n den halz gefasst, es hinterließ keine spuren nichts, ich habe sie auch nicht gewürkt. Außerdem behauptet sie ich hätte ihr eine Gescheuert.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.06.2009 10:08
(@baxter)
Rege dabei Registriert

Codex, es ist doch unerheblich ob es Spuren hinterlassen hat, Du hast die Kontrolle verloren und bist ihr an den Hals gegangen. Der Straftatbestand der Körperverletzung gemäß § 223 StGB sieht Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe vor und auch die versuchte Körperverletzung ist strafbar. Verwirklicht wird der Tatbestand durch eine körperliche Mißhandlung, aber auch durch seelische Beeinträchtigungen, die gesundheitsschädliche Wirkung haben.

Und ich muss dir ganz ehrlich sagen, wenn meine Ex mir an den Hals gehen würde, würde ich auch eine Anzeige erstatten. Was machst Du den nächstes mal wenn deine Ex dich aufregt?

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2009 10:23
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo codex,

ich gehe mal davon aus, dass es wirklich nur ein absoluter Ausrutscher war, zu dem deine Ex gehörig viel beigetragen hat. Ich gehe auch davon aus, dass du sie nicht gewürgt hast, sondern der Griff eher andeutender Natur war, weder fest noch länger als einen Augenblick und eigentlich nur andeuten sollte, dass du "sie erwürgen könntest". Entschuldigen kann es das nicht, aber bei entsprechenden Vorgeschichten durchaus für "Verständnis" sorgen. Ich selbst habe es erlebt, dass ich in einem Moment kurz davor war, ihr das Licht auszuknipsen. Glücklicherweise merkte ich, dass etwas Übles passieren würde, wenn ich nicht sofort ginge. Das tat ich dann ohne weitere Worte. Wäre sie mir mit ihren Tiraden gefolgt - wer weiß, was dann geschehen wäre...

1. Du als Beschuldigter kannst erzählen, was du willst. Ich würde es schlicht abstreiten, ansonsten aber bei der Wahrheit bleiben.

2. Dein Vater verweigert die Aussage mit der Begründung, dass er nicht auch noch Wasser auf die Mühlen eures Streits bringen und aus der Schusslinie bleiben will. Das kann man dann zweierlei deuten: a) er will dich schützen, oder b) er will deine Ex nicht wegen Verleumdung liefern. Nicht ein Wort mehr bei der Vernehmung. Dort sollte er aber erst gar nicht erscheinen, sondern das nur kurz schriftlich mitteilen.

3. Eine Anzeige wegen Verleumdung ist nämlich nicht ganz unberechtigt. Denn es ist etwas völlig Anderes, ob jemand einer anderen Person nur kurz an den Hals fasst, oder eine Person schlägt. Es geht bei § 187 StGB um bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen. Wäre Ex bei der Wahrheit (Griff an den Hals) geblieben, dann würde eine Anzeige wegen Verleumdung wohl den Tatbestand der Falschverdächtigung im Hinblick auf die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens wegen Verleumdung gegen sie erfüllen. So aber ist es tatsächlich eine Verleumdung.

4. Ich an deiner Stelle würde die Anzeige wegen Verleumdung als Zeichen dafür, dass der Streit nicht auch noch weiter eskalieren soll, zurücknehmen. Immerhin hast du etwas getan. Wenn es wie oben beschrieben war, dann wäre das aus meiner Sicht zwar noch nicht einmal eine Körperverletzung, denn dafür muss die Einwirkung zu einer nicht unerheblichen Minderung des körperlichen Wohlbefindens führen, was bei einem solchen Ablauf fraglich ist, aber immerhin hast du es getan.

Am Ende sollte es Aussage gegen Aussage stehen und im Sande verlaufen. Und dann überleg dir mal, wie man diese verfahrene Situation retten kann. Vielleicht eine Mediation versuchen, in der bis auf Weiteres alle kindlichen Angelegenheiten geregelt werden können, sodass Ex dich nicht länger als Stalker empfinden muss?

Gruß

Krishna

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2009 10:50
(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

Meine Frau hat mich angeschriehen beleidigt und betroht,vor den Kindern, was auch mein Vater bezeugen wird.

Ich habe sie aber nicht geschlagen. Auch wenn sie eine Ohrfeige verdient hätte.

Sie hat keine zeugen, da ich auch nicht gewalttätig gegen sie war.

Ich habe aber zeugen, das sie behauptet hat das ich sie geschlagen habe.

Sie war vor Jahren (vor mir) schon mal bei der Polizei. Damals gab sie an vergewaltigt worden zu sein, sie zog diese Anzeige zurück. Gab auch vor mir zu das sie vorher mehrfach mit dem damals beschuldigten geschlafen hat (freiwillig).

Es gab keine Gewalt! Ich habe sie lediglich an den Halz gefasst nicht gewürkt!!!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.06.2009 13:42
(@km-bella)
Rege dabei Registriert

Hallo Codex,

Meine Frau hat mich angeschriehen beleidigt und betroht,vor den Kindern, was auch mein Vater bezeugen wird.

Und ich wollte noch fragen: Das haben doch wohl die Kinder nicht mitbekommen, oder?

Ich habe sie aber nicht geschlagen. Auch wenn sie eine Ohrfeige verdient hätte.

Ich würde mal ganz schnell umdenken. Niemand hat eine Ohrfeige verdient. Schlagen ist wirklich das allerletzte. Was will man denn mit Gewalt erreichen?

Es gab keine Gewalt! Ich habe sie lediglich an den Halz gefasst nicht gewürkt!!!!

Anscheinend kommt es nicht an. Alleine dieses "an den Hals fassen" ist doch Gewalt. Sie hat Dich wahrscheinlich so provoziert (extra oder nicht zählt nicht), dass Du Deine Beherrschung verloren hast. Und dann noch vor den Kindern....

Ich gebe Dir mal den Tipp, mach sowas nie wieder. Egal was Deine Ex macht. Vielleicht provoziert sie auch absichtlich - Du musst Dich nicht drauf einlassen. Denk an Deine Kinder.

Gruß,
Bella

Ich falle zwar hin, aber danach stehe ich wieder auf und gehe meinen Weg weiter. (U. Glas)

Freude für eine Stunde: Eine Flasche Wein
Freude für ein Jahr: Heiraten
Freude für ein Leben: Einen Garten anlegen
(Chin. Sprichwort)

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2009 14:41
(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

Ja es haben meine Kinder mitbekommen, das sie mich angeschriehen hat.

Muss ganz  ehrlich sagen, es ist heftig was man hier für Antworten bekomt, meine ex zieht über mich her, erzählt, das ich sie geschlagen habe obwohl ich nichts gmacht habe. ich habe nicht mal zugdrück oder irgendwas anderes.

Ist es verboten jemanden anzfasen. und noch mal ich habe meine frau nicht geschlagen, erst recht nicht vor meinen kindern!

Mal ein rat an einige hier, lest richtig bevor ihr solch müll schreibt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.06.2009 15:22
 sina
(@sina)
Schon was gesagt Registriert

Hallo codex,

Selbst auch wenn sie dich anschreit, erlaubt es dir nicht ihr an den Hals zu fassen! Ich glaube dir ist nicht annähernd bewußt was man mit einem falschen Griff alles anrichten kann!
Wenn sie dich anschreit, geh einfach weg oder registrier das in diesem Moment einfach nicht, aber werde niemals tätlich. Und ein an den Hals fassen ist ein tätlicher Angriff. Nicht mehr und nicht weniger.

Grüße
Sina

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2009 15:31




 Cor
(@cor)
Schon was gesagt Registriert

Hallo codex

Niemand hier will dir etwas böses.
Lege das erst einmal allen Antworten zu Grunde, bevor du diese als "Müll" betitelst.

Ist es verboten jemanden anzfasen. und noch mal ich habe meine frau nicht geschlagen, erst recht nicht vor meinen kindern!

Ja, es ist verboten jemanden anzufassen, wenn dieser jemand deine streitlustige Ex ist.
Lass dich nicht provozieren.
Fasse sie NIE WIEDER an (es sei denn, sie ertrinkt grade, dann ist es selbstverständlich erlaubt sie aus dem Wasser zu ziehen  😉 )!
Mit solchen Aktionen lieferst du ihr nur weitere Munition und das kann weder in deinem noch im Interesse eurer Kinder sein.

Die beste Strategie für dich ist die der sachlichen Defensive.
Gib ihr keinen Grund ausfallend zu werden, bleibe IMMER ruhig und sachlich (ganz egal wie verärgert du über sie bist) und wenn du sie nicht ertragen kannst, dann geh ihr so oft es geht aus dem Weg. Und wenn es sein muss, dann verlasse auch solche "Konversationen" einfach. Umdrehen, gehen.
Aber lass dich nicht provozieren.

Viele Grüße,
Cor

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2009 15:32
(@baxter)
Rege dabei Registriert

Auch wenn Du es nicht hören bzw. lesen willst.

Du beschwerst Dich darüber das deine Ex eine Anzeige gegen dich erstattet nachdem Du sie tätlich angegriffen hast. Rein rechtlich hat Sie das recht dazu und damit bewerte ich nicht die menschliche Komponente.

Du versuchst hier eine Rechtfertigung für dein Verhalten zu bekommen aber wenn Du tief in Dir gehst, wirst Du vielleicht erkennen das Du Mist gebaut hast. Du hast dich soweit provozieren lassen das Du bereit warst Gewalt anzuwenden. (Du hast es zum Glück noch früh genug erkannt bzw. hast von Ihr abgelassen.) Auch das deine Ex dich provoziert hat ist in keinster Weise eine Entschuldigung dafür.

Du solltest Dir also auch Gedanken darüber machen wie es zu dieser Situation gekommen ist und wie Du diese in Zukunft vermeiden kannst. Und Ich würde Dir dringend empfehlen das Gespräch mit deiner Ex zu suchen und zu finden auch mit externer Hilfe und es vermeiden dies auf Veranstaltungen zu versuchen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2009 19:22
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

deiner Reaktion entnehme ich eine hohes Maß an Unzufriedenheit und die Erwartungshaltung für Verständnis.

Deine Unzufriedenheit kommt größtenteils aus dir selbst. Du hast erkannt, dass du dich falsch verhalten hast und suchst nun nach Rechtfertigungen. Die wirst du aber nicht bekommen. Dein Verhalten war falsch. Punkt.

Damit will ich es auch belassen. Dein schlechtes Gewissen ist Belastung genug.

Deine Anzeige wegen Verleumdung solltest du schnellstens zurück ziehen.

Ihr fahrt das Wechselmodell und seid zudem in gerichtlicher Auseinandersetzung (>hier<). Unrechtsprecher sind sehr stark geneigt, den Müttern das ASR zu schenken für den Fall erheblicher Elternstreitigkeiten. Und nein, entscheidungsrelevant sich  nicht Auslöser oder Verursacher.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2009 19:59
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo codex,

nochmal kurz auf folgendes zurück:

Meine Frau hat mich angeschriehen beleidigt und betroht,vor den Kindern, was auch mein Vater bezeugen wird.

und:

Sie hat keine zeugen, da ich auch nicht gewalttätig gegen sie war.

Ich habe aber zeugen, das sie behauptet hat das ich sie geschlagen habe.

Wenn dein Vater aussagt, dann darf er deinen Griff an den Hals nicht verschweigen. Findet sich nach seinem Schweigen aber doch noch ein Zeuge, der das Gegenteil bestätigt, dann bedeutet das nur wieder neuen Ärger.

Also besser im Sande verlaufen lassen, auch schon wegen der Kinder.

Gruß

Krishna


Anm.: Quoting korrigiert  😉

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2009 13:37