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Verhaltensregeln beim JA?

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(@wotan)
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Soweit ich mich erinnere gibt es einen gültigen Umgangsbeschluß und das JA darf und kann gar keinen Umgang aussetzen ohne das Gericht vorher anzurufen.

Gruß Tina

Ich weiß zum Beispiel nicht, welche Befugnisse damals das Gericht dem JA erteilt hat. Wenn schon für drei Jahre eine Betreuerin bestellt worden ist, was liegt dann da im Argen?

lg.  Wotan

PS: Sorry, aber nun muss ich mich um meine Kinder kümmern. Sind alle wieder da.


Dem, dem Du Deine Liebe und Dein Herz schenkst, dem gibst Du die Macht Dich zu verletzen !

Jeder der Dein Lachen nicht sieht, jeder der Dich nicht versteht, jeder der nicht sehen kann wie es Dir geht, jeder der nicht weiß wer Du bist....., ist es nicht Wert, ein Platz in Deinem Herzen einzunehmen !

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.05.2011 21:31
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Wotan!

Ich weiß zum Beispiel nicht, welche Befugnisse damals das Gericht dem JA erteilt hat. Wenn schon für drei Jahre eine Betreuerin bestellt worden ist, was liegt dann da im Argen?

Wenn es einen Beschluss hierfür gibt, krame diesen doch mal raus und schau nach; es steht bestimmt im Beschluss drin ... oder stell den Beschluss hier anonymiysiert ein.

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2011 10:29
(@wotan)
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....ich schau dann mal in die Unterlagen. Ansonsten hat ja nur ein(e) Anwalt(in) Akteneinsicht.

lg  Wotan


Dem, dem Du Deine Liebe und Dein Herz schenkst, dem gibst Du die Macht Dich zu verletzen !

Jeder der Dein Lachen nicht sieht, jeder der Dich nicht versteht, jeder der nicht sehen kann wie es Dir geht, jeder der nicht weiß wer Du bist....., ist es nicht Wert, ein Platz in Deinem Herzen einzunehmen !

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Themenstarter Geschrieben : 23.05.2011 10:58
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

....ich schau dann mal in die Unterlagen. Ansonsten hat ja nur ein(e) Anwalt(in) Akteneinsicht.

Nö, eher die noch weniger wie Du. Das JA pflegt lediglich Verwaltungsakten, keine Gerichts- oder Polizeiakten. Gehe hin zum JA und frage höflich nach, ob Dir Akteneinsicht gegeben wird. Solange kein eigenständiger Verwaltungsakt vorliegt (z.B. Mitwirkung in Familiensachen vor Gericht,  etc.), steht einer Einsicht grundsätzlich nur der dortige MA im Wege. Weigert er sich, dann mal beim JA-Leiter vorbei schauen. Eher das Persönlichkeitsrecht ist hier betroffen als die Justiz oder Strafverfolgung.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2011 14:07
(@wotan)
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....sorry, ich meinte Akteneinsicht bei Gericht (Anwältin). Muss mir aber noch mal alles in Ruhe durch den Kopf gehen lassen.

lg  Wotan 🙂


Dem, dem Du Deine Liebe und Dein Herz schenkst, dem gibst Du die Macht Dich zu verletzen !

Jeder der Dein Lachen nicht sieht, jeder der Dich nicht versteht, jeder der nicht sehen kann wie es Dir geht, jeder der nicht weiß wer Du bist....., ist es nicht Wert, ein Platz in Deinem Herzen einzunehmen !

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Themenstarter Geschrieben : 23.05.2011 14:12
(@Inselreif)

Hi Wotan,

....sorry, ich meinte Akteneinsicht bei Gericht (Anwältin). Muss mir aber noch mal alles in Ruhe durch den Kopf gehen lassen.

In Gerichtsakten Akteneinsicht beantragen, die Akte vor Ort lesen und vor Ort Kopien fertigen, darfst Du auch.
Dein Anwalt darf die Akte (in der Regel) noch mitnehmen aber ansonsten hat er nicht mehr Rechte als Du selbst.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2011 14:16
(@wotan)
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...Danke für den Tipp!!  :thumbup:


Dem, dem Du Deine Liebe und Dein Herz schenkst, dem gibst Du die Macht Dich zu verletzen !

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Themenstarter Geschrieben : 23.05.2011 14:19
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Allerdings ist noch die Frage, welcher Art die Betreuung war.

War es eine Familienhilfe, dann müßte es Hilfeplangespräcjhe gegeben haben, über die du auch informiert häöttest werden müssen und bei Umzug der Kinder zu dir hättest du wenigstens ein Schreiben über die Beendigung dieser Hilfe aufgrund des Umzugs bekommen müssen.

Wurde aber, aus welchem Grund auch immer, der KM unabhängig von den Kindern eine wie dann auch immer geartete Hilfe/Betreuung zur Seite gestellt, ist dafür zum einen das JA gar nicht zuständig und zum anderen du auf keine nFall auskunftsberechtigt.

Also wäre erstmal das zu klären.

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2011 14:23
(@wotan)
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Hallo Tina.

Es war so! Meine Ex erwartete ein drittes Kind, welches unmöglich von mir sein konnte, da ich zum besagten Zeitpunkt im Krankenhaus lag mit anschließender Kur, wegen einem Herzinfarkt und daraus resultierender OP. Ich bin dann zum Jugendamt gegangen und habe es angezeigt. Sie wollte es mir nämlich unterschieben, mit den Worten: "Und du musst bezahlen." Dann ging alles seinen juristischen Gang. Vaterschaftsklage, Scheidung etc.

Die Kinder waren dieser ganzen Zeit in meiner Obhut. Selbst das Jugendamt hat es damals befürwortet. Die elterliche Wohnung wurde nie aufgegeben. Kontakte zur Mutter wurden aber immer aufrecht erhalten. Nur manchmal spinnt die Dame..........

Vollquoting gelöscht. Mach' Dich bitte mit der Zitierfunktion vertraut.


Dem, dem Du Deine Liebe und Dein Herz schenkst, dem gibst Du die Macht Dich zu verletzen !

Jeder der Dein Lachen nicht sieht, jeder der Dich nicht versteht, jeder der nicht sehen kann wie es Dir geht, jeder der nicht weiß wer Du bist....., ist es nicht Wert, ein Platz in Deinem Herzen einzunehmen !

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Themenstarter Geschrieben : 23.05.2011 14:34
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also hat die Betreuung nichts mit euren Kindern zu tun. Dann wirst du auch keine Auskunft bekommen ,den ndas geht dich dann schlicht und einfach nichts an.


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2011 14:36




(@wotan)
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...da wirst Du wohl Recht haben. Denn ihr wurde eine Familienhilfe gestellt (befristet). Bei der Verlesung des Urteils in der Vaterschaftsklage, wurde der biologische Vater gleich von der JA - Mitarbeiterin zum Jugendamt mitgenommen. Beim letzten Streit vor Gericht, wurde die Richterin gegenüber meiner Ex sehr ungehalten. Auch der Anwalt von ihr wurde zusammen gefaltet.


Dem, dem Du Deine Liebe und Dein Herz schenkst, dem gibst Du die Macht Dich zu verletzen !

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.05.2011 14:43
(@wotan)
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....aber ich kann Akteneinsicht beim JA bekommen, was meine Kinder und meine Person betrifft. Es  sind ja auch unterschiedliche Bezirke, wo Ex und ich leben.


Dem, dem Du Deine Liebe und Dein Herz schenkst, dem gibst Du die Macht Dich zu verletzen !

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Themenstarter Geschrieben : 23.05.2011 15:08
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was eure Kinder und ich betrifft kannst du Akteneinsicht verlange. Allerdings können Teile herausgenommen oder geschärzt werden ,wenn sie direkt deine Ex oder deren Umfeld betreffen


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2011 15:11
(@wotan)
Zeigt sich öfters Registriert

......darum wohl auch die vielen toten Kinder in Deutschland? Wann schft man das JA endlich ab. Neue Strukturen müssen geschaffen werden.


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Themenstarter Geschrieben : 23.05.2011 15:14
(@wotan)
Zeigt sich öfters Registriert

Mahlzeit.

Heute habe ich per Email eine Anfrage an das JA gestellt. Hier die Anfrage:

Guten Tag Frau L.

Bitte teilen Sie mir schriftlich mit, wann ich bei Ihnen im Amt vorbei schauen kann, zwecks Akteneinsicht, die meine Person und meiner leiblichen Kinder betreffen. Ich beziehe mich auf § 25 SGB X sowie auf § 83 Abs. 1 Satz 1 SGB X

Unterlagen meiner ehemaligen Ehefrau sind für mich nicht relevant. Alles natürlich in Ihrer Gegenwart, falls Fragen meinerseits auftauchen sollten.

Mit freundlichen Grüßen W.

Ich denke mal, dass das den richtigen Ton trifft. Bin auf die Reaktion gespannt. Diese Seite ist sehr hilfreich.

https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Datenschutz/submenu_Datenschutzrecht/Inhalt/Soziales/Inhalt/Datenschutz_im_Sozialamt/Datenschutz_im_Jugendamt1.pdf

Der Grund ist nämlich, das hin und wieder von Seiten des JA Andeutungen gemacht wurden, was meine Person betrifft.

lg. Wotan


Dem, dem Du Deine Liebe und Dein Herz schenkst, dem gibst Du die Macht Dich zu verletzen !

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Themenstarter Geschrieben : 24.05.2011 16:13
(@wotan)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin, moin.

Am Freitag hatte ich Post vom JA im Briefkasten. In diesem wurde mir mitgeteilt, dass mein Begehren auf Einsicht in die Akten des JA eingegangen wurde und dies nun einer Prüfung unterzogen wird. Demnächst bekomme ich dann wohl eine Nachricht, ob ein Termin zur Einsichtnahme stattfinden wird oder auch nicht. Sollte der Termin stattfinden, nehme ich einen Zeugen mit und lasse mir auch Kopien anfertigen. Meine Erfahrung mit dem zuständigen JA haben mir gezeigt, dass es besser ist, sich abzusichern mit Kopien und Zeugen. Dieses Amt lügt, das sich die Balken biegen. Oder nennt man das Sozialpädagogik?

lg  Wotan  :yltype:


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Themenstarter Geschrieben : 05.06.2011 13:23
(@wotan)
Zeigt sich öfters Registriert

Zusammengeführt

Moin, Moin.

Am 24.Mai 2011 habe ich um Akteneinsicht beim JA per Email gebeten. Daraufhin kam einen Email zurück mit der Frage, warum ich das möchte. Meine Begründung war, das Aüßerungen von zwei Mitarbeitern mich dazu bewegt haben, Einsichtnahme zu verlangen die meine Person und meine Kinder betreffen.

Am 26.Mai 2011 kam dann ein Schreiben vom JA mit folgenden Inhalt: "Ich habe ihre Email vom 24.05.2011 mit der Bitte um Akteneinsicht erhalten. Die Notwendigkeit der Akteneinsicht wird der Zeit geprüft. Sie erhalten von mir unaufgefordert diesbezüglich Bescheid."

Nun sind fast drei Wochen vergangen und Nichts tut sich. Heute Morgen habe ich dann den Datenschutzbeauftragten meiner Stadt angerufen und gefragt, was der Grund sein kann, das man mir diese Schreiben zuschickt. Es liegen keine Ermittlungen vor, noch ist irgend etwas anhängig. Also warum diese Verzögerung.

Meinungen von Euch wären bestimmt hilfreich zu der Angelegenheit.


Dem, dem Du Deine Liebe und Dein Herz schenkst, dem gibst Du die Macht Dich zu verletzen !

Jeder der Dein Lachen nicht sieht, jeder der Dich nicht versteht, jeder der nicht sehen kann wie es Dir geht, jeder der nicht weiß wer Du bist....., ist es nicht Wert, ein Platz in Deinem Herzen einzunehmen !

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Themenstarter Geschrieben : 21.06.2011 11:45
(@diskurso)
Registriert

Am 24.Mai 2011 habe ich um Akteneinsicht beim JA per Email gebeten. Daraufhin kam einen Email zurück mit der Frage, warum ich das möchte.

Das ist schon mal die erste Unverschämtheit des JA.
Seit wann muss ein Antrag auf Akteneinsicht begründet werden ?

Sie erhalten von mir unaufgefordert diesbezüglich Bescheid."

Heisst übersetzt: Ihre Begründung passt uns nicht, auf eine Antwort können Sie lange warten und belästigen Sie uns nicht nochmals.

Nun sind fast drei Wochen vergangen und Nichts tut sich.

Ganz einfach - Du fragst nach dem Grund der langen Wartezeit und wiederholst Dein Anliegen.


AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2011 12:26
(@adelante)
Rege dabei Registriert

Hi Wotan,

mein LG hat nach 3,5 Wochen eine Antwort auf seine 2 Schreiben erhalten. Zwischen Schreibdatum und Poststempel lagen 5 Arbeitstage!

Du kannst einen kurzen zweiten Brief mit der Bitte um Antwort auf Dein Ersuchen vom 24.05.2011 schicken. Ich würde gleichzeitig 3 Terminvorschläge unterbreiten, so kannst Du versuchen, Deine "Wünsche" gleich einzubringen. Hier ist z. B. der Donnerstag der "lange" Tag.

Viel Erfolg

Adelante


AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2011 13:31
(@wotan)
Zeigt sich öfters Registriert

:rofl2:

Es hat sich was getan auf dem Amt. Vor einer halben Stund rief mich der Datenschutzbeauftragte an und teilte mir mit, das ich Einsicht bekommen werde. Der Grund der Verzögerung läge darin, das die Vorgesetzte im Mutterschaftsurlaub ist und die Vetretung zur Zeit überlastet ist. Meine zuständige Schbearbeiterin wollte sogar die Angelegenheit ablehnen, aber der Datenschutzbeauftragte hat sich dann durchgesetzt. Name der Vertretung im JA und Telefonnummer habe ich nun bekommen. Jetzt warte ich ab. Zeit muss sein. Kann nun ein Teilerfolg verbuchen.

lg  Wotan

PS: Hartnäckigkeit zahlt sich aus. Und die auf dem Amt kochen auch nur mit Wasser.


Dem, dem Du Deine Liebe und Dein Herz schenkst, dem gibst Du die Macht Dich zu verletzen !

Jeder der Dein Lachen nicht sieht, jeder der Dich nicht versteht, jeder der nicht sehen kann wie es Dir geht, jeder der nicht weiß wer Du bist....., ist es nicht Wert, ein Platz in Deinem Herzen einzunehmen !

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.06.2011 13:56




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