Hallo Leute,
nach ziemlich genau 3 Jahren Trennung scheint das ganze ein gutes Ende zu finden. Anfang Februar ist Gerichtstermin mit der Chance an dem Tag geschieden zu werden.
Meine Ex und ich sind uns einig.
> Ich zahle ihr EU bis 12/09
> Sie verzichtet auf Zugewinn (bereits gestellter Antrag auf Zugewinn wird zurückgezogen)
>Kinder bleiben bei mir
Ich habe das Gefühl unsere beiden Rechtsverdreher komplizieren das ganze unnötig um ihre Kosten in die Höhe zu treiben. Ihr Anwalt weigert sich den Antrag zurückzuziehen. Mein Anwalt weigert sich mit dem Gegenanwalt vorab zu reden.
Meine Frage ist nun. Was kann ich/ wir tun um die Kosten gering zu halten? Ich meine gehört zu haben das ein gerichtlicher Vergleich
Gebührenmäßig teuer ist. Wie verhindern wir das sich die Anwälte an der Einigung ihren Faschingsurlaub finanzieren 😉
Gruß
Bart
Servus Bart!
Wie verhindern wir das sich die Anwälte an der Einigung ihren Faschingsurlaub finanzieren
In dem ihr sie feuert. Es gilt nach wie vor das Prinzip: wer zahlt, schafft an...
Wenn Ex und Du Euch einig seid, braucht ihr für den Scheisdungstermin lediglich einen Anwalt, um zu bekunden, dass auf Rechtsmittel verzichtet/nicht verzichtet wird. Bei der Scheidung meiner jetzigen Frau erledigte dies (kostenlos) ein Anwalt, der zufällig im Warteraum des FG saß. Er kam in den Saal, gab bekannt, dass er das Mandat für den Geschiedenen übernimmt, sagte sein Sätzlein auf, legte anschliessend sein Mandat nieder: Scheidung war durch und sofort rechtsgültig!
Grüße ausm Süden
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo Marco,
hört sich gut an. Die Idee mit nur einem Anwalt hatten wir auch. Allerdings steht der bereits gestellte Antrag auf Zugewinn im Raum. Laut meinem Anwalt kann den nur ein/ihr Anwalt zurückziehen.
Könnt ihr mich noch ein wenig aufschlauen. Ich habe verstanden es gibt entweder ein Urteil oder einen Vergleich. Gibt es eine dritte Option für den Fall das nur der
Versorgungsausgleich zu regeln ist?
Gruß
Bart
Laut meinem Anwalt kann den nur ein/ihr Anwalt zurückziehen.
Die wissen ihre Pfründe schon gut zu sichern.
Zumindest damit kennen sie sich aus.
Andererseits, ein bisschen verstehen kann ich es ja auch.
Das ist wie beim Makler. Auch der wehrt sich, wenn man hinterher versucht einen Deal ohne ihn zu machen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Servus Bart!
Ihr Anwalt weigert sich den Antrag zurückzuziehen.
Meines Wissens darf er das gar nicht. Wenn er nicht die Interessen seiner Mandantin vertreten will, soll er sich einen neuen Mandanten suchen und Ex sich einen neuen Anwalt.
Könnt ihr mich noch ein wenig aufschlauen. Ich habe verstanden es gibt entweder ein Urteil oder einen Vergleich. Gibt es eine dritte Option für den Fall das nur der
Versorgungsausgleich zu regeln ist?
Für die Scheidung selbst gibt es nur ein Urteil, in diesem könnte nun stehen,
dass Ex bis 12/09 EU in Höhe von ...€ erhält und
die Kinder bei Dir leben werden (wie ist eigentlich ABR geregelt?)
Grüße
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo Bart,
also für die Scheidung selbst reicht ein Anwalt, der sie im Termin beantragt. Der andere Ehegatte kann aufgrund der höchstpersönlichen Anhörung das Scheitern der Ehe erklären und dann wird auch geschieden.
Beim Zugewinn sieht es so aus, dass ein solcher Antrag natürlich auch zurückgezogen werden kann. Dann braucht auch kein Anwalt darauf zu reagieren. Deine Noch-Frau sollte also einen neuen Anwalt damit beauftragen.
Schwieriger wird es m.E. bei dem Unterhaltsvergleich: Der nacheheliche Unterhalt ist Folgesache und unterliegt damit dem Anwaltszwang. Da hier ein Vergleich geschlossen werden soll, müssen zwei sich deckende Erklärungen dazu abgegeben werden. Und das geht eben nur mit zwei Anwälten. Deine Frau (da auf jeden Fall sie einen neuen Anwalt benötigt -s. Zugewinn) sollte mit einer kurzen Schilderung des Hintergrundes den evtl. neuen Anwalt fragen, ob das Familiengericht auch einem von ihr gestellten Antrag gemäß des gefundenen Vergleichs folgen würde. Aus meiner Sicht muss dann von Deiner Seite keine Reaktion darauf erfolgen und statt Vergleich gibt es dann eben ein Urteil.
Ist bei diesem Vergleich bedacht worden, dass sie nur insoweit auf Unterhalt in der Zukunft verzichten kann, als sie dadurch nicht dem Steuerzahler zur Last fällt? D.h., hat sie auf jeden Fall nach Ablauf von 2009 ein festes Einkommen? Wenn nicht, wäre ein solcher Vergleich ohnehin unwirksam.
Vielleicht weiß jemand noch mehr zur Unterhaltsfrage?
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna
Danke für die regen Beiträge.
Wenn ich schreibe der Anwalt meiner Frau weigert sich den Zugewinn Antrag zurückzuziehen muss man sich das folgendermaßen vorstellen: Ex geht zu ihm und sagt ihm er soll zurückziehen. Daraufhin setzt er seine ganze Überredungskunst ein um ihr das auszureden. Stichwort `schwächt die Verhandlungsposition`, das langt noch im Gerichtstermin, Gegenseite soll erst mal das Thema Unterhalt schriftlich bestätigen bla bla bla. Ex verlässt die Kanzlei, will immer noch das der Antrag zurückgezogen wird, konnte sich aber gegenüber ihrem Anwalt nicht durchsetzten. Blöd, aber so kenne ich sie.
@Krishna: Das Thema mit dem Unterhalt hab ich mir auch schon überlegt. Wer kann schon sagen ob sie in 11 Monaten eine Vollzeitstelle hat. Mir wäre natürlich wichtig das danach Schluß ist. Gibt es nicht eine Formulierung wie ´Verzicht auch in Zeiten der Not´.
Gibt es einen Link um die zu erwartenden Vergleichskosten zu berechnen. Hat noch jemand Tipps zum Thema Vergleich?
@Marco: ABR wurde vorläufig auf mich übertragen.
Gruß
Bart
Hallo Bart,
also wenn die Kinder bei Dir leben, dann hat Deine Noch-Frau auch die uneingeschränkte Möglichkeit einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Dann sollte ein Verzicht nicht das Problem sein, soweit sie auch schon jetzt arbeitet. So weit ich weiß, sind Verzichte nur dann unwirksam, wenn absehbar ist, dass der Berechtigte sein Einkommen nicht selber erwirtschaften kann und das auch allen Beteiligten klar ist. Stichwort: Hausfrau ohne jegliche Ausbildung.
Der Verzicht müsste also zwangläufig die Inanspruchnahme der Allgemeinheit bedeuten. Ist bei euch aber wohl nicht so?
Sie muss den Anwalt per Schreiben ans Gericht seines Mandates entheben. Der kann dann nur die Verfahrensgebühr abrechnen. Sonst käme noch die Terminsgebühr dazu. Die würde dann der neue Anwalt bekommen, mit dem man dann über die Verfahrensgebühr reden muss. Da er quasi nur als Sprachrohr auftritt, sollte es möglich sein die Verfahrensgebühr deutlich zu reduzieren.
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna