hallo,
ich bin Alleinerziehender Vater von 2 kleinen Kindern (4 und 6 Jahre), mein drittes Kind (12 Jahre) lebt bei meiner Ex.
Wir haben beide ein verfügbares Einkommen unterhalb der Mindestgrenzen und sind deshalb nicht in der Lage, Unterhalt für das jeweils beim anderen lebende Kind zu zahlen.
Ich habe für meine beiden Kinder Unterhaltsvorschuß beim Jugendamt beantragt, der jedoch nach 4 Monaten für eines der Kinder abgelehnt wurde.
Begründung: wenn bei jeden Elternteilen ein Kind lebt wird das so behandelt, als ob jeder Elternteil seinen Mindestunterhalt an den anderen zahlt.
Das hilft mir jetzt allerdings beim Unterhalt der beiden Kindern nicht weiter, denn für einen fehlt mir jetzt der Unterhalt ja vollständig.
Was kann ich da tun, hat das Jungendamt da Recht ?
und direkte Frage an DeepThought:
ich hatte schon mal Ende letzten Jahres von dir den Hinweis bekommen, dass du in einer ähnlichen Lage auch durch eine Klage erreicht hast, dass du für beide Kinder UV erhälst, du wolltest bei Bedarf die juristische Begründung für den erfolgreichen Widerspruch verfügbar machen.
Könntest du mir helfen ?
Danke
Moin,
ich hatte in identischer Sache ebensolche Ablehnung erhalten. Mein Widerspruch wurde abgelehnt. Mein RA hat sich dessen angenommen, die UHV-Kasse angeschrieben und Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben. Dem kam man nicht nach und so wurde Klage beim SG eingereicht. Doch statt einer Klageerwiderung seitens der Stadt kam ein Änderungsbescheid und ich bekam fortan für beide Kinder UHV.
Wenn's dir hilft schicke ich dir Kopien.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
hi DeepThought,
das fände ich Spitze, wenn du mir Kopien schicken könntest, ob es mir hilft kann ich dir dann sagen.
schon mal vielen Dank