Hallo zusammen,
Zum Hintergrund: meine Lebensgefährin lebt in einer norddeutschen Kleinstadt mit entsprechend kleinem AG-Bezirk. Vor dem zuständigen Amtsrichter wird sie wahrscheinlich nie ein positives Urteil bekommen, obwohl genug Gutachten vorliegen, dass es dem Kindeswohl abträglich ist, wenn es den KV sehen muss.
Wird beim zuständigen LG (oder OLG?) Berufung eingelegt, wird das Verfahren bekanntlicherweise an denselben (wer denkt sich so einen Blödsinn aus?) Richter zurückverwiesen.
Was passiert, wenn sie zu mir zieht? Wird dann das Verfahren ans hiesige AG verlegt?
Grüssle,
Monny
Ich glaube kaum, dass du hier jemanden finden wirst, der dir hilft, den leiblichen Vater zu entsorgen, und genau so klingt dein Post für mich.
eskima
hallo,
ich gebe eskima vollkommen recht, es liest sich aus dem posting wie wenn der leibliche vater entsorgt werden soll;
woher willst du beurteilen was kindeswohl ist und was nicht, was einem kindeswohl schadet ist auf jedenfall, wenn ihm ein elternteil genommen wird, ob nun mutter oder vater beides hat für ein kind folgen die nicht zu akzeptieren sind.
ob die folgen nun früher oder später auftretten, das bleibt sich gleich.
desahlb sollten eltern sich ihrer aufgabe bewußt sein, und du als außenstehender sollst dich möglich zurückhalten. denn das ist eine sache die zwischen den beiden elternteilen zum wohle des kindes geklärt werden muß.
gruß von einem papa der keiner mehr sein darf;
Hi,
Vor dem zuständigen Amtsrichter wird sie wahrscheinlich nie ein positives Urteil bekommen, obwohl genug Gutachten vorliegen, dass es dem Kindeswohl abträglich ist, wenn es den KV sehen muss.
mmmh 😮 , ach so .... was steht denn in dem Gutachten ?
Zuerst solltet Ihr, wenn der KV schon so "schlimm" ist dafür Sorge tragen, wie ihr den Umgang gestalten wollt.
- Es gibt begleiteten Umgang, daß sogar stündlich.
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Es geht mir NICHT darum, einen KV zu 'entsorgen', wie mir weiter oben unterstellt wurde, ich kenne die Problematik der meisten hier von einem guten Freund aus erster Hand.
Ich habe eine verwaltungstechnische Frage gestellt (ok, vllt etwas unglücklich formuliert), weiter nichts.
Ein paar Sätze zur Situation:
Es gibt mehrere Gutachten (medizinische und psychologische), die bestätigen, dass das Kindeswohl gefährdet ist, wenn das Kind gezwungen wird, den KV sehen zu müssen.
Das stand auch so im Abschlussbericht des Kinderschutzbund nach mehreren begleiteten Kontakten.
U. a. ist der KV gewalttätig und hat auch schon mal das Haus angezündet sowie mehre Male das Auto meiner Lebensgefährtin manipuliert (Bremsen).
Die Anzeige wegen Körperverletzung verlief im Sand, weil 'der Aufenthaltsort des Täters nicht ermittelbar' sei (bei so einer Begründung rollen sich mir die Fussnägel auf, das ist schliesslich eine Straftat); für die Brandstiftung hat er fünf gekaufte Zeugen, dass er den besagten Abend mit ihnen verbracht habe (obwohl er zum fraglichen Zeitpunkt auf dem Grundstück gesehen wurde). Weiterhin hat er vor Zeugen im Gerichtssaal gedroht, Mutter und Kind umzubringen.
Dass er keinen Unterhalt zahlt, kommt noch hinzu. Die Vaterschaft musste durch einen Gentest nachgewiesen werden.
Von so einem liebenden Vater reden wir hier.
Gruss,
Monny
Hey
Und da entschedet ein Richter immer für den KV?
Hm..ich weiß ja nicht...
Natürlich ist immer das AG am Wohnort zuständig..aber dennoch werden Akten notfalls beigezogen/angefordert zum Verfahren...
Weiß nicht, irgendwie klingt das alles recht merkwürdig.
Nachtrag:
Was für Verfahren sind das eigentlich immer?
Begehrt da der KV immer auf Umgang u klagt es ein?
Oder um was geht es in den Verfahren, in dem die KM nur "negative" Urteile erzielt (wobei die Frage ist, was negativ ist)
Gruß
Jens
[Editiert am 21/3/2006 von JensB2001]
[Editiert am 21/3/2006 von JensB2001]
Hey
Und da entschedet ein Richter immer für den KV?
jepp, weiss ich auch von anderen Verfahren vor diesem Richter. Seine Urteile werden auch regelmässig von der nächsthöheren Instanz zurückgewiesen.
Hm..ich weiß ja nicht...
Natürlich ist immer das AG am Wohnort zuständig..aber dennoch werden Akten notfalls beigezogen/angefordert zum Verfahren...
Weiß nicht, irgendwie klingt das alles recht merkwürdig.
Dass es merkwürdig klingt, ist mir schon klar. Wegen der merkwürdigen Urteile sind auch IMHO schon Leute umgezogen.
Nachtrag:
Was für Verfahren sind das eigentlich immer?
Begehrt da der KV immer auf Umgang u klagt es ein?
Oder um was geht es in den Verfahren, in dem die KM nur "negative" Urteile erzielt (wobei die Frage ist, was negativ ist)
Negativ ist, was dem Kind schadet!
Beim letzten Verfahren, das vom KV angezettelt wurde, ging es um Umgangsrecht. Nach drei vom Kinderschutzbund begleiteten Kontakten, die alle wegen panischer Angst des Kindes vorm KV abgebrochen werden mussten, wurden vom Kindeschutzbund ein Bericht verfasst und ans AG geschickt.
Dann ist erst mal ein knappes Jahr gar nichts passiert, bis dem KV einfiel, einen Antrag auf Zwangsgeld einzureichen, weil angeblich angeordnete Kontakte nicht stattgefunden hätten.
Jetzt sollte jeder denkende Mensch meinen, dass der bearbeitende Richter anhand des schriftlichen Beweises, dass Kontakte stattgefunden haben, diesen Antrag ablehnen würde.
Nicht so Richter G. Es kam zu einer Verhandlung, bei der eine "Vereinbarung" getroffen wurde, dass EIN begleiteter Kontakt stattfinden muss. Dies ist zwischenzeitlich geschehen, Kind (8,5 Jahre) ist wieder total verstört und traut sich im Haus nirgendwo allein hin. KSB schickt Bericht an AG, wie schon weiter oben erwähnt.
Morgen soll die richterliche Anhörung des Kindes sein, der KV ist anwesend...
Diese ganze Veranstaltung dient nur dazu, Mutter und Kind psychisch fertigzumachen, Interesse am Kind hat der KV nicht, allerdings mittlerweile rund 20000 Euro Unterhaltsschulden beim JA.
Ein weiteres Problem ist, dass in dem Kaff jeder jeden kennt und sich deswegen z. B. der Anwalt der KM nicht traut, einen Befangenheitsantrag zu stellen. Gründe gäbe es genug. Man muss ja wieder mit diesem Richter zusammenkommen. Ist übrigens der einzige Familienrichter am AG.
Trotzdem weiss ich immer noch nicht definitiv, ob das Verfahren bei Wohnortwechsel ans dortige AG verwiesen wird.
hallo,
unterstellen wollte ich mal gar nichts, nur aus deinem ersten beitrag ist von alldem nichst raus zu lesen, und glaube mir solche väter die wie deiner lg verurteile ich aufs größte,
gruß papa