Hallo zusammen,
meine Ehemalige, mit der ich noch eine Weile unter einem Dach leben werde, hat in der nächsten Woche vor, einen Wohnberechtigungsschein beim Sozialamt zu beantragen.
Wir hatten uns eigentlich darauf geeinigt, das Thema Trennung erst im kommenden Jahr an die große offizielle Glocke zu hängen, damit ich möglichst auch noch 2006 in Steuerklasse III bleiben kann, was ja uns beiden zugute käme.
Falls sie nun eben diesen Weg beschreitet, wird dadurch nicht irgendeine Maschinerie in Gang gesetzt, z.B. durch Datenaustausch der Behörden untereinander, dass wir damit Gefahr laufen, die Steuerklasse in jedem Fall per Jahresende zu verlieren ? Immerhin wären dies rund 400,- Euro netto im Monat. Vielleicht hat hier ja jemand dahingehend bereits Erfahrungen sammeln können.
Was wäre, wenn ich mich offiziell auch unter der Adresse dieser neuen Wohnung melden würde, tatsächlich jedoch in eine andere Wohnung ziehe ? Das EMA bekommt davon ja in jedem Fall Wind.
Damit das hier niemand falsch versteht: ich möchte niemanden besch.eissen, nur ist unsere finanzielle Situation im Augenblick ohnehin schon mehr als eng, das ganze wäre auch nur vorübergehend, bis ich die Abfindung seitens meines Arbeitgebers erhalte.
Zwei "normale" Wohnungen können wir uns auf gar keinen Fall erlauben, bei den Mietpreisen hier zieht´s einem ja glatt die Schuhe aus. Und zurück zu meinen Eltern...no way, um gottes Willen 😮
Hey!
Naja..
Damit das hier niemand falsch versteht: ich möchte niemanden besch.eissen,
..aber nichts anderes wäre das alles..
Mal ganz abgesehen davopn das es ziemlichen Ärger geben könnte..da es den WBS gäbe..u du mitmal in der Wohnung mit gemeldet wärest..
Was für einen Verdacht das aufwerfen könnte dürfte klar sein ..
Und dann ebenfalls die Sache mit der Steuerklasse dann in Folge ..
Gruß
Jens
Tut mir leid und nimm´s nicht persönlich, aber kannst Du Deine Aussagen noch einmal verständlich rüberbringen ? Ich versteh´ kein Wort mit Ausnahme dessen, dass Du hier den moralischen Zeigefinger hebst...und genau das ist ja der Punkt.
Die Behörden schießen sich doch selbst ins Knie. Wenn wir keine Möglichkeit haben, jeder eine billige (subventionierte) Wohnung zu bekommen, können wir beide demnächst unseren Lebensunterhalt nicht mehr selbstständig bestreiten und müssen ergo zum Sozialamt laufen, wenn ich ab Januar rund 400,- Euro weniger verdiene. Wir reden hierbei von einer Ersparnis im Rahmen von etwa 300,- bis max. 400,- Euro für beide Wohnungen pro Monat im Vergleich zu einer "regulären" Bleibe.
Durch die Kredite, welche wir noch abzahlen müssen, blieben uns dann (bei Steuerklasse I)noch rund 1.200,- Euro monatlich zum verteilen. Miete davon abgezogen (geschätzte 750,- Euro warm für 2 Wohnungen mit WBS) hätten wir beide noch ca. 450,- Euro aus meinem Verdienst und 350,- Euro aus ihrem Nebenjob zzgl. 308,- Euro Kindergeld zur Verfügung. Gesamt also 1.108,- Euro für 4 Personen !
Das Kindergeld geht an sie ebenso wie ihr Nebenverdienst, also insgesamt 658,- Euro, mir blieben die vorgenannten 450,- Euro. Wie bitteschön sollen wir denn davon leben ? Wir benötigen beide berufsbedingt einen Pkw, da kann ich mir ja noch nicht mal das Benzin leisten, um zur Arbeit zu fahren...
Könnte ich im Gegenzug allerdings meine bisherige Steuerklasse III noch ein weiteres Jahr behalten, hätte sie rund 850,- Euro und ich ca. 650,- Euro zum Leben. Das ist zwar noch immer nicht rosig, aber zumindest könnten wir eine Zeit ausprobieren, ob wir damit auskommen würden, ohne unmittelbar den Gang zum Sozialamt antreten zu müssen...
Hierauf will ich mit meiner Frage hinaus, es geht mir nicht darum, künftig wie ein König zu leben.
Nimmt mir der "Staat" die III allerdings weg, ist dieser Weg sicher vorprogrammiert.
Moin Ralf,
der moralische Zeigefinger ist schon gerechtfertigt. Schließlich geht deine Frage in eine Richtung, die von Steuerzahlern finanziert werden soll.
Mal einleitend gefragt: Gibt es den WBS überhaupt noch? Ich meine, durch die Zusammenlegung von ALH und SozH ist der weggefallen.
Dein Ansinnen bzgl. StKl. III bringt dir ein Jahr, mehr nicht. Du würdest also bis einschl. 2006 noch in dieser StKl laufen können. Danach ist definitiv Schluss. Da es recht hohe Freibeträge für Abfindungen gibt, diese zudem der Jahressteuertabelle unterliegen, ist der klare finanzielle Vorteil für mich nicht erkennbar.
Ein steuerlich wirksamer Versöhnungversuch ist gegeben, wenn die getrennt lebenden Ehepartner mind. vom 31.12. des Trennungsjahres für 2 bis 7 Wochen sich zusammen raufen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
In den hiesigen Wohnungsannoncen ist stets der Zusatz "WBS erforderlich" ausgewiesen, deshalb gehe ich davon aus, dass es zumindest etwas in der Art noch geben wird. Die anbietenden Parteien werden sicher nicht etwas voraussetzen, das inzwischen weggefallen ist. Erscheint mir zumindest logisch 😉
Mir ist schon bewußt, dass uns der Weg für maximal ein weiteres Jahr helfen würde, das habe ich in meinem ersten Posting auch eingefügt. Allerdings, wer weiß, was in von jetzt an 1 1/2 Jahren sein wird ? Von neuer Partnerschaft bis hin zur Einsicht und Wiederversöhnung ist alles möglich, weshalb ich in erster Linie daran interessiert bin, solange als möglich die Herabsetzung zu verhindern. Es hängen ja auch noch andere Dinge daran, z.B. Kredite, welche ich bei Herabstufung der Steuerklasse nicht mehr bedienen kann, wodurch mir ggf. ein Schufa-Eintrag drohen könnte (hatte ich in einem anderen Thema schon einmal nachgefragt).
Ich suche im Augenblick lediglich nach Optionen, ob und welche ich dann letztendlich wahrnehmen werde, weiß ich jetzt noch gar nicht. Meiner Auffassung nach sollte man vorbereitet sein, um noch agieren zu können, bevor man nachher nur noch die Chance hat, zu reagieren.
Moralisch mag mein Gedanke verwerflich sein, versucht aber nicht jeder, in so einer Situation vorrangig die eigene Haut zu retten ?
Das Thema stellt sich für mich ohnehin nur so lange, bis ich eben die Abfindung kassiert habe, bis dahin gehen jedoch noch einige Monate ins Land, so dass ich eben jetzt schon so manches regeln muss. Desweiteren würde sich doch auch ein eventuelles AL-Geld nach dem letzten Netto bemessen, oder ? Das wäre dann ein weiterer Nachteil.
Ich werde morgen einen Termin beim Sozialamt vereinbaren und mich in der Sache beraten lassen, noch wohnen wir ja zusammen, so dass im Augenblick nichts passieren kann. Vermutlich ist das besser, als weiterhin wild zu spekulieren.
Für Deinen Hinweis bezüglich der steuerliche Auswirkungen bei Versöhnungsversuch danke ich Dir herzlich, das wußte ich bislang nicht.
Gruß
Ralf
PS: ich werde berichten, was das Sozialamt zu der Geschichte mitteilt.
Desweiteren würde sich doch auch ein eventuelles AL-Geld nach dem letzten Netto bemessen
Yep, unter Berücksichtigung der dann gültigen StKl. Der "Vorteil" hält sich also in Grenzen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Guten morgen,
ich bin nun gestern beim Wohnungsamt gewesen, um mich nach den Gegenheiten zu erkundigen.
Kurzum: diese Behörde interessiert die Hintergründe hinsichtlich der steuerlichen Aspekte herzlich wenig, was bedeutet, dass nach Auskunft des Sachbearbeiters keine Datenweitergabe z.B. an das EMA erfolgen werde.
Ich habe darauf bezogen ganz konkret gefragt und gehe jetzt einfach mal davon aus, dass man mir auch die Wahrheit mitgeteilt hat.
Meine Ex wird den WBS nun auch problemlos erhalten, da die Höchsteinkommensgrenze mit 2 Kindern bereingt (abzgl. Werbungskosten) bei 23.400,- Euro liegt.
Bei mir wird`s schwierig, da meine Grenze (alleine) bei nur 15.000,- Euro aufgestellt ist. Sicherlich gäbe es da Möglichkeiten, allerdings werde ich das wohl lassen, bevor ich da in Teufels Küche komme, zumindest fällt mir nichts Legales ein.
Bleibt als Krux nun noch das EMA, nach meinem Dafürhalten die letzte Bastion, welche uns einen Strich durch die Steuerklassen-Geschichte machen könnte. Eventuell könnte man meine Wohnung als Zweitwohnung deklarieren..? Mal Steuerberater fragen, der müßte das doch wissen.
Hey!
Also heißt das doch nun das du wenn deine Ex einen WBS hat und somit eine Wohnung über den WBS bezogen hat, das du dich dennoch dort bei ihr als ersten wohnsitz anmelen wirst..um eben die steuerlichen Vorteile zu haben für dich ...?!
Also ist es ja doch schon so nicht legal und man kann ihr bzw. euch dann unterstellen das ihr den WBS erschlichen habt..was zur Folge u. a. hätte (haben könnte) das die Wohnung ihr gekündigt würde..z.B.
Na denn..
Oder verstehe ich das jketzt falsch..aber so wie ich es aus deinem Post lese, willst du dich weiterhin dort melden?!
Wobei es schon fraglich ist ob die Daten nicht mit dem EMA abgeglichen werden....denn somit könnte sich ja jeder erstmal solchn einen WBS besorgen u eben z.B. mit deutlich mehr Personen und somit z.B. mehr vorhandenen Einkommen diesen Schein nutzen..
Denn eine gewisse Überprüfung müssten es ja geben..?!
Gruß
Jens
Hi Jens,
wenn Du meinen Post nochmal aufmerksam liest, wirst Du feststellen, dass ich nach einer legalen Möglichkeit suche, das Thema zu lösen.
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Nix für ungut, aber manchmal komme ich mir hier vor wie im Forum der 12 Aposteln, wo man nicht mal laut über verschiedene Optionen nachdenken darf, ohne sofort als unmoralisch hingestellt zu werden.
Platzt Euch denn nicht manchmal Kragen ob so vieler (subjektiver) Ungerechtigkeiten ? Als Familie ist man ohnehin schon gestraft genug.
Gruß
Ralf