Hallo,
ich bins mal wieder 😉 folgendende Fragen beschäftigen mich:
Ich bin seit 03.01.2005 offiziell getrennt lebend. Kindsunterhalt ist geklärt(2 Kinder)...über TU wird noch gestritten.
Jetzt meine Frage, ab wann kann ich den Scheidungsantrag einreichen? Ich weiß das man 365 Tage getrennt sein muß...aber die Behörden haben doch in der Regel auch Wartezeit oder?
Müssen alle Punkte wie EU geklärt seien usw.???
Ich habe gehört, das es nicht gut ist...wenn man 10 Jahre verh. war...und ich habe gerade meinen 9. Hochzeitstag hinter mir... oder ist das Quatsch???
Ich bedanke mich für Eure Mühe
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Man kann den Antrag ca 6 Wochen vor Ablauf des Trennungsjahres stellen. Geklärt muß noch nicht alles sein, wäre aber sinnvoller.
Es spielt keine Rolle wie lange man verheiratet war, läuft bei jedem so ab.
Gruß
Melly
Hallo Melly,
das mit 10 Jahren..das dieses neg. Ausfallen könnte (Unterhaltslänge usw.) ist also Quatsch???
Danke
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Ich meine damit, daß es deswegen keine Sonderregelungen bezüglich Antrags gibt.
Klar sollte sein, daß eine Ehe von 10 Jahren nicht mehr unter Kurzzeitehen läuft.
Auch bei Kurzzeitehen muß der Ex-Mann kräftig Unterhalt an die Frau abdrücken, wenn Kinder da sind.
Also bei Dir sind Kinder da, also nen Freifahrtschein für Unterhalt auf Lebenszeit, wenns wirklich blöd kommt.
Gruß
Melly
Den Scheidungsantrag kannst du stellen wann du willst. Solltest Du noch nicht ein Jahr getrennt leben, besteht aber die große Gefahr, dass der Antrag abgewiesen wird (Grund: Antrag "zur Unzeit", also zu früh gestellt). Vor Ablauf des Trennungsjahres gibt es nur eine Härtefallscheidung, und da muss etwas wirklich Schwerwiegendes vorliegen (z.B. Gewalttätigkeiten) und das muss auch gerichtlich beweisbar sein.
Je nach Gericht ist die Bearbeitungszeit eines Scheidungsantrages unterschiedlich. In meinem Fall hat das Gericht den ersten Verhandlungstermin 5 Monate nach Eingang des Scheidungsantrages festgelegt. Nach Angaben meines Anwaltes ist das nicht ungewöhnlich. Je später du den Antrag stellst umso mehr Rentenansprüche (Versorgungsausgleich) musst du an deine "Ex" abgeben.
Mein Tipp: Versuche alle Scheidungsfolgen (Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Trennung Hausrat etc.) bis zum Scheidungstermin zu regeln - ohne Gerichtsprozesse, falls möglich. Dann steht einer Scheidung nach einem Jahr Trennung nichts mehr im Weg. Ich warte jetzt schon 1,5 Jahre darauf dass das Scheidungsverfahren abgeschlossen wird. Bei mir ist ein endgültiger Scheidungstermin noch offen. Ich rechne mit 0,5 - 1 Jahr, bis alles endlich "offiziell" abgeschlossen ist.
Gruß
Martin
Oh man....und ich hatte die Hoffnung genau nach 365 Tagen "frei" zu sein.... 😮
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo allerseits,
Oh man....und ich hatte die Hoffnung genau nach 365 Tagen "frei" zu sein....
Bevor ich mit diesem ganzen Trennungs- und Scheidungsthema in Berührung kam hatte ich ähnliche Vorstellungen, wie du.
Durch meinen LG bin ich nach und nach mehr in diese Thematik reingerutscht und bei etlichem war ich schon sehr betroffen.
So auch dabei, dass eine scheidung sich unter umständen extrem lang hinziehen kann.
Und das selbst, wenn man sich einig ist (was ja schon sehr viel bedeutet und fast eine Ausnahme darstellt) kann der Termin sehr spät zur Scheidung angesetzt sein.
Ach ja......
Liebe Grüße
Mascha
Hallo papi74,
da kann ich Schmusepapa nur zustimmen...Du kannst zwar im Dezember/Januar den Antrag stellen, doch dann tritt die BfA in Aktion (Versorgungsausgleich)... und da es für eine Behörde schwer ist, mehr als einen Knopf am PC zu drücken, um eine Datenbankabfrage in Sachen Rentenbeiträge hinzukriegen, dauert das Monate - und bis es dann zum ersten Termin kommt, ist ein halbes Jahr vorbei....
Großartig... aber tröste Dich, ich bin in der gleichen Lage.
Gruß
Chriwi
Die Wege der Ex(esse) führen zum Palast der Weisheit!