Rückzahlung der PKH
 
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Rückzahlung der PKH

 
(@father)
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Hallo allerseits!

Ich weiss nicht, ob das das richtige Forum ist, es hat nur indirekt was mit Gerichten zu tun.

Nach etlichen Verfahren, die teils hinter mir liegen und teils immer noch bestehen, krümmt sich mir der Magen wegen der PKH immer mehr zusammen. Bis vor kurzem war ich auf Teilzeit und musste PKH beantragen, die mir auch immer bewilligt wurde. Die PKH ist aber bekanntlich kein Geschenk und wird irgendwann zurückgefordert.
Meine Fragen:

- Wie lang ist der Zeitraum, in dem der Staat das Geld zurückfordert? Ich habe da was von vier Jahren gehört.
- Wenn ích bei gutem Einkommen die Beiträge zurückzahlen muss - wieviel dürfen die mir dann abziehen? Soviel bis mir nur noch der Selbsterhalt bleibt?
- Bis jetzt habe ich die meisten Verfahren gewonnen. Der Verlierer muss ja dann bekanntlich die Kosten der Gegenseite und des Gerichts tragen. Wird der Staat trotzdem die mir bewilligte PKH von mir zurückfordern oder tut er das direkt bei der Ex? Die Ex hat auch immer PKH bekommen.
- Für den Fall, dass der Staat die PKH doch zuerst bei mir zurückfordert und ich zahlungsfähig bin, kann ich dann das Geld bei der Ex, die das Verfahren gegen mich verloren hatte, zurückfordern?

Über Antworten wäre ich sehr erfreut! Danke im voraus.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.03.2008 18:09
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

- Wie lang ist der Zeitraum, in dem der Staat das Geld zurückfordert? Ich habe da was von vier Jahren gehört.

ich meine auch, dass es vier Jahre sind.

- Wenn ích bei gutem Einkommen die Beiträge zurückzahlen muss - wieviel dürfen die mir dann abziehen? Soviel bis mir nur noch der Selbsterhalt bleibt?

Guckst Du § 115 ZPO und pkh-fix.

- Bis jetzt habe ich die meisten Verfahren gewonnen. Der Verlierer muss ja dann bekanntlich die Kosten der Gegenseite und des Gerichts tragen. Wird der Staat trotzdem die mir bewilligte PKH von mir zurückfordern oder tut er das direkt bei der Ex? Die Ex hat auch immer PKH bekommen.

Bei der Ex, soweit PKH mit Ratenzahlung bewilligt wurde oder sich das Einkommen später wesentlich verbessert hat.

- Für den Fall, dass der Staat die PKH doch zuerst bei mir zurückfordert und ich zahlungsfähig bin, kann ich dann das Geld bei der Ex, die das Verfahren gegen mich verloren hatte, zurückfordern?

Weil die Unterlegene zahlungsunfähig ist? Dann geht das m.E. nur, wenn Du Kläger warst und dann: Ja, mit einem Kostenfestsetzungsbeschluss.

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2008 19:00
(@father)
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Danke für deine Antwort!
Ich habe leider etwas nicht verstanden, und zwar das letzte.
Zu meinem Fall - ich war praktisch immer Klagegegner, d.h. die Ex war Klägerin.

Wenn ich richtig verstanden habe wird der Staat die mir bewilligte PKH von der Ex zurückfordern und nicht von mir.

Ich schätze die Ex so ein, dass sie auch die nächsten 20 Jahre von Hartz4 leben und schwarz arbeiten würde. Die ist extrem stur und nimmt den eigenen Ruin in Kauf. Sie macht weiter auf zahlungsunfähig.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2008 00:27
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

Wenn ich richtig verstanden habe wird der Staat die mir bewilligte PKH von der Ex zurückfordern und nicht von mir.

Prozesskostenhilfe bedeutet "die vollständige oder teilweise Befreiung einer "unbemittelten" Partei von Prozeßkosten. PKH deckt die Gerichtsgebühren ab. PKH mit Beiordung deckt die Gerichtsgebühren und die eigenen Anwaltskosten ab.

Von der  klagenden und unterlegenen Partei kann die Landeskasse die Gerichtsgebühren nur dann zurückfordern,  wenn PKH mit Ratenzahlung bewilligt wurde oder sich später die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich verbessert haben. Ansonsten werden die Gerichtskosten m.E. weder von ihr noch von Dir zurückgefordert.

Grüsse
sky

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AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2008 01:07
(@father)
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Danke für die schnelle Antwort! :thumbup:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2008 01:36