Richterin vs. Richt...
 
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Richterin vs. Richter; Eure Erfahrungen und (subjektive) Meinungen

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 Uli
(@Uli)

Hallo zusammen,

vielleicht ist mein Anliegen etwa so sinnhaft, wie wenn ich fragte, ob rote Autos grundsätzlich schneller sind als schwarze.

RichterInnen sind aber auch nur Menschen und so interessiert mich Eure (subjektive) Meinung und ggf. Eure Erfahrungen: hättet ihr lieber einen Richter oder eine Richterin?

Könntet ihr Euch vorstellen, dass man als Frau bei einer Richterin einen Geschlechterbonus hätte und umgekehrt als Mann bei einem Richter? Hätte eine Mutter bei einem Richter eher einen Mitleidsbonus, als bei einer Richterin? Usw., usf. ...
Oder meint ihr es sei schlichtweg egal?

LG, Uli

Zitat
Geschrieben : 24.07.2007 17:36
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Ganz klar Richter! Ja Hallo!
1.Zitat: "Sie können ihren Noch-Ehemann auspressen wie eine Zitrone, aber wenn nix mehr geht, können Sie sich den Titel in der Toilette aufhängen. Irgendwann mal ist Schluss." ---->starkes Schlucken der Ex.
2.Zitat: "Sie verzichten für die Vergangenheit, die Gegenwart und die Zukunft auf gegenseitigen Unterhalt ...." -----> Proteste der Ex. (wurde korrigiert!)  :rofl2:

Grüße *nichtaufgeber*

Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2007 17:47
(@Aniram)

Lieber Uli !

Lustig das Du diese Frage stellst, weil ich mich das auch schon
öfter gefragt habe. Besonders dann wenn Männern empfohlen
wird, sich nur ja keine Anwältin sondern einen männl. Vertreter
dieser Zunft zu nehmen.

Ich halte genau das Gegenteil für klüger, Gegensätze ziehen
sich bekanntlich an und ich konnte immer schon besser mit
Männern... auch bei Ärzten, selbst beim Gynäkologen ist mir
ein Mann lieber als eine Frau. Es redet sich angenehmer.

Und deshalb bin ich überzeugt, daß ein Mann sehr gut bei
einer engagierten Anwältin aufgehoben ist und halte es für
Blödsinn, wenn die automatisch mehr auf der Seite ihrer
Geschlechtsgenossinnen sein sollte.

Klar kann man das Pech haben an so eine Ziege zu geraten,
aber ich halte das eher für unwahrscheinlich.

Da könnte man genauso sagen, eine Frau gerät an einen
Anwalt der vielleicht selbst aus familiären Gründen belastet
ist und deshalb eine Frau nicht entsprechend vertritt.

LG Marina

Edit: Schlussendlich sollte es aber egal sein und der oder
        die Anwalt/in sollte für ihr teures Geld ordentliche Arbeit
        abliefern.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2007 17:54
(@sandgren)

hy uli,
ich habe in meiner "laufbahn" 7 richter und 3 gerichtsstände verbraucht,

4x männlich
3x weiblich

von allen gabs ausnahmlos mit der "groben kelle",
selbst von der richterin der anschliessend nichts anderes übrig blieb als mir meinen sohn zu geben.
du erinnerst dich vielleicht noch. 😉

gruss sandgren 8)

ps: orangene autos sind am schnellsten!! :rofl2:

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2007 18:18
(@detlev13)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich hatte bei den ersten Verhandlungen einen Richter. Da ist alles recht gut gelaufen. Der hat sich schon drauf
eingerichtet nach der neuen Gesetzesvorlage den Nachehelichen Unterhalt stark zu begrenzen.

Am 11.05.2007 muß ich mit erschrecken feststellen das ich eine Richterin zum Vorsitz hatte.

Zitat: Unter 7 Jahre Unterhalt verhandel ich garnicht.

Meine Ex breites Grinsen, ich hoch roten Kopf, mein Anwalt dicke Backen und Protest. Hat nix genützt.

Die gute Richterin war sofort auf der Seite der Ex und ich wage garnicht darüber nachzudenken wie oft das in
Deutschland passiert das Männer bei einer Scheidung von einer Richterin abgeledert werden.

Manchmal glaube ich das ist so eine Art Geschlechterkrieg.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2007 18:27
(@baxter)
Rege dabei Registriert

Ich habe/hatte in allen Verfahren eine Richterin (auch noch immer die gleiche), und entgegen meiner Befürchtungen
lässt die meine Ex jedes mal gegen die Wand laufen. Mit dem Mutter und Geschlechterbonus hat es auch nicht funktioniert,
was Sie natürlich versuch hat.

Zitat: "Wir leben nicht mehr in den 30 Jahren, in denen man meinte das Kinder eine besonders emotionale
Bindung zur Mutter hätten. Argumente in diese Richtung mögen die Kläger in Zukunft für sich behalten, diese
dienen keiner Sachlichen Klärung."

Da ich noch nie einen Richter hatte, habe ich allerdings keinen direkten Vergleich.

Als Vertretung habe ich eine Anwältin (bewusst), die weiß wenigstens wie das gleiche Geschlecht
tickt.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2007 18:47
 AJA
(@aja)
Registriert

Interessante Frage, die ich persönlich aber fast in der Kategorie der Autos belassen würde  :wink:.

Ich bin mir nicht sicher, ob das wirklich geschlechtsabhängig ist. Mag sein, dass Frauen in Führungspositionen etwas härter durchgreifen, weil sie es immer noch schwer haben mit der männlichen Konkurrenz. Aber dass sie deswegen eher in "ein Lager" wechseln, glaube ich nicht. Richterlicherseits habe ich da keine Erfahrung, "mein" Richter war ein Mann und ich hatte einfach nur den Eindruck "gerecht". (Fand mein Ex übrigens auch, obwohl er damals ganz schön sein Fett weg gekriegt hat  :wink:)

Mit Anwältinnen schauts da schon anders aus. Drei an der Zahl habe ich kennen gelernt, eine die Bissgurke, die über Leichen geht, eine, die vor lauter Rücksichtnahme und aus Angst möglicherweise zu verlieren, rein gar nichts getan hat und eine, die ganz klar Grenzen aufzeigt und auch nur Mandanten vertritt, die sie auch vertreten kann - sprich, die mit ihrem Gewissen vereinbar sind. Würde bei der z. B. eine dieser hier viel zitierten Exen auftauchen, die ihre Männer nur aussaugen wollen, würde die ihnen glatt die Tür weisen.

Mit männlichen Anwälten kann ich nicht aufwarten, habe ich keine Erfahrung. Aber ich denke das Beispiel der so unterschiedlichen Frauen zeigt, dass es nicht wirklich etwas mit dem Geschlecht, sondern eher mit dem Charakter zu tun hat.

Gruß AJA

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2007 19:49
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich glaube, dass alle Recht haben.

Es kommt auf die Einstellung des Richters an. Der kann dann weiblich oder männlich Geschlechtes sein, wenn der eine vorgefertigte Meinung hat, dann ist es so.
Ich vermute einmal, dass es auf folgende Faktoren ankommt:

  • Nasenfaktor
  • Tagesform des amtsbekleidenen Richtergeschlechtes
  • Laune
  • Wie sich die Gegenseite verkauft (in Verbindung mit der Tagesform)
  • Welche Voransichten es gibt
  • und auch das Alter könnte nicht unwichtig sein

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2007 20:31
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Uli,
ich glaube es gibt nur eine Sache, die besser als ein Richter ist: Kein Richter. Bei den Richterinnen gilt übrigens das selbe. Der Schlimmste ist übrigens immer der eigene (wenn er meiner doch nur die PKH unterm Allerwertesten wegziehen würde, damit sie begreift, dass die ganze Sache nicht nur teuer ist, sondern auch Geld kostet!!!!)

Judges suck! (Ja, auch Du, Molli)

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2007 20:44
(@jemmy)
Registriert

Nun, bisher hatte ich einen Richter in der Sache der Umgangsregelung, welcher die Verhandlung eröffnet hat mit den Worten: Der KV klagt auf das minnimum, was ihm vom Gesetz her zusteht und mit weniger wird er meinen Gerichtssaal nicht verlassen"
und eine Richterin ( in der aktuellen Sache ABR ), welche mir richtig vor die Klappe gehauen hat und nach dem Gespräch mit meinen Lütten eine EV auf ABR gegeben hat. WAS WILL MAN MEHR. Ich hoffe, die hat bis zum Hauptverfahren ihre Einstellung nicht geändert!
Dann lasse ich mir auch gerne auf die Klappe hauen  :rofl2: .

Fazit: Ich habe weder mit dem einen noch mit dem anderen Geschlecht wirklich negative Erfahrungen gemacht. Aber was nicht is, kann ja noch kommen.

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2007 21:34




(@balduin)
Nicht wegzudenken Registriert
    Moin Uli....

    ich werde zur Zeit durch einen Fast-Pensionär "gerichtet".Kann die Lage zur Zeit nicht einschätzen,aber er hat in den vorangegangenen Terminen meine Noch-Ehefrau auch öfter schon in die Schranken verwiesen.
    Bei einer bestimmten Angelegenheit wurde er einmal durch eine Richterin vertreten,die zu Gunsten des Kindes entschieden hat und gegen den Willen der Mutter.Der Richter sagte aber später auch,das er nicht anders entschieden hätte.
    Ich persönlich stelle keinen Unterschied in meiner Sache fest,ob eine Richterin oder Richter besser wäre.

    Auch die Dinge die Kasper geschrieben hat,spielen in meinen Augen eine Rolle.....

    • Nasenfaktor
    • Tagesform des amtsbekleidenen Richtergeschlechtes
    • Laune
    • Wie sich die Gegenseite verkauft (in Verbindung mit der Tagesform)
    • Welche Voransichten es gibt
    • und auch das Alter könnte nicht unwichtig sein

LG balduin

Kleiner Insider-Witz:...jetzt wieder voller E-LAN mit W-LAN

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2007 22:23
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also ich kann die Statistik um 2 Fälle erweitern:

1. Streit um die Ausgestaltung des Umgangs, von mir beantragt: Junge Richterin.
Ausgesprochen fair, engagiert und um eine gute Lösung bemüht.
Hat die Diskussion souverän und geduldig gemanaged und einen guten Kompromiss (Vergleich) gefunden.
Jetzt leider nicht mehr zuständig.

2. Trennungsunterhaltsstreit, Antrag von meiner Ex: Richter, kurz vor der Rente.
Kommentar von meinem RA, als er das Namensschild an der Tür las:
O, Gott den gibt es auch noch!

Völlig desinteressiert und gelangweilt.
Hat sich gleich beschwert, dass er die Klageerwiderung meines RA noch nicht bekommen habe und hat sie dann doch in seinen Akten gefunden, aber trotzdem nicht gelesen.
Wollte von allen unangenehmen und komplizierten Dingen nichts wissen.
Hat mir auferlegt aus meiner Heimatstadt und Wohnort meiner Kinder an meine Arbeitsstelle zu ziehen, damit ich die Wohn- und Fahrtkosten (600,€) nicht mehr als Erwerbskosten abziehen kann, sondern als Besuchskosten alleine tragen muss.  :gunman:

Und dann hat er einen Unterhaltssatz festgelegt, der völlig in Ordnung ist und unsere Finanzen entflechtet. 
Wollte erst schon die Luft gehen wie ein HB-Männchen, bis mein RA mich wieder runterholte und mir klar machte dass das ein gutes Urteil ist. Stimmte auch, hatte ich bloss in meinem Ärger nicht bemerkt. :question: :thumbup: 🙂
Ob das jetzt Abgeklärtheit oder Bräsigkeit war weiss ich bis heute nicht. Werde ich vielleicht bei der Scheidung merken.

Ob das repräsentativ ist ?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2007 23:20
(@schmusepapa)
Registriert

Also meine Erfahrungen:

1. Richterin, unheimlich kompetent. Hat mir damals (vor 3 Jahren) zu einem geregelten Umgang mit unserer Tochter (damals 2,5 Jahre alt) auch übers Wochenende verholfen, schlicht und einfach dadurch, dass sie der "Ex" aufgezeigt hat was passiert wenn wir keine einvernehmliche Lösung finden. Fair und in wichtígen Dingen kompromisslos; ansonsten hat sie versucht zu vermitteln, was auch gelang.

2. Richter, jung, von dem ich anfangs nicht so begeistert war (die Richterin unter 1. war plötzlich verschwunden  ;().
Er hat aber schnell gelernt, war immer fair und versuchte auch zu vermitteln und vernünftige Kompromisse zu finden.

Ich denke ob Richter oder Richterin, es kommt immer auf die individuelle Persönlichkeit an.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2007 02:17
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Uli,

ich halte das Geschlecht des Robenträgers nicht für wichtig.

Wir hatten einen Prozess in einer Mietsache, der Richter war unserem RA als vermieterfreundlich bekannt und wir hatten erwartungsgemäß das Nachsehen. Der Vermieter ging trotzdem in Berufung, weil er mit seinen Forderungen nur zu 50% (!) durchgekommen ist und beim Landesgericht wurde er ohne weitere Anhörung abgeschmettert.

Wenn ich mir dann die vergangenen Prozesse im Familienrecht anschaue, stelle ich fest, dass Göga im Verhältnis öfter Recht bekommen hat als seine Ex. Beim Sorgerecht wurde es beim OLG wieder gekippt, bei der Auskunft hat das OLG ihm Recht gegeben, beide Male waren es beim Amtsgericht männliche Robenträger.

Noch länger zurück liegt ein Unterhaltsprozess, der durch eine Richterin beim Amtsgericht ausgeurteilt wurde, und das OLG meinte, dass Göga mehr zahlen muss.

Mein Fazit ist mittlerweile, dass es egal ist, ob Richter oder Richterin. Entscheidend ist das OLG in seiner Tendenz, weil das Amtsgericht bei uns nur "erste Instanz" war.

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2007 02:30
 gaya
(@gaya)
Nicht wegzudenken Registriert

hey,

auch ich mit meinen 9 prozessen kann es nicht genau sagen. ein kleines inditz habe ich für mich allerdings gefunden.
es ist das alter der personen. es ist ein glücksspiel und nicht zu klären, so sehe ich es :puzz:

lieber sandgren,
ps: orangene autos sind am schnellsten!! :rofl2:
das lasse ich nicht so stehen. es kommt auf den fahrer(in) an, nicht auf die farbe.8)

mit freundlichen grüssen

gaya

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2007 02:31
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, zusammen,

noch'n erfahrungsbericht:

mir haben 3x die (männlichen) richter in der 2. instanz (OLG) 'recht zugesprochen' (u.a. wg. KU), nachdem die 1. instanz (= richterin) jeweils anders (d.h. zugunsten ex) geurteilt hatte.
aber: im allerersten verfahren hatte dieselbe fam-richterin meinen antrag auf EA bezgl. zuweisung ABR innerhalb von 24 std. zu meinen gunsten entschieden.

kommentar meiner RAin (hatte bewusst '-in' gewählt!) zum ersten KU-verfahren: 'beim letzten mal hat sie noch ganz anders entschieden!' => tagesform/nasenfaktor??

gruss
ulli

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2007 02:59
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Anscheinend zeichnet sich ein stabiler statistischer Trend ab:
Die Faktoren von Kaspers Aufzählung scheinen Massgeblich zu sein und zwar in wechselnder Reinfolge.

Eine klare Aussage über die über Bedeutung und Qualität des geschriebenen Gesetzes  :rofl2:

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2007 08:09
(@weserfrosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich habe das Gefühl, den Faktoren von Kasper noch einen entscheidenden hinzufügen zu müssen:

- die Speisekarte in der Kantine

Mein empfinden ist in der Vergangenheit immer gewesen, dass ein zufriedener, satter Richter - egal welchen Geschlechts - ganz anders in "Form" ist.... :rofl2: :rofl2: :rofl2:

Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2007 10:36
 Uli
(@Uli)

Mein empfinden ist in der Vergangenheit immer gewesen, dass ein zufriedener, satter Richter - egal welchen Geschlechts - ganz anders in "Form" ist.... :rofl2: :rofl2: :rofl2:

Hmmm, dann sollte ich beim nächsten Mal vielleicht eine Schale Plätzlichen und ein Blech Kuchen mitbringen, um für eine heimelige Atmosphäre zu sorgen.  :exclam:

Ich habe einen Richter (an meinem jetzigen Wohnort) gehabt in Sachen Umgangs- und Sorgerecht, der hart aber fair, rein an der Sache orientiert entschieden hat, sozusagen vorbildlich!  🙂

Ein anderer war für das erste Sorgerechtsverfahren und den nachehelichen Unterhalt zuständig. Dieser schaute mich immer mitleidsvoll mit großen Augen an und entschied in Sachen Unterhalt - anders als dem Tenor der mündl. Verhandlung folgend - im Urteil (für dessen Findung er mehr als drei Jahre benötigte) zu Gunsten meiner Ex. Das Sorgerechtsverfahren ging zwar zu meinen Gunsten aus, allerdings hätte die Sachlage damals für die Mutter auch nicht den geringsten Spielraum gelassen.

Beim OLG hatte ich in Sachen Unterhalt eine Frau als Berichterstatterin. Hier kam ich mir als AE-Vater wie auf einer Anklagebank vor! Sie hat alle Tricks genutzt, um mein anrechenbares Einkommen in unvorstellbare Höhen zu rechnen, brachte keinerlei (nachgewiesene!) Kosten in Abzug und konnte so für meine Ex einen Aufstockungsunterhalt (und mithin Befreiung von KU-Zahlungen) ausurteilen. Revision beim BGH nicht zugelassen.

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2007 11:02
(@Aniram)

Lieber Uli !

Ich wollte mir erst den einen oder anderen Satz zum Zitieren herauspicken und
darunter ein *seufz* setzen.

Ich habe es gelassen weil Vollzitate zurecht nicht gerne gesehen werden und bei
Deinem Fall kommt man aus dem Seufzen nicht mehr raus  ;(

Was mir nur wieder unverständlich ist und jetzt muss ich doch noch zitieren...                                             

Sie hat alle Tricks genutzt, um mein anrechenbares Einkommen in unvorstellbare Höhen zu rechnen, brachte keinerlei (nachgewiesene!) Kosten in Abzug und konnte so für meine Ex einen Aufstockungsunterhalt (und mithin Befreiung von KU-Zahlungen) ausurteilen. Revision beim BGH nicht zugelassen. 

Auch unter dem Aspekt, daß die Richter wie mir erst vor zwei Tagen wieder
versichert wurde angehalten sind so zu urteilen wie sie es schlussendlich tun und
selbst wenn ich mich als Richterin mehr zur Ex hin neige liegt es doch in meiner
Hand, den anderen überspitzt formuliert, noch leben zu lassen.

Ich kann ihm (bildlich gesprochen) zumindest das Brot lassen, wenn ich ihm schon
die Butter wegnehme. Möglicherweise hinkt der Vergleich ein wenig, aber Du
weißt was ich meine.

...brachte keinerlei (nachgewiesene!) Kosten in Abzug und konnte so für meine Ex einen Aufstockungsunterhalt (und mithin Befreiung von KU-Zahlungen) ausurteilen. Revision beim BGH nicht zugelassen.

Das ist mir genauso unbegreiflich. Wenn ich das bisher und da bin ich ziemlich
sicher, richtig verstanden habe, ist in den Richtlinien des jeweiligen Bundes-
landes festgehalten, welche Posten abzugsfähig und zu berücksichtigen sind.

Wie geht es zu, daß gegen diese völlige Mißachtung keine Revision möglich
ist ?

Selbst wenn den Richtern weil von oben so angeordnet nichts anderes übrig-
bleibt, als bewußt Urteile zu fällen die bar jeglichen Logik sind, so zwingt sie
doch keiner das Recht völlig außen vor zu lassen.

Das ist nicht mehr mit Tagesform oder Nase zu erklären, hier muss es dann
doch auf persönliche Animositäten ankommen oder darauf, einen Mann fertig
machen zu wollen. Mir graust  :exclam: und es ist nur zu hoffen, daß diese Frau
durch das Leben gelehrt bekommt wie es ist, der Willkür anderer so hilflos
ausgesetzt zu sein wie Du.

Umärmel

Marina
der grad wieder mal zum Heulen ist...

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2007 16:14




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