Hallo... brauche dringend eure Hilfe.
Nachdem ich nun Klage auf Kindesunterhalt gegen meine Frau, sowie Scheidungsantrag gestellt habe soll ich nun Prozeßkostenvorschuß für beide
Verfahren für meine Frau leisten, da diese immer noch nicht in der Lage ist, die Anwaltskosten zu tragen.
Sie beruft sich darauf nicht leistungsfähig zu sein, geht nicht Vollzeit arbeiten und genießt das Leben... ist Verkäuferin und liegt derzeit vom Einkommen
unter dem Selbstbehalt.
Ich unterhalte 2 Kinder, trage die Hypotheken und komme kaum noch rund.
Muß ich hier zahlen ??? Warum kann sie nicht verpflichtet werden, einen Kredit aufzunehmen ??
Mittlerweile habe ich den Eindruck, daß "Mann" nur gemolken werden soll... Verständnis für die Frauen... harte Bandagen für die Männer .
Die Interessen der Kinder werden überhaupt nicht wahrgenommen... schon gar keine Unterstützung vom Jugendamt...man bekommt zwar immer kluge
Anstöße über psychologische Gutachten, die irgendwann irgendwer mal erzeugt hat von den Beamten... aber wenns um klare Interessenvertretung und
Unterstützung zur Durchsetzung von Ansprüchen geht --> FEHLANZEIGE !!
Was kann ich tun, denn ich kann und will diese Prozeßkosten nicht vorschießen... wer weiß, ob ich das Geld je wiedersehe.
Es heißt immer so schön, daß es mit dem zu erwartenden Ausgleichsgewinn bei Auszahlung des halben Verkehrswertes des Hauses gegen Sie
aufgerechnet wird.
Ist das auch so ??
Kann doch nicht sein, daß ich für diese Schla... auch noch Prozeßkostenvorschuß leisten soll??? Wo leben wir eigentlich ??
Brauche dringend ein paar gute Tipps und "Nettigkeiten" wie ich vorgehen kann, um nun endlich der Gegenseite mal Dampf machen zu können.
Hab mir mal den Spaß gemacht, und unsere Einkommen vor der Ehe bis heute gegenüberzustellen und kann nur sagen... echt blöd gewesen... hab immer das 3-4 fache
der "Dame" verdient und muß nun halbe halbe machen und renne dem Geld hinterher.
Hätte ich besser ab und zu mal ne Runde im Eros-Zenter gedreht, da wär ich billiger davongekommen, hätte keinen Streß und vor allem auch das von mir geschaffene
Kapital .
Glaube wer das alles mal durchlebt hat, der löscht das Wort Heiraten aus seinem Sprachschatz.
Bitte dringend um Antworten... Info´s sind äußerst wichtig, möchte noch soviel retten wie möglich... ohne Rücksicht auf Verluste.
P.S.: Finde diese Plattform echt super !!!
Gruß
Andreas
:phantom: 😡
Suche eine ganz normale, nette Frau zum Aufbau einer neuen Beziehung
Hi Pegasus1962!
soll ich nun Prozeßkostenvorschuß für beide
Verfahren für meine Frau leisten
Wer trägt dafür die Entscheidung? Wer stellt diese Forderung?
Ich unterhalte 2 Kinder, trage die Hypotheken und komme kaum noch rund.
Muß ich hier zahlen ???
Wenn das so ist, würdest du PKH bekommen?
wer weiß, ob ich das Geld je wiedersehe.
Wenn deine Frau keine Kohle hat, versteht es sich wohl von allein, dass du dieses nicht wiederbekommst! Indirekt über den KU vielleicht... Ist ja aber eigentlich nicht für dich! Aber wäre dir das so wichtig? Nur mal so gefragt...
Alles in allem ist sie doch lt. BGB unterhaltspflichtig, wenn die Kids bei dir sind. Was sagt denn da dein Anwalt oder auch das JA dazu?
Hätte ich besser ab und zu mal ne Runde im Eros-Zenter gedreht, da wär ich billiger davongekommen, hätte keinen Streß und vor allem auch das von mir geschaffene
Kapital .
Ich hoffe, ich muss mich dazu nicht äußern! " Ich unterhalte 2 Kinder", schreibst du vorher noch mit Stolz....:mad:
Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
Hallo Pegasus,
ehrlich gesagt verstehe ich als Nicht-Jurist Deine Anfrage nicht. Du hast keine Kohle, Deine Frau hat keine Kohle und Du verklagst Sie auf Unterhalt...bringt das was?
Du hast Deine Frau verklagt - folglich stellt sich die Frage der Prozesskosten.
Hierzu ein Beispiel:
Meine Frau hat Klage gegen mich beim Familiengericht eingereicht, da sie einen höheren Unterhalt für sich und die Kinder beansprucht als ich regelmäßig zahle - Problem: sie negiert, dass es so etwas wie einen Eigenbehalt gibt und denkt, dass ich auch mit insgesamt EUR 400,- (inkl. Miete, etc. hinkommen). Ich wurde von der gegnerischen Anwältin aufgefordert, die Prozesskosten meiner Frau (Prozesskostenvorschuss in Höhe von EUR 3.150,-) zu zahlen - mein Anwalt konnte dieses Unterfangen mit dem Hinweis "mutwillige Klage" erfolgreich abschmettern.
Jetzt muss sie den Weg über Prozesskostenhilfe gehen - und dies scheint auch für Dich/Deine noch Frau der Weg zu sein.
Übrigens: dass man(n) bei einer Trennung/Scheidung ökonomisch erledigt ist, versteht sich von selbst. Von Deinem "Kapital" kannst Du Dich gedanklich schon mal trennen. :exclam:
Gruß
Chriwi
Die Wege der Ex(esse) führen zum Palast der Weisheit!
Hey!
Du hast keine Kohle, Deine Frau hat keine Kohle und Du verklagst Sie auf Unterhalt...bringt das was?
Warum soll das nichts bringen.. denn es macht sehr wohl Sinn !!
Die Km, die nicht die Kinder betreut, also Unterhaltspflichtig ist (!), hat nur einen Halbntagsjob, und ihr wäre es ohne weiteres zuzumuten, diesen auf eine Vollzeitstelle z.B. auszuweiten, oder einen Nebenjob noch anzunehmen .. um so ihren Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen... was wohl völlig legitiem wäre ..
Also wird gar seine Klage völlig Sinn machen ..
Aber die KM möchte offensichtlich sich ausruhen ..
Kann so nicht richtig sein ...
Hab mir mal alle weiteren Topics von @Pegasus1962 durchgelesen .. (wobei es schade ist das @Pegasus1962 Topics erstellt und leider sich nie wieder dazu weiter äußert)
Und dennoch hört man bei @Pegasus1962 schon ziemlichen Hass ...
Und ganz ok finde ich manches nicht, wunder mich bei seinen Aussagen etwas auch das die Kids bei ihm sind .. klingt teils nicht so als wenn er da voll hinter stehen würde .. aber das ist jetzt auch nur meine Beobachtung, kann da ja auch falsch beobachten 😉
Gruß
Jens
P.S.
Und wenn ihr beide doch kein Geld habt .. ist da nicht mit Aussicht auf Prozesskostenhilfe zu rechnen'??
Hi Pegasus
@Jens
tja, zumutbar wäre das schon....doch wenn sie arbeitstechnisch teilaktiv sein will, sagt sie einfach: "Ich finde nichts"..."Es gibt nichts." Wer will das schon auf seinen Wahrheitswert hin beurteilen, angesichts von 5 Millionen Arbeitslosen und 2-3 Millionen, die von der Statistik nach wie vor verschwiegen werden (z.B. Leute, die sin in Umschulungen Trainings befinden.
Ergo kommt man(n) dann vielleicht mit seiner Klage durch...monetär gibts aber nichts. :thumbdown:
Ich bin - wie gesagt - kein Jurist. Moralisch "Aber die KM möchte offensichtlich sich ausruhen ..Kann so nicht richtig sein ..." kommt man hier m.E. nicht weiter.
Ich denke aber - wie bereits angemerkt - dass Prozesskostenhilfe für beide drin sein kann. Hier aber mal den eigenen Anwalt fragen.
Gruß
Chriwi
Die Wege der Ex(esse) führen zum Palast der Weisheit!
Hey!
Dennoch hat sie eine gesteigerte Erwerbspflicht .. und Berwebungen und die dazugehörigen Absagen kann sie vorlegen/muß!
Einem Vater würde man das auch nicht so einfahc durchgehen lassen ..
Irgendwann würde er verdonnert ..
Und das meist sehr schnell ..
Und man würde ihm dann auch vermutlich ein fiktives Einkommen unterstellen ..
Tja, also warum nciht auch bei einer unterhaltspflichtigen Frau genauso vorgehen ??!!
Väter macht man da Feuer .. und eben unterhaltspflichtigen Müttern, läßt man das so durchgehen..
Gruß
Jens
hallo
ich will mich auch mal dazu äußern.
Erstmal denke ich, wird bei deiner Frau vorerst nix zu holen sein.
Das wird erst dann sein, wenn Sie Voll Arbeiten geht.
Das du Klage erhoben hast Ist nicht nur dein recht sondern auch deinen Kindern gegenüber deine
Pflicht.
Mein Anwalt sagte mal zu meiner Situation mir, wenn man es nicht tuen würde, rein theoretisch, dann kann es passieren, daß die eigenen Kinder DICH als Vater mal später verklagen, weil du keinen Unterhalt Dir geholt hast.
Also machst du es richtig.
Den Vorschuß , den du leisten sollst, das höre ich zum ersten mal. Erst am Tage der Scheidung wird Abgerechnet.
PKH wird dir auf jedenfall gewährt, genauso auch deiner Frau.
Ich würde Dir echt vorschlagen Sie zur Abreit zu zwingen. Wie meine Vorredner es sagen, ist es vollkommen Ligitim, auch bei Uns Männern wird es so gemacht.
Eine Frage: Bekommst vom Jugendamt....Kindesunterhaltsvorschuß???? Wenn nein, dann sofort beantragen. Das Jugendamt holt es irgendwann von der Mutter wieder....
MfG moinmoin 😉
[Editiert am 8/4/2005 von moinmoin]
