Hallo,
vielleicht kann mir ja jemand helfen bzw. erklären.
Ich habe im März 09 nach 2 Jahren Trennung und unzähligen Gemeinheiten der Ex die Scheidung eingereicht um diesen Teil des Kapitels zu beenden. Gleichzeitig stellte ich auch einen Antrag auf Prozesskostenhilfe.
Mein Nettoverdienst seit März (neuer Job) 1180€ Netto zuzüglich ca. 900€ Urlaub/Weihnachtsgeld.
Die Monate zuvor hatte ich ein Durchschnitts Netto von 1600€ hatte aber 180Km zur Arbeit
Ca.450 € Sprit.
Jetzt bekam ich ein Bewilligungsschreiben da heißt es, es wurden Raten mit 60,00 € angeordnet erstemal zahlbar am 15.09.2009. Was genau bedeutet das? Für was genau zahlt man da und für wie lange?
Gründe:
Sie nehmen ein Netto von 1549,53 € an , denke Durchschnitts Netto letzter 12 Monate
- Unterhalt 447,00 €
- Mietverpflichtung 150,00 €
- Darlehenszahlung 176,00 €
- Freibetrag für Prozesspartei 386,00 €
- Erwerbstätigen Bonus 176,00 €
verbleiben angeblich 214,53 € einzusetzendes Einkommen.
Faktisch habe ich aber ja nur ca. 1255 € Netto.
Auch hat sich der Unterhalt im Juli um 33 € erhöht. Eigentlich kann ich mir selbst diese 60 € gar nicht leisten den zum Unterhalt und den fix Kosten kommen noch
ca. 120 € Umgangkosten (360 Km einfach) nur um meine Kinder 1 mal im Monat zu sehen.
Wie wird Prozesskostenhilfe eigentlich berechnet?
Wer hat damit Erfahrung?
Hallo Ronny, hier nochmal für Deinen Account:
zunächst einmal Glückwunsch: Du hast PKH bewilligt bekommen; das ist doch schon mal gut.
Der Staat gewährt Dir ein Darlehen. Du musst die kalkulierten Kosten des Scheidungsverfahrens allerdings in Raten abstottern.
Bei Dir sinds nach der Berechnung des Gerichts also 60 € monatlich; zahlbar maximal für 48 Monate.
Solltest Du die "tatsächlichen" Kosten allerdings schon vorher beglichen haben, kriegst Du vom Gericht eine Info, dass die Zahlungen eingestellt werden können.
Was die von Dir als zu hoch empfundene Höhe angeht: Deine "Unkosten" einschliesslich Unterhalt, Miete und Lebenshaltung sind ja schon in der Berechnung berücksichtigt worden.
(@ andere Forums User: bitte korregiert mich, wenn ich falsch liege; Danke)
Was Du noch tun kannst: Sprich mit deinem Anwalt, er kann ggf. beim Gericht beantragen, dass die Höhe der Raten überprüft und herabgesetzt wird.
Gute Gründe sind eine Veränderung der Einkommenslage, was Du ja bei Dir schilderst.
War bei mir damals auch so: Stett 70 € muss ich "nur noch" 30 € monatl. zahlen.
(Exe kriegt auch PKH, aber da "Hartz4" Bezug, brauch Sie erstmal nichts zahlen)
Ansonsten gilt das Sprichwort: Freiheit muss man sich teuer erkaufen.
Gruß Vic
Hallo Vic ,war kurz mal verloren hab mich aber wieder gefunden
danke für deine Antwort werde mal meinen Anwalt anrufen ob man da noch was machen kann.
Bin ja schon froh das ich diese Hilfe überhaupt bekomme dennoch weis ich manchmal nicht was ich wann noch wie zahlen soll.
Gruß Ronny
>Programm< zur Berechnung der PKH.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Ronny,
das ist eben das Dilemma an einer Scheidung: Es kostet und kostet .....
Finanziell ist das für viele der Absturz. Da sind die Raten für die PKH noch das gringste.
Kleiner Tip: Die PKH deckt NUR die Kosten für das Scheidungsverfahren an sich ab !!!
Aussergerichtliche "Bodenkämpfe" um Unterhalt; Hausrat Zugewinnausgleich und allen anderen Mist der dann hoch kommt,
lassen sich die Anwälte separat von Ihrer Mandantschafft bezahlen.
Aber das hat Dir dein Anwalt sicher schon gesagt ...... 🙂
Mich haben die aussergerichtlichen Unterhaltsforderungen der Exe auf TU seinerzeit 600 € bei 2 Anwälten extra gekostet,
trotzdem alle Beteiligten meine Einkommenslage kannten.
Gruß Vic