Hallo,
ich hab am Donnerstag meinen ersten Termin beim Anwalt wegen stark eingeschränkten Umgang mit meiner Tocher. Muss ich die Prozesskostenhilfe (hätte sehr wahrscheinlich Anspruch darauf) noch vor dem ersten Anwaltstermin beantragen oder reicht dass auch noch nachdem ich mich vom Anwalt beraten lassen habe?
Liebe Grüße
PP
Hallo PP,
üblicherweise hat der RA das PKH-Antragsformular da und wird es mit Dir gemeinsam ausfüllen bzw. Dir sagen, was Du noch an Unterlagen liefern mußt.
Falls Du ganz sicher gehen willst, kannst Du erst mal einen Beratungsschein beim Gericht holgen. Auch da mußt Du Formulare ausfüllen und Unterlagen bringen. Aber dann ist sicher, daß die Erstberatung für Dich kostenfrei ist.
Gruß, xyz
Danke, in dem Fall werde ich mich erstmal vom Anwalt beraten lassen ich hatte nur die Befürchtung dass man vielleicht seinen Anspruch auf PKH ganz verlieren könnte.
Liebe Grüße
PP