Hallo!
Ich hatte vor knapp 2 Wochen einen Gerichtstermin zwecks BU-Streit. Mir wurde vor Prozessbeginn Prozesskostenhilfe gewährt. Kann ich jetzt die bereits gezahlten Rechtsanwaltskosten zurückbekommen?
Gruß andree74
Hallo Andree,
Kann ich jetzt die bereits gezahlten Rechtsanwaltskosten zurückbekommen?
Ich denke nicht. Allerdings darf der Anwalt dann nicht doppelt abrechnen, sondern muss die Zahlung in seinem Erstattungsantrag angeben.
Kann mich auch irren, aber ich denke, wenn jemand diese Kosten erst einmal aufgebracht hat, warum sollten sie dann letztlich doch den Steuerzahler treffen? Da müsste es dann schon nachvollziehbare Gründe geben.
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna