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PKH-Was kann ich alles absetzen?

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(@spoon10)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen.
Habe eine Brief vom Familiengericht bekommen.Sie wollen wissen ob sich unsere wirtschaflichen Verhältnisse haben.Habe PKH im Jahre 2005 bewilligt bekommen.Ich leiste meinem Sohn 196 Euro Kindsunterhalt.Habe mit meiner Frau eine süße dreijährige Tochter sowie lebt die große Tochter meiner Frau ^(aus erster Ehe) bei uns im Hausstand (Kindsunterhalt 340 ).Bekomme ich dann für alle drei Kinder einen Freibetrag und wird der Unterhalt der Großen mitangerechnet als Einkommen?
Ich bin total verzweifelt.
Viel Dank schon einmal für eure Hilfe
Gruß spoon10

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.01.2009 12:48
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus spoon10!
Ich denke, es wird wohl in dem Schreiben im die Rückzahlung des gewährten PKH gehen.
Daher einfach wahrheitsgemäß beantworten; wenn Du nicht zahlen kannst, wird wahrscheinlich auch nix weiter passieren!

Falls dem nicht so ist, müßtest evtl. ein bisserl expilziter aufdröseln, um was es Dir geht.

KU hat (familienrechtlich)  mit Deinem Einkommen nix zu tun, da es dem entsprechenden Kind zusteht. KU wird m.W. nur als Einkommen einer Bedarfsgemeinschaft in Rahmen von ALGII betrachtet.

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

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Geschrieben : 19.01.2009 13:03
(@spoon10)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Marco!
Vor zwei Jahren kam die erste Nachfrage.Bekomme ich denn auch einen Freibetrag für das Kind wofür ich Unterhalt leiste?
Danke aus dem Westen
Gruß Frank

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Themenstarter Geschrieben : 19.01.2009 13:10
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Frank!

Bekomme ich denn auch einen Freibetrag für das Kind wofür ich Unterhalt leiste?

Meines Wissens ja, denn KU geht vor allem anderen, selbst Rückzahlung von PKH...

Grüße
Marco

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Geschrieben : 19.01.2009 13:19
(@spoon10)
Schon was gesagt Registriert

Hi Marco.
Also müßte ich also drei Freibeträge für die Kinder à 270 Eur bekommen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.01.2009 13:22
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein,

Du gibst ja bei der Überprüfun g dein Einkommen an.

Dort kanns t du dann den titulierten KU von 196 € abziehen und für das bei dir lebenden Kind, das du mit deiner Frau hast nochmal die 196 €. Das Kind deiner Frau, für das sie KU bezieht, wird bei dir in keinster Weise mindernd angerechnet.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 19.01.2009 13:27
(@jemmy)
Registriert

Hallo

Zieh dir mal <<< dieses Program >>> runter. Das könnte dir helfen.

LG Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

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Geschrieben : 19.01.2009 13:44
(@spoon10)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe doch dann noch Freibetrge für die Kinder nach der ZPO, oder?
Danke Gruß Frank

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Themenstarter Geschrieben : 19.01.2009 13:51
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aber nur für deine leiblichen Kinder

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 19.01.2009 13:56
(@spoon10)
Schon was gesagt Registriert

Aha jetzt hab ich es drin.Aber was ist mit der Tochter meiner Frau aus erster Ehe.Sie lebt ja mit bei uns in der Wohnung und erhält Unterhalt von
ihrem Vater.
Gruß Frank

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Themenstarter Geschrieben : 19.01.2009 14:00




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Da du für diese Tochter keine Unterhaltspflicht hat, wird sie bei dir nicht berücksichtigt. Ihr KU wird bei dir wiederum auch nicht berücksichtigt

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 19.01.2009 14:06
(@spoon10)
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Superlieben vielen dank für eure hilfe.
Gruß Frank

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Themenstarter Geschrieben : 19.01.2009 14:08
(@spoon10)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusmmen.
Ich beziehe PKH ohne Rückzahlung.
Jetzt muß ich wieder alles offenlegen ob sich irgendetwas geändert hat.
Wir hatten1 Monat nachdem ich im Jahre 2007 die erste Prüfung für die PKH hatte einen schweren Autounfall.Uns ist im Stauende jemand ungebremst aufgefahren.Haben Schmerzensgeld erhalten sowie das Auto wurde ersetzt.Gott sei dank ist uns nichts passiert!!!
Haben uns natürlich ein neues gebrauchtes Auto gekauft.
Bekomme ich jetzt von dem Rechtspfleger einen verbraten weil wir einen neuen gebrauchten Wagen gekauft haben???
BITTE HELFT MIR
Danke
Gruß Frank
P.S:Wir haben 3000 Euro finanziert

Zusammengeführt von Beppo: Warum stellst du die Frage in 2 Fäden?

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Themenstarter Geschrieben : 19.01.2009 16:35
(@jemmy)
Registriert

Hallo

Wenn ich mich auf die Schnelle recht erinnere, ist der Freibetrag 2600.- Euro. Die darf man sozusagen zu Hause rumliegen haben, ohne das sie berücksichtigt werden.
Nein, aus deinem gebrauchten kann dir keiner einen Strick drehen. Aber die Raten würde ich als Belastung mit angeben.

LG Jemmy

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Geschrieben : 19.01.2009 17:29
(@spoon10)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Jemmy.
Danke für deine Antwort.
Kann ich denn die Raten als Belastung angeben, weil sie ja nach der PKH Bewilligung entstanden sind.
Gruß Frank

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Themenstarter Geschrieben : 19.01.2009 19:59
(@jemmy)
Registriert

Hallo

Kann ich denn die Raten als Belastung angeben, weil sie ja nach der PKH Bewilligung entstanden sind.

Das ist unerheblich. Letzten endes wird ja der "Ist" Zustand abgefragt. Sie wollen wissen, ob du jetzt Leistungsfähig bist. Im Zweifelsfall alles angeben und auflisten und gut ist.

LG Jemmy

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Geschrieben : 19.01.2009 21:11
(@spoon10)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen.
Also.Ich kann die Raten für den erworbenen Wagen ,bei der schriftlichen Abfrage vom Amt, angeben.Erkennen die das denn an.Im Endeffekt mußten wir ja einen Wagen haben.
Gruß Frank

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Themenstarter Geschrieben : 20.01.2009 15:29
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Frank!
Einfach nicht lange fragen, sondern Aufstellung über Einnahmen und Ausgaben machen, abschicken und ferddsch!
Wenn die PKH-Stelle mit irgendwas nicht einverstanden ist, wird die sich schon melden und rückfragen...

Grüße ausm Süden
Marco

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Geschrieben : 20.01.2009 15:34
(@spoon10)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Marco!
Mal wieder ich.
Mache mir nur Sorgen das die (das AMT) sagt:Warum kaufen sie sich einen Gebrauchten Wagen für 14000 Euro(Unfallauto=7000 Euro+4000 Schmerzensgeld für meine Frau und mich=11000+3000 finanziert.Da bin ich echt schissig
Gruß Frank

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2009 17:27
(@spoon10)
Schon was gesagt Registriert

Muß ich das Auto verkaufen?
Gruß Frank

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2009 20:22




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