Hallo zusammen.
Habe eine Brief vom Familiengericht bekommen.Sie wollen wissen ob sich unsere wirtschaflichen Verhältnisse haben.Habe PKH im Jahre 2005 bewilligt bekommen.Ich leiste meinem Sohn 196 Euro Kindsunterhalt.Habe mit meiner Frau eine süße dreijährige Tochter sowie lebt die große Tochter meiner Frau ^(aus erster Ehe) bei uns im Hausstand (Kindsunterhalt 340 ).Bekomme ich dann für alle drei Kinder einen Freibetrag und wird der Unterhalt der Großen mitangerechnet als Einkommen?
Ich bin total verzweifelt.
Viel Dank schon einmal für eure Hilfe
Gruß spoon10
Servus spoon10!
Ich denke, es wird wohl in dem Schreiben im die Rückzahlung des gewährten PKH gehen.
Daher einfach wahrheitsgemäß beantworten; wenn Du nicht zahlen kannst, wird wahrscheinlich auch nix weiter passieren!
Falls dem nicht so ist, müßtest evtl. ein bisserl expilziter aufdröseln, um was es Dir geht.
KU hat (familienrechtlich) mit Deinem Einkommen nix zu tun, da es dem entsprechenden Kind zusteht. KU wird m.W. nur als Einkommen einer Bedarfsgemeinschaft in Rahmen von ALGII betrachtet.
Grüße ausm Süden
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo Marco!
Vor zwei Jahren kam die erste Nachfrage.Bekomme ich denn auch einen Freibetrag für das Kind wofür ich Unterhalt leiste?
Danke aus dem Westen
Gruß Frank
Servus Frank!
Bekomme ich denn auch einen Freibetrag für das Kind wofür ich Unterhalt leiste?
Meines Wissens ja, denn KU geht vor allem anderen, selbst Rückzahlung von PKH...
Grüße
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Hi Marco.
Also müßte ich also drei Freibeträge für die Kinder à 270 Eur bekommen?
Nein,
Du gibst ja bei der Überprüfun g dein Einkommen an.
Dort kanns t du dann den titulierten KU von 196 € abziehen und für das bei dir lebenden Kind, das du mit deiner Frau hast nochmal die 196 €. Das Kind deiner Frau, für das sie KU bezieht, wird bei dir in keinster Weise mindernd angerechnet.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo
Zieh dir mal <<< dieses Program >>> runter. Das könnte dir helfen.
LG Jemmy
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Ich habe doch dann noch Freibetrge für die Kinder nach der ZPO, oder?
Danke Gruß Frank
Aber nur für deine leiblichen Kinder
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Aha jetzt hab ich es drin.Aber was ist mit der Tochter meiner Frau aus erster Ehe.Sie lebt ja mit bei uns in der Wohnung und erhält Unterhalt von
ihrem Vater.
Gruß Frank
Da du für diese Tochter keine Unterhaltspflicht hat, wird sie bei dir nicht berücksichtigt. Ihr KU wird bei dir wiederum auch nicht berücksichtigt
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Superlieben vielen dank für eure hilfe.
Gruß Frank
Hallo zusmmen.
Ich beziehe PKH ohne Rückzahlung.
Jetzt muß ich wieder alles offenlegen ob sich irgendetwas geändert hat.
Wir hatten1 Monat nachdem ich im Jahre 2007 die erste Prüfung für die PKH hatte einen schweren Autounfall.Uns ist im Stauende jemand ungebremst aufgefahren.Haben Schmerzensgeld erhalten sowie das Auto wurde ersetzt.Gott sei dank ist uns nichts passiert!!!
Haben uns natürlich ein neues gebrauchtes Auto gekauft.
Bekomme ich jetzt von dem Rechtspfleger einen verbraten weil wir einen neuen gebrauchten Wagen gekauft haben???
BITTE HELFT MIR
Danke
Gruß Frank
P.S:Wir haben 3000 Euro finanziert
Zusammengeführt von Beppo: Warum stellst du die Frage in 2 Fäden?
Hallo
Wenn ich mich auf die Schnelle recht erinnere, ist der Freibetrag 2600.- Euro. Die darf man sozusagen zu Hause rumliegen haben, ohne das sie berücksichtigt werden.
Nein, aus deinem gebrauchten kann dir keiner einen Strick drehen. Aber die Raten würde ich als Belastung mit angeben.
LG Jemmy
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
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Hallo Jemmy.
Danke für deine Antwort.
Kann ich denn die Raten als Belastung angeben, weil sie ja nach der PKH Bewilligung entstanden sind.
Gruß Frank
Hallo
Kann ich denn die Raten als Belastung angeben, weil sie ja nach der PKH Bewilligung entstanden sind.
Das ist unerheblich. Letzten endes wird ja der "Ist" Zustand abgefragt. Sie wollen wissen, ob du jetzt Leistungsfähig bist. Im Zweifelsfall alles angeben und auflisten und gut ist.
LG Jemmy
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Hallo zusammen.
Also.Ich kann die Raten für den erworbenen Wagen ,bei der schriftlichen Abfrage vom Amt, angeben.Erkennen die das denn an.Im Endeffekt mußten wir ja einen Wagen haben.
Gruß Frank
Servus Frank!
Einfach nicht lange fragen, sondern Aufstellung über Einnahmen und Ausgaben machen, abschicken und ferddsch!
Wenn die PKH-Stelle mit irgendwas nicht einverstanden ist, wird die sich schon melden und rückfragen...
Grüße ausm Süden
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo Marco!
Mal wieder ich.
Mache mir nur Sorgen das die (das AMT) sagt:Warum kaufen sie sich einen Gebrauchten Wagen für 14000 Euro(Unfallauto=7000 Euro+4000 Schmerzensgeld für meine Frau und mich=11000+3000 finanziert.Da bin ich echt schissig
Gruß Frank
Muß ich das Auto verkaufen?
Gruß Frank