hallo ihr lieben
ich bin etwas verwirrtund benötige heute mal hilfe von euch..hab heute post vom amtsgericht bekommen.
ich habe bei der scheidung (2005) pkh ohne zahlungsbestimmungen bewillgt bekommen.
jetzt sollen meine wirtschaftlichen verhältnisse erneutgeprüft werden.dazu soll ich den selben
pkh antrag nochmal ausfüllen.
ich habe aber angst irgendwas falsch zu machen bzw bei einigen sachen bin ich total unsicher was ich dort rein schreiben soll.
nun meine fragen.
1.kann ich irgndwo kostenlos hile beim ausfüllen bekommen (meine anwältin meinte damals ,dabei kann man soviel falsch machen was über gut und böse entscheidet) :exclam:
2. was habe ich zu befürchten.verdienst 100o euro netto,unterhalt für die kids 566 euro und 308 euro kindergeld.
aber die kids kosten ja auch was (da stehtirgendwas von unterhaltspflichigen personen bin ich ja indiregt auch für meine kids :erstaunt039:
3. muß ich das einkommen von meinem lg angeben??????????????
viele fragen und viel unsicherheit
ich hoffe ihr könnt schnell licht ins dunkel bringen
danke schon mal
lg lupina
[blau] vertrauen ist wie ein kartenhaus,mühsam aufzubauen,aber in sekundenschnelle zu zerstören[/blau]
Moin,
tatsächlich wird in (mehr oder minder regelmäßigen) Abständen geprüft, ob ehem. gewährte PKH wegen geänderter Einkommens- und/oder Vermögensverhältnisse rückforderbar ist. Dies geht bis zu 4 Jahre nach PKH-Beschluss.
Das Formular muss nach bestem Wissen und Gewissen wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Erforderliche Belege sind beizufügen. Normalerweise liegt eine Ausfüllhilfe bei. Soooo gefährlich ist das Ausfüllen nun auch nicht. Und bei deiner Einkommenssituation würde ich schätzen, dass es bei der Gewährung der PKH ohne Rückzahlung bleibt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!