Benachrichtigungen
Alles löschen

PKH

 
(@jazzywue)
Rege dabei Registriert

Moin!

Kurze Frage:

Formular wurde ausgefüllt, jetzt kam ein Schreiben, dass irgendwie der Mitnachweis fehlt. Reicht da nicht eine Kopie des Mietvertrages?

Was muss ich denn da sonst noch beachten???

lg

eure Andrea :red:

Wer den Mut verliert, verliert die Kraft!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.07.2004 10:53
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Andrea,

bei mir hatte der Mietvertrag als Nachweis ausgereicht. Ist der vielleicht nicht bei gericht angekommen? Einfach mal anrufen. Vielleicht wollen die ja Kopien der Kto-Auszüge haben?

Ansonsten alles rein packen an Verpflichtungen, was nur geht.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2004 10:55
(@jazzywue)
Rege dabei Registriert

Hi Deep!

Hab nämlich auch gedacht, das reicht.

Hmm... Dann bekommen die halt die Kontoauszüge auch noch...

Danke für Deine schnelle Info!

andrea :redhead:

Wer den Mut verliert, verliert die Kraft!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.07.2004 10:59
(@jazzywue)
Rege dabei Registriert

Moin Leute!

Wieder mal eine kurze Frage zum Thema PKH:

Mit der Prozesskostenhilfe werden doch erst mal die Gerichtskosten bezahlt, oder? Den Rest (fals was übrig bleibt... ) bekommt doch der Anwalt oder?

Mein Schatz hat jetzt nämlich eine Rechnung der Anwältin über 800 Euro (!!!!!!) 😮 bekommen. Oh man. Ist sowas normal? Aber eine richtige Aufstellung ihrer Tätigkeiten war nicht dabei. *wunder*

liebe Grüße

eure

Andrea (-> die glaubt, den falschen Beruf ergriffen zu haben... :cul: )

Wer den Mut verliert, verliert die Kraft!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.08.2004 14:51
(@jazzywue)
Rege dabei Registriert

Hey? Hat denn keiner ne schlaue Antwort? :red:

Wer den Mut verliert, verliert die Kraft!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.08.2004 21:31
(@Melly)

Hallo Andrea,

normalerweise sind die anwaltskosten mit der PKH gedeckt.
Jetzt stellt sich die Frage für was die Anwältin alles PKH beantragt hat.
Wenn das nur die Scheidung war, was bei Euch zu klären war, dann ist das nicht richtig.
Hat die gute Frau aber nur Antrag für Scheidung auf PKH gestellt und nicht für Unterhaltsklage wird er das zahlen müssen.
Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2004 21:45
(@jazzywue)
Rege dabei Registriert

Nur für Umgang.

Was heißt das jetzt defakto?

Danke für die Antwort... :red:

Ich hab schon gedacht es will heute keiner mit mir reden... *g*

liebe Grüße

eure

Andrea (schon total verwirrt...)

[Editiert am 4/8/2004 von jazzywue]

Wer den Mut verliert, verliert die Kraft!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.08.2004 21:49
(@Melly)

Hmm...also dann linkt Euch die Anwältin oder Ihr seit ohne Beratungsschein hin und die verlangt schonmal das Eingangsgespräch zu nem Wahnsinnspreis oder den Antrag für PKH läßt sie sich bezahlen.
Normalerweise, sollte es zu einer Bewilligung der PKH gekommen sein und damit auch ein Prozess, muß er nix zahlen.
Ich würd die Anwältin direkt anschreiben, am besten per Einschreiben und eine klare Aufstellung verlangen, sagt ihr, man muß doch auch wissen warum soviel zusammen gekommen ist.
Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2004 21:54
(@jazzywue)
Rege dabei Registriert

Alles klaro. Das werde ich machen!

Herzlichen Dank und liebe Grüße

eure

Andrea :red:

Wer den Mut verliert, verliert die Kraft!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.08.2004 21:57