Pflegefamilie
 
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Pflegefamilie

 
(@derdicke)
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Hallo zusammen,

habe mal wieder eine Frage:

Tochter 16 Jahre lebt bei meiner Ex die auch das alleinige Sorgerecht hat.Nachdem sie mit ihren Stiefvater handgreifliche Auseinandersetzungen hatte wurde sie vom Jugendamt in eine Pflegefamilie gesteckt.
Da eine Beistandschaft besteht bekam ich von diesen Post das die Unterhaltszahlungen bis auf weiteres eingestellt sind.

Ein paar Tage später kam wieder Post vom JA Abteilung Pflege ich müsste nun für die Pflegefamilie zahlen .
Auf Anfrage ob meine Ex auch zahlen müsste hieß es nein kein Einkommen auch ihr Ehemann der ja der Verursacher ist
braucht nix zahlen nur ich.
Meine Frage nun wie lange muß ich zahlen habe einen unbefristeten Titel und zur Zeit noch meine 2 Tochter die nächstes Jahr 18 wird.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.10.2008 16:15
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

warum holst du deine Tochter nicht zu dir?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2008 17:41
(@derdicke)
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Das hatte ich 2006 schon mal gemacht da sind beide Kinder zu uns gekommen sind nach  4 Monaten wieder zurück gegangen weiß bis heute nicht warum hatte danach auch viel ärger mit den JA.
Seitdem haben wir keinen Kontakt mehr übers Internet wurde mir mitgeteilt das ich nicht ihr Vater bin und sie in ruhe lassen soll.
Ihr Hobby ist zur Zeit saufen,Disko und nicht mehr,denke für Schule oder Ausbildung hat sie keine Lust den  ich zahle Ja.
Daher hätte ich gern gewußt wie lange ich denn zahlen darf.

Jürgen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.10.2008 20:30
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi derdicke

Die Unterhaltspflicht selbst ist zeitlich nicht befristet (§1601 BGB). Allgemein gilt, dass Du Deinem Kind solange UH zahlen darft, bis es einen Beruf erlernt hat - event. noch eine darauf beruhende Weiterbildung - und damit wirtschaftlich selbstständig ist. Allerdings gibt es Bestimmungen, wonach das Kind aktiv dies anstreben muss. Solange es minderjährig ist, ist es einfach nur ein Kind. Mit der Volljährigkeit ist es aber auch für sich selbst verantwortlich und die Sorgepflicht der Eltern entfällt. Dann werden die Karten neu gemischt.

Trotzdem, auch nach dem was vorgefallen ist, jeder sollte die Chance auf einen Neuanfang bekommen. Sprich noch mal mit ihr. Zeige, dass deine Tür zumindest für ein Gespräch geöffnet bleibt. Und denke daran, sie ist 16 (wenn ich daran denke, welche Flusen ich im Kopf manchmal hatte, wird mir heute noch schlecht).

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2008 21:07
(@derdicke)
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Das Problem mit den Reden ist zwecklos werde beleidigt wie es nur geht auch meine Frau ,ich Glaube das ist auch nix für die allgemeinheit könnte schon ein Buch darüber schreiben.Das Jugendamt wird also wenn ich das richtig verstehe ab den 18.Lebensjahr weiter die Kosten von mir haben wollen und meine Ex braucht nix zahlen weil sie ja Hausfrau ist.
Ist das richtig so??

Jürgen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.10.2008 13:05
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja mit 18 wird das PFlegeverhältnis i.a. beendet, da dann der junge Mensch für sich verantwortlich ist. Das JA kann dann zwar noch auf Bitte des Kindes sich um den Unterhalt kümmern, aber in erster Linie ist er dann dafür selsbt verantwortlich.Wenn von der KM nichts zu holen ist, dann wird die Last an dir hängenbleiben, aber ab 18 mit einigen anderen Bedingungen, die auch eine Pflicht des Kindes enthalten.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2008 13:27