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OLG Frankfurt: Zur Problematik von Zwangsmitteln zur Durchsetzung Umgangsrecht

 
(@mariposa)

Tach,
also hab gerade den Newssticker bezüglich - OLG Frankfurt: Zur Problematik von Zwangsmitteln zur Durchsetzung Umgangsrecht - gelesen und so richtig verstanden hab´ich das nicht!?!?!!! Kann mir das mal jemand "leicht" verständlich erklären?  🙂
Danke lg mariposa

Zitat
Geschrieben : 10.06.2009 11:11
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich versuchs mal,

es wurde ein Umgangsvergleich geschlossen. In diesem wurden auch Zwangsmittel angedroht, falls der Umgang nicht gemäß des Vergleichs stattfindet.

Nun kan es zu einem Vorkommnis, aufgrund dessen die KM (berechtigte) Ängste hat, das der KV das Kind nicht mehr herausgibt und sie deshalb in einem erneuten Verfahren BU fordert, gepaart mit dem ASR.
Da ein neues Verfahren anhängig ist und der Umgang, der im Vergleich festgesetzt wurde, nicht mehr durchführbar ist,ist auch die Verhängung des Zwangsgeldes gg. die KM überflüssig bzw. nicht notwendig oder statthaft.

Ein Vergleich der sich als nicht durchführbar erweist (ohne das zwangsgeldbedrohte Partei die "Schuld" daran trägt) kann eben kein Zwangsgeld nach sich ziehen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2009 11:32
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und aus diesem oderen anderen Gründen wird eben auch niemals ein Zwangsgeld verhängt.

Irgendetwas spricht immer dagegen. Und sei es, dass die Mutter kein Geld hat.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2009 11:37