Nochmal Streitwert!
 
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Nochmal Streitwert!

 
(@michael8640)
Schon was gesagt Registriert

Soweit ich mich hier schlau gemacht habe errechnet mann den Streitwert einer Scheidung mit dem 3 fachen Nettoeikommen beider Parteien plus ca.1000€ für Versorgungsausgleich minus 250€ pro Kind.Jetzt meine Frage:Wenn wir uns einig sind über KU und Unterhalt für Ehefrau oder Ehegatte(verzichten beide auf Unterhalt),muss das Gericht darüber noch entscheiden was sicher unötig Geld kostet?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.01.2006 14:23
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

wenn keine Anträge gestellt werden, wird das Gericht nicht tätig, entstehen in Folge dessen keine Streitwerte. Wenn das Gericht jedoch zwecks gerichtlicher Titulierung aktiv wird, greifen die Streitwerte.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2006 14:43
(@michael8640)
Schon was gesagt Registriert

und was heisst das????

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.01.2006 14:45
 sky
(@sky)
Registriert

Das heißt: Wenn Einigkeit über EU besteht, braucht das Gericht darüber nicht zu entscheiden, also erhöht sich auch der Streitwert nicht.

Gruss
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2006 15:00