nachnamensgebubg
 
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nachnamensgebubg

 
(@thomas15)
Schon was gesagt Registriert

Ich werde demnäachst Vater werden. Mit meiner Lebensgefährdin würden wir gerne daß unser Kind unsere beide Nachnamen trägt. (i.e. um das leben zu erleichtern wenn z.b. der eine mit dem Kind Reist oder bei Ärzte besuch...)

Wie kann man so etwas antragen?

MfG

Thomas45

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.10.2005 14:59
(@bm-rk)
Registriert

Hallo Thomas15!

Ihr seid nicht verheiratet??
Dann trägt das Kind automatisch den Nachnamen der Mutter!

...und ich glaube, dass man da auch nix ändern kann...aber da bin ich überfragt.

Gruß BM RK

The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2005 15:21
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, thomas (15 oder 45?),

BM RK hat recht - sofern ihr euch nicht anders einigt/entscheidet!!
es gibt verschiedene 'szenarien', u.a. wird auch unterschieden zwischen alleinigem und gemeinsamem sorgerecht bei nichtverheirateten eltern.

schau mal ins BGB, §§1617, 1617a, 1617b ( http://dejure.org/gesetze/BGB/1617.html ), ob ihr dort nicht schon 'euren fall' findet.
falls nicht, würde ich mich 'vertrauensvoll' an euer standesamt wenden (evtl. haben die ja auch eine entspr. website im netz, wie z.b. münchen).

gruss
ulli

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2005 15:30
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Kurzfassung dazu:

Der Name des Vaters ODER der der Mutter, auch bei unehelichen Kindern. Aber beide geht nicht, die Doppelnamen wurden gottlob abgeschafft.

LG Lausebackesmama

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2005 22:32