Muss man sein Recht...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Muss man sein Recht kaufen?

 
(@papamattes)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen!!!

bin neu hier ,,, wollte aber auch mal was los werden.

Habe meine Kinder seit August 2008 nicht mehr gesehen gehabt .... Grund: gab kein KM gab sie mir auf einmal nicht mehr nach nem halben Jahr.
Bin dann aufs JA und die meinten dann nur das ein gemeinsames Gespräch stattfinden muß. Aber die KM verzichtete drauf, wolte das nicht.
Aussage vom JA dann: "Weder belasse ich es so oder ich soll vors gericht gehen". Toll hätte ich ja dann auch gleich machen können.
Dann vor Gericht: "Bin einverstanden mit dem Umgang ... die ersten 5 male müße es halt betreut sein ... und würde sie dann ab juli übers WE bekommen." GUT GUT .. bin ja mal gespannt ob sie sich dran hält wenn ich das alles hier so les!!!

Nur was mich dabei am meisten ärgert: Ich soll für die Gerichtskosten zahlen und sie hatte auch Prozesshilfe beantragt und muß nichts zahlen ... SAG MAL IST DAS NOCH RECHT ,,, WENN MAN SICH DAS RECHT KAUFEN MUß UND DIE ANDERE SEITE UNGESCHOREN DAVON KOMMT?

Was meint ihr dazu?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2009 09:28
(@bigdaddy84)
Schon was gesagt Registriert

ist es nicht immer so......... 😡
da kann wohl jeder von uns ein lied darüber singen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2009 13:02
(@dibaa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,
also ich brauchte bis jetzt noch keine Gerichtskosten bezahlen (voll freu) ab dem 2. Beschluss darf KM alles bezahlen, Anträge auf GKBH Ihrerseits wurden abgelehnt:
"Der Antrag der Mutter auf Bewilligung von Prozesskostenbeihilfe für das Zwangsvollstreckungsverfahren wird mangels Erfolgsaussicht zurückgewiesen."

Ohne jetzt gehässig sein zu wollen, aber das geht runter wie ÖL.  😉
MfG Dibaa

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2009 13:54
(@redblack)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

komisch eigentlich hättest prozesskostenhilfe eher bekommen sollen als KM,da recht auf deiner seite ist....

Du hast ein recht dein kind zu sehen,und KM darf das nicht verbieten sonst wurde keine Prozesskostenhilfe bekommen,also so hat es mir mein RA erzählt,KM die nicht wollen das KV kein Umgangsrecht bekommen,kriegen auch keine prozesskostenhilfe,und da erfolg mehr auf der seite vom KV is kriegen meistens die KV prozesskostenhilfe,wundert mich das es bei dir andersrum ist......

Gruß

RedBlack

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2009 00:04