Hallo Romy,
Achso, naja gut, du konntest ja sicher nachweisen, dass du das Geld überwiesen hattest, (...)
Da kennst du aber unsere großartigen Behörden schlecht!
Ich hatte hier praktisch den gleichen Fall wie Beppo, nur dass ich nach der Trennung von meiner Ex zwar vorübergehend noch Bezugsberechtigter war, die Kindergeldkasse das Kindergeld aber schon auf das Konto meiner Ex überwiesen hat (offenbar hatte ich dieses Drecksformular für die Änderungsmeldung an irgendeiner Stelle falsch verstanden). Jedenfalls, einige Zeit später hat die Kindergeldkasse das Kindergeld tatsächlich von mir zurückhaben wollen, und mein Hinweis an diese Halbidioten, dass sie nur in ihrer eigenen Buchhaltung nachzusehen bräuchten, an wen sie's ausgezahlt hatten, ist mit dem lapidaren Kommentar zurückgekommen: Das ist völlig unerheblich, wir haben trotzdem einen Rückforderungsanspruch gegen Sie ...
Glücklicherweise habe ich eine vergleichsweise kooperative Ex - erst als sie der Kindergeldkasse schriftlich bestätigt hat, dass tatsächlich sie das Kindergeld erhalten hat und nicht ich, war Ruhe im Karton.
Für deine Situation ist es natürlich gut, dass die Kindergeldkasse so ist, wie sie anscheinend nun mal ist 😉
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Genau so.
Auch meine Ex hat freundlicherweise bestätigt, dass sie das KG erhalten hat.
Sonst hätte ich mich auf den Kopf stellen können mit meinen Belegen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi
KG wird von der FamK ausgezahlt, auf welches es einen Rechtsanspruch gibt. Für den KG-Anspruchsberechtigten ist daher einzig und allein die FamK Ansprechpartner, auf Dritte braucht er sich nicht verweisen lassen. Mich hat die FamK bei Antragsstellung gefragt, ob ich rückwirkend ab Anspruchsbeginn oder ab dem nächsten Monat das KG möchte. Diese Wahlmöglichkeit hat der Antragssteller. Mir wurde dort gesagt, mindestens für 6 Monate rückwirkend ist es für die FamK lediglich ein Verwaltungsakt, KG zu zahlen oder rückzufordern. Wenn sie es von Dir rückfordern weil irgendeine Bescheinigung vergessen wurde wirst Du sehen, wie einfach das für die ist.
Und Anspruchsberechtigter für das KG ist nicht derjenige, welcher das Geld überwiesen bekomm, sondern der, welcher bei der FamK als Anspruchsberechtigter geführt wird. Wenn z.B. im Fall von Malachit er immer noch dort aufgeführt wurde, aber das Geld an die KM überwiesen wurde, so hat er letztendlich das KG dennoch erhalten. Haften tut der Empfänger auch nicht, sondern der Anspruchsberechtigte.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
danke für deine Rückmeldung.
Das heißt im Klartext: Wenn die FamK sagt, nö, wir zahlen es nicht aus für die nun schon 2 Monate, holt es euch mal von der KM, dann legen wir gegen die Entscheidung Widerspruch ein, weil es nicht unser Problem ist, dass die FamK "nich ausm Arsch kommt" mit der Bearbeitung, richtig? Und die KM, die ja wissentlich und willentlich NICHT gemldet hat, dass ihre Kinder zum KV gewechselt sind, kriegt hoffentlich richtig einen auf den Deckel...
LG von Romy 🙂 :thumbup:
Moin,
Und die KM, die ja wissentlich und willentlich NICHT gemldet hat, dass ihre Kinder zum KV gewechselt sind, kriegt hoffentlich richtig einen auf den Deckel...
diese Meldung erfolgt in der Regel nicht durch den Elternteil, bei dem das Kind auszieht, sondern durch den, in dessen Haushalt es wechselt. Ähnlich wie beim Einwohnermeldeamt, wo man sich am neuen Wohnsitz an und nicht etwa am bisherigen abmeldet. Wenn der Vater das versemmelt hat, ist das zunächst sein Problem und nicht das seiner Ex.
Es ist auch nicht entscheidend, ob die Ex einen auf den Deckel bekommt (das wird sie auch nicht; die Familienkasse ist ja kein Strafgericht), sondern nur, dass das KG in den richtigen Haushalt fliesst.
Grüssles
martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi Martin,
die Meldung erfolgte ja zeitnah, nur die FK hat eifnach an die KM weitergezahltm weil der Antrag einfach ein wenig lange bearbeitet wurde, von daher ist m.E. die FK in der Pflicht das GEld auszuzahlen und eben von der KM zurückzu verlangen.
Bei Vätern wird das durchaus so gehandhabt. Bei Mütter nicht. Den Grund ahne ich allerdings. Von den KM ist meist ja nix zu holen, also würde die FK lange auf das GEld warten, daher ist es doch einfach die Rückfoderung dem KV aufs Auge zu drücken. Wenn der dann kein Geld sieht, ist das ja seine Sache 😉
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi
Die Modalitäten rund ums KG werden >hier< von der Arbeitsagentur in einem Merkblatt aufgeführt. Bei Dir wäre Abschnitt 16 und 17 ganz interessant. Nach Abschnitt 8 kann KG übrigens bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragt, ebenso bis zu 4 Jahre zurückverlangt werden.
Der Bezug von KG ist immer ein Verhältnis zw. Berechtigten und FamK. Dritte haben da nichts zu suchen. Daher ist es ein Unding, dass Du das KG vom vorherigen Anspruchsberechtigten verlangen sollst und ausserdem gesetzeswidrig. Du hast nämlich keinerlei Rechte ggü. dem vorherigen Anspruchsberechtigten, wohl aber die FamK über die Mitteilungspflicht -> Bezug von KG ohne Anspruchsberechtigung (Abs.8 ). Also nicht von der FamK verschaukeln lassen sondern einfach die Ansprüche einfordern. Es ist der Job der FamK, dies zu regeln. Bei Verweigerung greift übrigens eine Dienstaufsichtsbeschwerde - der Name des Sachbearbeiters steht ja auf dem Schreiben. Notfalls muss geklagt werden.
Es ist übrigens von Vorteil, mit denen weitestgehend oder gar ausschliesslich schriftlich zu kommunizieren.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
ich bins wieder!
Tja, und wieder sind 10 Tage vergangen, ohne dass sich etwas getan hätte. Weder Geld noch Bescheid sind ins Haus geflattert. Laut Tel.zentrale hat sich die ehem. zuständige FamK noch immer nicht gerührt, trotzdem ich nochmals ein Fax hingeschickt hab, mit der Kopie des Beschlusses von der Übertragung des all. ABR auf den KV; habe auch darauf hingewiesen, erneut, dass die KM das Geld nicht an den KV auszahlen wird.
Was können wir tun, um die Sache zu beschleunigen? Nach unserem Kenntnisstand ist das Geld für Juli erneut ausgezahlt worden. Das sind nun schon 2mal 368 €.
Wir wissen echt nicht weiter...
LG Romy
Moin,
sag mal kann das KG nicht auch an Stiefeltern ausgezahlt werden? Wenn der KV das an Dich abtritt, dann kannst Du das doch auch über Deinen AG auszahlen lassen, oder?
Bilde mir ein, dass mein Stiefvater damals das KG für meine Schwester bekommen hat.....
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin Romy,
es gibt nach meiner Kenntnis keinen Anspruch darauf, dass die Mutter das Kindergeld direkt an den Vater auszahlt, sondern - wie bereits beschrieben - einen Anspruch des Vaters als betreuenden Elternteil auf das Kindergeld und einen Rückforderungsanspruch der Familienkasse gegen die Mutter.
Wir reden von einer deutschen Behörde - da funktioniert das nicht innerhalb von ein paar Tagen (andere User haben in diesem Thread von Monaten berichtet). Aber es geht ja kein Geld verloren; Ihr müsst das nur irgendwie "zwischenfinanzieren", bis die rückwirkenden Zahlungen erfolgen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.