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Meldung ans Jugendamt

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(@romyh)
Registriert

hallo oldie,

wir werden schon gehen, müssen wir ja, ist ja keine Frage. Mir will einfach nicht in mein Hirn, was daran so schwierig sein kann, einen Zettel zu schreiben, dass die Kinder sich mit dem Einverständnis der Mutter bei dem KV aufhalten und er die Kinder wegn der Schule anmelden soll.

Meinste die machen keine Probleme? Schulen hätte ich schon...Gruß

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Themenstarter Geschrieben : 25.05.2011 19:08
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Mir will einfach nicht in mein Hirn, was daran so schwierig sein kann, einen Zettel zu schreiben, dass die Kinder sich mit dem Einverständnis der Mutter bei dem KV aufhalten und er die Kinder wegn der Schule anmelden soll.

Väter sind Täter.
Einen Zettel zu schreiben, der ein Kind so jemand ausliefert ist schwierig!

"Die schlechteste Mutter ist immer noch 1000 mal besser als der beste Vater!
Zitat einer JA-SB.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 25.05.2011 19:17
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Eine Frage hätte ich.

Die Kinder sind nochmal befragt worden. Dieses Mal hätten sie lt Jugendamtsleiter nicht gesagt, sie würden überall geschlagen werden, sondern nur auf Kopf und Backe.

Wer bitte war bei der Befragung dabei? Hat sich das wie ein Verhör gestaltet? Ich denke mal, ich liege da nicht allzuweit daneben. Unter solchen Bedingungen wäre es eine starke Leistung der Kinder, überhaupt weiterhin dazu zu stehen. Und das Gesicht besagter JA-MA kann ich mir auch gut vorstellen, welches sie den Kindern gezeigt hat, falls sie bei der erneuten Befragung dabei war.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 25.05.2011 19:36
(@romyh)
Registriert

Eine Frage hätte ich.Wer bitte war bei der Befragung dabei? Hat sich das wie ein Verhör gestaltet? Ich denke mal, ich liege da nicht allzuweit daneben. Unter solchen Bedingungen wäre es eine starke Leistung der Kinder, überhaupt weiterhin dazu zu stehen. Und das Gesicht besagter JA-MA kann ich mir auch gut vorstellen, welches sie den Kindern gezeigt hat, falls sie bei der erneuten Befragung dabei war.

genau besagte SB und der JA-Leiter waren dabei. Schon genau so, wie du es gesagt hast.

Ach ach ach...Schlagen beginnt schon beim bloßen Erheben der Hand, meiner Meinung nach. Und das Schärfste: Im Gespräch sagte die KM: ja, ich schlag sie auch auf den Arsch, da ist nichts dabei! Bei mir gibts Regeln!

Krasssss!

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Themenstarter Geschrieben : 25.05.2011 19:41
(@romyh)
Registriert

Grade mit der Goßen telefoniert: SB hat folgendes zu den Kindern gesagt:

"So dann stell ich mal hier die Kindergartenfrage: Wo wollt ihr leben, bei Mutti oder Vati?"
"Ich glaub euch nicht dass Mutti euch schlägt, ihr habt ja gar keine blauen Flecken"
"Dass ihr die Woche nicht in der Schule ward, das hat konsequenzen!"

ich fass es echt nicht...

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Themenstarter Geschrieben : 25.05.2011 20:08
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi RomyH

Ich tue mich schwer mit folgendem Ratschlag, aber da jetzt sowieso ABR-Klage beim Gericht eingereicht wurde denke ich, die alte JA-MA muss weg. Und zwar nicht, weil sie der KM zuarbeitet, sondern weil sie eine vorgefasste Auffassung vertritt, die im Umfang kindeswohlgefährdend sich für mich darstellt. Um diese durchzusetzen scheut sie nicht davor zurück, die Kinder in einen Loyalitätskonflikt zu stürzen (Mutter oder Vater), sie als unglaubwürdig "öffentlich" hinzustellen, sie indirekt zu bedrohen (das hat Konsequenzen). M.E. wäre eine Beschwerde mehr als angebracht, und da der JA-Leiter anwesend war und nicht dagegen eingeschritten ist, die Beschwerde an ihn und an seinen Vorgesetzten, wahrscheinlich hier der Bürgermeister. Die Dienst- und  Fachaufsicht liegt entweder beim (Ober-)Bürgermeister oder beim Landrat. Ziel der Beschwerde ist, die JA-MA von diesem Fall zu entbinden.

Auch wenn das dortige JA einem weiteren Verbleib der Kinder beim Vater zugestimmt hat, so liegen hier Verstösse gegen Dienst- und Sorgfaltspflicht des JA im gravierendem Maße vor. Dem JA dürfte klar sein, dass bei den von den Kindern geschilderten Umständen und dem Eingeständnis der KM ein Sorgerechtsentzug bei der KM nach §1666 BGB nicht unwahrscheinlich ist. Und dies mit Wissen des JA, welches de facto eine MA mit dem Fall weiterhin beauftragt, die die Kinder als Lügner darstellt. Die Presse würde sich "freuen". Und überhaupt stellt sich die Frage, ob diese ABR-Beantragung nicht mit härterer Gangart verfolgt werden sollte.

In einem ABR-Verfahren wird das JA vermutlich angehört werden. Der Auftritt besagter JA-MA wird sehr wahrscheinlich nicht anders ausfallen als das bereits erlebte. Die Kinder spielen für sie nicht die geringste Rolle, sind pure Manövriermasse zur Durchsetzung ihrer eigenen Anschauung.

Behandle dies lediglich als Denkanstoss, und hier ist ausserdem der Vater gefragt. Der könnte sich überhaupt mal dazu äussern.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 25.05.2011 22:53
(@romyh)
Registriert

Behandle dies lediglich als Denkanstoss, und hier ist ausserdem der Vater gefragt. Der könnte sich überhaupt mal dazu äussern.

Guten Morgen,

der KV würde sich gern selbst äußern: ich bin sein Medium. Sprechen tut er recht gut, wenn auch mit Grammtik-und AUssprachefehlern und mit nur eingeschränktem Wortschatz. Lesen geht so, aber Schreiben...das ist immer noch wirklich Katastrophe. Ich schreibe hier alles in seinem Sinn.

Was den Rest angeht. Wir werden etwas tun. Heute müssen wir jedoch erstmal irgendwie die pol. Anmeldung und die Anmeldung bei der Schule hinkriegen.
Ich meld mich, wie es weitergeht.

Mit freundlichen Grüßen

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Themenstarter Geschrieben : 26.05.2011 08:16
(@burzel)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Romy,

was mir gerade beim lesen noch eingefallen ist. Das zuständige JA ist am Wonhsitz der Kinder. Und wenn sie nun bei euch gemeldet sind, geht doch mal zu euerm JA hin - mit und/oder ohne Kinder und schildert den ganzen Sachverhalt da nochmal.

LG Burzel

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Geschrieben : 26.05.2011 16:30
(@romyh)
Registriert

Hallo,
zurück vom Behördenmarathon. Es war nicht so einfach die Kinder anzumelden: Das BA verlangte die Unterschrift der Mutter. Nach mehren Telefonaten hat sie die Kinder mit Hauptwohnsitz hier, und Nebenwohnsitz bei der Km gemeldet. Damit konnten wir dann zu den Schulen. Bei der 1. Schule klappte alles ohne Probleme, bei der 2. wollten die den AABR Titel sehen oder was Schriftliches von der KM. Die Sekretärin hat dann bei dem JA angerufen und die SB erreicht. Die hat noch frech am Tel gelogen, aber letztlich gesagt, dass das JA dem Verbleib der Kinder beim KV zustimmt, weil die Kinder sich geweigert hatten mit zur KM zu gehen, und es daher ein "stilles Einvernehmen" mit der KM gäbe. Also konnten wir dann auch die Große anmelden.

So, soweit so gut. DIe RA ist erst am Monatg wieder da, dann haben wir gleich nen Termin gemacht.

Darf mein LG denn nun eigentlich das KiGe beantragen? Oder geht das nicht, steht es der KM zu?

Liebe Grüße

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Themenstarter Geschrieben : 26.05.2011 18:46
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Darf mein LG denn nun eigentlich das KiGe beantragen? Oder geht das nicht, steht es der KM zu?

Kindergeld steht dann Deinem LG zu. Hauptwohnsitz ist ja nun bei Euch.

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 26.05.2011 18:49




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Beim KG ist es unabhängig vom SR oder ABR. Dort steht, dass derjenige Anspruch auf das KG hat, bei dem die Kinder ihren ständigen Aufenthalt haben. Dank poliz. Anmeldung dürfte das jetzt kein Problem darstellen. Falls jedoch hier verschiedene Bundesländer involviert sind (früheres und jetziges, z.B. Brandenburg und Berlin), so kann das dauern. Bei mir waren das satte 5 Monate, und erst meine Beschwerde bei der brandenburgischen FamK-Chefin (dort wurde von der berliner FamK angefragt) brachte Bewegung in die Sache.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 29.05.2011 17:38
(@burzel)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo RomyH,

wollt mal fragen wie es derzeit bei euch läuft?

LG

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Geschrieben : 05.06.2011 22:24
(@romyh)
Registriert

Hallo ihr Lieben,
endlich ein Update von uns.

Erstmal eine Frage @oldie: Bekamst du das KG dann von der FamK nachgezahlt, oder musstest du es von der Ex einfordern? Uns wurde nämlich mitgeteilt, nachdem die KM nun schon den 2. Monat das KG erhalten hat, obwohl bereits im Mai alle Anträge und Bescheinigungen vorlagen, dass die KM es an uns auszahlen muss, was sie natürlich nicht tun wird.

2. Kann man für die Kleinere noch UHV beantragen (11,5 Jahre), obwohl schon an die KM 72 Monate UHV gezahlt wurde?

Aber nun zum spannenden Teil. Die Kinder leben immer noch bei uns, und heute hatten wir den Beschluss vom zuständigen FamG, dass im Zuge einer EA das alleinige ABR auf den KV übertragen wurde. Anhörung ist dann im August mit allen Beteiligten, Kinder vorher.

Die KM hat sich in den nun schon fast 7 Wochen genau 1mal gemeldet, aber nur wegen des Geburtstags der Älteren und auch nur, um den Kindern ein schlechtes Gewisen zu machen und sie unter Druck zu setzen. SMS ist natürlich gespeichert. In S erzäahlt sie ganz konfuses Zeug herum: Erst sagt sie, mein LG hätte die Kinder entführt, im nächsten Moment, sie wäre glücklcih so, und die will jetzt ihr Leben leben, ohne die Kinder.

Die Kinder selbst haben sich gut eingelebt, haben schnell Freunde gefunden, gute Zeugnisse gehabt und schulische sowie sportliche Erfolge verzeichnet. Wohnungssuche geht eher schleppend voran, da große, bezahlbare Wohnungen in Berlin (in unseren Wunschbezirken) im Moment eher Mangelware sind.

Alles in allem läuft es okay, bis auf die Tatsache, dass die FamK in ThH ignoriert, dass die Kinder nicht mehr bei der KM leben, und auf Briefe, Faxe etc nicht reagiert. Was soll man da tun?

Liebe Grüße!

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Themenstarter Geschrieben : 01.07.2011 17:50
(@brille007)
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Moin Romy,

Uns wurde nämlich mitgeteilt, nachdem die KM nun schon den 2. Monat das KG erhalten hat, obwohl bereits im Mai alle Anträge und Bescheinigungen vorlagen, dass die KM es an uns auszahlen muss, was sie natürlich nicht tun wird.

das weiss man bei der Familienkasse auch; ebenso, dass "freiwillig" oft kein Geld rausgerückt wird. Ich kenne das Procedere so, dass man den Termin mitteilt, an dem das/die Kind/er belegbar umgezogen sind bzw. angemeldet wurden - dann bekommt man das Kindergeld (auch rückwirkend) ausgezahlt und die Familienkasse holt es sich bei der Ex wieder.

2. Kann man für die Kleinere noch UHV beantragen (11,5 Jahre), obwohl schon an die KM 72 Monate UHV gezahlt wurde?

nein; entweder 72 Monate lang oder bis zum 12. Lebensjahr - je nachdem, was zuerst erreicht wird.

heute hatten wir den Beschluss vom zuständigen FamG, dass im Zuge einer EA das alleinige ABR auf den KV übertragen wurde.

das ist doch das Wichtigste; alles andere ist nur Geld. Glückwunsch!

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 01.07.2011 18:01
(@romyh)
Registriert

das ist doch das Wichtigste; alles andere ist nur Geld. Glückwunsch!

natürlich ist es das, und wir sind auch überglücklich, aber wir hatten doch einiges an Ausgaben für die Kiddies seitdem sie bei uns sind, und uns fehlen schon den 2. Monat 2mal Kindergeld...

Grüßles

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Themenstarter Geschrieben : 01.07.2011 18:12
(@romyh)
Registriert

Hallo,

ich muss es aus gegebenem Anlass nochmal aufgreifen:

Bekommt man das KG dann von der FamK nachgezahlt, oder muss man es von der Ex einfordern? Uns wurde nämlich mitgeteilt, nachdem die KM nun schon den 2. Monat das KG erhalten hat, obwohl bereits im Mai alle Anträge und Bescheinigungen vorlagen, dass die KM es an uns auszahlen muss, was sie natürlich nicht tun wird.

Wir wissen, dass die KM ihrer Mitteilungspflicht, nämlich dass die Kinder nicht mehr bei ihr leben, nicht nachgekommen ist. Laut HP könnte da sogar ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung auf sie zukommen.

Ich verstehe nicht, warum die Familienkasse nicht ragiert!!! Das ist wirklich unglaublich!

Wir sind ratlos...wir sind leider darauf angewiesen...

Liebe Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.07.2011 22:52
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin
Ich kenne es auch so, dass die Familienkasse das dann neu ausschüttet und von dem Anderen zurück fordert.
Zumindest war das bei mir so.
Ich bin allerdings auch ein Mann.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2011 23:19
(@romyh)
Registriert

Hallo,
die Kinder lebten bei Dir und sind dann zur KM, oder andersrum?

Liebe Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.07.2011 23:36
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Kinder lebten bei uns und dann ist meine Ex mit den Kindern, ausgezogen.

Nach 3 Monaten hat mir die KG-Kasse mitgeteilt, ich hätte das KG (das ich meiner Ex schon ausgezahlt hatte) zurück zu zahlen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2011 23:42
(@romyh)
Registriert

Achso, naja gut, du konntest ja sicher nachweisen, dass du das Geld überwiesen hattest, bei uns denkt die KM nicht im Traum daran, das Geld weiterzuleiten. Wenn schon mehrere Leute hier sagen, dass es üblich ist, dass die FamK nachzahlt, und dann das Geld selbst zurückfordert, dann beruhigt mich das.
Nur die Dame am Telefon sagte was anderes...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.07.2011 23:55




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