Hallo zusammen,
vorgestern Abend hatten wir uns mit einem befreundeten Ehepaar getroffen und wie leider so oft, kam natürlich auch unsere Exenproblematik wieder auf den Tisch.
Einen Aspekt fand ich recht interessant: Exe behauptet ja, sie würde seit mehr als drei Jahren in einem Viehstall hausen, ohne Strom, ohne Heitzung, ohne santäre Einrichtungen, als Bett sollen zwei zusammengeschobene Stühle herhalten.
Nun meinte unser Bekannter, dies sei schlichtweg nicht möglich. Alle meldefähigen Unterkünfte müssten zum Dauerwohnen zugelassen und von der Gemeinde abgenommen sein. Eine Unterkunft, wie oben beschrieben, fiele mit Sicherheit nicht darunter. Zudem würden bei einer Anmeldung regelmäßig auch Grundbesitzabgaben anfallen - wer bezahlt diese?
Weiß jemand diesbezüglich Näheres? Ich weiß nur, das manche Ferienhäuser auch nicht zum Dauerwohnen zugelassen sind.
Für die Unterhaltsfrage selbst dürfte es kaum eine Rolle spielen. Ich erhoffe mir aber, das Lügengespinst ein wenig entwirren zu können um so die Glaubhaftigkeit der Darstellungen aufzuweichen.
LG Uli
Eine Nachfrage beim zuständigen Ordnungsamt könnte Klärung brinden. Wie auch in Meldefrage, so denke ich, das das von Amt zu Amt unterschiedlich gehandhabt wird.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
hy uli,
hier mal meine erfahrungen mit den meldebehörden.
egal welche gesetze und richtlinien es wirklich gibt,gängige praxis ist das sich JEDER einfach irgendwo an und abmelden kann ohne das die richtigkeit automatisch vom meldeamt kontrolliert wird.
die pflicht der kontrolle wird dem hausbesitzer/vermieter zugeschoben.
ob es sich dabei wirklich um eine wohnung handelt oder einen schafstall kontrolliert niemand! 😮
erhöhte grundsteuern fallen nicht an.
müllgebührenbescheide ergehen direkt an die gemeldete person sofern sie sich nicht in einem bereits bestehenden haushalt anmeldet.
das ordnungsamt kontrolliert nur wenn es dazu aufgefordert wird oder es wirklich aufälligkeiten gibt.
zb. 20 personen auf 40qm.
wenns ganz dumm läuft kann es einem also wie uns gehen.
wir hatten ca 6 monate! einen person bei uns im haus gemeldet ohne davon zu wissen.
nur durch zufall kam die sache heraus.
bei nachfrage beim meldeamt wer die anmeldung unterschrieben hat konnte uns keine auskunft erteilt werden.
zitat:"die durchschläge werden nach der anmeldung sofort vernichtet und nicht aufbewahrt!" 😡
gruss sandgren 😎
Hallo Uli,
erkundige Dich doch mal bei z. B. Laubenvereinen.
Bei denen ist es ja auch nicht erlaubt, sich dort fest anzumelden in einem Laubenhäuschen. Zumal da z. B. auch keine sanitären Anlagen installiert werden dürfen.
Vielleicht kann Dir das weiterhelfen, wie das dort gehandhabt wird und vor allem, wie es kontrolliert wird.
LG Simone
In Berlin musst du zur An-/Ummeldung den Mietvertrag im Original mitbringen!
Moin,
bei unseren Laubenpiepern sieht es so aus, dass das Wohnen geduldet wird, solange keine Beschwerden kommen. Meist sind diese Laubenpieper aber irgendwo polizeilich gemeldet, in den wenigsten Fällen ohne festen Wohnsitz.
Als Grund wird hier angegeben, dass die Gartengemeinschaften nicht an die Müllabfuhr angeschlossen und deshalb nicht als Dauerwohnsitz geeignet sind . Es gibt wohl eine Bestimmung, dass Müll dort entsorgt werden muß, wo er anfällt.
Gruß
eskima
@ ingo,
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In Berlin musst du zur An-/Ummeldung den Mietvertrag im Original mitbringen!
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und wer kontrolliert ob der mietvertrag der wahrheit entspricht??? 😉
gruss sandgren 😎
natürlich niemand 😉 aber im MV steht ja auch die alte Adresse, bei der man normalerweise bisher gemeldet war!
Moin,
da fällt mir was ein:
Ein Hauseigentümer, Bauer baute einen Kuhstall aus. Wohngerecht. Leider "vergaß" er einen Bauantrag zu stellen.
Dann verkaufte er das "Wohnhaus".
Zwei Jahre später kam der neue Eigentümer auf die Idee, sich einen Wintergarten anbauen zu wollen. Doch beim Bauantrag fragte die Gemeinde, was denn die Kühe im Wintergarten sollen, der sei doch viel zu klein. . . .
Daraufhin wurde also festgestellt, das hier eine Nutzungsänderung stattgefunden habe, die genehmigungspflichtig gewesen sei. Diese Genehmigung wurde dann aber verweigert. Klar, wenn man einmal die Behörden hintergeht 😉
Woraufhin der gesamte Kaufvertrag auf Antrag des Käufers rückabgewickelt werden musste. Denn in einem Kuhstall darf niemand wohnen. . .
P.S.
Und der bauernschlaue Bauer nach dem Rückkauf die Wohnungen wieder zum Kuhstall umbauen durfte.
Das ganze in NRW, nahe Köln, 2003.
L.G.
Elternteil_m
[Editiert am 28/11/2005 von Elternteil_m]
Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.