Lang ersehnter Geri...
 
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Lang ersehnter Gerichtstermin, jetzt bekomme ich Angst

 
(@papa-klaus)
Schon was gesagt Registriert

Seit 2 Monaten ist meine Frau mit meinem über alles geliebten Sohn verschwunden. Kontakt gab es nur über ihren Anwalt, zu M*** hatte ich bisher keinen Kontakt eingeräumt bekommen. Wir beantragten beide das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Gericht. Ihr Antragsschreiben bestand jedoch ausschliesslich nur aus Lügen, die mich in ein schlechtes Licht rücken. Nun steht morgen die Verhandlung an und ich befürchte von Minute zu Minute mehr, dass ich ihre Lügen nicht widerlegen kann und somit meinen Sohn entgültig verliere. Ich habe in den letzten Wochen so sehr gelitten, doch ob ich es auch noch verkraften würde nun auch noch meinen Sohn zu verleiern wage ich zu bezweifeln. Sorry, dass ich Euch vielleicht damit "langweile", denn es gibt bestimmt noch genug die das Gleiche durchmachen (mussten). Aber es muss einfach raus.

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Anm.: Bitte keine Realnamen (Forenregel Nr. 2)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.09.2007 02:20
(@sweety)
Rege dabei Registriert

hallo,

du langweilst damit nicht. aber

schau mal in die Forenregeln  REALNAMEN sind nicht erlaubt.

Ich denke nicht, das wenn du ruhig bleibst, und besonnen bist deinen sohn verlierst.
Nur lasse dich nicht aus der Reserve locken und zu emotionalen ausbrüchen hinreissen. sprich vorher noch mal mit deinem RA und frage ihn wie du dich zu den lügen äußern und/oder verhalten sollst.

Alles Gute und viel Glück

Sweety

Wer kämpft, kann verlieren!!
Wer nicht kämpft....
HAT SCHON VERLOREN!!!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.09.2007 08:06
(@haddock)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo, Papa-Klaus

es tröstet einen vielleicht nicht - aber Lügen und Dreckschleuderei kennen die Familiengerichte zu Genüge!
Letztendlich fährt man besser, wenn man sich nur und ausschliesslich auf das Kindeswohl fokussiert.

Die Eigenschaften der Eltern sind eigentlich grob umrissen in Sachen Erziehungsfähigkeit von Interesse.

Antwort auf die Dreckkübel, die über dir ausgeschüttet wurden: "Die vorgebrachten Behauptugen gegen meine Erziehungsfähigkeit entbehren jeglicher Grundlage und entsprechen nicht der Wahrheit! Wenn erforderlich werde ich jeden einzelnen Punkt widerlegen können."

Die Gerichte geben nicht viel auf das Spiel: Behauptung - Widerlegung - neuerliche Behauptung - Widerlefung mit Zeugen und Beweisen etc. und immer so weiter. Schliesslich geht es nicht um Strafrecht - sondern "nur" um Familienrecht.

Ich drücke dir die Daumen für deine Verhandlung - ich hoffe du / ihr seid gut vorbereitet. Immer ruhig und sachlich bleiben - nicht die KM schlechtmachen - Vornamen der KM benutzen  - den Richter schon gar nicht schlechtmachen - immer schön "wir", "unser Kind" sagen, und Vokabeln wie Kampf, Krieg, Tod, verrecken und andere Kraftausdrücke vermeiden.
Hoffentlich bekommst  du und dein Sohn wenigstens ein "gutes" Umgangsrecht.

Gruß
Haddock

PS.: bitte schreib´, wie es ablief.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.09.2007 08:17
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

kann Dir auch nur den Rat geben:
Reiss Dich zusammen - für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance.
Es geht "nur" um das Wohl des Kindes - gegenseitige Anschuldigungen und das Argumentieren mit Unfähigkeit zur Erziehung lass außen vor.

Gruß, Jochen

Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 13.09.2007 08:50
(@papa-klaus)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe gewonnen und doch ebenso verloren. Man hörte mich kaum an, und hätte ich mich nicht auf einen "Viehhandel" eingelassen würde ich meinen Sohn garnicht mehr sehn. So habe ich wenigstens Samstags für 6 Stunden Zeit ihn zu sehen. Naja was will man auch als l i e b e n d e r Vater verlangen. Jedoch war es eines der schönsten Gefühle überhaupt meinen Sohn wieder zu Gesicht zu bekommen, auch wenn er nicht zu mir kam und zu einem anderen Papa sagte. Aber um so schlimmer war es dann für mich als die beiden, sie mit einem hämischen Lachen, von dannen an einen mir unbekannten Ort davon zogen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.09.2007 19:20
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

So habe ich wenigstens Samstags für 6 Stunden Zeit ihn zu sehen.

DEINE CHANCE !

Ich ziehe nicht aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.09.2007 19:32
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Zu Deinen endgültigen Zielen kommst Du als Vater nur schrittchenweise. Dies war der erste Schritt. Nach nur 2 Monaten hast Du nun den Umgangsboykott beendet. Andere brauchen allein dafür Monate oder Jahre. 4 Samstage pro Monat sind im Rahmen der deutschen Üblichkeit. Insofern ein guter erster Schritt.

Der zweite Schritt ist nun einen guten Umgang zu pflegen.

Ggf könntest Du nun in der 2ten Instanz versuchen noch mehr Umgang zu erstreiten. Weniger wird es eher nicht mehr. Ich selbst habe dies auch so gemacht und bekam dann beim OLG zusätzlich noch 2 Montage pro Monat dazu und eine hälftige Ferienaufteilung.

Aber jetzt freu Dich erstmal, denn bald hast Du Deinen ersten Umgang. Glückwunsch.

Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 13.09.2007 23:39
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

Der zweite Schritt ist nun einen guten Umgang zu pflegen.

Ggf könntest Du nun in der 2ten Instanz versuchen noch mehr Umgang zu erstreiten.

Milan

Der Richter wird sicherlich in der 2. Instanz danach fragen, wie es derzeit mit dem Umgang läuft.
Und dann wirst Du ihm darlegen, dass alles bestens läuft und sich DEIN Kind bei Dir wohl fühlt und nicht etwa nur TV glotzt und Süssigkeiten kriegt - sondern ein kindgerechtes Programm erlebt (Ritterburgen erforschen, altersgerechte Freunde treffen, Sportverein o.ä., hierzu werden andere hier im Forum noch bessere Vorschläge machen können).
Natürlich wirst Du dem Richter dann gerne berichten - denn Du musst nicht lügen wenn es die Wahrheit ist...

Ich ziehe nicht aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2007 11:21