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Kündigung wg Familienzusammenführung

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(@nojunop)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

bin ziemlich neu hier  wenn auch schon ungefähr 10 Jahre Vater  🙂

Um meine Tochter auf ihrem Weg besser unterstützen zu können, möchte ich nun in dieselbe Stadt ziehen (300km weg).
Habe einen unbefristeten Job - der muss gekündigt werden.

Kann ich auch in diesem Fall auf Familienzusammenführung zählen und voraussichtlich keine 3-monatige Sperre bei ALG1 bekommen ? hat da jemand aktuelle Erfahrung ?

Oder anders - komme ich mit einem Aufhebungsvertrag besser ? Ich denke mein Chefe würde das problemlos machen. Kündigen lassen möchte ich mich ungern, ist ja einleuchtend.

Gut bin gespannt auf Tips

schönen Abend solange

nojunop

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.11.2008 01:19
(@jemmy)
Registriert

Hallo nojunop

Wäre es nicht am intelligentesten sich am neuen Wohnort erst einen Job zu suchen und dann den Umzug in Angriff zu nehmen. Damit würdest du die ganze Problematik umgehen.

LG Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2008 01:31
(@nojunop)
Schon was gesagt Registriert

hallo,

vielleicht ist das nicht die Norm, aber ich möchte da hinziehen, und zwar bald. Möglicherweise finde ich ja auch wirklich zeitnah einen Job.
Ich möchte allerdings nicht darauf warten (und werde es auch nicht); ausserdem schadet mir bzw uns auch eine kleine Auszeit in diesem Zusammenhang überhaupt nicht. Trotzdem Danke für die Antwort  🙂

nojunop

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.11.2008 01:48
(@jemmy)
Registriert

Hallo

Auch bei einem Aufhebungsvertrag wirst du um eine Sperre nicht herumkommen. Bleibt eigentlich nur die Kündigung durch den Arbeitgeber.
Eine " Familienzusammenführung" wirst du in jedem Fall nicht als Grund anführen können.

Um deine Situation besser verstehen und einschätzen zu können, wäre aber ein bischen Hintergrundwissen hilfreich. Wie sieht die derzeitige Lebenssituation von dir, den Kindern und der EX aus?

LG Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
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AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2008 02:06
(@nojunop)
Schon was gesagt Registriert

hallo Jemmy

warum glaubst du wird die FZ nicht gelten? Weil das nur für Partner gilt ?

In anderen Foren klang das wesentlich optimistischer, a la Ermessenssache des Amtes, aber in der Regel durchaus ein triftiger Grund.

Über meine bzw unsere Situation werde ich an anderer Stelle schreiben. Trotzdem vielen Dank.

njp

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.11.2008 02:45
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

In anderen Foren klang das wesentlich optimistischer,

Geht es dir jetzt mehr um optimistische Aussagen, oder doch mehr um die Realität, Fakten, rechtlich richtiges ?!

Optimistische Antworten wirst du eher nicht bekommen, aber Antworten die Hand u Fuss haben..(die können dann optimistisch klingen, aber auch nicht)

Was ist nun nach weiteren 2 Jahren anders u was macht es so dringend, so unüberlgt zu handeln wie du es nun derzeit vor hast..
Oder ist das genauso eine Eintagsfliege wie damals?
Damals woltest du das Kind doch zu dir holen, wobei es da ja schon lange bei der Km nicht gut für sie war..nun sind weitere 2 j vergangen u du willst hoppala hopp Job kündigen u nach HH ziehen, ohne finanzielle Absicherung, ohne Job (am Rande bemerkt, wie solls dann mit dem Ku weiter gehen?)

Da wird dir eine Sperre kaum erspart bleiben vermutlich..u wie willst du auch dann den Umzug finanzieren.
Letztendlich ist es auch keine Familienzusammenführung, denn ihr seit keine Familie, es ist dein Tochter zwar, aber mit dem Argument wirst du nicht wirklich weiter kommen.

Und wie willst du da den Weg besser begleiten können?

SR hast du vermutlich auch heute noch nicht?

auch wenn du scheinbar eher nicht genauere Infos preis geben möchtest, so ist es dennoch schwer dir hilfreiche Tipps zu geben..
Aber ohne SR mit so einer überstürzten Aktion wirst du ihr auch nicht helfen.
Und was macht die Sache nun wieder so dringlich, das erst 2 J, zumindest scheinbar, nichts groß anderes passiert ist, jetzt aber sofort es passieren muß?

  Ich möchte allerdings nicht darauf warten (und werde es auch nicht);

Letztendlich scheinst du deine Entscheidung doch eh schon gefällt haben, oder geht es, wie schon mehr darum optimistisch etwas Bestätigung für dein vorschnelles Handeln zu bekommen?

  ausserdem schadet mir bzw uns auch eine kleine Auszeit in diesem Zusammenhang überhaupt nicht.

Schön u gut, Auszeit, sicher..aber wenn du dir das auch finanziell leisten kannst, ansonsten wirds schwer mit der Auszeit...Sozialleistungen sind nicht dazu da um sich mal eine Auszeit zu nehmen..

Und was meinst du mit "UNS" ..wer ist da uns, denen da eine Auszeit gut tun würde??

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2008 10:17
(@jemmy)
Registriert

Hallo

Sieh dir bitte mal << das hier >>an ( Achtung PDF file ). Im Punkt 6 bekommst du die offizielle Antwort bezüglich eines Aufhebungsvertrages und was noch wie eine eigene Kündigung ausgelegt wird und somit eine Sperre einbringt.

Einen Ermessensspielraum halte ich für unwahrscheinlich, da die gesetzliche Lage recht eindeutig ist.

LG Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
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AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2008 10:40
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nonjunop,

was spricht gegen Jemmy's Überlegung, die Reihenfolge zu ändern: Erst einen Job suchen, danach umziehen? So macht man das üblicherweise. Hinzu kommt: Deine Unterhaltspflicht für Eure Tochter besteht weiterhin und ununterbrochen in der bisherigen Höhe, auch wenn Du ein "sabbatical" auf ALG einlegst. Denn Arbeitslosigkeit gilt (mindestens) 6 Monate lang als vorübergehendes Ereignis, das an der UH-Pflicht nichts ändert. Auf einen Selbstbehalt kann man sich daher nicht berufen.

Überdies könnte sich die Wohnungssuche als Arbeitsloser erheblich schwieriger gestalten; Du bist in der Frage nach dem Arbeitgeber nämlich zu wahrheitsgemässen Angaben verpflichtet. Und nicht jeder Vermieter steht auf das Risiko, dass die Miete wegen fehlenden Einkommens ausbleibt.

Just my 2 cents
Martin
(der wenig davon hält, sich selbst vermeidbare Probleme einzubrocken - und noch weniger, wenn die Allgemeinheit sie finanzieren soll)

***edit: Korrektur

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2008 19:18
(@nojunop)
Schon was gesagt Registriert

hallo mädelz,

@ jemmy : das geht auf jeden Fall in die richtige Richtung. Da steht das ja genau drin: bestimmte Gründe KÖNNEN anerkannt werden. Es ist nicht die Rede von 'in die Stadt des Kindes ziehen', um dessen Möglichkeiten zu verbessern. Vielleicht versteht mancher besser was ich meine, wenn ich von 'erziehen' spreche.

@ JensB2001: nein das war damals keine Eintagsfliege; interpretiere bitte meine Sätze nicht, sondern zitiere höchstens. Ich hatte geschrieben, dass ich es damals für das Beste hielt. Nichts dergleichen, dass es sofort geschehen müsse. Auch jetzt ist es keine Eintagsfleige, nur weil ich erst seit gestern darüber schreibe. Mit Weg besser begleiten meine ich das was man landläufig als Erziehung versteht. Ich glaube aber, dass Kinder sich als eigene Personen entwickeln entsprechend ihrer Vorbilder, also dessen, was sie vorgelebt bekommen. Man kann nicht zu Aufrichtigkeit erziehen wollen, und dabei selbst nicht autentisch sein. Das nur am Rande.
Nein ich hatte auch nicht um optimistische Antworten gebeten. ich hatte angmerkt dass es anderswo optimistischer klang.

Weiss auch nicht warum du vermutest, dass inzwischen nichts passiert ist. Komisch plötzlich will ich nach Hamburg ziehen. Nein vielleicht habe ich mal überlegt, ob ich jemandem anderen etwas zumuten möchte, wofür ich selber nicht den A*** habe. Das ist damit keiner was falsch versteht nicht der ausschlaggebende Grund. Ich hatte geschrieben: 'ich habe mal überlegt'. Der wichtigste Grund ist der, dass meine Tochter 10 Jahre alt ist und die Zeit abläuft.

@ brille007
richtig ist dein Einwand wg der Wohnungssuche. danke.
warum hier die 'Allgemeinheit' was finanziert versteh ich nicht. Wenn ich mal ein viertel Jahr arbeitslos bin nach 5 jahren Job soll das irgnedwem wehtun ?

naja danke trotzdem

vielleicht findet sich ja noch jemand, der konkret Erfahrung hat oder jemanden kennt, der eine Sperre bekommen hat oder eben gerade nicht.

Have fun  :yltype:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.11.2008 19:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Knabe,

Wenn ich mal ein viertel Jahr arbeitslos bin nach 5 jahren Job soll das irgnedwem wehtun ?

Du hast genauso wenig ein Recht alle 5 Jahre arbeitslos zu werden, wie du das Recht hast alle 5 Jahre ein Auto kaputt zu fahren, nur weil du eine Versicherung hast.

Mir tut das weh, denn ich muss für sowas auch bezahlen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2008 19:51




(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

hallo mädelz,
Vielleicht versteht mancher besser was ich meine, wenn ich von 'erziehen' spreche.

Ds problem ist nur das du zwar der Vater bist, nur eben leider kein SR hast, da wird es mit "erziehen" schwer...ebenfalls wird die Begründung nicht bei der BA gelten..denn du "erziehst" das Kind nicht, das tut die Mutter, dei der es lebt, dir wird man sagen, du hast Umgang..das keine Familienzusammenführung.

nein das war damals keine Eintagsfliege;

Naja, damals vor zwei Jahren woltest du mehr, als möglich war, u dann wars das scheinbar.jetzt willst du kanll auf Fall alles stehen u liegen lassen u hoffst darauf das die Allgemeinheit das zahlt..u da gibts ja scheinbar lt. deinen Worten kein wenn u aber..hoffst dabei darauf das die BA keine Sperre dir verpasst, Job aber suchen, naja..muß ja ncht, man macht erstmal ne Auszeit..

Außerdem:

warum hier die 'Allgemeinheit' was finanziert versteh ich nicht. Wenn ich mal ein viertel Jahr arbeitslos bin nach 5 jahren Job soll das irgnedwem wehtun ?

..meinst du ja , das das mal eben so einem jeden zusteht, na warum machst du dir dann Gedanken um eine Sperre?

Nein, das steht niemanden so zu..es gilt hier nicht die Devise:
Ich arbeite 5 J u zahle in die Arbeitslosenversicherung ein, u dann hole ich es mir wieder..

Da zahlt die Allgemeintheit, wir alle (inklusive du selbst)

Und erst den Job suchen, u dann umziehen, hälst du eher scheinbar nicht als gegeben.

Der wichtigste Grund ist der, dass meine Tochter 10 Jahre alt ist und die Zeit abläuft.

Welche Zeit läuft denn da jetzt ab???

  . Ich hatte geschrieben: 'ich habe mal überlegt'

So?! ..wo hast du das denn geschrieben?? ..ich kann das hier nirgends sehen, das du das geschrieben hast..vielmehr finde ich diese Sätze:

  Ich möchte allerdings nicht darauf warten (und werde es auch nicht); 

und

ausserdem schadet mir bzw uns auch eine kleine Auszeit in diesem Zusammenhang überhaupt nicht.

und

möchte ich nun in dieselbe Stadt ziehen

..daraus lese ich nicht das du überlegst..sonder das es so oder so fest steht, du nur einfach Folgen die so kommen werden umgehen willst, irgendwie..nur bloß nicht es richtig u entsprechend angehen, das es auch Hand u Fuss hat..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2008 20:13
(@jemmy)
Registriert

Hallo

@ jemmy : das geht auf jeden Fall in die richtige Richtung. Da steht das ja genau drin: bestimmte Gründe KÖNNEN anerkannt werden.

Keine Ahnung, wo du im relevanten Passus das Wort " können " gelesen hast.

Es ist nicht die Rede von 'in die Stadt des Kindes ziehen', um dessen Möglichkeiten zu verbessern.

Richtig, davon ist nicht die Rede. Ist auch garnicht notwendig, den da steht:

Eine Sperrzeit tritt ein, wenn Sie ohne wichtigen Grund Ihr Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch die Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
Sie lösen das Beschäftigungsverhältnis, wenn Sie

ll Ihr Arbeitsverhältnis selbst kündigen,

ll einen Aufhebungsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber geschlossen haben,

ll eine Absprache mit Ihrem Arbeitgeber über die Beendigung der Beschäftigung getroffen haben,

ll als langjährig beschäftigter Arbeitnehmer mit der Kündigung einverstanden sind und Ihr Arbeitgeber (rechtmäßige) Kündigungen bei langjähriger Betriebszugehörigkeit nur im Einvernehmen ausspricht.

Das Wort " kann " finde ich da nicht.

LG Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2008 20:27
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

ich misch mich auch mal ein.

ohne wichtigen Grund Ihr Beschäftigungsverhältnis

Die Frage ist, was als wichtiger Grund gezählt wird.

Ein wichtiger Grund könnte sein, das du deine Arbeit aufgeben mußt, um in der Heimatstadt deiner Tochter diese zu dir zu nehmen und vollständig zu betreuen. Sicher wirst du niemanden im Amtschimmel überzeugen können, das das bloße Bereitstellen einer Erziehungleistung für ein Kind, für das du nochnichtmal Sorgeberechtigt ist ein wichtier Grund ist.
Ich würde sogar soweit gehen, das ein Amt, sofern es so wäre, das du SR hättest und das Kind zukünftig bei dir leben sollte, zu dem Schluß kommen könnte, das einem 10-jährigen Kind ein Umzug zu dir zugemutet werden kann und du nicht gezwungen wärst ohne Not deinen Job aufzugeben.

Zudem würde ich dir gerne in der derzeitigen Wirtschaftlage an Herz legen, zu überlegen welche Chancen du auf dem Arbeitsmarkt hast, der sich mit Sicherheit in den nächsten Monaten nicht positiv entwicklen wird.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2008 21:54
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo nojunop,

ich schließe mich "Mitternachtswunsch" und einigen anderen an und rate dringend davon ab, einen Arbeitsplatz einfach aufzugeben. Wenn es dein Wunsch ist, deinen Lebensmittelpunkt in die Nähe zu deiner Tochter zu verlegen, dann ist das verständlich. Aber gehe in einer vernünftigen Reihenfolge vor: erst ein neuer Job, dann der Umzug! Nur so wirst du der Verantwortung gerecht, die du auch gegenüber deiner Tochter hast!

LiGr ginnie 

die rein vom Bauchgefühl in diesem Fall (Aufgabe einer Arbeit "nur" um näher zu wem auch immer zu ziehen)  für eine Sperrfrist ist

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2008 22:48
(@nojunop)
Schon was gesagt Registriert

hallo zusammen,

Die Überlegung zur Relevanz des Sorgerechts bringt mich am meisten weiter.

ansonsten bin ich etwas erstaunt.
Ich bin mir sicher, dass es wesentlich erfolgloser ist, einen Job von der Ferne zu suchen. Kann den Vorteil nicht erkennen.
Ich kann auch das Gemecker über verbratene Steuergelder nicht mehr hören. Habt ihr im letzten halben Jahr gar nichts mitbekommen? Jawoll, lasst die kleinen sich gegenseitig die Augen auskratzen!

Das, was manche hier als Tei des Problems sehen, ist für mich Teil der Lösung.

Ach übrigens, wenn es nach mir ginge, zoege ich in die Schweiz. Nein die haben kaum Sozialsysteme. Got it ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.11.2008 01:40
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo nojunop,

Ach übrigens, wenn es nach mir ginge, zoege ich in die Schweiz. Nein die haben kaum Sozialsysteme. Got it ?

mach doch. Oder verzichte alternativ einfach auf die ersten 3 Monate ALG 1.

Übrigens in der Schweiz kannst du nicht ohne weiteres dauerhaft wohnen ohne Job oder Vermögen. Da gilt auch die Reihenfolge: Erst Job suchen (und haben), dann in die Schweiz umziehen.

Got it?

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2008 01:52
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo nojunop,

Ich glaube aber, dass Kinder sich als eigene Personen entwickeln entsprechend ihrer Vorbilder, also dessen, was sie vorgelebt bekommen.

In diesem Fall also das Vorbild: Einfach mal die Arbeitsstelle hinschmeißen und erst später darüber nachdenken, wie es weitergehen soll? Und so weit ich bislang sehe, hast du auch nicht wirklich einen Plan, auf welche Weise diese Aktion deiner Tochter nützen soll. Was deine Ansichten betrifft, wozu die Arbeitslosenversicherung da ist: die finde ich völlig daneben.

Danke, diese Sorte "Vorbild" braucht kein Mensch!

Ich kann auch das Gemecker über verbratene Steuergelder nicht mehr hören. Habt ihr im letzten halben Jahr gar nichts mitbekommen?

Ich kann dir auch gerne die Statistik herauskramen, wie viel gewöhnlichen Diebstahl es im letzten halben Jahr gegeben hat. Und? Gibt das mir das Recht, dir den Geldbeutel zu klauen? Wohl eher nicht - oder?!?

Ach übrigens, wenn es nach mir ginge, zoege ich in die Schweiz. Nein die haben kaum Sozialsysteme. Got it ?

Na dann mach' mal. So viel ich weiß und sagen kann, haben die Schweizer mit Leuten wie dir allerdings eher weniger am Hut. Auf alle Fälle darfst du dort erst mal einen Arbeitsvertrag vorlegen, bevor du eine Aufenthaltserlaubnis bekommst - das könnte bei deiner Lebenseinstellung ein bisschen schwierig werden. Kannst mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen, oder um es deutlicher zu sagen: Es ist mir eigentlich egal, in welches Land du wegziehst.

Nix für ungut,

Malachit,
der in solchen Fällen gerne die Äußere Mongolei als Reiseziel empfiehlt.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2008 03:33
(@nojunop)
Schon was gesagt Registriert

@ Malachit : du kannst mich mal. Wenn du dir sonst in deinem Leben was zusammenfabulierst: bitte. Aber nicht betreffs meiner Person. Deine Vergleich hinken leider auch gewaltig. Behalt sie für dich.

@ Martin: Ja, ich  werde mglw. ach auf die drei Monate verzichten.

Scheinbar ist den wenigsten, die sich hier großspurig äußern, noch klar, worum es original geht. Nämlich darum, meinen familiären Pflichten nachzukommen. Es kann auch gerne mal jemand ausrechnen, was es nachher kostet, Leute vom Strich oder von Drogen wegzuholen, weil sie irgendwann mal von zuhause abgehauen sind. Aber es liegt in der Natur des Menschen, kurzfristigen Betrachtungen und einfachen Erklärungen anzuhängen.

Falls es dem einen oder anderen weiterhilft, sich doch nicht so sehr aufzuregen: das Verhältnis zwischen KM und mir ist gut genug, dass wir unsere Tochter gemeinsam betreuen werden. Auch dazu hätte ich mich gerne unterhalten, aber vermutlich werde ich mir lieber ein Forum in der äußeren Mongolei suchen.

Von der Professionalität, für die dieses Forum so gelobt wird, habe ich hier nicht viel gefunden. Danke an alle anderen.

njp

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.11.2008 17:35
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Tach!

Der einzige, der sich hier daneben benimmt, bist Du! Auch wenn Du nicht kritikfähig bist, berechtigt Dich das nicht, hier Dinge wie "Du kannst mich mal" von Dir zu geben.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2008 17:39
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@nojunop,

ich schlage vor, du beschäftigst dich noch mal ein wenig mit den Forenregeln, insbesondere der 1. und mäßigst dich ein wenig.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2008 17:42




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